In einem Eilentscheid hat das Bundesverfassungsgericht den verdachtsunabhängigen Zugriff auf gesammelte „Vorratsdaten“ über Telefonverbindungsdaten außer Kraft gesetzt. Gut so!
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: „In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.“ […] Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien und aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: „Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. (Pressemitteilung des AK Vorratsdatenspeicherung).
Denn obwohl der Beschluss formal nur ein Teilsieg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung bedeutet, ist es ein höchst signalmächtiger: Karlsruhes Spruch stellt faktisch den Status Quo vor Einführung der anlassunabhängigen Datenspeicherung wieder her. Denn das ist der Clou des in dieser Hinsicht salomonischen Beschlusses: Es erlaubt zwar noch das Sammeln von Daten, nicht aber den beabsichtigten verdachtsunabhängigen Vollzugriff darauf. Auch weiterhin heiligt der Zweck auch für den Staat nicht die Mittel, Karlsruhe mahnt mit seinem Beschluss, die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel zu achten. (Frank Patalong, Spiegel Online).
Und natürlich die Einschätzung der Situation bei Markus, die Sicht von Bundesdatenschützer Peter Schaar, ein Telepolis-Artikel, die Bürgerrechtspresseerklärung der Bundesgrünen und nicht zuletzt die (leider noch nicht online stehende) Pressemitteilung der baden-württembergischen Grünen, in der es heißt:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Etappensieg für den Rechtsstaat. Damit erteilen die Richter den Überwachungsphantasien der Großen Koalition einmal mehr eine Absage“, erklärte Mouratidis, der sich selbst an der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt hat.
Warum blogge ich das? Weil mir das Thema wichtig erscheint, und hier neues bürgerschaftliches Engagement vieler tatsächlich mal was bewegt hat.