Nachdenken über Parteien, Teil II

Auftrag: grün 16

Eigent­lich woll­te ich im zwei­ten Teil mei­nes „Nach­den­kens über Par­tei­en“ noch was zur Böll-Tagung letz­tes Wochen­en­de schrei­ben. Aus aktu­el­lem Anlass muss das aller­dings war­ten. Viel­mehr geht’s jetzt um … 

Splitter 2: … die nicht geführte Kursdebatte und ihre Folgen

In den letz­ten Tagen gab es ein paar Mal inner­par­tei­lich ziem­lich viel Auf­re­gung. Ein Anlass dafür war die Infor­ma­ti­on dar­über, dass der Vor­stands­vor­sit­zen­de von Daim­ler als Gast­red­ner zur dies­jäh­ri­gen Bun­des­de­le­gier­ten­kon­fe­renz (BDK) ein­ge­la­den ist. Mir erschien das halb­wegs plau­si­bel – schließ­lich ist eines der hei­ßen The­men der BDK der all­mäh­li­che Aus­stieg aus dem Ver­bren­nungs­mo­tor (unter dem Slo­gan: „Ret­tet die deut­sche Auto­in­dus­trie“). Und zu die­ser Debat­te auch mal zu hören, was Daim­ler sich so an Mobi­li­täts­zu­kunft vor­stellt, ist ja nun nicht ganz uninteressant. 

Dass es dabei bei ein­sei­ti­ger Pro­pa­gan­da blei­ben wür­de, erschien mir nicht als beson­ders plau­si­bel. Schließ­lich ken­ne ich unse­re Dele­gier­ten und weiß, dass die­se nicht ein­fach nur höf­lich klat­schen, son­dern sich durch­aus zu Wort mel­den. Und selbst ein pro­mi­nent ein­ge­flo­ge­ner Gast­red­ner mit knap­pem Zeit­bud­get wird nicht umhin­kom­men, ein biss­chen Kon­text und Wider­re­de mitzukriegen.

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Kurz: State of the AfD

Jetzt ist es also amt­lich: Geset­ze und Land­tags-GO ent­hal­ten kei­ne Rege­lung, die eine Frak­ti­ons­meh­rung ver­bie­ten. Zum Schnäpp­chen­preis von rd. 0,6 Mio. Euro pro Jahr (Steu­er­gel­der für Sockel­fi­nan­zie­rung Frak­ti­on) kann die AfD sich also im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg durch zwei Frak­tio­nen ver­tre­ten las­sen. Mit ent­spre­chend dop­pel­ter Rede­zeit, dem Recht, Unter­su­chungs­aus­schüs­se zu bean­tra­gen (zwei Frak­tio­nen), einer dop­pel­ten Anzahl an Slots für Aktu­el­le Debat­ten und so wei­ter. Dazu kom­men dann noch zwei Minu­ten Rede­zeit für das AfD-Mit­glied Gede­on. Unschön, gera­de auch des­we­gen, weil die AfD-Bei­trä­ge bis­her weni­ger durch Sach­kennt­nis und mehr durch eine gewis­se Rüpel­haf­tig­keit hervorstachen.

Die Gren­ze für eine Frak­ti­on lie­gen bei sechs Abge­ord­ne­ten. Theo­re­tisch könn­te die FDP/DVP sich jetzt in zwei tei­len, die SPD könn­te drei Frak­tio­nen bil­den, und auch eine wei­te­re Zell­spal­tung der Meu­then-Grup­pe wäre for­mal abbild­bar (ob Meu­then sei­ne Idee einer „drit­ten Frak­ti­on“ zur Über­win­dung der von ihm her­bei­ge­führ­ten Spal­tung so mein­te?). Rea­lis­ti­scher ist ver­mut­lich eine Über­ar­bei­tung der Geschäfts­ord­nung. Die kann rück­wir­kend nicht das Frak­ti­ons­meh­rungs­ver­bot ein­füh­ren, wohl aber für die Zukunft. Bis­her habe ich es als sehr wohl­tu­end emp­fun­den, dass im Land­tag – anders als im Bun­des­tag – Rede­zei­ten und Debat­ten­an­rech­te weit­ge­hend nicht von der Frak­ti­ons­grö­ße abhän­gen. Ich befürch­te, dass sich hier in Zukunft etwas ändern wird. 

Und ob es im Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz dabei bleibt, dass zwei Frak­tio­nen einen Unter­su­chungs­aus­schuss bean­tra­gen kön­nen, wird – so mei­ne Ein­schät­zung – auch davon abhän­gen, ob die AfD-Frak­tio­nen die­ses bis­her sehr schar­fe Instru­ment nut­zen wer­den, um ihre poli­ti­sche Are­na aus­zu­deh­nen. Der AfD-Abge­ord­ne­te Räpp­le hat ja schon ange­kün­digt, dass er ger­ne einen Unter­su­chungs­aus­schuss „Mau­sche­lei­en des Minis­ter­prä­si­den­ten“ ein­set­zen wür­de – laut Unter­su­chungs­aus­schuss­ge­setz wäre dies als Min­der­hei­ten­recht mög­lich, wenn die bei­den AfD-Frak­tio­nen es wol­len. So wird ein schar­fes Instru­ment stumpf.

Update zu die­sem Beitrag

AfD-Bruchkanten im Landtag von Baden-Württemberg

Field II

Der Vor­sit­zen­de der AfD-Frak­ti­on im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg, Jörg Meu­then, hat soeben erklärt, dass er – gemein­sam mit zwölf wei­te­ren MdL (u.a. Baron, Berg, Fiech­t­ner, Podes­wa, Stein, Wol­le) – aus die­ser Frak­ti­on aus­tritt. Zuvor wur­de in der AfD-Frak­ti­on wohl die für einen Aus­schluss des Anti­se­mi­ten Wolf­gang Gede­on not­wen­di­ge Zwei-Drit­tel-Mehr­heit ver­fehlt, obwohl zwei Gut­ach­ten (u.a. von Prof. Pat­z­elt – von wem auch sonst …) Gede­on in sei­nen Schrif­ten klar Anti­se­mi­tis­mus nach­ge­wie­sen haben. Damit ver­blei­ben zehn MdL in der bestehen­den AfD-Frak­ti­on (u.a. Bal­zer, Baum, Gede­on, Grim­mer, Klos, Räpp­le und Sän­ze – Bal­zer und Sän­ze waren bis­her stellv. Vor­sit­zen­de, Grim­mer Parl. Geschäftsführer). 

Was jetzt pas­siert, ist nicht so ganz klar. Die Geschäfts­ord­nung des Land­tags sieht vor, dass Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei sich zu einer Frak­ti­on zusam­men­schlie­ßen kön­nen. Ob Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei zwei Frak­tio­nen bil­den kön­nen, ist nicht expli­zit gere­gelt. Eben­so ist nicht klar, was pas­siert, wenn z.B. die Par­tei AfD die Mit­glie­der der Frak­ti­on oder die Aus­ge­tre­te­nen ausschließt. 

Aber gehen wir mal davon aus, dass es in Zukunft zwei AfD-Frak­tio­nen im Land­tag geben wird. Eine davon wird sich wei­ter AfD nen­nen wol­len, die ande­re wird sich eben­falls AfD nen­nen wol­len. Inso­fern rech­ne ich erst­mal mit einer Schlamm­schlacht zwi­schen den lächeln­den und den grim­mi­gen Rechtspopulist*innen dar­über, wer wer sein darf. Und wenn dann noch die Rich­tungs­kämp­fe in der Bun­des­par­tei und in der Lan­des­par­tei dazu kom­men, wird es erst recht lus­tig wer­den. (Der Bun­des­vor­stand der Par­tei hat sich in einer Erklä­rung von den Nicht-Aus­tre­ten­den distan­ziert – die aber die Rechts­nach­fol­ge der Frak­ti­on antre­ten, indem sie in die­ser bleiben …).

Die Auf­tei­lung der AfD in zwei Frak­tio­nen hat (hät­te?) posi­ti­ve und nega­ti­ve Fol­gen. Posi­tiv: Die AfD ist nicht mehr größ­te Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on, das ist jetzt defi­ni­tiv die SPD. Das hat Aus­wir­kun­gen dar­auf, wer zuerst redet, aber auch dar­auf, wem zuerst ein Sitz zusteht. Auch den Anspruch, den Vor­sitz des Finanz­aus­schus­ses zu stel­len, wird die AfD (oder die AfD) jetzt nicht mehr wirk­lich auf­recht erhal­ten können.

An der Sitz­ver­tei­lung in den Aus­schüs­sen ändert sich in der Sum­me nichts (statt drei Sit­ze AfD gibt es jetzt einen Sitz AfD-alt und zwei Sit­ze AfD-neu). Sain­te-Laguë bil­det hier die Mehr­heits­ver­hält­nis­se hin­rei­chend genau ab. Anders sieht es bei der Beset­zung klei­ne­rer exter­ner Gre­mi­en aus – bei bis zu fünf zu ver­ge­ben­den Sit­zen gehen AfD-alt und AfD-neu bei­de zu Guns­ten der SPD leer aus. Ob die Gre­mi­en­be­set­zun­gen, die der Land­tag in sei­nen ers­ten Sit­zun­gen vor­ge­nom­men hat, jetzt wie­der­holt wer­den, weiß ich nicht. Könn­te jeden­falls inter­es­sant werden.

Weni­ger schön ist die Tat­sa­che, dass sich eini­ge Din­ge durch die Spal­tung ver­dop­peln. Die meis­ten Debat­ten im baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tag wer­den mit Grund­re­de­zeit je Frak­ti­on geführt. Wo bis­her die AfD sie­ben Minu­ten bekam, bekom­men jetzt AfD-alt und AfD-neu zusam­men 14 Minu­ten. Auch die Grund­fi­nan­zie­rung je Frak­ti­on muss jetzt auf sechs und nicht mehr auf fünf Frak­tio­nen ver­teilt wer­den. Laut dpa beläuft sich der Grund­be­trag je Frak­ti­on der­zeit auf 39.758 Euro pro Monat, dazu kom­men 1696 Euro pro MdL plus 293 Euro pro MdL für die Oppo­si­ti­ons­frak­tio­nen. Bis­her waren das also monat­lich 85.559 Euro an Frak­ti­ons­mit­teln, jetzt wären es zusam­men­ge­rech­net 125.317 Euro pro Monat, die an die Rechtspopulist*innen fließen.

Aber war­ten wir mal ab, wie das wei­ter­geht. Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men ist nicht so ganz das Pro­gramm der Rechtspopulist*innen (sie­he auch Brexit …). Viel­leicht mer­ken das auch deren Wähler*innen. Gleich­zei­tig bleibt die AfD damit, weil Kon­flik­te ja einen enor­men Nach­rich­ten­wert haben, medi­al lei­der präsent. 

War­um blog­ge ich das? Um die ver­schie­de­nen Aspek­te zusam­men­zu­tra­gen – Tweets eig­nen sich dafür nur bedingt.

Kurz: Schrödingers Katzenkiste

Schrö­din­gers Kat­zen­kis­te unter den Par­tei­en im #ltbw ist die AfD, die Gede­on gleich­zei­tig aus­schließt und in der Frak­ti­on behält.

… war mei­ne Zusam­men­fas­sung der aktu­el­len Situa­ti­on bei der AfD Baden-Würt­tem­berg. Wor­um geht es? Mit der AfD ist auch Wolf­gang Gede­on in den Land­tag von Baden-Würt­tem­berg ein­ge­zo­gen. In sei­nen Tex­ten drückt sich eine klar anti­se­mi­ti­sche Hal­tung aus. Frak­ti­ons­chef Jörg Meu­then, Co-Vor­sit­zen­der der AfD auf Bun­des­ebe­ne, woll­te nach mas­si­vem öffent­li­chen Druck einen Aus­schluss Gede­ons aus der Land­tags­frak­ti­on errei­chen. Die dafür nöti­ge Zwei­drit­tel­mehr­heit war wohl nicht zu errei­chen, auch nicht auf die Ankün­di­gung Meu­thens hin, sonst vom Frak­ti­ons­vor­sitz zurück- und aus der Frak­ti­on aus­zu­tre­ten. Statt des­sen wur­de heu­te eine „Kom­pro­miss­lö­sung“ gefun­den: Meu­then kün­dig­te an, dass Gede­on sei­ne Frak­ti­ons­mit­glied­schaft „ruhen“ las­sen wol­le, bis im Herbst ein Gut­ach­ten dazu vor­liegt, ob er sich nun anti­se­mi­tisch geäu­ßert hat oder nicht.

Inter­es­sant dar­an sind nun zwei Din­ge: Ers­tens heißt das ja letzt­lich nichts ande­res, als dass es die sel­be Debat­te im Herbst wie­der geben wird. Und bis dahin wird die kri­ti­sche Öffent­lich­keit die AfD und deren Auf­tre­ten im Stutt­gar­ter Land­tag garan­tiert nicht unbe­ob­ach­tet las­sen. Und zwei­tens ist das mit dem Ruhen­las­sen der Frak­ti­ons­mit­glied­schaft gar nicht so ein­fach. Denn Land­tags­ge­schäfts­ord­nung und Frak­ti­ons­ge­setz Baden-Würt­tem­berg sehen ein Ruhen­las­sen der Frak­ti­ons­mit­glied­schaft gar nicht vor. Damit stellt sich die inter­es­san­te Fra­ge, ob die AfD-Frak­ti­on für Gede­on wei­ter­hin Mit­tel erhält, ob Gede­on die Infra­struk­tur und den Bera­ter­stab der Frak­ti­on nut­zen wird, ob er gar an Frak­ti­ons­sit­zun­gen teil­neh­men wird. 

Kurz­um: das „Ruhen­las­sen“ ist nichts Hal­bes und nichts Gan­zes. Ent­we­der tritt Gede­on for­mal aus der Frak­ti­on aus, oder er bleibt for­mal Mit­glied der AfD-Frak­ti­on. Dann aber wird deut­lich, dass Meu­then hier (wie­der ein­mal) sei­nen eige­nen öffent­li­chen Aus­sa­gen nicht gerecht wird, und dass die AfD nicht ernst macht, wenn es dar­um geht, sich von Antisemit*innen und Rechts­extre­men zu distanzieren. 

Kurz: Geschlechtergerechte Tweets auch im Südwesten

Die gest­ri­ge Regie­rungs­er­klä­rung „Baden-Würt­tem­berg gestal­ten: Ver­läss­lich. Nach­hal­tig. Inno­va­tiv.“, in der Minis­ter­prä­si­dent Kret­sch­mann die Leit­li­ni­en der grün-schwar­zen Poli­tik der nächs­ten Jah­re dar­leg­te – u.a. mit Schwer­punk­ten in den Berei­chen der Inno­va­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung (auch in Bezug auf Hoch­schu­len), des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt sowie der öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keit – hat mir sehr gut gefal­len. Anders als die SPD emp­fand ich die Rede durch­aus als zukunfts­wei­send – und im übri­gen auch als recht kon­kret. Aber viel­leicht liegt’s auch dar­an, dass ich den Koali­ti­ons­ver­trag ken­ne und weiß, auf wel­che ganz Vor­ha­ben der eine oder ande­re Satz abzielte.

Wie dem auch sei: die Regie­rungs­er­klä­rung wur­de durch das Social-Media-Team der Lan­des­re­gie­rung BW inten­siv auf Twit­ter beglei­tet. Das ist, wie immer, sehr begrü­ßens­wert. Dass dabei geschlech­ter­ge­rech­te Spra­che ver­wen­det wird, fin­de ich rich­tig. (Übri­gens schreibt die Anla­ge 1 zur „VwV Rege­lun­gen“ in Punkt 1.6.5 vor, dass Geset­ze und Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten in geschlech­ter­ge­rech­ter Spra­che abge­fasst wer­den sol­len – aller­dings nicht mit For­men wie dem Binnen‑I oder dem que­er-inklu­si­ven *, son­dern als Dop­pel­nen­nun­gen oder durch die Ver­wen­dung geschlechts­neu­tra­ler Begrif­fe und Wen­dun­gen.) Gera­de ange­sichts der 140-Zei­chen-Gren­ze für Tweets fin­de ich es völ­lig nach­voll­zieh­bar, dass das Social-Media-Team der Lan­des­re­gie­rung kei­ne aus­führ­li­chen For­men, son­dern hier eben den Gen­der-Star ein­ge­setzt hat. Zum Bei­spiel im Wort „Bürger*innen“.

2016genderstar

Dem Koali­ti­ons­part­ner scheint das aller­dings zu miss­fal­len. Ok, viel­leicht gehört es zu einer Kom­ple­men­tär­ko­ali­ti­on, dass die eine Regie­rungs­part­ne­rin gen­dert und die ande­re nicht. Und wenn die CDU Baden-Würt­tem­berg (also hier: der offi­zi­el­le Account der Lan­des­par­tei) das Staats­mi­nis­te­ri­um dar­auf hät­te hin­wei­sen wol­len, dass sie mit dem Stern­chen frem­delt, hät­te es dafür sicher ande­re Wege gege­ben. Die twit­ter­öf­fent­li­che und wenig takt­vol­le Unter­las­sungs­auf­for­de­rung erscheint mir jeden­falls eher kon­tra­pro­duk­tiv. Und wur­de von der Oppo­si­ti­on (SPD mit pas­sen­dem „Popcorn“-GIF wie AfD reagier­ten) und der bun­des­wei­ten Pres­se ger­ne auf­ge­grif­fen. Nun ja. Soweit ich infor­miert bin, gehört die Öffent­lich­keits­ar­beit des Staats­mi­nis­te­ri­ums nicht zu den im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­ten Abspra­chen. Wir wer­den sehen, wie die lan­des­po­li­ti­sche Selbst­ver­ständ­lich­keit, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger glei­cher­ma­ßen in die Kom­mu­ni­ka­ti­on ein­zu­be­zie­hen, zukünf­tig umge­setzt wer­den wird.