Manchmal kann es ganz schön hart sein, sich für nicht standardisierte Lebensverhältnisse zu entscheiden. Beispielsweise, wenn es um den Elterngeldbezug und die Krankenversicherung geht. Der Normalfall ist hier die unbefristete Beschäftigung, die unterbrochen wird, um Elternzeit zu nehmen und während dessen Elterngeld zu beziehen. In dem Fall laufen dann Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei weiter.
Und was mache ich? Ich werde Elterngeld im Anschluss an einen auslaufenden befristeten Vertrag beziehen. Dementsprechend muss ich mich freiwillig weiterversichern, um in der (gesetzlichen) Krankenkasse zu bleiben. Das Elterngeld wird zwar nicht zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen, der Mindestsatz der – in meinem Fall – Techniker Krankenkasse ist aber nicht wirklich niedrig. Nun denn, ganz unerwartet kommt diese Nachricht nicht, ärgerlich ist es schon (vor allem, weil es natürlich Tricksereien gäbe, um das zu umgehen – die ich aber nicht machen will).
Gleichzeitig schlägt Normalfall zwei zu: wenn ich mit meiner Partnerin verheiratet wäre, bestünde die Möglichkeit der kostenfreien Familienmitversicherung. Ein Beispiel dafür, wie stark doch (auch neben dem Ehegattensplitting) der Staat finanzielle Anreize dafür setzt, dem klassischen Heiratsmodell (und implizit auch klassischen Erwerbs-Hausarbeits-Teilungen) zu folgen. Hier hätte ich manchmal gerne ein Instrument unterhalb der normativ hoch aufgeladenen Heirat – z.B. eine Verpartnerung auch für Heteros oder sowas wie den französischen Zivilpakt.
Update (26.01.2010): Erfreulich: die Techniker Krankenkasse hat sich nach einem nochmaligen Telefonat dann doch bereiterklärt, mich – wohl analog zu „normalen“ Unterbrechungen von Arbeitsverhältnissen – für die Zeit des Elterngeldbezuges beitragsfrei weiterzuversichern. Manchmal lohnt sich das Hinterhertelefonieren doch …