Kleine Verschwörungstheorie anlässlich der NRW-Wahl 2012

Kurz nach 18 Uhr hat der Nor­bert Rött­gen von der CDU erklärt, dass er alle Ver­ant­wor­tung auf sich nimmt und vom Lan­des­vor­sitz zurück­tre­ten wol­le. Er sei, ganz klar, der Haupt­ver­ant­wort­li­che für das desas­trö­se Abschnei­den der – das sind jetzt mei­ne Wor­te – ehe­ma­li­gen Volks­par­tei CDU. Also irgend­wie fand ich das schon selt­sam. Also nicht nur, dass die CDU ver­dien­ter­ma­ßen so schlecht abschnei­det. Son­dern das Rött­gen von Anfang an einen ziem­lich lust­lo­sen Wahl­kampf geführt hat – von Pla­kat­skan­da­len ange­fan­gen bis hin zum Rück­fahr­ti­cket nach Ber­lin. Nach allem, was dar­über so zu hören und zu lesen war. Und dass er ins­ge­samt so wirkt, als sei das das Ergeb­nis, mit dem er schon län­ger gerech­net hat.

Wenn das gan­ze jetzt ein Polit-Thril­ler wäre, dann wäre ein Dreh­buch plau­si­bel, in dem Rött­gen den Geheim­auf­trag hat, auf jeden Fall dafür zu sor­gen, dass die FDP im Land­tag in NRW bleibt. Weil die Wahl eh ver­lo­ren ist, aber die schwarz-gel­be Koali­ti­on auf Bun­des­ebe­ne nicht zu hal­ten ist, wenn die FDP aus dem Land­tag des wich­tigs­ten Bun­des­lan­des her­aus­fliegt. Und das hat Rött­gen dann mit Bra­vour umge­setzt, die­sen Geheim­auf­trag. Und darf in Ber­lin bleiben.

Aber zum Glück ist die Wirk­lich­keit kein Thril­ler-Dreh­buch. Ver­mut­lich ist die CDU ein­fach nur dafür nicht gewählt wor­den, dass sie ein Pro­gramm und ein Per­so­nal prä­sen­tiert hat, dass die Leu­te nicht woll­ten – jeden­falls nicht im Ver­gleich zur inte­grie­ren­den Poli­tik der rot-grü­nen Min­der­hei­ten­re­gie­rung. Die jetzt ver­dien­ter­ma­ßen (und noch dazu am Mut­ter­tag) zur Mehr­heits­re­gie­rung mit kla­rem Man­dat gewor­den ist.

Nach­trag (16.05.): Jetzt ist Rött­gen auch als Bun­des­um­welt­mi­nis­ter ent­las­sen wor­den. Passt dann nicht mehr so ganz zur schö­nen Verschwörung. 

Jahresendzeitspolitik

New yearGegen Ende des Jah­res drängt sich alles zusam­men. Kein Wun­der also, dass sich auch poli­tisch die Ereig­nis­se in die­ser noch nicht abge­lau­fe­nen Woche vor dem vier­ten Advent zusam­men­ge­drängt haben – wer sei­nen poli­ti­schen Jah­res­rück­blick für 2010 schon geschrie­ben hat, hat jetzt ein Pro­blem. Wiki­leaks-Grün­der Assan­ge kam hin­ter Git­ter, soll­te aus­ge­lie­fert wer­den, dann doch nicht, dann gegen Kau­ti­on wie­der frei. Über­haupt: Wiki­leaks. Mal sehen, was das noch wird.

Und: BaWü-Minis­ter­prä­si­dent hat mal eben für ein paar Mil­li­ar­den und ohne vor­he­ri­ge Ein­be­zie­hung des Par­la­ments den EnBW-Anteil der EDF zurückgekauft. 

Und: Es gab ein Schnee­cha­os (auch wenn in Frei­burg davon, ganz am Rand der roten Zone, kaum etwas zu spü­ren war).

Und: Der Jugend­schutz­me­di­en­staats­ver­trag* JMSTV wur­de in einem höchst unwahr­schein­li­chen Plot in Nord­rhein-West­fa­len doch noch gekippt. Das Mus­ter „Regie­rung dafür, Oppo­si­ti­on manch­mal dage­gen“ wur­de im Land mit der Min­der­heits­re­gie­rung gebro­chen. Rela­tiv durch­sich­ti­ge par­tei­tak­ti­sche Spie­le der CDU und der FDP – bei­de hat­ten, als sie noch in der Lan­des­re­gie­rung waren, den Ver­trag ja mit­aus­ge­han­delt, und Rütt­gers hat­te ihn noch nach der Wahl unter­zeich­net – führ­ten dazu, dass die­se ihre Ableh­nung ver­kün­de­ten. So staats­tra­gend, dann doch – gegen eine Koali­ti­on aus CDU, FDP und LINKE – dem Ver­trag zuzu­stim­men, woll­te die SPD auch nicht sein, und hat, als gespal­te­ne Par­tei, die Kar­ten an die Grü­nen wei­ter­ge­ge­ben. Die sich auch in der Frak­ti­on schließ­lich zur Ableh­nung ent­schie­den haben – und damit die Bahn geöff­net haben für die ein­stim­mi­ge Ableh­nung und eine Neu­ver­hand­lung eines hof­fent­lich sinn­vol­le­ren JMSTV.

Und noch was? Die Grü­nen im Saar­land ver­hin­der­ten heu­te das Inkraft­tre­ten der schwarz-gel­ben Hartz-IV-Refor­men. Gut dar­an, dass jetzt neu ver­han­delt wer­den muss, schlecht, dass die Minier­hö­hung für die Hartz-IV-Haus­hal­te erst­mals aus­bleibt. (Übri­gens: auf mei­ne Infor­ma­ti­ons­frei­heits­mail an das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um mit der Bit­te, die Berech­nun­gen her­aus­zu­rü­cken, habe ich bis heu­te kei­ne Ant­wort. Wäre viel­leicht mal was für Leu­te, die für inves­ti­ga­ti­ve Recher­chen bezahlt wer­den, dem hinterherzugehen). 

Und: Bei der Gele­gen­heit war dann auch zu erfah­ren, dass Minis­ter­prä­si­dent Mül­ler aus dem Saar­land im nächs­ten Jahr an das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt wech­seln wird. Noch einer der Mer­kel-Minis­ter­prä­si­den­ten, der geht. Ob das ähn­li­che Fol­gen für die Koali­ti­on haben wird wie in Ham­burg? Wenn, dann wäre es gut, das gleich zu sagen, lie­be Saargrüne.

Und: Gut­ten­berg an der Front. Ach so, die his­to­ri­sche Abschaf­fung der Wehr­pflicht, die gab’s auch noch, in die­sen Tagen. 

Und: die wich­ti­gen Din­ge, die es ange­sichts von Schnee­trei­ben und mehr oder weni­ger gro­ßen Poli­tik­skan­da­len kaum in den Medi­en­fo­kus schaf­fen. Ein Bei­spiel dafür die fast nicht vor­han­de­ne Bericht­erstat­tung zum Cas­tor-Trans­port nach Lub­min ges­tern, der trotz Win­ter­wet­ter in Meck­len­burg-Vor­pom­mern lan­ge, lan­ge auf­ge­hal­ten wur­de. Aus­nah­me: der taz-Ticker und die dar­aus resul­tie­ren­de Bericht­erstat­tung der taz.

* oder doch Jugendmedienschutzstaatsvertrag?

War­um blog­ge ich das? Um das Blog mal wie­der inhalt­lich zu fül­len. Auch wenn’s ein biß­chen eng wird, bei all dem, was da gera­de geschieht. 2010 – das Jahr, in dem Poli­tik für drei Jah­re sich ereignete?

Ein paar Sätze zum JMSTV

Seit ges­tern rät­selt das Netz dar­über, was die par­la­men­ta­ri­schen Zwän­ge sind, die die Grü­nen NRW dazu gebracht haben, als Land­tags­frak­ti­on gegen das Votum der eige­nen Par­tei dem JMSTV zuzu­stim­men. Im Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trag sind seit 2003 eini­ge Bestim­mun­gen zum Jugend­schutz in Rund­funk und „Tele­me­di­en“ fest­ge­legt; aktu­ell geht es um die Rati­fi­zie­rung der Neu­auf­la­ge, gegen die eini­ges spricht. Nicht zuletzt die Fest­stel­lung, dass die 2003-Rege­lung bes­ser geeig­net ist, die Jugend im Inter­net zu schüt­zen als die neue Ver­si­on, die wohl u.a. Alters­kenn­zeich­nun­gen für jede Web­site und sowas wie „Sen­de­zei­ten“ im Netz vor­sieht. Eine Zustim­mung dazu ist also zunächst mal arg erklä­rungs­be­dürf­tig. Bis­her fehlt hier lei­der ein State­ment der NRW-Land­tags­frak­ti­on jen­seits der „par­la­men­ta­ri­schen Zwän­ge“ (aber noch läuft auch die Frak­ti­ons­sit­zung, die ein sol­ches State­ment beschlie­ßen könn­te [Nach­trag: die Frak­ti­on hat sich all mei­nen Erwar­tun­gen zum Trotz dafür ent­schie­den, doch noch ein­mal zu ver­su­chen, eine Eini­gung in Rich­tung Nicht­zu­stim­mung mit der SPD zu ver­su­chen. Hut ab dafür!]).

Das hal­be Netz rät­selt über die­se Zwän­ge? Na gut, stimmt nicht ganz. Ganz, ganz über­wie­gend ist das hal­be Netz ver­är­gert, regt sich auf und erklärt die Grü­nen (SPD und LINKE und die CDU und die FDP natür­lich eben­so schon längst) für netz­po­li­tisch untauglich. 

Trotz­dem: mich inter­es­siert wei­ter­hin, was die­se par­la­men­ta­ri­schen Zwän­ge den nun sind. Das eine ist der Koali­ti­ons­ver­trag der NRW-Min­der­heits­re­gie­rung, der wohl eine Zustim­mung vor­sieht. Der schwar­ze Peter liegt hier also zunächst mal bei der SPD. Dann ver­mu­te ich, dass es auch dar­um geht, dass ein Staats­ver­trag tra­di­tio­nell eine ziem­lich unde­mo­kra­ti­sche Sache ist. Falls das jetzt falsch ist, bit­te ich um Kor­rek­tur – aber soweit ich weiss, wer­den die inner­deut­schen Staats­ver­trä­ge zwi­schen den Bun­des­län­dern da aus­ge­han­delt, wo die Län­der eige­ne Gesetz­ge­bungs­kom­pe­ten­zen haben. Die Län­der sind in dem Fall die Fach­mi­nis­te­ri­en und Minis­ter­prä­si­den­tIn­nen. Die han­deln den Ver­trag aus. Wie bei den zwi­schen­staat­li­chen Abkom­men auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne kön­nen Par­la­men­te dem Ver­trag dann nur noch zustim­men – oder ihn ableh­nen. Sie haben aber kei­nen Ein­fluss auf das Zustan­de­kom­men des Vertrags.

Mög­li­cher­wei­se lie­gen die par­la­men­ta­ri­schen Zwän­ge also auch dar­in begrün­det, dass die dama­li­ge schwarz-gel­be NRW-Lan­des­re­gie­rung den JMSTV mit aus­ge­han­delt und unter­zeich­net hat, und es nicht üblich ist, dass ein Lan­des­par­la­ment dem jetzt wider­spricht. For­mal hat jedes Lan­des­par­la­ment hier ein Veto­recht, inso­fern der Ver­trag erst dann zustan­de kommt, wenn alle Lan­des­par­la­men­te ihn rati­fi­ziert haben. Fak­tisch scheint mir der Ein­fluss der Par­la­men­te sehr, sehr gering zu sein. Inso­fern sehe ich neben den gan­zen inhalt­li­chen Pro­ble­men hier auch ein erheb­li­ches Demo­kra­tie­pro­blem (auch dar­in gibt es durch­aus Ähn­lich­kei­ten zu inter­na­tio­na­len Abkommen). 

Was bleibt übrig? Die Chan­ce, dass der JMSTV im Par­la­ment in Nord­rhein-West­fa­len schei­tert, ist, rea­lis­tisch betrach­tet, ver­schwin­dend gering. Selbst wenn die Grü­nen sich dazu durch­rin­gen wür­den, ihrem eigent­lich vor­han­de­nen medi­en­po­li­ti­schen Sach­ver­stand zu fol­gen und sie die SPD dazu brin­gen wür­den, in die­ser Sache nicht im Rah­men der Koali­ti­ons­dis­zi­plin abzu­stim­men, blie­be doch eine SPD-CDU-FDP-Mehr­heit im Land­tag für den JMSTV. So sehr ich den Ärger über die Grü­nen in Nord­rhein-West­fa­len ver­ste­he: eigent­li­che Ansprech­part­ne­rin ist hier die Minis­ter­prä­si­den­tin des Lan­des NRW, Han­ne­lo­re Kraft. Und die gehört der SPD an.

War­um blog­ge ich das? Weil die Sache ver­fah­rens­tech­nisch kom­pli­zier­ter ist, als es scheint. Und weil ich jen­seits der Twit­ter-Pole­mik ger­ne ver­ste­hen möch­te, was da eigent­lich gera­de passiert.

Merkel angeschlagen, Wulff gewählt, alle zufrieden

Colorful toy

Jetzt ist’s also doch einer aus der Rie­ge der amts­mü­den Uni­ons-Minis­ter­prä­si­den­ten gewor­den. Wenn auch erst im drit­ten Wahlgang. 

Das heißt zunächst ein­mal: die Stra­te­gie von Bünd­nis 90/Die Grü­nen und SPD ist auf­ge­gan­gen: mit einem kon­ser­va­ti­ven Kan­di­da­ten, der über­zeu­gen­der daher­kommt als der nun gewähl­te Bun­des­prä­si­dent konn­ten eini­ge Wahl­leu­te aus den Rei­hen der Uni­on und der FDP dazu gebracht wer­den, sich zumin­dest im ers­ten und zwei­ten Wahl­gang doch nicht wie Auf­zieh­mäus­chen zu ver­hal­ten. Damit ist klar, dass Mer­kel an poli­ti­schem Gewicht ver­lo­ren hat. Ein Indiz dafür wird sein, dass der aus Spitz­na­me „Mut­ti“ in Zukunft noch viel häu­fi­ger zu hören sein wird. (Was aus gen­der­theo­re­ti­scher Sicht dahin­ter­steckt, dass eine Bun­des­kanz­le­rin so bezeich­net wird, wäre noch ein­mal einen eige­nen Bei­trag wert).
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Experiment Minderheitsregierung

Rot-grün-rot: abge­sagt. Schwarz-rot: auf Eis gelegt. Die Ampel: aus. 

Viel­leicht kommt es in Nord­rhein-West­fa­len jetzt doch noch zu einer Min­der­hei­ten­re­gie­rung. „Tech­nisch“ wäre das ohne wei­te­res mög­lich. In der Lan­des­ver­fas­sung steht dazu unter Arti­kel 52 zur Wahl „des Minis­ter­prä­si­den­ten“ (bzw. eben der Minis­ter­prä­si­den­tin) folgendes:

Arti­kel 52

(1) Der Land­tag wählt aus sei­ner Mit­te in gehei­mer Wahl ohne Aus­spra­che den Minis­ter­prä­si­den­ten mit mehr als der Hälf­te der gesetz­li­chen Zahl sei­ner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustan­de, so fin­det inner­halb von 14 Tagen ein zwei­ter, gege­be­nen­falls ein drit­ter Wahl­gang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhält. Ergibt sich kei­ne sol­che Mehr­heit, so fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Vor­ge­schla­ge­nen statt, die die höchs­te Stim­men­zahl erhal­ten haben.

(3) Der Minis­ter­prä­si­dent ernennt und ent­läßt die Minis­ter. Er beauf­tragt ein Mit­glied der Lan­des­re­gie­rung mit sei­ner Ver­tre­tung und zeigt sei­ne Ent­schei­dun­gen unver­züg­lich dem Land­tag an. 

Sprich: um eine Regie­rung zu bil­den, braucht Han­ne­lo­re Kraft ent­we­der im ers­ten Wahl­gang eine abso­lu­te Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten (d.h. SPD, Grü­ne und LINKE müss­ten zusam­men stim­men), oder, wenn die LINKE kei­ne Lust dazu hat, im zwei­ten Wahl­gang eine Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men (SPD, Grü­ne für Kraft, CDU, FDP dage­gen, LINKE ver­lässt den Saal). Oder: im zwei­ten und drit­ten Wahl­gang gibt es kei­ne ein­fa­che Mehr­heit (weder für Kraft noch für Rütt­gers), dann kommt es zur Stich­wahl zwi­schen Kraft und Rütt­gers – und hier reicht dann die höchs­te Stim­men­zahl, also die ein­fa­che Mehr­heit (SPD+Grüne für Kraft > CDU+FDP für Rütt­gers, ganz egal, was die LINKE macht).

Es wäre also geset­zes­tech­nisch ohne wei­te­res – aller­dings mög­li­cher­wei­se erst im vier­ten Wahl­gang – mach­bar, dass Han­ne­lo­re Kraft Minis­ter­prä­si­den­tin von NRW wird. Auch wenn sie eine Min­der­hei­ten­re­gie­rung bis­her aus­ge­schlos­sen hat. Prak­tisch not­wen­dig dafür wäre natür­lich zumin­dest eine rot-grü­ne Ver­ein­ba­rung über gemein­sa­me Zie­le und auch über das Personal.

Die Minis­te­rIn­nen wer­den von der Minis­ter­prä­si­den­tin ernannt (s.o.) – hier wäre also kei­ne wei­te­re Abstim­mung not­wen­dig. Rele­vant wird die abso­lu­te Mehr­heit im Par­la­ment dann erst wie­der, wenn es dar­um geht, im Land­tag über Geset­ze zu entscheiden:

Arti­kel 44

(1) Der Land­tag ist beschluß­fä­hig, wenn mehr als die Hälf­te der gesetz­li­chen Mit­glie­der­zahl anwe­send ist.

(2) Der Land­tag faßt sei­ne Beschlüs­se mit Stimmenmehrheit. 

Der Begriff „Stim­men­mehr­heit“ ist nun nicht ganz klar – die Geschäfts­ord­nung des Land­tags präzisiert:

§ 42 (4) Die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men ent­schei­det. Stimm­ent­hal­tun­gen und ungül­ti­ge Stim­men zäh­len nicht mit. 

Stim­men­mehr­heit heißt hier also, dass es für einen Antrag mehr Ja-Stim­men als Nein-Stim­men gege­ben haben muss – Rot-grün hat also solan­ge eine Mehr­heit, solan­ge min­des­tens eine zwei Abge­ord­ne­te oder ein Abge­ord­ne­ter einer der ande­ren Frak­tio­nen sich ent­hält ent­hal­ten [Nach­trag: klei­ner Rechen­feh­ler mei­ner­seits: 91–1=90, damit wäre Stim­men­gleich­heit gege­ben, aber kei­ne Mehr­heit, erst bei 91–2=89 zu 90 wäre dann die Stim­men­mehr­heit für rot-grün da]. Noch bes­ser wäre es natür­lich, wenn min­des­tens eine Per­son aus einer ande­ren Frak­ti­on zustimmt. [Hier stimmt die Rech­nung: 90+1=90 > 91–1=90] Klingt nach har­ter Arbeit, scheint mir aber nicht unmög­lich zu sein.

Zudem kennt NRW nur ein kon­struk­ti­ves Miss­trau­ens­vo­tum. In der Ver­fas­sung heißt es:

Arti­kel 61

(1) Der Land­tag kann dem Minis­ter­prä­si­den­ten das Miß­trau­en nur dadurch aus­spre­chen, daß er mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men einen Nach­fol­ger wählt.

(2) Zwi­schen dem Antrag auf Abbe­ru­fung und der Wahl müs­sen min­des­tens acht­und­vier­zig Stun­den liegen. 

D.h.,. CDU, FDP und LINKE müss­ten sich auf eine gemein­sa­me Kan­di­da­tin eini­gen, um eine Minis­ter­prä­si­den­tin Kraft abzu­wäh­len. Klingt eher unwahrscheinlich.

Ein­zi­ges grö­ße­res Hin­der­nis: das Selbst­auf­lö­sungs­recht des Land­tags. Wenn CDU, FDP und LINKE sich alle – bis zur letz­ten Frau und bis zum letz­ten Mann – einig sind, dass sie den Land­tag auf­lö­sen wol­len, hät­ten sie die Mehr­heit dazu:

Arti­kel 35

(1) Der Land­tag kann sich durch eige­nen Beschluß auf­lö­sen. Hier­zu bedarf es der Zustim­mung der Mehr­heit der gesetz­li­chen Mitgliederzahl.

(2) Der Land­tag kann auch gemäß Arti­kel 68 Abs. 3* auf­ge­löst werden.

(3) Nach der Auf­lö­sung des Land­tags muß die Neu­wahl bin­nen sech­zig Tagen stattfinden. 

Dazu müss­te aber die Moti­va­ti­on da sein, nach einer Neu­wahl bes­ser als vor­her dazu­ste­hen. Inso­fern hal­te ich die­sen Fall auch nicht unbe­dingt für sehr wahrscheinlich.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es begrü­ßen wür­de, wenn SPD und Grü­ne in NRW sich auf das Expe­ri­ment Min­der­heits­re­gie­rung ein­las­sen wür­den, statt so lan­ge zu wäh­len, bis irgend­wer eine abso­lu­te Mehr­heit hat – oder eine unnö­ti­ge gro­ße Koali­ti­on einzugehen.

* Dabei geht es dar­um, dass der Land­tag auf­ge­löst wer­den muss, wenn die Lan­des­re­gie­rung ein vom Land­tag abge­lehn­tes Gesetz per Volks­ent­scheid durchsetzt.