Kurz: Splitting nein danke!

Klei­ner Nach­trag zum vor­he­ri­gen Blog­post, der sich ja auch auf KGEs Äuße­rung zum Ehe­gat­ten­split­ting bezog. Begrün­det wird die Exis­tenz des Ehe­gat­ten­split­tings ja immer mit dem Schutz von Ehe und Fami­lie. Fak­tisch ist es ein steu­er­li­cher Anreiz zu nicht-ega­li­tä­ren Ehen (sprich, im empi­ri­schen Nor­mal­fall: nahe­zu allei­ne ver­die­nen­der Mann / mit­ver­sorg­te Frau); Kin­der sind dem Split­ting dage­gen eher egal. 

Das ist aus prin­zi­pi­el­len Erwä­gun­gen falsch, etwa im Hin­blick auf den Gleich­stel­lungs­auf­trag. Es ist auch falsch, weil Fami­lie zuneh­mend anders aus­sieht – unver­hei­ra­te­te Eltern, Allein­er­zie­hen­de, Patch­works. Und ja, die steu­er­li­che Bevor­zu­gung der Ehe ärgert mich auch per­sön­lich: Wir hat­ten uns damals den Luxus geleis­tet, nicht zu hei­ra­ten. Wir haben ver­ein­bart, Fami­li­en- und Erwerbs­ar­beit glei­cher­ma­ßen ega­li­tär auf­zu­tei­len. Inzwi­schen leben wir – ohne ner­vi­ge Schei­dung – getrennt; die Kin­der­er­zie­hung erfolgt immer noch ziem­lich gleich ver­teilt, eben­so der Kin­der­geld­an­spruch. Ein an Kin­dern und nicht an nicht-ega­li­tä­rer Ehe ori­en­tier­tes För­der­instru­ment wür­de uns jetzt hel­fen, eben­so wie es frü­her eine will­kom­me­ne Unter­stüt­zung gewe­sen wäre – die Kos­ten sind ja da, und sie sind durch das getrennt-gemein­sa­me Erzie­hen der Kin­der nicht klei­ner gewor­den. Auch das wäre „Wahl­frei­heit“.

Auch des­we­gen ärgert es mich, wenn ein zen­tra­ler grü­ner Pro­gramm­punkt wie die Umwand­lung des Ehe­gat­ten­split­tings in eine Kin­der­för­de­rung mal eben zur Debat­te gestellt wird. Dass dar­über kurz vor den Land­tags­wah­len im Osten Streit aus­bricht, ist nicht schön, aber not­wen­dig. Mei­ne Lebens­rea­li­tät – und die vie­ler ande­rer Men­schen heu­te – sieht anders aus als die impli­zi­te Gesell­schafts­vor­stel­lung im Steuerrecht.

P.S.: Auf dem Smart­phone getippt, des­we­gen habe ich dar­auf ver­zich­tet, Links zu den vie­len guten State­ments in die­ser Debat­te raus­zu­su­chen. Wei­ter­füh­ren­de Links:

Kurz: Einige Tücken des Elterngeldbezuges (Update)

Manch­mal kann es ganz schön hart sein, sich für nicht stan­dar­di­sier­te Lebens­ver­hält­nis­se zu ent­schei­den. Bei­spiels­wei­se, wenn es um den Eltern­geld­be­zug und die Kran­ken­ver­si­che­rung geht. Der Nor­mal­fall ist hier die unbe­fris­te­te Beschäf­ti­gung, die unter­bro­chen wird, um Eltern­zeit zu neh­men und wäh­rend des­sen Eltern­geld zu bezie­hen. In dem Fall lau­fen dann Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung bei­trags­frei weiter.

Und was mache ich? Ich wer­de Eltern­geld im Anschluss an einen aus­lau­fen­den befris­te­ten Ver­trag bezie­hen. Dem­entspre­chend muss ich mich frei­wil­lig wei­ter­ver­si­chern, um in der (gesetz­li­chen) Kran­ken­kas­se zu blei­ben. Das Eltern­geld wird zwar nicht zur Berech­nung des Kran­ken­kas­sen­bei­trags her­an­ge­zo­gen, der Min­dest­satz der – in mei­nem Fall – Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se ist aber nicht wirk­lich nied­rig. Nun denn, ganz uner­war­tet kommt die­se Nach­richt nicht, ärger­lich ist es schon (vor allem, weil es natür­lich Trick­se­rei­en gäbe, um das zu umge­hen – die ich aber nicht machen will).

Gleich­zei­tig schlägt Nor­mal­fall zwei zu: wenn ich mit mei­ner Part­ne­rin ver­hei­ra­tet wäre, bestün­de die Mög­lich­keit der kos­ten­frei­en Fami­li­en­mit­ver­si­che­rung. Ein Bei­spiel dafür, wie stark doch (auch neben dem Ehe­gat­ten­split­ting) der Staat finan­zi­el­le Anrei­ze dafür setzt, dem klas­si­schen Hei­rats­mo­dell (und impli­zit auch klas­si­schen Erwerbs-Haus­ar­beits-Tei­lun­gen) zu fol­gen. Hier hät­te ich manch­mal ger­ne ein Instru­ment unter­halb der nor­ma­tiv hoch auf­ge­la­de­nen Hei­rat – z.B. eine Ver­part­ne­rung auch für Hete­ros oder sowas wie den fran­zö­si­schen Zivilpakt. 

Update (26.01.2010): Erfreu­lich: die Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se hat sich nach einem noch­ma­li­gen Tele­fo­nat dann doch bereit­erklärt, mich – wohl ana­log zu „nor­ma­len“ Unter­bre­chun­gen von Arbeits­ver­hält­nis­sen – für die Zeit des Eltern­geld­be­zu­ges bei­trags­frei wei­ter­zu­ver­si­chern. Manch­mal lohnt sich das Hin­ter­her­te­le­fo­nie­ren doch …