Kurz: G8-Protest weiterhin kein Terror

Anläss­lich des G8-Gip­fels in Tokio hat sich die tages­schau noch­mal ange­schaut, was aus den Vor­wür­fen „Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung“ bezüg­lich der Pro­tes­te zum G8-Tref­fen in Hei­li­gen­damm gewor­den ist – und stellt (hier zu eini­gen Brand­stif­tungs­vor­wür­fen) fest: 

Der Beschluss des Land­ge­richts Flens­burg vom Juni 2008 ist deut­lich. Dort heißt es zu einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen meh­re­re lin­ke Akti­vis­ten: „Ein Anfangs­ver­dacht nach §129a StGB war von vorn­her­ein nicht gegeben.“

[…]

Die Vor­aus­set­zung „der beson­de­ren Bedeu­tung des Fal­les“ lag nicht vor, „weder wur­den Men­schen gefähr­det, noch ist es zu einer merk­li­chen Beein­träch­ti­gung des Sicher­heits­ge­fühls der Bevöl­ke­rung durch die­se Taten gekommen“. 

Bereits im Janu­ar hat­te der Bun­des­ge­richts­hof ent­spre­chen­de Über­wa­chungs­maß­nah­men kassiert. 

Gut so. Ich hof­fe, die Gene­ral­bun­des­an­wäl­tin hat was dar­aus gelernt.

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