Kurzeintrag: G8-Razzien rechtswidrig (Update 2)

Wie die Tages­schau berich­tet, waren die Raz­zi­en gegen Geg­ner des G8-Gip­fels (bzw. gegen alter­na­ti­ve Leu­te und lin­ke Infra­struk­tur) (bzw. genau­er gesagt: bereits die Ermitt­lun­gen der Bun­des­an­walt­schaft wg. Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung) im Vor­feld des G8-Gip­fels rechts­wid­rig – hat der Bun­des­ge­richts­hof ent­schie­den. Soweit, so gut. Noch bes­ser wäre es aller­dings, wenn der­ar­ti­ge Din­ge dann von vor­ne­her­ein unter­las­sen wür­den, statt sie nach­träg­lich (also mehr als ein hal­bes Jahr spä­ter) und nach müh­sa­men Ver­fah­rens­weg als rechts­wid­rig zu erklä­ren. Soviel Rechts­staat muss sein!

Update: Mar­kus war schnel­ler und ver­linkt auch gleich auf das juris­ti­sche State­ment des BGH.

Update 2: (8.1.2008): Die heu­ti­ge taz dis­ku­tiert aus­führ­lich die ver­schie­de­nen Rüf­fel und recht­li­chen Nie­der­la­gen der Gene­ral­bun­des­an­wäl­tin Harms in punc­to „links­ra­di­ka­ler Terrorismus“.

Eine Antwort auf „Kurzeintrag: G8-Razzien rechtswidrig (Update 2)“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert