Ein V‑Antrag auf dem Länderrat in Bremen handelt vom grünen Parteilogo. Die Kernaussage dieses Antrags ist die folgende:
Zur Vorbereitung dieser Entscheidung beauftragt der Länderrat den Bundesvorstand, der BDK im November 2007 Vorschläge zur Weiterentwicklung unseres Logos zur Abstimmung vorzulegen.
Der gemeinsame Name unserer Partei darf dabei aber ebenso wenig zur Disposition stehen, wie die Sonnenblume als unser Symbol.
Zur Begleitung des Logo-Prozesses setzt der Bundesvorstand eine Jury ein, in der sowohl externe Design-Experten als auch Experten aus der Partei vertreten sind. Diese Jury wird auch KritikerInnen am Logoentwurf von Köln aus der Partei einbeziehen.
Der Bundesvorstand lädt außerdem die Partei dazu ein, bis Mitte Mai Anmerkungen und Vorschläge für ein modernisiertes Logo zu formulieren.
Das heißt schon Ende des Jahres soll es ein neues Logo geben, wenn die BDK nicht wiederum einen Wechsel beim Logo ablehnt (eingesetzt werden soll es aber erst Mitte 2008, weil Anfang 2008 noch einige Landtagswahlen stattfinden). Was fällt auf: erstens ist der Bundesvorstand ein ganzes Stück vorsichtiger geworden – vorher war ja noch versucht worden, den Wechsel zu einem neuen Logo eher handstreichartig im operativen Geschäft vorzunehmen. Zweitens sollen die (soweit ich weiss von verschiedenen Agenturen vorgelegten) Entwürfe von einer Jury bewertet werden. Wie auch bei weitaus wichtigeren Kommissionen üblich wird hier nicht gesagt, wer drinne sitzen soll (ein bißchen Spannung muss ja gewahrt bleiben). Drittens macht der Antragstext sehr deutliche Einschränkungen: auf dem Logo muss „Bündnis 90/Die Grünen“ stehen, es muss eine Sonnenblume dabei sein, und es soll um eine „Weiterentwicklung unseres Logos“ gehen, nicht um was ganz neues. Ob der radikale Neuentwurf, der auf der BDK 2006 wohl auch aus Verdruß über das Vorgehen der Parteiführung von der Basis einkassiert wurde, da noch eine zweite Chance bekommen könnte, halte ich eher für zweifelhaft. Vermutlich wird der Neuentwurf näher am derzeitigen Logo dran sein.
Auf dem Länderrat bestünde jetzt theoretisch die Möglichkeit, dass eine Mehrheit der Länderratsdelegierten sich für die unbedingte Beibehaltung des alten Logos ausspricht und den Verfahrensvorschlag im V‑Antrag ablehnt. Ich halte das aber nicht für sehr wahrscheinlich; nicht zuletzt, weil „die BDK soll drüber entscheiden“ zumindest demokratierhetorisch ein prima Argument ist. Wie ich selbst abstimmen werde, weiss ich noch nicht. Einerseits kann ich mir vorstellen, dass es bessere Logos gibt als das derzeitige (einige Ideen, noch mehr Ideen). Andererseits glaube ich aber, dass ein eingeführtes Logo mit Wiedererkennungseffekt etc. durchaus seinen Wert hat, egal, wie es nun typographisch oder designtechnisch zu beurteilen ist. Insofern wäre ich eigentlich nur dann für den Prozess, ein neues Logo rauszusuchen, wenn ich wüsste, das nachher was rauskommt, was sowohl praktisch als auch gut gestaltet ist (und trotzdem grüne Identität vermittelt). Und dass die BDK das dann auch erkennt (oder ablehnt, wenn es nicht gut ist). Da fehlt mir ein bißchen der Glaube an demokratische Abstimmungen über ästhetische Entscheidungen, insofern bin ich skeptisch, ob der – gut gemeinte – Prozess so wie er vorgeschlagen wird zu einem guten Ergebnis führen wird.
Warum blogge ich das? Wie versprochen, möchte ich etwas zu den Länderratsanträgen schreiben. Der Logo-Antrag ist der kürzeste – und zugleich einer, der mich, wie getreue LeserInnen dieses Blogs wissen, durchaus interessiert. Deswegen macht er den Anfang.