Kindergeburtstagsgirlande. Weil diese Republik ein bisschen mehr Farbe (vor allem grün natürlich!) gebrauchen kann.
Kurz: Netzpolitische Umfallerpartei SPD

Foto: SPD-Pressefoto
Heute entscheidet der Bundesrat darüber, ob er zum Leistungsschutzrecht den Vermittlungsausschuss anrufen soll (Antrag Schleswig-Holstein). Mit der neuen rot-grünen Mehrheit im Bundesrat wäre es mit einem solchen Einspruch möglich gewesen, das Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts für Presseverlage erheblich zu verzögern, vielleicht sogar über den Tag der Bundestagswahl hinaus. Zudem wäre es möglich gewesen, die Hürde für die Überstimmung des Einspruchs im Bundestag auf die Kanzlermehrheit zu erhöhen. Dann wären angebliche CDU/CSU/FDP-NetzpolitikerInnen gefragt gewesen, ob sie in der Frage Leistungsschutzrecht im Bundestag ihrem Gewissen oder der Kanzlerin folgen.
Aber das ist Konjunktiv – denn seit gestern sieht es so aus, dass die SPD mal wieder aus vorgeblich staatsmännischem Verhalten und realistischer vermutlich Angst vor den großen Verlagen umkippt – Kraft in NRW, Scholz in Hamburg, und Steinbrück im Bund. Die Pressemitteilung dazu ist fast schon amüsant, heißt es dort doch:
„Die SPD lehnt das Leistungsschutzgesetz der Bundesregierung ab. […] Das Gesetz ist im Bundesrat lediglich ein Einspruchsgesetz und kann daher angesichts der noch bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jetzt nicht aufgehalten werden. Es gibt deshalb keine Aussichten auf ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren. Die erforderliche neue Mehrheit dafür kann mit der Bundestagswahl am 22. September herbeigeführt werden. […] Ein neues, taugliches Gesetz wird zu den ersten Maßnahmen einer neuen rot-grünen Regierung gehören.“
Anders gesagt: Die SPD lehnt das Gesetz ab, tut nichts dagegen, möchte aber in einer rot-grünen Bundesregierung dann ein ähnliches, besseres Gesetz einführen. Uns Grüne hat sie dazu bisher nicht gefragt – im Entwurf zum Wahlprogramm steht eine klare Ablehnung. Ich sage: irgendwie leider typisch SPD. Und die NetzpolitikerInnen in der SPD leiden mehr oder weniger still.
P.S.: Plan B: Entschließungsantrag Hamburg und Baden-Württemberg (pdf), der Kritik äußert, einen Konsens zwischen Verlagen, UrheberInnen und digitalen VerwerterInnen finden will und vermutlich heute im Bundesrat eine Mehrheit bekommt.
P.P.S.: Nach gestern zu erwarten: die Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde nur von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen unterstützt. Die anderen rot-grünen oder rot(-roten) Ländern waren nicht dabei, schwarz-gelb erst recht nicht. Der (aus meiner ganz persönlichen Sicht durchwachsene) Entschließungsantrag aus Hamburg und Baden-Württemberg fand eine Mehrheit. Dann also mal schauen, ob rot-grün die Bundestagswahl gewinnt, und was dann passiert … (die Wahlprogrammentwürfe beider Parteien widersprechen sich in diesem Punkt).
P.P.P.S.: Grüne Kommentare dazu: Tabea Rößner, MdB, Matti Bolte, MdL NRW, Malte Spitz, Bundesvorstand, Patrick Jedamzik, Volker Beck, MdB, PM Bundestagsfraktion …
P.P.P.P.S.: Und als letztes noch der Hinweis an alle, die jetzt gerne mehr öffentlich sichtbaren Dissens der Grünen in rot-grünen Landesregierungen gehabt hätten: Soweit ich Einblick in das Räderwerk von Regierungen habe, wird im Normalfall alles dafür getan, dass dieser Streit – den es definitiv immer wieder gibt – nicht öffentlich wird. Warum sollte das gerade beim Leistungsschutzrecht – aus Sicht der meisten PolitikerInnen eine kleine presserechtliche Regelung, wenn ich das mal so zugespitzt sagen darf – anders sein?
Kompetenz und Quote: Grellorange hüpft nicht besser
Anlässlich des Equal Pay Day und der damit logischerweise verbundenen Forderung nach einer Quote auch in der Wirtschaft (und der Politik natürlich erst recht) taucht vermehrt das Quote?-Aber-die-Kompetenz!-Argument auf. Wer dieses Argument verwendet, geht davon aus, dass Frauen minderbemittelt sind, wie ein kleines Gedankenexperiment zeigt.
Es sollen die bezüglich ihrer Sprungwirkungskompetenz besten Flummibälle gefunden werden. Es gibt blaugrüne und orangene Flummibälle. Das testende Kind bevorzugt – unabhängig von der Sprungwirkung – orangene Flummibälle, weil die halt greller aussehen. Eine Sortierung der Flummibälle durch das Kind würde also orangene, gut springende Bälle ganz an die Spitze legen. Auch wirklich supergut hüpfende blaugrüne Flummis haben keine Chance, ganz vorne zu landen.
Jetzt ist es aber so, dass die Sprungwirkunggüte bei Flummis unabhängig von der Farbe ist. Eine Maschine, die die Sprungwirkung testet, sortiert mit gleicher Wahrscheinlichkeit orangene und blaugrüne Flummis nach vorne.
Was passiert jetzt, wenn immer abwechselnd ein blaugrüner und ein orangener Flummi an die Spitze gelegt werden müssen, also eine Farbquote eingeführt wird? Am besten kommen dann alle blaugrünen Flummis in einen Topf, alle orangenen Flummis in einen zweiten. Unter diesen wird jeweils der Flummi mit der besten Sprungwirkung als erstes in die Reihe mit den Flummis gelegt. Der beste orangene. Der beste blaugrüne. Der zweitbeste orangene. Der zweitbeste blaugrüne. Und so weiter.
Da die Sprungwirkungskompetenz bei Flummis statistisch gleich verteilt ist, und die Vorliebe für Grellorange durch das Quotenverfahren ausgeschaltet wird, sollte sich jetzt eine zur blinden, maschinellen Reihung sehr ähnliche Reihung ergeben. Vielleicht liegen da mal zwei orangene oder zwei blaugrüne Flummis nebeneinander, im Durchschnitt sind diese Unterschiede aber zu vernachlässigen.
Fazit: Sofern Kompetenz unabhängig von anderen Merkmalen gleich verteilt ist, hilft eine Quote, bei der Sortierung nach Kompetenz diese anderen Merkmale auszublenden. Also zum Beispiel die Fixierung auf das schöne, grelle Orange, die daher rührt, dass das sortierende Kind dem Irrglauben anhängt, was grell aussieht, muss besser hüpfen können.
Und wer andersherum meint, dass eine Quote negative Auswirkungen auf die Sortierung nach Kompetenz hat, wird erstens immer Einzelfälle finden, in denen das stimmt, irrt sich aber im statistischen Durchschnitt – oder er oder sie geht davon aus, dass die Merkmale Kompetenz und Geschlecht nicht unabhängig voneinander sind. Oder anders gesagt: Wer mit dem Verweis auf Kompetenz Quoten ablehnt, glaubt, dass Frauen per se weniger kompetent sind als Männer.
Warum blogge ich das? In der vagen Hoffnung, mit dem Beispiel Flummis in dieser Sache kindische Menschen überzeugen zu können.
Datenbefreiung, oder: staatsmonopolistischer Netzkapitalismus
Google räumt auf, und räumt dabei – zum Juli – auch den Google Reader ab. Wer das nicht kennt: das ist ein Tool, um Blogs und andere Nachrichtenquellen, sofern sie RSS-Feeds haben, synchronisiert zwischen mehreren Geräten zu lesen. Oder etwas weniger technisch: ein Tool, mit dem ich auf einen Blick sehe, welche Artikel in meinen Lieblingsblogs und welche Nachrichten von tagesschau.de ich noch nicht gelesen habe, und zwar egal, ob ich auf dem PC, auf dem Smartphone oder auf dem Tablet nachschaue. Zudem sehe ich auf einen Blick, ob meine Lieblingsblogs neue Einträge haben, muss also nicht der Reihe nach durchblättern, was es wo gibt.
Der Google Reader war mal mehr (das habe ich aber nie genutzt), und er ist nicht unersetzbar. Tatsächlich setze ich ihn erst aktiv ein, seit ich ein Smartphone benutze. Auf dem PC war das firefox-intere Handling durchaus ausreichend für mich, um diese gerade beschriebene Funktionalität zu erfüllen.
Trotzdem ärgert mich das Aus für den Google Reader, und da bin ich nicht alleine, auch wenn manche dem auch Gutes in Sachen Monopolvermeidung abgewinnen können.
Was ich konkret mache, mit welchem Tool ich meine Lieblingsblog-Feeds in Zukunft lesen werde, das weiß ich noch nicht. Irgendetwas wird sich finden.
Aber ich musste doch wieder an die Eisenbahn denken.
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Photo of the week: Tulip afterthought VII
Die Tulpen sind verblüht. Und ich bin immer wieder aufs Neue davon überrascht, wie elegant verblühte Blüten wirken können. Rosenblätter haben ja auch diesen morbid-romantischen Charme. Und erst im Vertrocknen wurde aus der knallig roten Tulpe dieses barocke Gebilde in tiefem Weinrot. Vanitas-Symbol oder so. Und damit zurück zu den Nachrichten.



