In eigener Sache: dieses Blog unterstützen

Ich habe ja so ein biß­chen den Anspruch, dass mein Blog, wenn es schon eini­ges an Zeit in Anspruch nimmt, sich zumin­dest selbst finan­zie­ren kön­nen soll. Was es bis­her nicht tut: Auch mit Flattr und ein biß­chen Ama­zon-Wer­be­links ist dies bis­her nicht wirk­lich der Fall. Und für VG-Wort-Zah­lun­gen habe ich der­zeit (noch?) zuwe­nig Zugrif­fe – die müss­ten sich (so ganz genau lässt sich das nicht sagen) in etwa ver­dop­peln. Des­we­gen hier fünf Wege, die­ses Blog zu unter­stüt­zen (bzw. mei­ne Arbeit dar­an mehr oder weni­ger sym­bo­lisch zu honorieren):

1. Flattr

Ein­fach mal nach rechts in die Leis­te schau­en: da ist der Flattr-But­ton („Kaf­fee­kas­se“). Wer bei Flattr dabei ist, kann mir durch einen Klick dar­auf (oder auf die ein­zel­nen Arti­kel) monat­lich ein paar Cent zah­len. So sieht das bis­her aus (kurz gesagt: ein bis zwei Euro Gewinn pro Monat). Auch ein­zel­ne Arti­kel kön­nen geflat­trt werden.

2. Lesen, weitergeben und verlinken

Wie bereits ange­spro­chen, lie­ge ich bis­her noch unter den Abruf­mar­ken, ab denen die VG Wort für Blog­bei­trä­ge zahlt. Je mehr Leu­te hier regel­mä­ßig mit­le­sen und inter­es­san­te Tex­te – ich hof­fe, die gibt es – auch weitergeben/verlinken, des­to wahr­schein­li­cher ist es, dass Blog­bei­trä­ge in die VG-Wort-Aus­schüt­tung rut­schen. Da geht es um etwa 30 Euro pro Text, der die Zugriffs­zah­len erreicht und von mir ver­pi­xelt wur­de. Und natür­lich ist es auch ganz unab­hän­gig von die­sem mone­tä­ren Anreiz­me­cha­nis­mus für mich eine Aner­ken­nung, wenn mein Blog gele­sen, wei­ter­ge­ge­ben und ver­linkt wird. 

3. Weihnachtsgeschenke kaufen

Über das Ama­zon-Part­ner­pro­gramm erhal­te ich für alles, was über die­se Such­box gesucht und gekauft wird, etwa 5% Pro­vi­si­on (und ja, Ama­zon lässt sich durch­aus kri­ti­sie­ren – ich nut­ze es trotz­dem). Wer mir was Gutes tun will, kann also sei­ne Suche nach Weih­nachts­ge­schen­ken hier unten beginnen.*

4. Weihnachtsgeschenke kaufen

Das hier ist mein Ama­zon-Wunsch­zet­tel – wer möch­te, darf auch ger­ne mir was schenken ;-)

5. Auf einen Kaffee einladen

Und nicht zuletzt blei­ben völ­lig unvir­tu­el­le Wege: wer möch­te, kann mich auch ger­ne auf einen Kaf­fee ein­la­den. Falls ich zufäl­lig mal am sel­ben Ort bin. Oder so. 

P.S.: Falls das jemand inter­es­siert: ja, die so erziel­ten Ein­nah­men (1./2./3.) wer­den ordent­lich ver­steu­ert, auch wenn das immer wie­der (auch an völ­lig uner­war­te­ten Stel­len wie z.B. bei der Bean­tra­gung von Zuschüs­sen zu den Kin­der­gar­ten­kos­ten) zu einem Hau­fen völ­lig unnö­ti­ger Büro­kra­tie führt.

* Ursprüng­lich woll­te ich auch noch ganz vie­le tol­le Geschenk­ideen raus­su­chen und mit Ama­zon-Ein­zel­ti­tel­links ver­se­hen. Aber irgend­wie ist mir das zu blöd: wenn es sinn­vol­le Ideen sein sol­len, dann ist damit doch eini­ges an Auf­wand ver­bun­den, und den Bedarf dafür sehe ich nicht wirk­lich. Oder sieht das jemand anders?

Kurz: Einige Tücken des Elterngeldbezuges (Update)

Manch­mal kann es ganz schön hart sein, sich für nicht stan­dar­di­sier­te Lebens­ver­hält­nis­se zu ent­schei­den. Bei­spiels­wei­se, wenn es um den Eltern­geld­be­zug und die Kran­ken­ver­si­che­rung geht. Der Nor­mal­fall ist hier die unbe­fris­te­te Beschäf­ti­gung, die unter­bro­chen wird, um Eltern­zeit zu neh­men und wäh­rend des­sen Eltern­geld zu bezie­hen. In dem Fall lau­fen dann Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung bei­trags­frei weiter.

Und was mache ich? Ich wer­de Eltern­geld im Anschluss an einen aus­lau­fen­den befris­te­ten Ver­trag bezie­hen. Dem­entspre­chend muss ich mich frei­wil­lig wei­ter­ver­si­chern, um in der (gesetz­li­chen) Kran­ken­kas­se zu blei­ben. Das Eltern­geld wird zwar nicht zur Berech­nung des Kran­ken­kas­sen­bei­trags her­an­ge­zo­gen, der Min­dest­satz der – in mei­nem Fall – Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se ist aber nicht wirk­lich nied­rig. Nun denn, ganz uner­war­tet kommt die­se Nach­richt nicht, ärger­lich ist es schon (vor allem, weil es natür­lich Trick­se­rei­en gäbe, um das zu umge­hen – die ich aber nicht machen will).

Gleich­zei­tig schlägt Nor­mal­fall zwei zu: wenn ich mit mei­ner Part­ne­rin ver­hei­ra­tet wäre, bestün­de die Mög­lich­keit der kos­ten­frei­en Fami­li­en­mit­ver­si­che­rung. Ein Bei­spiel dafür, wie stark doch (auch neben dem Ehe­gat­ten­split­ting) der Staat finan­zi­el­le Anrei­ze dafür setzt, dem klas­si­schen Hei­rats­mo­dell (und impli­zit auch klas­si­schen Erwerbs-Haus­ar­beits-Tei­lun­gen) zu fol­gen. Hier hät­te ich manch­mal ger­ne ein Instru­ment unter­halb der nor­ma­tiv hoch auf­ge­la­de­nen Hei­rat – z.B. eine Ver­part­ne­rung auch für Hete­ros oder sowas wie den fran­zö­si­schen Zivilpakt. 

Update (26.01.2010): Erfreu­lich: die Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se hat sich nach einem noch­ma­li­gen Tele­fo­nat dann doch bereit­erklärt, mich – wohl ana­log zu „nor­ma­len“ Unter­bre­chun­gen von Arbeits­ver­hält­nis­sen – für die Zeit des Eltern­geld­be­zu­ges bei­trags­frei wei­ter­zu­ver­si­chern. Manch­mal lohnt sich das Hin­ter­her­te­le­fo­nie­ren doch …