Kurz: Faktencheck

Trump lügt – deut­lich mehr als ande­re US-Politiker*innen. Auch der hie­si­ge rech­te Rand – egal ob CSU oder AfD – fällt ger­ne mal durch den Fak­ten­check. Teils mit gro­bem Unsinn, teils mit an den Haa­ren her­bei­ge­zo­ge­nen Behaup­tun­gen, teils mit fein zise­lier­ten Ver­dre­hun­gen der Tat­sa­che. Wir erin­nern uns: de Mai­zie­re erfin­det Pro­zent­zah­len ohne Grund­la­ge. Und auch man­che Ple­nar­de­bat­te wür­de einen Fak­ten­check nicht bestehen.

Nur: das scheint nicht wei­ter zu inter­es­sie­ren. Sto­ry schlägt Wahr­heit, und je lau­ter das zum eige­nen Welt­bild pas­sen­de Gebrüll, des­to weni­ger inter­es­sie­ren die Fak­ten. Da kann sich z.B. das Netz noch so mühen – die „Das stimmt gar nicht? Dann über­le­ge ich es mir noch­mal anders.“-Fälle sind und blei­ben sel­ten. Der Wir­kungs­grad des mühe­vol­len, ehren­haf­ten, auf­klä­re­ri­schen Fak­ten­che­ckens scheint mir doch gering zu bleiben.

Und nun? Ver­zweif­lung? Zumin­dest das blö­de Gefühl, dass es nötig ist, mit der eige­nen Poli­tik nicht nur bei den Tat­sa­chen zu blei­ben, authen­tisch und wahr­haf­tig, son­dern zugleich auch noch die bes­se­re Geschich­te erzäh­len zu müs­sen, um anzu­kom­men. Und ohne der Ver­lo­ckung zu erlie­gen, sozia­le Kon­struk­ti­on der Wirk­lich­keit mit einer Lizenz zum frei­en Erfin­den der Din­ge zu verwechseln.

Kurz: State of the AfD

Jetzt ist es also amt­lich: Geset­ze und Land­tags-GO ent­hal­ten kei­ne Rege­lung, die eine Frak­ti­ons­meh­rung ver­bie­ten. Zum Schnäpp­chen­preis von rd. 0,6 Mio. Euro pro Jahr (Steu­er­gel­der für Sockel­fi­nan­zie­rung Frak­ti­on) kann die AfD sich also im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg durch zwei Frak­tio­nen ver­tre­ten las­sen. Mit ent­spre­chend dop­pel­ter Rede­zeit, dem Recht, Unter­su­chungs­aus­schüs­se zu bean­tra­gen (zwei Frak­tio­nen), einer dop­pel­ten Anzahl an Slots für Aktu­el­le Debat­ten und so wei­ter. Dazu kom­men dann noch zwei Minu­ten Rede­zeit für das AfD-Mit­glied Gede­on. Unschön, gera­de auch des­we­gen, weil die AfD-Bei­trä­ge bis­her weni­ger durch Sach­kennt­nis und mehr durch eine gewis­se Rüpel­haf­tig­keit hervorstachen.

Die Gren­ze für eine Frak­ti­on lie­gen bei sechs Abge­ord­ne­ten. Theo­re­tisch könn­te die FDP/DVP sich jetzt in zwei tei­len, die SPD könn­te drei Frak­tio­nen bil­den, und auch eine wei­te­re Zell­spal­tung der Meu­then-Grup­pe wäre for­mal abbild­bar (ob Meu­then sei­ne Idee einer „drit­ten Frak­ti­on“ zur Über­win­dung der von ihm her­bei­ge­führ­ten Spal­tung so mein­te?). Rea­lis­ti­scher ist ver­mut­lich eine Über­ar­bei­tung der Geschäfts­ord­nung. Die kann rück­wir­kend nicht das Frak­ti­ons­meh­rungs­ver­bot ein­füh­ren, wohl aber für die Zukunft. Bis­her habe ich es als sehr wohl­tu­end emp­fun­den, dass im Land­tag – anders als im Bun­des­tag – Rede­zei­ten und Debat­ten­an­rech­te weit­ge­hend nicht von der Frak­ti­ons­grö­ße abhän­gen. Ich befürch­te, dass sich hier in Zukunft etwas ändern wird. 

Und ob es im Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz dabei bleibt, dass zwei Frak­tio­nen einen Unter­su­chungs­aus­schuss bean­tra­gen kön­nen, wird – so mei­ne Ein­schät­zung – auch davon abhän­gen, ob die AfD-Frak­tio­nen die­ses bis­her sehr schar­fe Instru­ment nut­zen wer­den, um ihre poli­ti­sche Are­na aus­zu­deh­nen. Der AfD-Abge­ord­ne­te Räpp­le hat ja schon ange­kün­digt, dass er ger­ne einen Unter­su­chungs­aus­schuss „Mau­sche­lei­en des Minis­ter­prä­si­den­ten“ ein­set­zen wür­de – laut Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz wäre dies als Min­der­hei­ten­recht mög­lich, wenn die bei­den AfD-Frak­tio­nen es wol­len. So wird ein schar­fes Instru­ment stumpf.

Update zu die­sem Beitrag

Dauerschleifen

Merry lettuce snails I

Patri­cia Camma­ra­ta hat was über die Gesell­schaft der Live­ti­cker auf­ge­schrie­ben, und ja, da ist eini­ges dran. Ich, eben­falls Jahr­gang 1975, zwar immer schon poli­tisch inter­es­siert, aber eben­falls lan­ge ohne Fern­se­her, kann mich noch gut an die Zeit erin­nern, als Ereig­nis­se am nächs­ten Tag in den Zei­tun­gen stan­den. Oder viel­leicht eine hal­be Minu­te in den Radio­nach­rich­ten ein­ge­nom­men haben. Jour­na­lis­tisch gefil­tert, zwar sicher­lich auch mit Mei­nung, aber nicht in einem Sumpf von Spe­ku­la­ti­on in Dau­er­schlei­fe ausgebreitet.

Es gibt eine Sehn­sucht nach ein­fa­che­ren Zei­ten. In der nost­al­gi­schen Ver­klä­rung der Ver­gan­gen­heit, mit dem Blick auf den eige­nen Erfah­rungs­ho­ri­zont, erscheint 2016 als das Jahr, in dem die Welt ins Cha­os stürzt. Emo­tio­nal geht mir das auch so. 

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ShareBW bringt Nachhaltigkeit und Digitalisierung zusammen

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Ein Ele­ment der Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie der (alten) Lan­des­re­gie­rung war der Pro­zess „ShareBW“, bei dem Pionier*innen des digi­ta­len Wan­dels im Mit­tel­punkt standen.

Wis­sen­schafts­mi­nis­te­ri­um und Cyber­Fo­rum Karls­ru­he hat­ten dazu im letz­ten Jahr einen hoch­do­tier­ten Wett­be­werb ver­an­stal­tet, bei dem fünf Startups/Projeke aus­ge­wählt und dann beglei­tet wur­den. Heu­te fand unter dem Mot­to „Die Share Eco­no­my im digi­ta­len Wan­del“ dann der Abschluss­kon­gress dazu statt, der Sha­ring Eco­no­my im Schnitt­punkt von Digi­ta­li­sie­rung und Nach­hal­tig­keit unter die Lupe nahm.

„ShareBW bringt Nach­hal­tig­keit und Digi­ta­li­sie­rung zusam­men“ weiterlesen

AfD-Bruchkanten im Landtag von Baden-Württemberg

Field II

Der Vor­sit­zen­de der AfD-Frak­ti­on im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg, Jörg Meu­then, hat soeben erklärt, dass er – gemein­sam mit zwölf wei­te­ren MdL (u.a. Baron, Berg, Fiech­t­ner, Podes­wa, Stein, Wol­le) – aus die­ser Frak­ti­on aus­tritt. Zuvor wur­de in der AfD-Frak­ti­on wohl die für einen Aus­schluss des Anti­se­mi­ten Wolf­gang Gede­on not­wen­di­ge Zwei-Drit­tel-Mehr­heit ver­fehlt, obwohl zwei Gut­ach­ten (u.a. von Prof. Pat­z­elt – von wem auch sonst …) Gede­on in sei­nen Schrif­ten klar Anti­se­mi­tis­mus nach­ge­wie­sen haben. Damit ver­blei­ben zehn MdL in der bestehen­den AfD-Frak­ti­on (u.a. Bal­zer, Baum, Gede­on, Grim­mer, Klos, Räpp­le und Sän­ze – Bal­zer und Sän­ze waren bis­her stellv. Vor­sit­zen­de, Grim­mer Parl. Geschäftsführer). 

Was jetzt pas­siert, ist nicht so ganz klar. Die Geschäfts­ord­nung des Land­tags sieht vor, dass Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei sich zu einer Frak­ti­on zusam­men­schlie­ßen kön­nen. Ob Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei zwei Frak­tio­nen bil­den kön­nen, ist nicht expli­zit gere­gelt. Eben­so ist nicht klar, was pas­siert, wenn z.B. die Par­tei AfD die Mit­glie­der der Frak­ti­on oder die Aus­ge­tre­te­nen ausschließt. 

Aber gehen wir mal davon aus, dass es in Zukunft zwei AfD-Frak­tio­nen im Land­tag geben wird. Eine davon wird sich wei­ter AfD nen­nen wol­len, die ande­re wird sich eben­falls AfD nen­nen wol­len. Inso­fern rech­ne ich erst­mal mit einer Schlamm­schlacht zwi­schen den lächeln­den und den grim­mi­gen Rechtspopulist*innen dar­über, wer wer sein darf. Und wenn dann noch die Rich­tungs­kämp­fe in der Bun­des­par­tei und in der Lan­des­par­tei dazu kom­men, wird es erst recht lus­tig wer­den. (Der Bun­des­vor­stand der Par­tei hat sich in einer Erklä­rung von den Nicht-Aus­tre­ten­den distan­ziert – die aber die Rechts­nach­fol­ge der Frak­ti­on antre­ten, indem sie in die­ser bleiben …).

Die Auf­tei­lung der AfD in zwei Frak­tio­nen hat (hät­te?) posi­ti­ve und nega­ti­ve Fol­gen. Posi­tiv: Die AfD ist nicht mehr größ­te Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on, das ist jetzt defi­ni­tiv die SPD. Das hat Aus­wir­kun­gen dar­auf, wer zuerst redet, aber auch dar­auf, wem zuerst ein Sitz zusteht. Auch den Anspruch, den Vor­sitz des Finanz­aus­schus­ses zu stel­len, wird die AfD (oder die AfD) jetzt nicht mehr wirk­lich auf­recht erhal­ten können.

An der Sitz­ver­tei­lung in den Aus­schüs­sen ändert sich in der Sum­me nichts (statt drei Sit­ze AfD gibt es jetzt einen Sitz AfD-alt und zwei Sit­ze AfD-neu). Sain­te-Laguë bil­det hier die Mehr­heits­ver­hält­nis­se hin­rei­chend genau ab. Anders sieht es bei der Beset­zung klei­ne­rer exter­ner Gre­mi­en aus – bei bis zu fünf zu ver­ge­ben­den Sit­zen gehen AfD-alt und AfD-neu bei­de zu Guns­ten der SPD leer aus. Ob die Gre­mi­en­be­set­zun­gen, die der Land­tag in sei­nen ers­ten Sit­zun­gen vor­ge­nom­men hat, jetzt wie­der­holt wer­den, weiß ich nicht. Könn­te jeden­falls inter­es­sant werden.

Weni­ger schön ist die Tat­sa­che, dass sich eini­ge Din­ge durch die Spal­tung ver­dop­peln. Die meis­ten Debat­ten im baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tag wer­den mit Grund­re­de­zeit je Frak­ti­on geführt. Wo bis­her die AfD sie­ben Minu­ten bekam, bekom­men jetzt AfD-alt und AfD-neu zusam­men 14 Minu­ten. Auch die Grund­fi­nan­zie­rung je Frak­ti­on muss jetzt auf sechs und nicht mehr auf fünf Frak­tio­nen ver­teilt wer­den. Laut dpa beläuft sich der Grund­be­trag je Frak­ti­on der­zeit auf 39.758 Euro pro Monat, dazu kom­men 1696 Euro pro MdL plus 293 Euro pro MdL für die Oppo­si­ti­ons­frak­tio­nen. Bis­her waren das also monat­lich 85.559 Euro an Frak­ti­ons­mit­teln, jetzt wären es zusam­men­ge­rech­net 125.317 Euro pro Monat, die an die Rechtspopulist*innen fließen.

Aber war­ten wir mal ab, wie das wei­ter­geht. Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men ist nicht so ganz das Pro­gramm der Rechtspopulist*innen (sie­he auch Brexit …). Viel­leicht mer­ken das auch deren Wähler*innen. Gleich­zei­tig bleibt die AfD damit, weil Kon­flik­te ja einen enor­men Nach­rich­ten­wert haben, medi­al lei­der präsent. 

War­um blog­ge ich das? Um die ver­schie­de­nen Aspek­te zusam­men­zu­tra­gen – Tweets eig­nen sich dafür nur bedingt.