Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jörg Meuthen, hat soeben erklärt, dass er – gemeinsam mit zwölf weiteren MdL (u.a. Baron, Berg, Fiechtner, Podeswa, Stein, Wolle) – aus dieser Fraktion austritt. Zuvor wurde in der AfD-Fraktion wohl die für einen Ausschluss des Antisemiten Wolfgang Gedeon notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt, obwohl zwei Gutachten (u.a. von Prof. Patzelt – von wem auch sonst …) Gedeon in seinen Schriften klar Antisemitismus nachgewiesen haben. Damit verbleiben zehn MdL in der bestehenden AfD-Fraktion (u.a. Balzer, Baum, Gedeon, Grimmer, Klos, Räpple und Sänze – Balzer und Sänze waren bisher stellv. Vorsitzende, Grimmer Parl. Geschäftsführer).
Was jetzt passiert, ist nicht so ganz klar. Die Geschäftsordnung des Landtags sieht vor, dass Abgeordnete aus einer Partei sich zu einer Fraktion zusammenschließen können. Ob Abgeordnete aus einer Partei zwei Fraktionen bilden können, ist nicht explizit geregelt. Ebenso ist nicht klar, was passiert, wenn z.B. die Partei AfD die Mitglieder der Fraktion oder die Ausgetretenen ausschließt.
Aber gehen wir mal davon aus, dass es in Zukunft zwei AfD-Fraktionen im Landtag geben wird. Eine davon wird sich weiter AfD nennen wollen, die andere wird sich ebenfalls AfD nennen wollen. Insofern rechne ich erstmal mit einer Schlammschlacht zwischen den lächelnden und den grimmigen Rechtspopulist*innen darüber, wer wer sein darf. Und wenn dann noch die Richtungskämpfe in der Bundespartei und in der Landespartei dazu kommen, wird es erst recht lustig werden. (Der Bundesvorstand der Partei hat sich in einer Erklärung von den Nicht-Austretenden distanziert – die aber die Rechtsnachfolge der Fraktion antreten, indem sie in dieser bleiben …).
Die Aufteilung der AfD in zwei Fraktionen hat (hätte?) positive und negative Folgen. Positiv: Die AfD ist nicht mehr größte Oppositionsfraktion, das ist jetzt definitiv die SPD. Das hat Auswirkungen darauf, wer zuerst redet, aber auch darauf, wem zuerst ein Sitz zusteht. Auch den Anspruch, den Vorsitz des Finanzausschusses zu stellen, wird die AfD (oder die AfD) jetzt nicht mehr wirklich aufrecht erhalten können.
An der Sitzverteilung in den Ausschüssen ändert sich in der Summe nichts (statt drei Sitze AfD gibt es jetzt einen Sitz AfD-alt und zwei Sitze AfD-neu). Sainte-Laguë bildet hier die Mehrheitsverhältnisse hinreichend genau ab. Anders sieht es bei der Besetzung kleinerer externer Gremien aus – bei bis zu fünf zu vergebenden Sitzen gehen AfD-alt und AfD-neu beide zu Gunsten der SPD leer aus. Ob die Gremienbesetzungen, die der Landtag in seinen ersten Sitzungen vorgenommen hat, jetzt wiederholt werden, weiß ich nicht. Könnte jedenfalls interessant werden.
Weniger schön ist die Tatsache, dass sich einige Dinge durch die Spaltung verdoppeln. Die meisten Debatten im baden-württembergischen Landtag werden mit Grundredezeit je Fraktion geführt. Wo bisher die AfD sieben Minuten bekam, bekommen jetzt AfD-alt und AfD-neu zusammen 14 Minuten. Auch die Grundfinanzierung je Fraktion muss jetzt auf sechs und nicht mehr auf fünf Fraktionen verteilt werden. Laut dpa beläuft sich der Grundbetrag je Fraktion derzeit auf 39.758 Euro pro Monat, dazu kommen 1696 Euro pro MdL plus 293 Euro pro MdL für die Oppositionsfraktionen. Bisher waren das also monatlich 85.559 Euro an Fraktionsmitteln, jetzt wären es zusammengerechnet 125.317 Euro pro Monat, die an die Rechtspopulist*innen fließen.
Aber warten wir mal ab, wie das weitergeht. Verantwortung wahrnehmen ist nicht so ganz das Programm der Rechtspopulist*innen (siehe auch Brexit …). Vielleicht merken das auch deren Wähler*innen. Gleichzeitig bleibt die AfD damit, weil Konflikte ja einen enormen Nachrichtenwert haben, medial leider präsent.
Warum blogge ich das? Um die verschiedenen Aspekte zusammenzutragen – Tweets eignen sich dafür nur bedingt.