Anlässlich des G8-Gipfels in Tokio hat sich die tagesschau nochmal angeschaut, was aus den Vorwürfen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ bezüglich der Proteste zum G8-Treffen in Heiligendamm geworden ist – und stellt (hier zu einigen Brandstiftungsvorwürfen) fest:
Der Beschluss des Landgerichts Flensburg vom Juni 2008 ist deutlich. Dort heißt es zu einem Ermittlungsverfahren gegen mehrere linke Aktivisten: „Ein Anfangsverdacht nach §129a StGB war von vornherein nicht gegeben.“
[…]
Die Voraussetzung „der besonderen Bedeutung des Falles“ lag nicht vor, „weder wurden Menschen gefährdet, noch ist es zu einer merklichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch diese Taten gekommen“.
Bereits im Januar hatte der Bundesgerichtshof entsprechende Überwachungsmaßnahmen kassiert.
Gut so. Ich hoffe, die Generalbundesanwältin hat was daraus gelernt.