Google-Welt und/oder Wikipedia-Welt

Dandelion world VIII (the dancer)

Heu­te hat das Euro­päi­sche Par­la­ment mehr­heit­lich ent­schie­den, die Emp­feh­lung des Rechts­aus­schus­ses für ein euro­päi­sches Leis­tungs­schutz­recht und Upload­fil­ter nicht direkt anzu­neh­men, son­dern im Sep­tem­ber im Ple­num zu behan­deln und damit auch Ände­rungs­an­trä­ge zu ermög­li­chen. Das passt ganz gut zu einer Unter­schei­dung, die mir vor ein paar Tagen ein­fiel, als es dar­um ging, sich die Zukunft der Medi­en im Jahr 2030 vorzustellen. 

Mei­ne The­se war: wir kön­nen 2030 (naja, eigent­lich heu­te schon) ent­we­der in einer Goog­le-Welt oder in einer Wiki­pe­dia-Welt auf­wa­chen. Bei­de Begrif­fe sind unscharf und erklä­rungs­be­dürf­tig, und statt Goog­le-Welt könn­te da auch Face­book-Welt oder Ama­zon-Welt oder Ten­cent-Welt ste­hen, statt Wiki­pe­dia-Welt auch Linux-Welt oder Open-Know­leg­de-Welt. Unscharf sind die Begrif­fe, weil es fak­tisch nicht um zwei getrenn­te Wel­ten geht, son­dern unzäh­li­ge Quer­ver­bin­dun­gen bestehen. Wiki­pe­dia wäre ohne Goog­le nie zu dem gewor­den, was sie heu­te ist, viel­leicht wäre auch die füh­ren­de Such­ma­schi­ne weni­ger erfolg­reich, wenn sie nicht auch auf das in der Wiki­pe­dia ange­sam­mel­te Wis­sen zurück­grei­fen wür­de. Oder, um einen Blick auf Android zu wer­fen: das Goog­le-Betriebs­sys­tem beruht zu gro­ßen Tei­len auf Open-Source-Soft­ware, und anders­her­um flie­ßen Ent­wick­lun­gen von Goog­le auch in die Open-Source-Welt zurück.

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Netzpolitik war nie ein Three-Letter-Acronym

Little boat

Die Nach­hut­ge­fech­te im netz­po­li­ti­schen Sand­kas­ten, in denen es dar­um geht, ulti­ma­tiv zu klä­ren, wer schuld dar­an ist, dass das Leis­tungs­schutz­recht (LSR) am ver­gan­ge­nen Frei­tag im Bun­des­rat nicht gestoppt wur­de, haben auch ihr Gutes. 

Um die Span­nung hoch­zu­hal­ten, möch­te ich vor­her aller­dings erst noch­mal eini­ge Fak­ten dazu ein­schie­ben, wie das LSR ver­ab­schie­det wurde.
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Kurz: Netzpolitische Umfallerpartei SPD


Foto: SPD-Pres­se­fo­to

Heu­te ent­schei­det der Bun­des­rat dar­über, ob er zum Leis­tungs­schutz­recht den Ver­mitt­lungs­aus­schuss anru­fen soll (Antrag Schles­wig-Hol­stein). Mit der neu­en rot-grü­nen Mehr­heit im Bun­des­rat wäre es mit einem sol­chen Ein­spruch mög­lich gewe­sen, das Inkraft­tre­ten des Leis­tungs­schutz­rechts für Pres­se­ver­la­ge erheb­lich zu ver­zö­gern, viel­leicht sogar über den Tag der Bun­des­tags­wahl hin­aus. Zudem wäre es mög­lich gewe­sen, die Hür­de für die Über­stim­mung des Ein­spruchs im Bun­des­tag auf die Kanz­ler­mehr­heit zu erhö­hen. Dann wären angeb­li­che CDU/C­SU/FDP-Netz­po­li­ti­ke­rIn­nen gefragt gewe­sen, ob sie in der Fra­ge Leis­tungs­schutz­recht im Bun­des­tag ihrem Gewis­sen oder der Kanz­le­rin folgen.

Aber das ist Kon­junk­tiv – denn seit ges­tern sieht es so aus, dass die SPD mal wie­der aus vor­geb­lich staats­män­ni­schem Ver­hal­ten und rea­lis­ti­scher ver­mut­lich Angst vor den gro­ßen Ver­la­gen umkippt – Kraft in NRW, Scholz in Ham­burg, und Stein­brück im Bund. Die Pres­se­mit­tei­lung dazu ist fast schon amü­sant, heißt es dort doch:

„Die SPD lehnt das Leis­tungs­schutz­ge­setz der Bun­des­re­gie­rung ab. […] Das Gesetz ist im Bun­des­rat ledig­lich ein Ein­spruchs­ge­setz und kann daher ange­sichts der noch bestehen­den Mehr­heits­ver­hält­nis­se im Bun­des­tag jetzt nicht auf­ge­hal­ten wer­den. Es gibt des­halb kei­ne Aus­sich­ten auf ein erfolg­rei­ches Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren. Die erfor­der­li­che neue Mehr­heit dafür kann mit der Bun­des­tags­wahl am 22. Sep­tem­ber her­bei­ge­führt wer­den. […] Ein neu­es, taug­li­ches Gesetz wird zu den ers­ten Maß­nah­men einer neu­en rot-grü­nen Regie­rung gehören.“ 

Anders gesagt: Die SPD lehnt das Gesetz ab, tut nichts dage­gen, möch­te aber in einer rot-grü­nen Bun­des­re­gie­rung dann ein ähn­li­ches, bes­se­res Gesetz ein­füh­ren. Uns Grü­ne hat sie dazu bis­her nicht gefragt – im Ent­wurf zum Wahl­pro­gramm steht eine kla­re Ableh­nung. Ich sage: irgend­wie lei­der typisch SPD. Und die Netz­po­li­ti­ke­rIn­nen in der SPD lei­den mehr oder weni­ger still.

P.S.: Plan B: Ent­schlie­ßungs­an­trag Ham­burg und Baden-Würt­tem­berg (pdf), der Kri­tik äußert, einen Kon­sens zwi­schen Ver­la­gen, Urhe­be­rIn­nen und digi­ta­len Ver­wer­te­rIn­nen fin­den will und ver­mut­lich heu­te im Bun­des­rat eine Mehr­heit bekommt.

P.P.S.: Nach ges­tern zu erwar­ten: die Anru­fung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses wur­de nur von Schles­wig-Hol­stein, Baden-Würt­tem­berg, Rhein­land-Pfalz und Bre­men unter­stützt. Die ande­ren rot-grü­nen oder rot(-roten) Län­dern waren nicht dabei, schwarz-gelb erst recht nicht. Der (aus mei­ner ganz per­sön­li­chen Sicht durch­wach­se­ne) Ent­schlie­ßungs­an­trag aus Ham­burg und Baden-Würt­tem­berg fand eine Mehr­heit. Dann also mal schau­en, ob rot-grün die Bun­des­tags­wahl gewinnt, und was dann pas­siert … (die Wahl­pro­gramm­ent­wür­fe bei­der Par­tei­en wider­spre­chen sich in die­sem Punkt).

P.P.P.S.: Grü­ne Kom­men­ta­re dazu: Tabea Röß­ner, MdB, Mat­ti Bol­te, MdL NRW, Mal­te Spitz, Bun­des­vor­stand, Patrick Jedam­zik, Vol­ker Beck, MdB, PM Bun­des­tags­frak­ti­on

P.P.P.P.S.: Und als letz­tes noch der Hin­weis an alle, die jetzt ger­ne mehr öffent­lich sicht­ba­ren Dis­sens der Grü­nen in rot-grü­nen Lan­des­re­gie­run­gen gehabt hät­ten: Soweit ich Ein­blick in das Räder­werk von Regie­run­gen habe, wird im Nor­mal­fall alles dafür getan, dass die­ser Streit – den es defi­ni­tiv immer wie­der gibt – nicht öffent­lich wird. War­um soll­te das gera­de beim Leis­tungs­schutz­recht – aus Sicht der meis­ten Poli­ti­ke­rIn­nen eine klei­ne pres­se­recht­li­che Rege­lung, wenn ich das mal so zuge­spitzt sagen darf – anders sein?

Kurz: CARTA zählt mal eben durch

Eigent­lich schät­ze ich CARTA ja sehr. Und bin auch froh, dass eini­ge mei­ner Blog­tex­te dort zweit­ver­öf­fent­licht wur­den. Aber der Arti­kel „Oppo­si­ti­on aus SPD, Grü­nen und Lin­ken ver­hilft LSR zum (vor­läu­fi­gen) Sieg“ von Wolf­gang Mich­al hat was von einer Pro­to­ver­schwö­rungs­theo­rie. Inhalt (ich fas­se zuspit­zend zusam­men): Weil Spit­zen­po­li­ti­ke­rIn­nen der Oppo­si­ti­on das Erschei­nungs­bild in der Sprin­ger-Pres­se so wich­tig ist, im Wahl­kampf das The­ma Leis­tungs­schutz­recht warm­hal­ten wol­len [sie­he Kom­men­tar von Wolf­gang Mich­al unten, und mei­ne Replik dar­auf], haben sie bewusst die heu­ti­ge End­ab­stim­mung zum ver­murks­ten Leis­tungs­schutz­recht geschwänzt. Und wenn sie da gewe­sen wären, und noch ein paar mehr auch, dann wäre das Leis­tungs­schutz­recht gescheitert.

Passt irgend­wie nicht dazu, dass in den letz­ten Tagen u.a. von Bünd­nis 90/Die Grü­nen im Bun­des­tag ver­sucht wur­de, mit ver­schie­de­nen Mit­teln mehr Zeit für Auf­klä­rung über die Feh­ler in die­sem Gesetz zu gewin­nen – wei­te­re Anhö­run­gen und GO-Anträ­ge auf Ver­ta­gung wur­den aber abge­lehnt. Passt nicht dazu, dass es die Oppo­si­ti­on war, die eine nament­li­che Abstim­mung woll­te. Passt nicht dazu, dass es – auch wenn Doro Bär (CSU) davon nichts wis­sen will – sowas wie Pai­ring gibt, also Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den Frak­tio­nen, kei­ne Zufalls­mehr­hei­ten ent­ste­hen zu las­sen. Es gibt ja auch noch sowas wie einen Wäh­ler­wil­len. Und es gibt gute Grün­de, war­um gera­de Par­tei­vor­stän­de mit Bun­des­tags­man­dat (bei uns Clau­dia Roth) oder Spit­zen­kan­di­da­tIn­nen (Jür­gen Trit­tin, Kat­rin Göring-Eckardt) häu­fi­ger als ande­re Abge­ord­ne­te nicht im Bun­des­tag sein kön­nen (heu­te: weil der grü­ne Wahl­pro­gramm­ent­wurf ver­öf­fent­lich wur­de). Was, neben­bei gesagt, für die Tren­nung von Amt und Man­dat spricht. 

Wer will, kann ja mal bei den nament­li­chen Abstim­mun­gen schau­en, wie oft ähn­li­che Kon­stel­la­tio­nen zu fin­den waren. Und wer heu­te die Legen­de ins Netz setzt, dass die Oppo­si­ti­on das Leis­tungs­schutz­recht im Par­la­ment hät­te ver­hin­dern kön­nen, dies aber mut­wil­lig nicht getan hat (ganz dumm ist die Regie­rung übri­gens nicht – da wird durch­aus durch­ge­zählt, und zur Not halt mal eine Abstim­mung ver­scho­ben oder es wer­den noch Leu­te ran­ge­karrt), darf sich nicht wun­dern, dass die­se Legen­de von den Netz­af­fi­ne­ren in CDU, CSU und FDP flei­ßig wie­der­holt wird. In sechs Mona­ten wird dar­aus dann der Wahl­kampf­schla­ger „Grü­ne, SPD und LINKE hat­ten ja damals das Leis­tungs­schutz­recht ein­ge­führt“. Nein Leu­te, so ist es nicht – und wenn die – acht! – Netz­po­li­ti­ke­rIn­nen in CDU, CSU und FDP zu schwach sind, und den Rest ihrer Frak­tio­nen nicht über­zeu­gen kön­nen, dann ist das ganz ein­fach deren Problem.

Aus der LSR-Petition lernen, statt zu verzweifeln

Sie­he auch die erwei­ter­te Fas­sung auf CARTA.

Der Pirat Kramm hat­te eine recht schlud­drig for­mu­lier­te Peti­ti­on gegen das geplan­te Leis­tungs­schutz­recht ein­ge­reicht. Ges­tern lief die Mit­zeich­nungs­frist aus. Das Quo­rum von 50.000 Unter­stüt­ze­rIn­nen, ab dem eine öffent­li­che Anhö­rung im Peti­ti­ons­aus­schuss des Bun­des­ta­ges ver­pflich­tend ist, wur­de recht deut­lich ver­fehlt. Über all das regt sich Metro­naut mas­siv auf und sieht dar­in ein Schei­tern, ein stumpf gewor­de­nes Werk­zeug. Fünf kur­ze Anmer­kun­gen dazu:

1. Online-Peti­tio­nen sind kei­ne Bür­ger­be­geh­ren und kei­ne Unter­schrif­ten­samm­lun­gen (auch wenn die ePe­ti­ti­on mit Mit­zeich­nungs­mög­lich­keit die­sen Anschein erweckt). Sie pri­mär als Kam­pa­gnen­werk­zeug zu ver­ste­hen, ver­kennt den Sinn des Petitionsrechts.

2. Mehr als 20.000 Mit­zeich­nun­gen sind nicht nichts, auch wenn LSR-Fans das jetzt ger­ne so dar­stel­len. Wir als „Netz­ge­mein­de“ soll­ten jetzt nicht in die­se Fal­le tap­pen. Auch eine Peti­ti­on mit „nur“ 20.000 Mit­zeich­nun­gen läuft den Gang des Peti­ti­ons­we­sens – nur eben ohne pres­ti­ge­träch­ti­ge öffent­li­che Anhö­rung (die auch nicht unbe­dingt mehr erreicht).

3. Digi­ta­le Tools erset­zen kei­ne poli­ti­schen Kam­pa­gnen. Dazu gehört es, Bünd­nis­se zu bil­den, stra­te­gisch vor­zu­ge­hen, gemein­sa­me Bot­schaf­ten zu fin­den und ver­schie­de­ne Kanä­le der Auf­merk­sam­keits­ge­ne­rie­rung zu ver­knüp­fen – online wie off­line. Eine Mas­sen­pe­ti­ti­on kann Teil einer Kam­pa­gne sein und von die­ser getra­gen wer­den, kann aber kei­ne Kam­pa­gne erset­zen oder spon­tan kata­ly­sie­ren. (Zu die­sem unpo­li­ti­schen Glau­be an Tools zählt für mich auch die nai­ve Vor­stel­lung, 30.000 Mit­glie­der der Pira­ten­par­tei sei­en mal eben mobilisierbar …)

4. Anders als bei der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung und bei ACTA fehlt dem Leis­tungs­schutz­recht die gefühl­te per­sön­li­che Betrof­fen­heit, das Erre­gungs- und Empö­rungs­po­ten­zi­al. Wen außer ein paar Blog­ge­rIn­nen und Goog­le inter­es­siert es, ob Online­schnipp­sel aus Zei­tungs­tex­ten ver­gü­tungs­pflich­tig wer­den? (Das LSR ist trotz­dem ein fal­scher Ansatz – aber es ist eben nicht so leicht ver­mit­tel­bar, dass das so ist).

5. Ein Neben­ef­fekt der LSR-Peti­ti­on: Inhalt­li­che Span­nun­gen inner­halb der „Netz­ge­mein­de“ und in und zwi­schen den Pira­ten wur­den sicht­bar. Damit mei­ne ich jetzt nicht deren aktu­el­le Per­so­nal­que­re­len und „Gates“. Die­se Aus­dif­fe­ren­zie­rung – und die Ver­su­che, sie „für die gemein­sa­me Sache“ zu über­brü­cken – unter­streicht, dass die Affi­ni­tät zum Netz poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen nicht erset­zen kann. Das ist einer­seits ernüch­ternd, weil damit ein Stück des uto­pi­schen Gehalts der Netz­werk­in­fra­struk­tur ein­ge­ris­sen wird. Ande­rer­seits kann ein Bewusst­sein dafür, dass spon­ta­ne For­ma­tio­nen erst mit poli­ti­schen Struk­tu­ren dau­er­haft Wir­kung ent­fal­ten, nicht scha­den. Und dazu gehört eben auch der Blick über die bei­den Tel­ler­rän­der von Pira­ten­par­tei bzw. „Netz­ge­mein­de“. Also: ler­nen wir was aus dem Ganzen!

War­um blog­ge ich das? Weil ich es scha­de fän­de, wenn aus einer Ket­te nicht so toll gelau­fe­ner Hand­lun­gen die fal­schen Schlüs­se gezo­gen würden.