Belgische Verhältnisse? Oder doch eher NRW? Oder was?

Street sign

Je nach Umfra­ge­insti­tut hat Schwarz-Gelb der­zeit in den Umfra­gen eine eige­ne Mehr­heit oder nicht. Anders gesagt: Tages­form und Feh­ler­to­le­ranz ent­schei­den in den Umfra­gen über Top oder Flop. Wenn die CDU/C­SU-FDP-Regie­rung am 22.9. kei­ne eige­ne Mehr­heit bekommt, gibt es nach der­zei­ti­gem Stand drei rech­ne­ri­sche Optio­nen, die eine Kanz­ler­mehr­heit im Bun­des­tag mit sich brin­gen: Gro­ße Koali­ti­on CDU/CSU-SPD, eine Rot-Grün-Rote Koali­ti­on aus SPD, Grü­nen und LINKE oder Schwarz-Grün. Mög­li­cher­wei­se als vier­te rech­ne­ri­sche Opti­on auch CDU/CSU und LINKE – struk­tu­rell wür­de das zwar gut zusam­men­pas­sen, ist aber wohl noch unwahr­schein­li­cher als die ande­ren drei Möglichkeiten.

Sowohl die SPD als auch wir Grü­ne haben mehr oder weni­ger deut­lich eine Zusam­men­ar­beit mit die­ser CDU aus­ge­schlos­sen. Die Hür­den dafür, dass es hier erfolg­rei­che Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen gibt, sind sehr hoch (und ja, das gilt auch für die SPD, die nach der letz­ten gro­ßen Koali­ti­on ziem­lich zer­rupft dage­stan­den ist). Auch die aus mei­ner Sicht sinn­vol­le links-grü­ne Koali­ti­on ist unwahr­schein­lich, weil ins­be­son­de­re die SPD sie nicht möchte.

Was aber pas­siert dann, wenn all die­se Fest­le­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den, und CDU/CSU-FDP kei­ne Mehr­heit hat? 

Art. 63 GG (sie­he auch Wiki­pe­dia) legt das fest:

Arti­kel 63.

(1) Der Bun­des­kanz­ler wird auf Vor­schlag des Bun­des­prä­si­den­ten vom Bun­des­ta­ge ohne Aus­spra­che gewählt.

(2) Gewählt ist, wer die Stim­men der Mehr­heit der Mit­glie­der des Bun­des­ta­ges auf sich ver­ei­nigt. Der Gewähl­te ist vom Bun­des­prä­si­den­ten zu ernennen.

(3) Wird der Vor­ge­schla­ge­ne nicht gewählt, so kann der Bun­des­tag bin­nen vier­zehn Tagen nach dem Wahl­gan­ge mit mehr als der Hälf­te sei­ner Mit­glie­der einen Bun­des­kanz­ler wählen.

(4) Kommt eine Wahl inner­halb die­ser Frist nicht zustan­de, so fin­det unver­züg­lich ein neu­er Wahl­gang statt, in dem gewählt ist, wer die meis­ten Stim­men erhält. Ver­ei­nigt der Gewähl­te die Stim­men der Mehr­heit der Mit­glie­der des Bun­des­ta­ges auf sich, so muß der Bun­des­prä­si­dent ihn bin­nen sie­ben Tagen nach der Wahl ernen­nen. Erreicht der Gewähl­te die­se Mehr­heit nicht, so hat der Bun­des­prä­si­dent bin­nen sie­ben Tagen ent­we­der ihn zu ernen­nen oder den Bun­des­tag aufzulösen. 

Inter­es­sant sind hier zum einen die strik­ten Frist­set­zun­gen, die mit dem ers­ten Wahl­gang (Art. 63 (1)) in Gang gesetzt wer­den, zum ande­ren die Mehr­heits­er­for­der­nis­se. Wird in der ers­ten Wahl­pha­se – bei der mir unklar ist, ob sie direkt nach der Wahl statt­fin­den muss, bzw. in der ers­ten Sit­zung des Bun­des­tags, die spä­tes­tens 30 Tage nach der Wahl statt­fin­den muss, oder ob hier eine belie­bi­ge Pau­se mög­lich ist – die Kanz­ler­mehr­heit (50%der Mit­glie­der des Bun­des­ta­ges + 1 Stim­me) nicht erreicht, läuft eine Frist von vier­zehn Tagen (zwei­te Wahl­pha­se), in der eine „nor­ma­le“ Bun­des­kanz­le­rin­nen­wahl statt­fin­det. Hier zählt wei­ter die Kanz­ler­mehr­heit, wer gewählt ist, muss ernannt wer­den. Nach dem ers­ten Wahl­gang plus vier­zehn Tagen tritt mit Art. 63 (4) ein ande­res Wahl­ver­fah­ren in Kraft (drit­te Wahl­pha­se): Jetzt ist gewählt, wer die rela­ti­ve Mehr­heit der Stim­men erreicht. Wenn zwar die rela­ti­ve Mehr­heit, aber nicht die Kanz­ler­mehr­heit erreicht wird, liegt das Schick­sal der Regie­rung in den Hän­den des Bun­des­prä­si­den­ten: Ent­we­der ernennt die­ser bin­nen sie­ben Tagen die neue Kanz­le­rin oder den neu­en Kanz­ler, der/die im Bun­des­tag dann aller­dings kei­ne eige­ne Mehr­heit hat, oder aber der Bun­des­tag wird auf­ge­löst, und es kommt inner­halb von sech­zig Tagen (Art. 39) zu Neuwahlen. 

Die Wiki­pe­dia hat hier­zu ein schö­nes (gemein­frei­es) Diagramm:

Quel­le: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Wahlverfahren_des_deutschen_Bundeskanzlers.svg&filetimestamp=20090823130341&

Spie­len wir das mal durch. Am 22.9.2013 kommt es zu einer Kon­stel­la­ti­on, bei der weder CDU/CSU+FDP noch SPD+Grüne eine Mehr­heit der Sit­ze haben. Im ers­ten Wahl­gang, sagen wir mal am 4. Okto­ber, schlägt Bun­des­prä­si­dent Gauck vor, dass Ange­la Mer­kel wei­ter­hin Kanz­le­rin blei­ben soll. Aller­dings sind die Koali­ti­ons­ge­sprä­che der CDU sowohl mit der SPD als auch mit den Grü­nen geschei­tert. Mer­kel erreicht die Kanz­ler­mehr­heit nicht. Das Wahl­ver­fah­ren tritt in sei­ne zwei­te Pha­se. Bis zum 18. Okto­ber kön­nen aus der Mit­te des Bun­des­tags her­aus Vor­schlä­ge gemacht wer­den. Am 10. Okto­ber gibt es einen erneu­ten Anlauf, Mer­kel zu wäh­len. Auch Peer Stein­brück wird vor­ge­schla­gen. Die LINKE stimmt für Kat­ja Kip­ping, was aller­dings ungül­tig ist, da nach Geschäfts­ord­nung des Bun­des­ta­ges min­des­tens ein Vier­tel der MdB den Vor­schlag ein­rei­chen muss. Nie­mand erreicht eine Kanz­ler­mehr­heit. Es gibt Ver­hand­lun­gen zwi­schen SPD und Grü­nen über eine Tole­rie­rung durch die LINKE. Die­se zie­hen sich hin. Am 17. Okto­ber – noch inner­halb der 14-Tages­frist – gibt es einen erneu­ten Wahl­ver­such. Medi­en­öf­fent­lich hat Stein­brück zwar ver­laut­ba­ren las­sen, dass er davon aus­geht, dass die LINKE jetzt mit­stimmt, tut sie aber nicht. Sie bringt dies­mal kei­nen eige­nen Wahl­vor­schlag, ent­hält sich aber, so dass wei­ter­hin nie­mand die Kanz­ler­mehr­heit erreicht. 

Die drit­te Wahl­pha­se fängt an. Es gibt einen wei­te­ren Wahl­gang. Stein­brück schmeißt hin, dafür tritt für Rot-Grün Kat­rin Göring-Eckardt an (wem das zu unplau­si­bel ist: dann eben Sig­mar Gabri­el oder Win­fried Kret­sch­mann – der Bun­des­kanz­ler muss nicht Mit­glied des Bun­des­tags sein). Nicht alle, aber genü­gend LINKE stim­men jetzt für Göring-Eckardt, so dass in einer Zit­ter­par­tie in die­sem Wahl­gang Göring-Eckardt um zwei Stim­men vor Mer­kel liegt. Eine Kanz­ler­mehr­heit errei­chen aber weder Göring-Eckardt noch Mer­kel. Jetzt kommt es auf Gauck an: Macht er Kat­rin Göring-Eckardt zur Kanz­le­rin einer rot-grü­nen Min­der­heits­re­gie­rung – oder löst er den soeben frisch zusam­men­ge­tre­te­nen Bun­des­tag auf und ruft Neu­wah­len aus?

War­um blog­ge ich das? Um aus der fan­ta­sie­lo­sen „eine Stim­me für X ist eine Stim­me für die CDU“-Debatte herauszukommen.

17 Antworten auf „Belgische Verhältnisse? Oder doch eher NRW? Oder was?“

  1. Net­tes aka­de­mi­sches Gedankenspiel.

    Die Ver­fas­sungs­wirk­lich­keit in Deutsch­land ist aber so, dass der Bun­des­prä­si­dent erst dann eine Per­son vor­schlägt, wenn die Mehr­hei­ten klar sind. 

    Eine Ver­fas­sung gibt nur einen Rah­men vor; sie bzgl. For­ma­lia dar­auf abzu­klop­fen, was alles mög­lich wäre, geht meis­tens an der Rea­li­tät vorbei.

      1. Und war­um steht dann in Art. 63 GG nicht das hier: 

        (1) Der Bun­des­kanz­ler wird auf Vor­schlag des Bun­des­prä­si­den­ten vom Bun­des­ta­ge ohne Aus­spra­che gewählt. Basta. 

        … son­dern ein detail­lier­tes Ver­fah­ren für den Fall, dass es eben kei­ne Per­son gibt, für die es eine Kanz­ler­mehr­heit gibt? Kann ja mal vor­kom­men – und län­ger als ein, zwei Mona­te „Abwar­ten“ wird in Deutsch­land nicht durch­zu­hal­ten sein.

        1. Weil das Grund­ge­setz nicht 2013 ver­ab­schie­det wur­de, son­dern 1949. 

          1949 war noch nicht klar, wohin sich die Ver­fas­sungs­wirk­lich­keit ent­wi­ckeln wür­de. Da brauch­te man kla­re Regeln für den Fall der Fälle. 

          Wäre der ers­te Bun­des­prä­si­dent ein macht­be­wuss­ter Mann wie Ade­nau­er gewe­sen, dann wäre das alles heu­te viel­leicht anders. Es war aber Heuss. Die Macht in Deutsch­land liegt im Kanz­ler­amt und im Bundestag.

          1. Ja, und? Die Zif­fern (2) bis (4) sind ja gera­de dann inter­es­sant, wenn der Bun­des­prä­si­dent kei­nen erfolg­rei­chen Vor­schlag machen kann. Dann liegt die Macht im Bun­des­tag her­um, und irgend­je­mand muss sie aufheben.

  2. Sowohl die SPD als auch wir Grü­ne haben mehr oder weni­ger deut­lich eine Zusam­men­ar­beit mit die­ser CDU ausgeschlossen.

    Dürf­te ich dafür um Quel­len bit­ten? Mein Ein­druck ist ein ande­rer. Die SPD scheint den Wahl­kampf sogar so zu füh­ren, dass sie für Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen kei­ne Wahl­aus­sa­ge ändern muss.

      1. Ich lese da: „Damit wider­spricht Kraft dem SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den im Land­tag, Nor­bert Römer. Er hat­te einer gro­ßen Koali­ti­on erst vor kur­zem eine deut­li­che Absa­ge erteilt.“

        Ich glau­be aller­dings nicht, dass Wahl­aus­sa­gen zu die­sem The­ma beson­ders wich­tig sind; es zählt die nor­ma­ti­ve Kraft des Fak­ti­schen. Wenn am Abend des 22.9. weder Schwarz-Geld noch Rot-Grün eine Mehr­heit haben, wird es zu einer gro­ßen Koali­ti­on kommen. 

        (Wer war’s noch­mal, ich glau­be die FAZ, die behaup­tet hat, Frau Kraft wür­de eine gro­ße Koali­ti­on im Bund schon des­halb anstre­ben, weil sie dann Bun­des­prä­si­den­tin wer­den könne?)

        1. Des­we­gen schrieb ich ja auch, dass es letz­te Woche noch „com­pli­ca­ted“ war, dass aber ges­tern Stein­brück im ZDF-Som­mer­in­ter­view dann (mög­li­cher­wei­se) die­ses Fass zuge­macht hat, indem er eine Gro­Ko sehr kri­tisch bewer­tet hat.

  3. ich ver­ste­he nicht war­um rot-grün-rot so ver­teu­felt wird (nicht von dir). mal davon abge­se­hen dass das für mich mei­ne traum­ko­ali­ti­on und ne ech­te alter­na­ti­ve zum sta­tus quo wäre, wür­de es doch vor allem der spd hel­fen so ein bünd­nis ein­zu­ge­hen. im zwei­fel kann das schei­tern ja dann auf die lin­ke gescho­ben wer­den und die spd geht gestärkt aus der situa­ti­on her­aus. ne tole­rier­te min­der­haits­re­gie­rung auf bun­des­ebe­ne is natür­lich undenk­bar, aber die erfah­run­gen aus NRW zei­gen doch dass man ne rot-grü­ne mehr­heit eher errei­chen kann wenn man die lin­ke mit ein­bin­det. seis nur um zu zei­gen dass es mit denen nicht geht. für die grü­nen als eigent­li­che par­tei der mit­te die mit allen par­tei­en koali­ti­ons­fä­hig sind seh ich auch kein nach­tei­le. eini­ge bür­ger­li­che grün­wäh­le­rin­nen wür­den absprin­gen aber vie­le lin­ke dazu­kom­men. traut euch mal was!

    1. Dan­ke für den Hin­weis. Wenn ich Halina_Waw rich­tig ver­ste­he, demen­tiert sie die­ses Vor­ha­ben. Soll­te die LINKE das den­noch machen – for­mal vor der Wahl aus­schlie­ßen, Peer Stein­brück (oder all­ge­mei­ner Rot-Grün?) auf kei­nen Fall tole­rie­ren zu wol­len, sol­len sie das halt machen. Ich fän­de es blöd, und glau­be ich nicht, dass die Aus­sicht, auf jeden Fall mit einer Stim­me für die LINKE Mer­kel zu unter­stüt­zen (was dann mehr oder weni­ger der Fall wäre) dazu bei­trägt, dass die LINKE Wäh­le­rIn­nen überzeugt.

      1. Ich ken­ne die Wäh­ler­schich­ten der Links­par­tei nicht gut genug, um ent­schei­den zu kön­nen, ob das ein Feh­ler wäre. Aber ich weiß, dass es eini­ge Leu­te gibt, die sagen: Kei­ne Stim­me einer Par­tei, die bereit ist, Stein­brück zum Kanz­ler zu wählen. 

        Mög­li­cher­wei­se befin­det sich die Links­par­tei hier in einem Dilemma.

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