Kontrollverlust paradox

Heu­te mor­gen oder so habe ich mich noch dar­über gewun­dert, war­um Micha­el See­mann aka mspro in sei­nem FAZ-Blog „Ctrl-Ver­lust“ jetzt anfängt, gegen all sei­nen Prin­zi­pi­en Fan­boy­hype um die neus­te Ver­si­on des Mobil­te­le­fons der Fa. Apple zu machen. 

Jetzt ist der Arti­kel weg – aber nicht nur das, auch das gan­ze Blog fehlt. Das ist 1. bedau­er­lich, lässt sich 2. in Rich­tung „FAZ und das Netz – wie es wirk­lich war“ dis­ku­tie­ren, und stellt 3. ein extrem lehr­rei­ches Bei­spiel über das Ver­hält­nis von Infra­struk­tur, kapi­ta­lis­ti­scher „Kon­troll­macht“ und digi­ta­ler Arbeit dar.

Um das genau­er aus­zu­füh­ren, wür­de ich jetzt ger­ne noch­mal See­manns Bei­trä­ge im Blog bei der FAZ durch­blät­tern, was aber ja lei­der gera­de nicht geht (s.o.). Des­we­gen nur so viel: Para­dox ist das gan­ze, weil die Netz­in­fra­struk­tur (und sei es der Ser­ver, auf dem die Inhal­te von faz.net lie­gen, und das dar­auf lau­fen­de CMS usw.) eben nicht unkon­trol­liert vor sich hin exis­tie­ren, son­dern in har­te Kon­troll­struk­tu­ren ein­ge­bun­den sind. In Redak­ti­ons­ab­läu­fe, Ver­trags­sys­te­me, Bezah­lun­gen, Anstel­lungs­ver­hält­nis­se, orga­ni­sa­to­ri­sche Hier­ar­chie, und was sich da noch alles fin­den lässt. Klar lässt sich der Inhalt des Blogs irgend­wie rekon­stru­ie­ren – aber, wie Micha­el See­mann selbst schreibt: er weiss nicht, ob er das darf. Er weiss auch nicht, ob die FAZ ihn wei­ter bezahlt, bzw. was die­se Sper­rung finan­zi­ell für ihn letzt­lich bedeu­ten wird. 

Fazit: Wer gegen Geld bloggt, gerät damit in ein Abhän­gig­keits­ver­hält­nis, das gar nicht neu ist, son­dern seit Jahr­zehn­ten recht­lich und sozi­al gere­gelt ist. Da geht’s ums Urhe­ber­recht, um Ver­lags­ver­trä­ge, um die Arbeits­be­din­gun­gen „fes­ter Frei­er“ im Jour­na­lis­mus. Das alles bleibt beim Zei­tungs­blog­gen unsicht­bar, solan­ge die schö­ne neue Medi­en­welt glatt zu funk­tio­nie­ren scheint. Sobald das Orga­ni­sa­ti­ons­ge­fü­ge dann aber doch auf­ge­ru­fen wird, taucht die­ses Abhän­gig­keits­ver­hält­nis auf, und es stellt sich her­aus, dass das alles dann doch noch­mal eine ganz ande­re Qua­li­tät hat als z.B. mein Ver­hält­nis zu mei­nem Hos­ter. Und dass da ein mas­si­ves Maß an Macht und Kon­trol­le drin steckt.

Das soll jetzt nicht hei­ßen, dass ich es furcht­bar fän­de, wenn sich jemand fürs Blog­gen bezah­len lässt. Ich glau­be nur nicht dar­an, dass sich auf die Dau­er eine Tren­nung zwi­schen „Jour­na­lis­tIn­nen“ und „Blog­ge­rIn­nen“ auf­recht erhal­ten lässt, wenn bei­de fak­tisch Ange­stell­te (bzw. abhän­gi­gen Selbst­stän­di­gen) im Ver­hält­nis zu einem Ver­lag sind. War­um dann für die einen bestimm­te Regeln gel­ten sol­len und für die ande­ren nicht, war­um die einen die­se Frei­hei­ten und die ande­ren ande­re bekom­men: all das lässt sich glau­be ich orga­ni­sa­ti­ons­in­tern nicht wirk­lich ver­mit­teln und ver­an­kern. Damit wären wir dann bei einer Kon­ver­genz­the­se: Online­jour­na­lis­tIn­nen (bzw. Men­schen, die im Medi­um Netz pro­fes­sio­nell publi­zie­ren) und bezahl­te Blog­ge­rIn­nen nähern sich zu einem neu­en Berufs­bild an. Und der Kon­flikt FAZ vs. Micha­el See­mann ist ein Schritt auf dem Weg dahin.

Und noch etwas abs­trak­ter: Eigent­lich geht es auch dar­um, wie Arbeits­kraft in einer Form, die weder ech­te Selbst­stän­dig­keit noch ech­te abhän­gi­ge Beschäf­ti­gung ist, und die neben ihrer dis­kur­si­ven Ver­an­ke­rung im neo­li­be­ra­len Main­stream und in der digi­ta­len Bohe­me eben auch eine tech­no­lo­gi­sche Basis hat, denn (poli­tisch und recht­lich) gestal­tet wer­den kann, um hier „gute Arbeit“ zu ermöglichen. 

Wie dem auch sei: dass „Ctrl-Ver­lust“ jetzt erst­mal weg ist, fin­de ich bedau­er­lich, weil ich die dort ver­öf­fent­lich­ten Tex­te über­wie­gend anre­gend fand. Ich drü­cke See­mann auf jeden Fall mal die Dau­men, dass er da irgend­wie sinn­voll raus­kommt. Und war­te dar­auf, dass die FAZ sich erklärt.

War­um blog­ge ich das? Teils aus Soli­da­ri­tät, teils aus abs­trak­ter Neugierde.

Gauck in Schlandland

Freiburg im Fussballfieber IITak­tisch betrach­tet ist der Vor­schlag „Joa­chim Gauck“ für die Bun­des­prä­si­den­ten­wahl ein Meis­ter­stück von SPD und Grünen. 

Wir zei­gen damit: selbst bür­ger­lich-kon­ser­va­ti­ve Bun­des­prä­si­den­ten vor­schla­gen kön­nen wir bes­ser als die Bür­ger­lich-Kon­ser­va­ti­ven. Und wenn ich mir die vier zur Wahl ste­hen­den Per­so­nen so anschaue, dann wür­de ich auch sagen, dass Joa­chim Gauck der­je­ni­ge ist, der sich am bes­ten für die­ses Amt in all sei­ner Reprä­sen­ta­ti­vi­tät und Ange­staubt­heit eig­net. Eben­so wäre es schön, wenn der ost­deut­schen Kanz­le­rin mit der Mit­wahl eines Reprä­sen­tan­ten der Bür­ger­rechts­be­we­gung, die die DDR zu Fall gebracht hat, durch Mit­glie­der ihrer eige­nen Koali­ti­on ein Strich durch die Par­tei­tak­tik gemacht wird. Und der Lin­ken gleich mit dazu.

Weni­ger klar sind mir die lang­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen. Also die Stra­te­gie. Das betrifft ers­tens die Fra­ge, wie sich SPD und Grü­ne zu einem auch ihnen durch­aus unbe­que­men Kan­di­da­ten ver­hal­ten wer­den, wenn er denn gewählt wird. Und anders­her­um. Da sehe ich kei­ne gro­ße Klar­heit. Zwei­tens fra­ge ich mich, wie sich ein mög­li­cher Erfolg bei der Bun­des­ver­samm­lung auf die poli­ti­sche Posi­tio­nie­rung von SPD und Grü­nen auswirkt. 

Und dann gibt es noch Schland­land. Bzw. die kurio­se Tat­sa­che, dass der schwarz-rot-gül­de­nen Flag­gen­rausch mit der bru­ta­len und bier­see­li­gen Ver­nied­li­chung des Natio­na­len Lan­des­na­mens ein­her­geht. Ist das ein Zu-Eigen-Machen, oder ist es schlicht natio­nal gesät­tig­te Trun­ken­heit, die sich im „Schland“ zusammenzieht? 

Zurück zu Gauck: rund um die Kan­di­da­tur wim­melt es von Instant-Bür­ger­be­we­gung. „Wir, das Volk“ ist da nicht fern, unter­stützt durch Par­tei­zen­tra­len und Frei­wil­li­ge. Das ist einer­seits beein­dru­ckend und hat was von Oba­mo­bi­li­sie­rung. Ande­rer­seits fra­ge ich mich, wann die Natio­nal­far­ben der „Wir, das Volk“-Bewegung in den Par­tei­lo­gos der Mit­te-Links-Par­tei­en auf­tau­chen – als drit­tes gro­ßes Aber die­ser Kandidatur.

War­um blog­ge ich das? Weil mir Gauck in Schland­land ein biß­chen Angst macht.

P.S.: Ich gebe zu: ich habe auch schon bei Face­book auf ein „Die­ser Grup­pe bei­tre­ten“ für eine der gro­ßen Bür­ge­rIn­nen-Ansamm­lun­gen geklickt.

Kurz: Der virtuelle Gartenzaun

Viel­leicht hat ja jemand Lust, die fol­gen­de The­se zu dis­ku­tie­ren – Anlass ist die Ein­la­dungs­mail für eine Anhö­rung der grü­nen Land­tags­frak­ti­on Baden-Würt­tem­berg zu Goog­le Street View (am 8.7.), die von Kli­schees nur so trotzt über die ich mich geär­gert habe, weil sie m.E. ziem­lich ein­sei­ti­ge Stim­mungs­ma­che dar­stellt. Ich zitie­re (weil ich’s online (noch) nicht fin­de) (vgl. Ein­la­dung):

Mit Goog­le Street View wer­den aus einer Kame­ra­hö­he von fast 3 Metern flä­chen­de­ckend Stra­ßen, Häu­ser, Gara­gen, Gär­ten und Höfe für jeder­mann welt­weit im Inter­net ein­seh­bar gemacht; es geht also um weit mehr als Stra­ßen­an­sich­ten, son­dern um per­sön­li­che Daten, die den pri­va­ten Bereich betref­fen. Mit die­sen Daten kann man sich nicht nur die Hotels und Unter­künf­te für die nächs­te Feri­en­rei­se anse­hen, son­dern sie sind auch für Ver­si­che­run­gen und Ban­ken inter­es­sant, die schon heu­te über die Zuord­nung von Score­wer­ten die Kon­di­tio­nen für die Ver­trä­ge mit ihren Kun­den bestim­men. Auch poten­ti­el­le Ein­bre­cher kön­nen sich mit die­sen Daten bequem übers Inter­net loh­nen­de Objek­te aussuchen. 

Jetzt also mei­ne The­se dazu: dass es gera­de in Deutsch­land zu so einer vehe­men­ten Bür­ger­be­we­gung der Häus­le-Bau­er gegen Goog­le Street View kommt, hat wenig mit den hier genann­ten Argu­men­ten zu tun, und viel mit dem Drang, Zäu­ne und Mau­ern zu bau­en, sich abzu­schot­ten und bloß nicht über Geld (z.B. das Gehalt) zu reden oder den Mief hin­ter der Hei­le-Welt-Fas­sa­de – aus 3 m Höhe viel­leicht ein­seh­bar – zu thematisieren. 

Zuge­spitzt: Die Angst vor Goog­le Street View ist letzt­lich weni­ger eine sinn­vol­le Reflek­ti­on der deut­schen Erfah­rung der Büro­kra­ti­sie­rung der Ver­nich­tung, son­dern mehr ein letz­tes Auf­schei­nen der 1950er Jahre.

Experiment Minderheitsregierung

Rot-grün-rot: abge­sagt. Schwarz-rot: auf Eis gelegt. Die Ampel: aus. 

Viel­leicht kommt es in Nord­rhein-West­fa­len jetzt doch noch zu einer Min­der­hei­ten­re­gie­rung. „Tech­nisch“ wäre das ohne wei­te­res mög­lich. In der Lan­des­ver­fas­sung steht dazu unter Arti­kel 52 zur Wahl „des Minis­ter­prä­si­den­ten“ (bzw. eben der Minis­ter­prä­si­den­tin) folgendes:

Arti­kel 52

(1) Der Land­tag wählt aus sei­ner Mit­te in gehei­mer Wahl ohne Aus­spra­che den Minis­ter­prä­si­den­ten mit mehr als der Hälf­te der gesetz­li­chen Zahl sei­ner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustan­de, so fin­det inner­halb von 14 Tagen ein zwei­ter, gege­be­nen­falls ein drit­ter Wahl­gang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhält. Ergibt sich kei­ne sol­che Mehr­heit, so fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Vor­ge­schla­ge­nen statt, die die höchs­te Stim­men­zahl erhal­ten haben.

(3) Der Minis­ter­prä­si­dent ernennt und ent­läßt die Minis­ter. Er beauf­tragt ein Mit­glied der Lan­des­re­gie­rung mit sei­ner Ver­tre­tung und zeigt sei­ne Ent­schei­dun­gen unver­züg­lich dem Land­tag an. 

Sprich: um eine Regie­rung zu bil­den, braucht Han­ne­lo­re Kraft ent­we­der im ers­ten Wahl­gang eine abso­lu­te Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten (d.h. SPD, Grü­ne und LINKE müss­ten zusam­men stim­men), oder, wenn die LINKE kei­ne Lust dazu hat, im zwei­ten Wahl­gang eine Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men (SPD, Grü­ne für Kraft, CDU, FDP dage­gen, LINKE ver­lässt den Saal). Oder: im zwei­ten und drit­ten Wahl­gang gibt es kei­ne ein­fa­che Mehr­heit (weder für Kraft noch für Rütt­gers), dann kommt es zur Stich­wahl zwi­schen Kraft und Rütt­gers – und hier reicht dann die höchs­te Stim­men­zahl, also die ein­fa­che Mehr­heit (SPD+Grüne für Kraft > CDU+FDP für Rütt­gers, ganz egal, was die LINKE macht).

Es wäre also geset­zes­tech­nisch ohne wei­te­res – aller­dings mög­li­cher­wei­se erst im vier­ten Wahl­gang – mach­bar, dass Han­ne­lo­re Kraft Minis­ter­prä­si­den­tin von NRW wird. Auch wenn sie eine Min­der­hei­ten­re­gie­rung bis­her aus­ge­schlos­sen hat. Prak­tisch not­wen­dig dafür wäre natür­lich zumin­dest eine rot-grü­ne Ver­ein­ba­rung über gemein­sa­me Zie­le und auch über das Personal.

Die Minis­te­rIn­nen wer­den von der Minis­ter­prä­si­den­tin ernannt (s.o.) – hier wäre also kei­ne wei­te­re Abstim­mung not­wen­dig. Rele­vant wird die abso­lu­te Mehr­heit im Par­la­ment dann erst wie­der, wenn es dar­um geht, im Land­tag über Geset­ze zu entscheiden:

Arti­kel 44

(1) Der Land­tag ist beschluß­fä­hig, wenn mehr als die Hälf­te der gesetz­li­chen Mit­glie­der­zahl anwe­send ist.

(2) Der Land­tag faßt sei­ne Beschlüs­se mit Stimmenmehrheit. 

Der Begriff „Stim­men­mehr­heit“ ist nun nicht ganz klar – die Geschäfts­ord­nung des Land­tags präzisiert:

§ 42 (4) Die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men ent­schei­det. Stimm­ent­hal­tun­gen und ungül­ti­ge Stim­men zäh­len nicht mit. 

Stim­men­mehr­heit heißt hier also, dass es für einen Antrag mehr Ja-Stim­men als Nein-Stim­men gege­ben haben muss – Rot-grün hat also solan­ge eine Mehr­heit, solan­ge min­des­tens eine zwei Abge­ord­ne­te oder ein Abge­ord­ne­ter einer der ande­ren Frak­tio­nen sich ent­hält ent­hal­ten [Nach­trag: klei­ner Rechen­feh­ler mei­ner­seits: 91–1=90, damit wäre Stim­men­gleich­heit gege­ben, aber kei­ne Mehr­heit, erst bei 91–2=89 zu 90 wäre dann die Stim­men­mehr­heit für rot-grün da]. Noch bes­ser wäre es natür­lich, wenn min­des­tens eine Per­son aus einer ande­ren Frak­ti­on zustimmt. [Hier stimmt die Rech­nung: 90+1=90 > 91–1=90] Klingt nach har­ter Arbeit, scheint mir aber nicht unmög­lich zu sein.

Zudem kennt NRW nur ein kon­struk­ti­ves Miss­trau­ens­vo­tum. In der Ver­fas­sung heißt es:

Arti­kel 61

(1) Der Land­tag kann dem Minis­ter­prä­si­den­ten das Miß­trau­en nur dadurch aus­spre­chen, daß er mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men einen Nach­fol­ger wählt.

(2) Zwi­schen dem Antrag auf Abbe­ru­fung und der Wahl müs­sen min­des­tens acht­und­vier­zig Stun­den liegen. 

D.h.,. CDU, FDP und LINKE müss­ten sich auf eine gemein­sa­me Kan­di­da­tin eini­gen, um eine Minis­ter­prä­si­den­tin Kraft abzu­wäh­len. Klingt eher unwahrscheinlich.

Ein­zi­ges grö­ße­res Hin­der­nis: das Selbst­auf­lö­sungs­recht des Land­tags. Wenn CDU, FDP und LINKE sich alle – bis zur letz­ten Frau und bis zum letz­ten Mann – einig sind, dass sie den Land­tag auf­lö­sen wol­len, hät­ten sie die Mehr­heit dazu:

Arti­kel 35

(1) Der Land­tag kann sich durch eige­nen Beschluß auf­lö­sen. Hier­zu bedarf es der Zustim­mung der Mehr­heit der gesetz­li­chen Mitgliederzahl.

(2) Der Land­tag kann auch gemäß Arti­kel 68 Abs. 3* auf­ge­löst werden.

(3) Nach der Auf­lö­sung des Land­tags muß die Neu­wahl bin­nen sech­zig Tagen stattfinden. 

Dazu müss­te aber die Moti­va­ti­on da sein, nach einer Neu­wahl bes­ser als vor­her dazu­ste­hen. Inso­fern hal­te ich die­sen Fall auch nicht unbe­dingt für sehr wahrscheinlich.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es begrü­ßen wür­de, wenn SPD und Grü­ne in NRW sich auf das Expe­ri­ment Min­der­heits­re­gie­rung ein­las­sen wür­den, statt so lan­ge zu wäh­len, bis irgend­wer eine abso­lu­te Mehr­heit hat – oder eine unnö­ti­ge gro­ße Koali­ti­on einzugehen.

* Dabei geht es dar­um, dass der Land­tag auf­ge­löst wer­den muss, wenn die Lan­des­re­gie­rung ein vom Land­tag abge­lehn­tes Gesetz per Volks­ent­scheid durchsetzt.

Kurz: Diäten nach Tarif

Dessert forkAlle paar Mona­te erhöht das eine oder ande­re Par­la­ment die Diä­ten für die Abge­ord­ne­ten (oder ver­zich­tet, wie gera­de das Kabi­nett, weit­ge­hend auf eine Erhö­hung der Bezü­ge der Bun­des­mi­nis­te­rIn­nen). Gera­de im Kon­text des Spar­pa­kets liegt es natür­lich jetzt nahe, sich die Fra­ge zu stel­len, wie hoch den eigent­lich die Bezü­ge für Abge­ord­ne­te und Minis­te­rIn­nen sein dür­fen, ohne unge­recht zu wer­den. Dar­auf will ich jetzt aber gar nicht ein­ge­hen, son­dern schlicht die Fra­ge stel­len, war­um Par­la­men­te eigent­lich selbst über die Diä­ten der Par­la­men­ta­rie­rIn­nen ent­schei­den. Einer­seits klingt das erst­mal sinn­voll – Haus­halts­ho­heit des Par­la­ments usw. Ande­rer­seits liegt da aber die Asso­zia­ti­on Selbst­be­die­nungs­la­den nahe. 

Kei­ne Ahnung, ob so etwas poli­tisch durch­setz­bar ist: aber wenn wir Abge­ord­ne­te als „Die­ne­rIn­nen“ des Vol­kes betrach­ten, dann sind sie eigent­lich sowas wie Ange­stell­te der öffent­li­chen Hand oder Beam­tIn­nen auf Zeit. Was spricht dage­gen, das dann auch hin­sicht­lich der Diä­ten umzu­set­zen – und fest­zu­le­gen, dass die Abge­ord­ne­ten (fak­tisch ja eher Selbst­stän­di­ge …) und die Minis­te­rIn­nen in Anleh­nung an BAT bzw. heu­te TV‑L/TVöD etc. bezahlt wer­den? Und zwar dyna­mi­siert – also gebun­den an die Ergeb­nis­se der jewei­li­gen Tarif­ver­hand­lun­gen zwi­schen öffent­li­chen Arbeit­ge­bern und den Gewerkschaften?

Damit wür­de die Not­wen­dig­keit ent­fal­len, dass Par­la­men­te fort­lau­fend neu über die Diä­ten ent­schei­den. Gleich­zei­tig wäre ein gro­ßer Anreiz dar, die öffent­li­chen Tarif­ver­hand­lun­gen mit sinn­vol­len Ergeb­nis­sen zu führen. 

P.S.: Ja, ich weiss, dass Abge­ord­ne­te nicht „Dienst nach Vor­schrift“ machen, eher 50–60 Stun­den pro Woche arbei­ten, und erheb­li­che Auf­wen­dun­gen für ihre Büros haben. Des­we­gen steht da oben auch nicht „nach TVöD“, son­dern „in Anleh­nung an ..:“.

P.P.S.: Anja Schillhan­eck hat für Ber­lin und Andrea Lind­l­ohr hat für Baden-Würt­tem­berg dar­auf hin­ge­wie­sen, dass dort die Diä­ten jeweils an die Ent­wick­lung der all­ge­mei­nen Löh­ne und Gehäl­ter gekop­pelt sind. In BaWü scheint dafür der Zeit­raum ein Jahr zuvor her­an­ge­zo­gen zu wer­den – was dazu führt, dass die baden-würt­tem­ber­gi­schen Diä­ten „zum 1. Juli 2010 von der­zeit 5.125 Euro um 1,53 Pro­zent auf 5.047 Euro pro Monat gekürzt wer­den“. Klingt nach einem sinn­vol­len Sys­tem – trotz­dem blei­be ich dabei, dass eine Kopp­lung an die öffent­li­chen Tarif­ver­trä­ge auch eine inter­es­san­te Anreiz­wir­kung hätte.