Karlsruhe verbietet Zugriff auf Vorratsdaten

In einem Eil­ent­scheid hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Zugriff auf gesam­mel­te „Vor­rats­da­ten“ über Tele­fon­ver­bin­dungs­da­ten außer Kraft gesetzt. Gut so!

Phone

Der Arbeits­kreis Vor­rats­da­ten­spei­che­rung begrüßt die heu­te ver­kün­de­te Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die von CDU, CSU und SPD beschlos­se­ne ver­dachts­lo­se Samm­lung der Ver­bin­dungs- und Stand­ort­da­ten der gesam­ten Bevöl­ke­rung (Vor­rats­da­ten­spei­che­rung) durch einst­wei­li­ge Anord­nung ein­zu­schrän­ken. Die Ver­fas­sungs­rich­ter ent­schie­den: „In dem Ver­kehrs­da­ten­ab­ruf selbst liegt ein schwer­wie­gen­der und nicht mehr rück­gän­gig zu machen­der Ein­griff in das Grund­recht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis­ses). Ein sol­cher Daten­ab­ruf ermög­licht es, weit­rei­chen­de Erkennt­nis­se über das Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­ten und die sozia­len Kon­tak­te des Betrof­fe­nen zu erlan­gen.“ […] Ralf Bend­rath vom Netz­werk Neue Medi­en und aktiv im Arbeits­kreis Vor­rats­da­ten­spei­che­rung betont: „Das Ver­fas­sungs­ge­richt ist bei Eil­ent­schei­dun­gen tra­di­tio­nell zurück­hal­tend. Dass die Rich­ter in die­sem Fall die Wei­ter­ga­be der Daten auf die Ver­fol­gung schwe­rer Straf­ta­ten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gra­vie­ren­der Grund­rechts­ein­griff vor­liegt. (Pres­se­mit­tei­lung des AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung).

Denn obwohl der Beschluss for­mal nur ein Teil­sieg für die Geg­ner der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bedeu­tet, ist es ein höchst signal­mäch­ti­ger: Karls­ru­hes Spruch stellt fak­tisch den Sta­tus Quo vor Ein­füh­rung der anlass­un­ab­hän­gi­gen Daten­spei­che­rung wie­der her. Denn das ist der Clou des in die­ser Hin­sicht salo­mo­ni­schen Beschlus­ses: Es erlaubt zwar noch das Sam­meln von Daten, nicht aber den beab­sich­tig­ten ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Voll­zu­griff dar­auf. Auch wei­ter­hin hei­ligt der Zweck auch für den Staat nicht die Mit­tel, Karls­ru­he mahnt mit sei­nem Beschluss, die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der ein­ge­setz­ten Mit­tel zu ach­ten. (Frank Pata­long, Spie­gel Online).

Und natür­lich die Ein­schät­zung der Situa­ti­on bei Mar­kus, die Sicht von Bun­des­da­ten­schüt­zer Peter Schaar, ein Tele­po­lis-Arti­kel, die Bür­ger­rechts­pres­se­er­klä­rung der Bun­des­grü­nen und nicht zuletzt die (lei­der noch nicht online ste­hen­de) Pres­se­mit­tei­lung der baden-würt­tem­ber­gi­schen Grü­nen, in der es heißt:

„Die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts ist ein wich­ti­ger Etap­pen­sieg für den Rechts­staat. Damit ertei­len die Rich­ter den Über­wa­chungs­phan­ta­sien der Gro­ßen Koali­ti­on ein­mal mehr eine Absa­ge“, erklär­te Mou­rat­i­dis, der sich selbst an der Sam­mel­kla­ge gegen die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung betei­ligt hat.

War­um blog­ge ich das? Weil mir das The­ma wich­tig erscheint, und hier neu­es bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment vie­ler tat­säch­lich mal was bewegt hat.

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