Sachsen-Anhalt

Die stark gestie­ge­nen Wahl­be­tei­li­gung war ein ers­tes Warn­si­gnal. Das Ergeb­nis der Land­tags­wahl in Sach­sen-Anhalt dann nicht weit weg von der schlimmst­mög­li­chen Vari­an­te einer direk­ten AfD-Mehr­heit. Statt des­sen (mit einer gehö­ri­gen Por­ti­on Iro­nie des Schick­sals) eine AfD mit 39 Sit­zen – drei weni­ger als die abso­lu­te Mehr­heit von 42 Sit­zen – und auf der ande­ren Sei­te CDU, SPD, Grü­ne und Lin­ke mit zusam­men eben­falls 39 Sit­zen. Die rest­li­chen fünf Man­da­te ent­fal­len auf das BSW, das mit 5,3 Pro­zent recht knapp neu in den Land­tag gekom­men ist. Und damit prompt eine Rol­le als Züng­lein an der Waa­ge bekommt.

Die Lan­des­ver­fas­sung Sach­sen-Anhalts sieht vor, dass es zwei Wahl­gän­ge zum Minis­ter­prä­si­den­ten­amt gibt, bei denen eine abso­lu­te Mehr­heit not­wen­dig ist. Bis 2020 gab es zudem noch eine har­te Frist, wann die­se Wahl spä­tes­tens statt­zu­fin­den hat; das wur­de gestri­chen. Eine Frist gibt es jetzt nur noch für das Zusam­men­tre­ten des Land­tags zur kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung – übri­gens ein­ge­la­den nicht durch eine Alters­prä­si­den­tin, son­dern durch den amtie­ren­den Land­tags­prä­si­den­ten von der CDU. Die­se kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung muss spä­tes­tens am 6. Okto­ber stattfinden.

Wenn in den bei­den Wahl­gän­gen kei­ne abso­lu­te Mehr­heit erreicht wird, gibt es zunächst eine Abstim­mung über die Selbst­auf­lö­sung des Land­tags. Auch hier­zu ist eine abso­lu­te Mehr­heit not­wen­dig. Schei­tert die­se Abstim­mung, kommt es schließ­lich zum drit­ten Wahl­gang, bei dem die rela­ti­ve Mehr­heit ausreicht.

In die­sem drit­ten Wahl­gang hät­te bei Ent­hal­tung des BSW und akti­ver Betei­li­gung aller ande­rer Abge­ord­ne­ter ein­schließ­lich der Lin­ken weder der Kan­di­dat der AfD noch eine Kan­di­da­tin für CDU, SPD, Grü­ne und Lin­ke eine Mehr­heit. Damit blie­be die bis­he­ri­ge CDU-geführ­te Regie­rung geschäfts­füh­rend – und ohne Mehr­heit im Land­tag – im Amt.

Anders sieht es aus, sobald Abge­ord­ne­te des BSW aktiv für einen AfD-Kan­di­da­ten stim­men, oder wenn Abge­ord­ne­te der Lin­ken sich ent­hal­ten. Dann wäre recht schnell der Weg für einen AfD-MP frei, der dann Minister*innen ernen­nen könnte.

Was wäre noch denk­bar? Tei­le der CDU könn­ten, ver­rannt in das Gefühl, eine „demo­kra­ti­sche“ Wahl unter­stüt­zen zu müs­sen, und viel­leicht auch inhalt­lich näher an der AfD, als uns das lieb sein kann, eine Min­der­heits­re­gie­rung eines AfD-MPs unter­stüt­zen. Damit wür­de die CDU im Bund ver­mut­lich end­gül­tig implo­die­ren. Aber ob das das Kal­kül von Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten leitet?

Die ein­zi­ge halb­wegs rea­lis­ti­sche posi­ti­ve Wen­dung, die mir noch ein­fällt, wäre tat­säch­lich eine über­par­tei­li­che Per­son, auf die sich die Par­tei­en von BSW bis CDU eini­gen, um dann eine tech­no­kra­ti­sche Regie­rung ein­zu­set­zen. Son­der­lich sta­bil wäre das nicht. 

Neben der Regie­rungs­fra­ge zwi­schen Cha­os und Sturz in blaubrau­ne Zei­ten (auch wenn die AfD bei wei­tem nicht alles umset­zen könn­te, was sie sich vor­ge­nom­men hat, weil vie­les davon nicht in Lan­des­kom­pe­tenz liegt oder Ver­fas­sungs­än­de­run­gen vor­aus­set­zen wür­de, bleibt genug, was eine AfD-geführ­te Regie­rung schlim­mes tun könn­te) hän­gen an 44 Pro­zent AfD noch eine gan­ze Rei­he ande­rer Fra­gen. Das beginnt beim Land­tags­prä­si­den­ten, geht über die meist pro­por­tio­nal aus­ge­rich­te­te Beset­zung exter­ner Gre­mi­en bis zur Fra­ge der Aus­schuss­grö­ße. Alles kei­ne schö­nen Aus­sich­ten. Und ein Land­tag, in dem die Arbeit etwa der acht grü­nen MdL alles ande­re als ver­gnü­gungs­steu­er­pflich­tig wer­den wird.

Wenn die Nach­wahl­be­fra­gun­gen halb­wegs stim­men, hat die AfD ins­be­son­de­re Nichtwähler*innen mobi­li­siert. Ihre höchs­ten Wer­te erreicht sie im (aus­blu­ten­den) länd­li­chen Raum. Das schlech­tes­te Ergeb­nis von „nur“ 18 Pro­zent dage­gen in einem der Wahl­krei­se im Hal­le – Grü­ne kom­men hier auf 33 Pro­zent, in Hal­le und Mag­de­burg konn­te die Lin­ke zudem Direkt­man­da­te errin­gen. Beson­ders gute Wer­te erreich­te die AfD unter Men­schen mit for­mal nied­ri­ger Bil­dung, unter Män­nern und in der mitt­le­ren Alters­grup­pe. Zudem haben vie­le Men­schen, die ihre eige­ne Lage sozi­al als schlecht bewer­ten, AfD gewählt.

Ich ver­mu­te, dass gera­de die­se sozio­de­mo­gra­fi­schen Grup­pen im Fal­le einer AfD-Regie­rung eher noch schlech­ter daste­hen wer­den – und dass sie, Stich­wort kogni­ti­ve Dis­so­nanz, dies dann trotz­dem nicht der AfD zuschrei­ben wer­den, son­dern ande­re Schul­di­ge fin­den werden.

Den­je­ni­gen in Sach­sen-Anhalt, die nicht AfD gewählt haben, kann ich nur einen lan­gen Atem und Durch­hal­te­ver­mö­gen wün­schen. Und ja: wir müs­sen auch dar­über nach­den­ken, was an prak­ti­scher Soli­da­ri­tät not­wen­dig sein wird, um z.B. sozia­le, demo­kra­ti­sche und öko­lo­gi­sche Pro­jek­te zu unter­stüt­zen, deren Finan­zie­rung ein­ge­stellt wird. (Apro­pos: das sind genau die Grund­sät­ze, zu denen die Lan­des­ver­fas­sung Sach­sen-Anhalt alle Insti­tu­tio­nen verpflichtet.)

Und dann gibt es die ande­ren bei­den Punk­te. Ich glau­be nicht dar­an, dass eine mög­li­che AfD-Regie­rung sich schnell ent­zau­bern wird. Sie wur­de nicht für Inhal­te gewählt, son­dern – jeden­falls von vie­len – wohl eher für ein bestimm­tes Gefühl. Das kann die AfD auch bedie­nen, wenn sie ganz objek­tiv Murks baut. Dar­auf soll­ten wir uns also nicht verlassen.

Und das ande­re sind die Inter­de­pen­den­zen. Sach­sen-Anhalt ist eines von 16 Bun­des­län­dern, die in ganz unter­schied­li­chen For­ma­ten im ste­ten Aus­tausch ste­hen und viel der Poli­tik in Lan­des­kom­pe­tenz unter­ein­an­der abstim­men. Was wird da pas­sie­ren – und wel­che Fol­gen wird das für fünf­zehn ande­re Bun­des­län­der haben, wenn ein Land hart nach rechts zieht? Schon jetzt mer­ken wir ja, wie erfolg­reich die AfD dar­in ist, das Sag­ba­re zu ver­schie­ben und die Poli­tik aus der Oppo­si­ti­on her­aus zu beein­flus­sen; über diver­se media­le Trans­mis­si­ons­rie­men genau­so wie auf­grund der Uni­ons­stra­te­gie, Feu­er mit Feu­er zu bekämp­fen und Tei­le der AfD-Pro­gram­ma­tik und Spra­che zu übernehmen.

Selbst wenn es bei Sach­sen-Anhalt bleibt, die Wah­len im Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Ber­lin anders aus­ge­hen und wir kei­ne Domi­no­ef­fek­te in Thü­rin­gen und Sach­sen beob­ach­ten, betrifft uns das alle. Eine gesi­chert rechts­extre­me Par­tei in die­ser Stär­ke bleibt nicht ohne Wir­kung. (Viel­leicht wäre Radio­ak­ti­vi­tät die bes­se­re Meta­pher als Feuer.)

Es wird jetzt eine Rei­he von Demos geben. Die Zivil­ge­sell­schaft han­delt, und das ist gut so. Aber solan­ge die Medi­en glau­ben, eine gute Sto­ry sei wich­ti­ger als die Fra­ge, ob sie damit bei­tra­gen, unse­re Demo­kra­tie zu gefähr­den; solan­ge Journalist*innen und Beamt*innen „vor­sichts­hal­ber“ schon mal zurück­ru­dern; solan­ge die drei zustän­di­gen Insti­tu­tio­nen vor einem Prüf­ver­fah­ren vor dem Ver­fas­sungs­ge­richt zurück­schre­cken, – solan­ge das so ist, reicht zivil­ge­sell­schaft­li­ches Enga­ge­ment nicht aus, um die blaue Gefahr wie­der zurückzudrängen.

Kurz: Dystopische Einflussnahme

Irgend­wie habe ich die Ansa­ge ver­passt, dass wir jetzt ins cyber­punk-dys­to­pi­sche abbie­gen. Etwas zuge­spitzt: die klas­si­schen Mas­sen­me­di­en wur­den durch algo­rith­misch und durch ihre Eigen­tü­mer direkt-mani­pu­la­tiv steu­er­ba­re sozia­le Medi­en ersetzt, und die wer­den jetzt eben­so wie enor­me Wahl­kampf­spen­den, Schat­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen und sogar kom­plet­te Fake-News­si­tes dazu genutzt, die Demo­kra­tie zu desta­bi­li­sie­ren. Dahin­ter ste­cken teil­wei­se staat­li­che Akteu­re – wenn etwa Russ­land nicht nur Le Pen und die AfD (und das BSW?) unter­stützt, son­dern über Tik­Tok etc. es auch fast geschafft hät­te, einen rechts­extre­men Prä­si­den­ten in Rumä­ni­en zu instal­lie­ren. Oder es sind Akteu­re wie der reichs­te Mann der Welt, Elon Musk, der jetzt klar sagt, dass er faschis­ti­sche Par­tei­en toll fin­det, der sein Netz­werk „X“ kom­plett dar­auf aus­ge­rich­tet hat, die­se zu pushen – und der mas­sig Geld in die Hand nimmt, um in den USA Trumps Wie­der­wahl und in Groß­bri­tan­ni­en die rechts­extre­me Reform-UK nach vor­ne zu bringen.

Bun­des­tags­wahl 2025 – und wir gucken die­sen Mani­pu­la­ti­ons­be­stre­bun­gen eher hilf­los zu. Die CDU (Spahn, Lin­ne­mann) fin­den Trumps Wahl­kampf kopie­rens­wert. Musk spricht sich für die AfD aus und wird dar­auf­hin von Lind­ner ange­bet­telt, der sich als Ver­tre­ter einer rechts­li­ber­tä­ren Poli­tik a la Milei pro­fi­lie­ren möch­te. Der öffent­lich-recht­li­che Rund­funk lädt wäh­rend­des­sen wei­ter mun­ter die AfD in Talk­shows ein und ver­wi­ckelt sich in Debat­ten, um „Tün­kram“ (Scholz über Merz) oder die Beschimp­fun­gen durch Merz schlim­mer sind. Das nimmt fast lori­ot-bade­wan­nen­taug­li­ches For­mat an. Nur: eigent­lich ste­hen wir gra­de vor ganz ande­ren Her­aus­for­de­run­gen. Rus­si­scher Info­krieg mit Fehl­in­for­ma­tio­nen, die es bis in Reden der CDU und Kom­men­ta­re der ARD (von Trump kopie­ren …) schaf­fen. Kli­ma­kri­se mit einem Aus­maß an Beschleu­ni­gung, das dann doch lie­ber igno­riert wird. Von Koali­tio­nen und Dul­dun­gen mit/durch BSW ganz zu schwei­gen. Zwar bes­ser als die AfD, aber so rich­tig demo­kra­tisch wirkt die­se Kader­par­tei auch nicht.

Klei­ner Licht­blick: Ver­an­ke­rung der Grund­ele­men­te des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­auf­baus im Grund­ge­setz. Das dürf­te zumin­dest eine direk­te Wie­der­ho­lung des Supre­me-Court-Mas­sa­kers erst ein­mal aus­schlie­ßen. Aber in der Sum­me bleibt Ent­set­zen dar­über, wann wir eigent­lich in die Dys­to­pie abge­bo­gen sind. 

P.S.: Ach ja, und die zuneh­men­de Über­nah­me des Net­zes durch Sprach­ma­schi­nen hät­te ich auch noch erwäh­nen können …

Bundestag XXS

Wenn dann tat­säch­lich am 23. Febru­ar 2025 gewählt wird, wird dies die ers­te Bun­des­tags­wahl nach dem von der Ampel refor­mier­ten Bun­des­tags­wahl­recht sein. Eck­punk­te die­ses refor­mier­ten Wahl­rechts sind: die Sitz­zahl wird auf 630 fest­ge­legt. Es gibt eine 5%-Hürde (nur Par­tei­en, die bun­des­weit min­des­tens fünf Pro­zent der Zweit­stim­men errei­chen, wer­den berück­sich­tigt) und nach Inter­ven­ti­on des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts eine Grund­man­dats­klau­sel (die 5%-Hürde gilt nur dann, wenn eine Par­tei weni­ger als drei Direkt­man­da­te errun­gen hat). Es gibt 299 Direkt­wahl­krei­se. Die Ober­ver­tei­lung fin­det nach dem bun­des­wei­ten Zweit­stim­men­wahl­er­geb­nis nach Sain­te-Lague statt. Inner­halb einer Par­tei erfolgt eine Unter­ver­tei­lung wie­der­um nach Sain­te-Lague auf die Lan­des­lis­ten je nach Zahl der auf die­se ent­fal­len­den Zweitstimmen.

Neu ist nun das Ver­hält­nis von Direkt­man­da­ten und Zweit­stim­men­sit­zen. Galt bis­her, dass jedes über die Erst­stim­me errun­ge­ne Direkt­man­dat in den Bun­des­tag führt – was auf­grund des (par­ti­el­len) Aus­gleichs der so ent­ste­hen­den Über­hang­man­da­te zur deut­li­chen Ver­grö­ße­rung des Bun­des­tags in den letz­ten Legis­la­tur­pe­ri­oden geführt hat – gilt dies nun nur bis zu der laut Ober- und Unter­ver­tei­lung gege­be­nen Sitz­zahl der Par­tei im jewei­li­gen Bun­des­land. Dies erfolgt nach dem Anteil der Erst­stim­me im Wahl­kreis (die stärks­ten Wahl­krei­se einer Par­tei zie­hen also zuerst ein). Rest­li­che Sit­ze wer­den dann gemäß der Rei­hung auf der Lan­des­lis­te verteilt.

Zudem gibt es Son­der­re­geln: zie­hen Einzelbewerber*innen ein, ver­rin­gert sich die Zahl der nach die­sem Sys­tem zu ver­ge­ben­den Sit­ze ent­spre­chend. Und erringt eine Par­tei die abso­lu­te Mehr­heit der Zweit­stim­men, aber nicht die abso­lu­te Mehr­heit der Sit­ze, erhält die­se zusätz­li­che Sit­ze, bis die Mehr­heit auch der Sit­ze her­ge­stellt ist.

Hat eine Par­tei weni­ger Direktmandate/Listenplätze auf­ge­stellt als ihr nach dem Ergeb­nis zuste­hen, ver­klei­nert sich der Bun­des­tag. Mehr als 630 Sit­ze sind nur mög­lich, wenn der gera­de beschrie­be­ne Fall ein­tritt, dass eine Par­tei die abso­lu­te Mehr­heit der Stim­men erreicht. Damit soll­te die­ses Sys­tem also zu einer effek­ti­ven Kap­pung füh­ren. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die aus­ge­setz­te Grund­man­dats­klau­sel wie­der ein­ge­setzt (als Zwi­schen­lö­sung bis zu einer Ände­rung der 5%-Hürde), abge­se­hen davon die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit bestätigt. 

Was sind nun die kon­kre­ten Fol­gen des neu­en Wahl­rechts? Dazu las­sen sich ver­schie­de­ne Modell­rech­nun­gen durch­füh­ren. Zunächst ein­mal neh­me ich dazu das Ergeb­nis der Bun­des­tags­wahl 2021 (ohne Berück­sich­ti­gung der Ände­run­gen durch die Wie­der­ho­lungs­wahl in Ber­lin). „Bun­des­tag XXS“ wei­ter­le­sen

Unsortierte Gedanken zu den Wahlen in Thüringen und Sachsen

Alte Parteischule, Erfurt (GDR, 1969)

Noch läuft die Aus­zäh­lung, aber die Hoch­rech­nun­gen sind jetzt so sta­bil, dass ich glau­be, sinn­voll etwas zu den bei­den Wah­len heu­te sagen zu kön­nen. Das sind aller­dings eher unsor­tier­te Gedan­ken als eine tie­fer­ge­hen­de Ana­ly­se o.ä.

Nach jet­zi­gem Stand erhält die AfD in Thü­rin­gen 32 der 88 (!) Sit­ze, die CDU 23, das neue BSW 15, die LINKE 12 und die SPD 6. Alle ande­ren Par­tei­en sind nicht im Land­tag ver­tre­ten, die FDP ist eben­so deut­lich raus­ge­flo­gen wie die GRÜNEN. Zu Beginn des Wahl­abends sah es so aus, als hät­te eine Koali­ti­on aus CDU, BSW und SPD eine Mehr­heit. Die wäre aktu­ell aller­dings auch nicht gege­ben, son­dern wird um einen Sitz ver­fehlt. Eine rech­ne­ri­sche Mehr­heit hät­ten dage­gen AfD und BSW – das wird aber wohl vom BSW (zum Glück) abgelehnt.

„Unsor­tier­te Gedan­ken zu den Wah­len in Thü­rin­gen und Sach­sen“ wei­ter­le­sen