Dreizehn Sätze zum Weihnachtsrücktrittsfieber

Vor ein­ein­halb Jah­ren ist Horst Köh­ler zurück­ge­tre­ten. Im Som­mer 2010 wur­de Chris­ti­an Wulff zum Bun­des­prä­si­den­ten gewählt. Eine Weih­nachts­an­spra­che spä­ter könn­te die Kre­dit­af­fä­re ihn zum Fall brin­gen, die jüngs­te einer gan­zen Rei­he von „Kon­tro­ver­sen“, wie es die Wiki­pe­dia nennt (vgl. auch die­se Info­sei­te der nie­der­säch­si­schen Land­tags­grü­nen).

Ich glau­be aller­dings – trotz all der „Nicht mehr zu halten“-Signale der gro­ßen kon­ser­va­ti­ven Insti­tu­tio­nen FAZ, ARD und CDU – nicht dar­an, dass es mit dem Rück­tritt so schnell geht. Ers­tens war Köh­ler im Hin­blick auf die öffent­li­che Mei­nung wohl um eini­ges emp­find­li­cher als der Amts­in­ha­ber (sie­he auch: Kon­tro­ver­sen …). Und zwei­tens: wenn Rück­tritt, dann nach der Weih­nachts­an­spra­che – so viel Fest­stim­mung (und Poli­ti­ker­pau­se) muss sein. Oder schlägt BILD vor­her zu? 

Und ganz unab­hän­gig davon: wenn Rück­tritt, dann vor der Wahl in Schles­wig-Hol­stein im Mai, denn noch hat schwarz-gelb eine (knap­pe) Mehr­heit in der Bundesversammlung.

Letzt­lich stel­len sich bei dem Gan­zen, über die Tages­po­li­tik hin­aus, zwei Fra­ge: Brau­chen wir über­haupt einen Bun­des­prä­si­den­ten? Oder kön­nen wir uns die­ses Amt spa­ren? Und wenn wir doch einen brau­chen, war­um auch immer: Wer wäre eine geeig­ne­te Kandidatin?

Ein Plädoyer für ungewöhnliche Kombinationen

Der hier bereits andis­ku­tier­ten Fra­ge nach der Nach­fol­ge von Horst Köh­ler möch­te ich mich in die­sem Bei­trag noch ein­mal wid­men – in etwas ernst­haf­te­rer Form. Der aktu­el­le Stand der Kan­di­da­tIn­nen­su­che „aus Krei­sen“ scheint sich ja auf Ursu­la von der Ley­en ein­zu­schie­ßen – die aus einer gan­zen Rei­he von Grün­den kei­ne sehr gute Kan­di­da­tin für die­ses Amt ist. Vor allem wäre sie eine Kan­di­da­tin der Regierung.

Und wenn dem Amt der Bun­des­prä­si­den­tIn über­haupt ein Sinn zukommt, dann kann es nicht der sein, als erwei­ter­ter Arm (oder gar als „Leucht­ra­ke­te“, wie es Prantl in der SZ heu­te schrieb) einer Regie­rung zu die­nen. Ob wir über­haupt einen Bun­des­prä­si­den­ten oder eine Bun­des­prä­si­den­tin brau­chen – auch das erscheint mir immer noch eher unsi­cher. Wenn, müss­te viel­leicht doch noch ein­mal über den Zuschnitt und das Wir­kungs­feld die­ser „Ersatz­kö­ni­gIn“ nach­ge­dacht werden.

Aber ich schwei­fe ab. Ursu­la von der Ley­en, aber auch Nor­bert Lam­mert – das wären Kan­di­da­tIn­nen, die ganz klar die Bot­schaft „von Mer­kels Gna­den“ mit sich tra­gen wür­den. Nun sieht es auf den ers­ten Blick so aus, als sei in der Bun­des­ver­samm­lung eine kla­re schwarz-gel­be Mehr­heit von 22 bis 24 Stim­men gege­ben. Die gibt es, kei­ne Frage:

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Auf den zwei­ten Blick – und ich bin über­zeugt davon, dass in die­sen Zei­ten ein sol­cher zwei­ter Blick not­wen­dig ist – bie­ten die Ver­hält­nis­se in der Bun­des­ver­samm­lung auch ande­re, viel­leicht etwas unge­wöhn­lich erschei­nen­de Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten; ein­mal abge­se­hen davon, dass es bis­her oft so war, dass die aus den Län­dern ent­sand­ten Frak­tio­nen eben nicht aus Frak­tio­nä­rIn­nen bestan­den, son­dern aus – durch­aus eigen­stän­dig han­deln­den – Pro­mi­nen­ten oder aus Per­so­nen mit Sym­bol­funk­ti­on. Die Dele­gier­ten für die Bun­des­ver­samm­lung aus den Län­dern wer­den in den nächs­ten Wochen gewählt. Dann wird sich zei­gen, ob es dies­mal anders ist, und in der beson­de­ren Situa­ti­on, in kur­zer Zeit eine Bun­des­ver­samm­lung zu beschi­cken, der Par­tei­dis­zi­plin ein höhe­rer Stel­len­wert ein­ge­räumt wird.

Gehen wir ein­mal davon aus, dass die „Blö­cke“ tat­säch­lich geschlos­sen abstim­men wer­den. Aber was sind das für Blö­cke? Ist es legi­tim, von einem schwarz-gel­ben und einem rot-grün(-roten) Block zu spre­chen? Wenn wir die „Bau­klötz­chen“ ein­mal anders sta­peln, erge­ben sich Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten, die unge­wöhn­lich sind – aber das Poten­zi­al mit sich brin­gen, eine Bun­des­prä­si­den­tin oder einen Bun­des­prä­si­den­ten zu fin­den, die oder der weder dem (schein­ba­ren) Quer­ein­stei­ger Köh­ler ent­spricht, noch dem einer lini­en­treu­en Vollblutpolitikerin.

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Ein Bei­spiel für eine sol­che unge­wöhn­li­che Kom­bi­na­ti­on wäre die Ampel. Was spricht dage­gen, mit einer Mehr­heit aus FDP, Grü­nen und SPD (gera­de auch mit Blick auf NRW …) und etwa 20 Dele­gier­ten aus ent­we­der der CDU/CSU oder der LINKEN Sabi­ne Leu­theu­ser-Schnar­ren­ber­ger zur Prä­si­den­tin zu küren?* Poli­tisch erfah­ren, mora­lisch inte­ger – eine Kan­di­da­tin, die in die­sem Amt nicht in der Abhän­gig­keit von der Bun­des­re­gie­rung stän­de, son­dern Spiel­räu­me nut­zen kann. Und natür­lich gäbe es noch ein paar wei­te­re Per­so­nen, für die eine sol­che Mehr­heit eine Grund­la­ge bie­ten könn­te. Es käme auf den Ver­such an.

Und wer es par­tout anders haben will: auch schwarz-grün hät­te in der Bun­des­ver­samm­lung eine Mehr­heit – um zum Bei­spiel Klaus Töp­fer oder Josch­ka Fischer ins Amt zu hie­ven. Oder, wenn’s denn wirk­lich sein muss: mit dem Stim­men einer gro­ßen Koali­ti­on eine ehe­ma­li­ge Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­prä­si­den­tIn o.ä. zu wählen.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es scha­de fän­de, wenn die Chan­ce, die in die­ser Kri­se steckt, ver­tan würde.

* Alter­na­tiv: mit rela­ti­ver Mehr­heit im drit­ten Wahl­gang – eine Gegen­kan­di­da­tIn müss­te, um vor­her erfolg­reich zu sein, die Stim­men der CDU/CSU, der LINKEN, der Frei­en Wäh­ler und der NPD auf sich vereinen.

Zwölf Vorschläge für die Köhler-Nachfolge

Gesine Schwan III
Mit ihr wäre das nicht passiert!


Nach Köh­lers Rück­tritt stellt sich die gro­ße Fra­ge: Wer denn jetzt? Die Fra­ge stellt sich umso drän­gen­der, als Köh­ler u.a. vor­ge­wor­fen wur­de, nur als „Mario­net­te“ schwarz-gel­ber Macht­wün­sche ins Amt gekom­men zu sein, und ein Nach­fol­ger oder eine Nach­fol­ge­rin natür­lich unbe­las­tet von der­ar­ti­gem zu sein hat. Umso bes­ser trifft es sich, dass klar ist, dass die Mehr­heit in der Bun­des­ver­samm­lung wei­ter­hin schwarz-gelb sein wird. Also bes­te Vor­aus­set­zun­gen für eine Wahl frei von par­tei­po­li­ti­schen Über­le­gun­gen und Zwän­gen. Nur: wer wird’s?

Hier zwölf Vorschläge:

12. von und zu Gut­ten­berg – wäre eigent­lich die Ide­al­be­set­zung als Ersatz­kö­nig, ist aber – so ein Ärger – um ein paar Mona­te zu jung für die grund­ge­setz­li­chen 40.

11. Wind­sor - ähn­lich sieht es mit Prin­ce Charles aus – zwar alt genug, aber kein deut­scher Staatsbürger.

10. Mey­er-Land­rut - nein, auch Lena ist zu jung. Egal, wie oft wer das noch per Twit­ter durchs Land posaunt. 

9. Mer­kel - wenn schon prä­si­den­tia­ler Stil, dann richtig. 

8. Fischer oder Voll­mer - Josch­ka oder Ant­je. Oder als Dop­pel­spit­ze, oder so. Aber soo über­par­tei­lich soll’s dann doch nicht sein. Oder?

7. Böhrn­sen - der Bun­des­rats­prä­si­dent, Bre­mer Bür­ger­meis­ter und der­zei­ti­ger Treu­hän­der des Bun­des­prä­si­den­ten­am­tes hat jetzt eine ein­mo­na­ti­ge Pro­be­zeit, um sich als „rot-grü­ner“ (Vol­ker Beck) Über­ra­schungs­kan­di­dat für das Amt zu profilieren.

6. Rütt­ger­s­koch­wulffoet­tin­ger von Beust - einer die­ser (ehe­ma­li­gen) Minis­ter­prä­si­den­ten, die jetzt irgend­wo unter­ge­bracht wer­den müs­sen. Vor­teil: so noch nicht zurück­ge­tre­ten, wäre in dem jewei­li­gen Land dann Spiel­raum für z.B. eine gro­ße Koali­ti­on unter Armin Laschet. Nach­teil: wenig glaub­wür­dig – war­um soll­ten mehr oder weni­ger abge­half­ter­te Minis­ter­prä­si­den­ten das Amt des Staats­ober­haupts aus­fül­len können? 

5. Schäub­le von der Ley­en-Wes­ter­wel­lescha­van - das sel­be gilt für der­zei­ti­ge Minis­te­rIn­nen. Dann doch lie­ber jemand von außerhalb. 

4. Schrö­der - wenn die Bun­des­ju­gend­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin von Köh­ler zu Schrö­der wech­seln kann, soll­te der all­seits (wo?) belieb­te (was?!) Ex-Bun­des­kanz­ler doch erst recht bes­te Vor­aus­set­zun­gen für einen Wech­sel von Köh­ler zu Schrö­der im höchs­ten Staats­amt mitbringen.

3. Käß­mann - ein reprä­sen­ta­ti­ves Amt, das weni­ger als das vor­he­ri­ge von mora­li­scher Vor­bild­haf­tig­keit lebt, und dafür pro­tes­tan­ti­sche Volks­nä­he mit hohen Sym­pa­thie­wer­ten belohnt. Bonus: Über­par­tei­lich­keit! (Auch wenn die SPD sie gleich mal als eige­ne Kan­di­da­tin ins Feld schubst). 

2. Süss­muth (oder Baum, oder Gen­scher, oder Hirsch, oder Geiß­ler [oder Töp­fer]) – also eine der CDU oder der FDP ange­hö­ren­de Per­sön­lich­keit mit elder sta­tes­per­son-touch, bei der der Ver­dacht der Par­tei­lich­keit tat­säch­lich! ent­fal­len wür­de. Jetzt müss­te nur noch jemand CDU und FDP dazu brin­gen, das als wich­tig anzu­se­hen. Viel­leicht, um die Wür­de des Amtes zu ret­ten. Oder so.

1. – Wozu (außer zu Reprä­sen­ta­tiv­zwe­cken) war das Amt des Bun­des­prä­si­den­ten noch­mal gut? Viel­leicht wäre es gar nicht das Schlech­tes­te, die Stel­le als Staats­ober­haupt ein­fach leer­ste­hen zu las­sen. Und mal zu schau­en, ob sich dann was ändert.

War­um blog­ge ich das? Als nicht ganz ernst­ge­mein­te Ergän­zung zu mei­nem vor­ste­hen­den Ein­trag zum Rücktritt.

Kurz: Mai der Rücktritte

Nach Mixa (im April) und Koch hat heu­te Bun­des­prä­si­dent Köh­ler sei­nen Rück­tritt erklärt – letzt­lich auf­grund sei­ner Äuße­rung in Afgha­ni­stan zu Kriegs­ein­sät­zen der Bun­des­wehr zum Schutz wirt­schaft­li­cher Inter­es­sen. Auch wenn ich die Begrün­dung selt­sam fin­de – er begrün­det sei­nen Rück­tritt laut tagesschau.de damit, dass die öffent­lich­te Debat­te der Wür­de des Amtes nicht gerecht wür­de -, so emp­fin­de ich sei­nen Schritt zwar als über­ra­schend und uner­war­tet, aber als rich­tig. Und habe Respekt dafür, gera­de auch des­halb, weil die­ser Schritt (anders als die öffent­li­che Debat­te, die ich nicht als ehren­rüh­rig emp­fin­de) dem Amt nur gut­tun kann. 

Die span­nen­de Fra­ge ist natür­lich: was pas­siert jetzt? Die Bun­des­ver­samm­lung (die zur Hälf­te aus dem Bun­des­tag und zur Hälf­te aus Men­schen besteht, die von den Län­dern ent­sandt wer­den) muss inner­halb von 30 Tagen eine Nach­fol­ge­rin oder einen Nach­fol­ger wäh­len. Wähl­bar ist jede® „Deut­sche, der das Wahl­recht zum Bun­des­ta­ge besitzt und das vier­zigs­te Lebens­jahr voll­endet hat“ – auf fünf Jahre.

Vol­ker Beck zufol­ge hat schwarz-gelb der­zeit in der Bun­des­ver­samm­lung eine Mehr­heit von 23 Stim­men. Inso­fern könn­te es sein, dass das gan­ze ein tak­ti­sches Spiel ist, um – vor den Wah­len im März 2011 – einen oder eine wei­te­re schwarz-gel­be Bun­des­prä­si­den­tIn sicher­zu­stel­len. Ich glau­be nicht, dass es dazu kommt – aber irgend­wie läge jetzt ja eine Rocha­de nahe, bei der Mer­kel Bun­des­prä­si­den­tin wird und einer der (ehe­ma­li­gen) CDU-Minis­ter­prä­si­den­ten Kanz­ler. Oder soll für einen der (ehe­ma­li­gen) CDU-Minis­ter­prä­si­den­ten Platz auf dem Ses­sel des Staats­ober­haupts gemacht wer­den? Das wür­de der Wür­de des Amtes dann doch wider­spre­chen. Mora­lisch gese­hen ist schwarz-gelb am Ende – ob sich das auch in der Wahl zeigt, wer­den wir in 30 Tagen wissen. 

Grundgesetz in Afghanistan (Update: Bundespräsident Köhler zurückgetreten!)

Heu­te ist der Tag des Grund­ge­set­zes. Das Grund­ge­setz wird 61 Jah­re alt – und auch, wenn es eine gan­ze Rei­he von frag­wür­di­gen Ope­ra­tio­nen gab (ich den­ke da z.B. an die fak­ti­sche Abschaf­fung des Asyl­rechts), ist es doch ins­ge­samt noch recht rüstig. 

Im Grund­ge­setz gere­gelt ist auch der Ein­satz der „Streit­kräf­te“ – also der Bun­des­wehr – im Nor­mal­fall und im „Ver­tei­di­gungs­fall“. Der Nor­mal­fall ist u.a. in den Arti­keln Arti­kel 24 (2), 80a und 87a geregelt:

Arti­kel 24 (2)

(2) Der Bund kann sich zur Wah­rung des Frie­dens einem Sys­tem gegen­sei­ti­ger kol­lek­ti­ver Sicher­heit ein­ord­nen; er wird hier­bei in die Beschrän­kun­gen sei­ner Hoheits­rech­te ein­wil­li­gen, die eine fried­li­che und dau­er­haf­te Ord­nung in Euro­pa und zwi­schen den Völ­kern der Welt her­bei­füh­ren und sichern.

Arti­kel 80a

(1) Ist in die­sem Grund­ge­setz oder in einem Bun­des­ge­setz über die Ver­tei­di­gung ein­schließ­lich des Schut­zes der Zivil­be­völ­ke­rung bestimmt, daß Rechts­vor­schrif­ten nur nach Maß­ga­be die­ses Arti­kels ange­wandt wer­den dür­fen, so ist die Anwen­dung außer im Ver­tei­di­gungs­fal­le nur zuläs­sig, wenn der Bun­des­tag den Ein­tritt des Span­nungs­fal­les fest­ge­stellt oder wenn er der Anwen­dung beson­ders zuge­stimmt hat. Die Fest­stel­lung des Span­nungs­fal­les und die beson­de­re Zustim­mung in den Fäl­len des Arti­kels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedür­fen einer Mehr­heit von zwei Drit­teln der abge­ge­be­nen Stimmen.

(2) Maß­nah­men auf Grund von Rechts­vor­schrif­ten nach Absatz 1 sind auf­zu­he­ben, wenn der Bun­des­tag es verlangt.

(3) Abwei­chend von Absatz 1 ist die Anwen­dung sol­cher Rechts­vor­schrif­ten auch auf der Grund­la­ge und nach Maß­ga­be eines Beschlus­ses zuläs­sig, der von einem inter­na­tio­na­len Organ im Rah­men eines Bünd­nis­ver­tra­ges mit Zustim­mung der Bun­des­re­gie­rung gefaßt wird. Maß­nah­men nach die­sem Absatz sind auf­zu­he­ben, wenn der Bun­des­tag es mit der Mehr­heit sei­ner Mit­glie­der verlangt.

Arti­kel 87a

(1) Der Bund stellt Streit­kräf­te zur Ver­tei­di­gung auf. Ihre zah­len­mä­ßi­ge Stär­ke und die Grund­zü­ge ihrer Orga­ni­sa­ti­on müs­sen sich aus dem Haus­halts­plan ergeben.

(2) Außer zur Ver­tei­di­gung dür­fen die Streit­kräf­te nur ein­ge­setzt wer­den, soweit die­ses Grund­ge­setz es aus­drück­lich zuläßt.

(3) Die Streit­kräf­te haben im Ver­tei­di­gungs­fal­le und im Span­nungs­fal­le die Befug­nis, zivi­le Objek­te zu schüt­zen und Auf­ga­ben der Ver­kehrs­re­ge­lung wahr­zu­neh­men, soweit dies zur Erfül­lung ihres Ver­tei­di­gungs­auf­tra­ges erfor­der­lich ist. Außer­dem kann den Streit­kräf­ten im Ver­tei­di­gungs­fal­le und im Span­nungs­fal­le der Schutz zivi­ler Objek­te auch zur Unter­stüt­zung poli­zei­li­cher Maß­nah­men über­tra­gen wer­den; die Streit­kräf­te wir­ken dabei mit den zustän­di­gen Behör­den zusammen.

(4) Zur Abwehr einer dro­hen­den Gefahr für den Bestand oder die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung des Bun­des oder eines Lan­des kann die Bun­des­re­gie­rung, wenn die Vor­aus­set­zun­gen des Arti­kels 91 Abs. 2 vor­lie­gen und die Poli­zei­kräf­te sowie der Bun­des­grenz­schutz nicht aus­rei­chen, Streit­kräf­te zur Unter­stüt­zung der Poli­zei und des Bun­des­grenz­schut­zes beim Schut­ze von zivi­len Objek­ten und bei der Bekämp­fung orga­ni­sier­ter und mili­tä­risch bewaff­ne­ter Auf­stän­di­scher ein­set­zen. Der Ein­satz von Streit­kräf­ten ist ein­zu­stel­len, wenn der Bun­des­tag oder der Bun­des­rat es verlangen. 

Auch das Amt des Bun­des­prä­si­den­ten als höchs­tem Reprä­sen­ta­ten ist im Grund­ge­setz gere­gelt. Der aktu­el­le Amts­in­ha­ber, Horst Köh­ler, hat einen Blitz­be­such in Afgha­ni­stan durch­ge­führt. Dabei sag­te er u.a. folgendes:

„Mei­ne Ein­schät­zung ist aber, dass ein Land unse­rer Grö­ße mit die­ser Außen­han­dels­ori­en­tie­rung und damit auch Außen­han­dels­ab­hän­gig­keit auch wis­sen muss, dass im Zwei­fel auch mili­tä­ri­scher Ein­satz not­wen­dig ist, um unse­re Inter­es­sen zu wah­ren“, sag­te er wei­ter. Als Bei­spiel für die­se Inter­es­sen nann­te Köh­ler „freie Han­dels­we­ge“, weil davon auch Arbeits­plät­ze und Ein­kom­men abhingen. 

Auch ande­re Medi­en berich­ten dar­über, beim Deutsch­land­ra­dio gibt/gab es das Inter­view im Wort­laut (Link auf fefe.de). Eine Ein­schät­zung dazu fin­det sich auch bei Jörg Rupp.

Was ist jetzt das Pro­blem, wenn der Bun­des­prä­si­dent am Tag des Grund­ge­set­zes deut­lich macht, dass er es für sinn­voll hält, von der bis­he­ri­gen Grund­la­ge für den Ein­satz der Bun­des­wehr abzu­wei­chen. Das „Frei­hal­ten von Han­dels­we­gen“ – also der mili­tä­ri­sche Schutz wirt­schaft­li­cher Inter­es­sen – ist jeden­falls doch etwas deut­lich ande­res als z.B. die Gewähr­leis­tung einer fried­li­chen Welt­ord­nung im Rah­men eines Sicher­heits­sys­tems. Ob das so zusammenpasst?

Beim (lai­en­haf­ten) Blick in das Grund­ge­setz wird aber noch etwas ande­res deut­lich: das recht­li­che Kon­strukt, das die aktu­el­len Mili­tär­ein­sät­ze erlaubt, ist doch arg wack­lig. Denn wenn es sich dabei tat­säch­lich um den (im Grund­ge­setz gere­gel­ten) Ver­tei­di­gungs­fall han­deln wür­de, dann sind damit – eigent­lich – dras­ti­sche Grund­rechts­ein­schrän­kun­gen im Inne­ren verbunden. 

War­um blog­ge ich das? Weil mich ein Sta­tus­up­date von Bern­hard Good­win auf die Idee gebracht hat. Und weil ich mich fra­ge, war­um das Deutsch­land­ra­dio die ent­spre­chen­de Pas­sa­ge nach­träg­lich aus dem Inter­view genom­men hat.

Update (31.05.2010): Damit hät­te ich ehr­lich gesagt nicht gerech­net – wie die Tages­schau soeben mel­det, hat Bun­des­prä­si­dent Köh­ler sei­nen Rück­tritt erklärt – wegen sei­ner Äuße­rung in Afghanistan.