KAFFEEKASSE FÜRS BLOG
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GEZWITSCHER
@flo_wi Das ist die große Frage. Politik funktioniert aber nicht auf so einem abstrakten Level. Eisenbahnbetrieb braucht and. Regeln als IT. - 3 hours ago
@neina_hh @klinkhart BAG D&R sieht sich als dafür zuständig an. - 3 hours ago
@neina_hh @flo_wi Und das ist eben der Punkt, wo ich die These nicht teile. "Telekommunikationspolitik" in engem Sinn gibt's weiterhin. - 3 hours ago
@neina_hh Websites der jeweiligen Anstalten, Geschäftsberichte. Oder KEF suchen. Beides nur sehr oberflächlich. - 3 hours ago
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Monatsarchive: August 2010
Elf Sätze zum Sorgerecht
Bei Antje Schrupp und bei der Mädchenmannschaft werden die aktuellen Entwicklungen rund um das Sorgerecht analysiert und heftig diskutiert. Mein erster Eindruck: die Aufhebung des Vetorechts für nicht-eheliche Mütter beim Sorgerecht ist ebenso sinnvoll wie der Vorschlag von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg, künftig das gemeinsame Sorgerecht auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern als Standard einzuführen. Diese Sicht der Dinge mag auch mit meiner persönlichen Situation zu tun haben. Ich bin froh, dass meine Partnerin und ich das gemeinsame Sorgerecht für unsere beiden Kinder haben (diese Möglichkeit gibt es erst seit 1998) – das passt zu unserer Vorstellung egalitärer Elternschaft. Und ich kann bestätigen, was wohl auch andere erfahren haben, dass es nämlich als nicht verheiratetes Paar ein ziemlicher Aufwand ist, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Dazu müssen Vater und Mutter gemeinsam beim Jugendamt erscheinen – wir haben das aus praktischen Gründen und nach Beratung durch unsere Hebamme vor der Geburt gemacht –, sich einen Vortrag darüber anhören, dass die Entscheidung nur durch Gerichtsurteil wieder aufhebbar ist, und die Partnerin wird ganz unvolljährig nochmal ganz besonders auf die Tragweite ihres Entschlusses hingewiesen. Dass es unter diesen Umständen häufig dazu kommt, dass unverheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragen, erscheint mir plausibel – und die Karlsruher Entscheidung ein Schritt hin zu einer Gleichstellung von verheirateten und nicht verheirateten Paaren.
Allerdings gibt es auch Argumente, die gegen die Regelung einer gemeinsamen Sorge als Standardfall sprechen, und die mich jetzt auch ein bißchen ins Grübeln gebracht haben. Das eine ist der in diesem taz-Kommentar schön zum Ausdruck gebrachte Punkt, dass »Vaterschaft« ganz unterschiedliches bedeuten kann, von der egalitären Familienarbeit oder der Alleinverantwortung bis hin zu einem »Will-damit-nichts-zu-tun-haben«: da stellt sich schon die Frage, ob eine solche Festlegung für alle Fälle passt, bzw. wie das geregelt werden kann. Noch schwerwiegender erscheint mir das von beiden oben verlinkten Blogs angesprochene Argument, dass mit der gemeinsamen Sorge von leiblicher Mutter und leiblichem Vater letztlich ein ganz bestimmtes soziales – heteronormatives – Modell von Familie und Elternschaft gefeatured wird, und dass hier die biologische Elternschaft gegenüber einer wie auch immer zustande gekommenen sozialen Elternschaft klar präferiert wird. Jedes Kind braucht Eltern – aber müssen das genau zwei sein, genau ein Mann und genau eine Frau (die zusammen das Kind gezeugt haben)?
P.S.: Wahrscheinlich ist das rechtlich-politische Konzept Familienvertrag hier der letztlich sinnvollste Weg.
F4, Java und die Korruption (Nachtrag 4)
Kurz das Wichtigste: Die Fehlermeldung »assertion failed« von Microsoft Visual C++ Runtime Library (Line 132 in t2kstrm.c) taucht auf, wenn ein Teil der Java-Runtime-Engine (JRE) bei bestimmten in Java geschriebenen Programmen – zum Beispiel der Transkriptionssoftware F4, Version 3, unter Windows XP, aber auch bei anderen Programmen – im Windows-Schriftenordner auf Schriftarten im Format TTF stößt, die »korrupt« sind (z.B. ungültige Verweise im Dateiaufbau, nicht ganz standardkonform). Um diese Java-Programme trotzdem zum Laufen zu bringen, ist es notwendig, diese Schriftarten zu löschen – was wiederum nicht so ganz einfach ist, wie ich selbst erfahren durfte. Was ich gemacht habe, was passiert ist, und wie ich mein System wieder zum Laufen gekriegt habe, steht unten. Wer es nachmachen möchte: auf eigene Gefahr.










