Wie die Tagesschau berichtet, waren die Razzien gegen Gegner des G8-Gipfels (bzw. gegen alternative Leute und linke Infrastruktur) (bzw. genauer gesagt: bereits die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wg. Bildung einer terroristischen Vereinigung) im Vorfeld des G8-Gipfels rechtswidrig – hat der Bundesgerichtshof entschieden. Soweit, so gut. Noch besser wäre es allerdings, wenn derartige Dinge dann von vorneherein unterlassen würden, statt sie nachträglich (also mehr als ein halbes Jahr später) und nach mühsamen Verfahrensweg als rechtswidrig zu erklären. Soviel Rechtsstaat muss sein!
Update: Markus war schneller und verlinkt auch gleich auf das juristische Statement des BGH.
Update 2: (8.1.2008): Die heutige taz diskutiert ausführlich die verschiedenen Rüffel und rechtlichen Niederlagen der Generalbundesanwältin Harms in puncto „linksradikaler Terrorismus“.
Eine Antwort auf „Kurzeintrag: G8-Razzien rechtswidrig (Update 2)“