„Kleine Anfragen“ sind das Graubrot der Parlamente. Trotzdem oder gerade deswegen lassen sich beim Stöbern im Drucksacheneingang des Landtags manchmal spannende Dinge finden. So hatte der Ulmer SPD-MdL Martin Rivoir, ein glühender Stuttgart-21-Fan, im Juni für mediale Aufregung gesorgt, weil er öffentlich die Gemeinnützigkeit des BUND in Frage gestellt hat. Warum? Weil dieser politisch agiert und Gelder für den S21-Widerstand einsammelt. In einer kleinen Anfrage wollte Rivoir wissen, ob die Landesregierung es für vereinbar mit der Gemeinnützigkeit des BUND hält, dass im Rahmen des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 auch dazu aufgerufen wurde, Gelder an den BUND zu spenden. Jetzt liegt die Antwort des Finanzministeriums vor, und sie fällt deutlich aus:
Das Handeln des BUND innerhalb des losen Zusammenschlusses „Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21« ist aufgrund des Mitwirkens an der Bauleit- und Verkehrsplanung (ggf. auch mittels Demonstrationen) und der ökologischen Dimension des Projektes Stuttgart 21 für die Region Stuttgart noch vom Satzungszweck des BUND und dem gemeinnützigen Zweck „Förderung des Umweltschutzes“ gedeckt.
Soweit in diesem Rahmen auch eine politische Tätigkeit entfaltet wird, ist diese unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn eine gemeinnützige Tätigkeit nach den Verhältnissen des Einzelfalls zwangsläufig mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist und die unmittelbare Einwirkung auf die politischen Parteien und
die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des gemeinnützigen Zwecks in den Hintergrund tritt. Dies ist im Fall des BUND ebenfalls noch zu bejahen.
Kurz: Gemein, dass nicht jede kleine Anfrage dem vom Fragesteller erwünschten Ergebnis nutzt!