Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein hat seine Tücken. Die haben dazu geführt, dass es bei der Landtagswahl im September 2009 drei nicht ausgeglichene Überhangmandate für die CDU gab – die letztlich die aktuelle schwarz-gelbe Regierung dort ermöglichen. Heute hat das Landesverfassungsgericht verkündet, dass diese Situation verfassungswidrig ist.
Verwundert bin ich allerdings – und da bin ich wohl nicht der einzige – über zweierlei. Darüber, dass zur Lösung der Misere Neuwahlen kommen sollen – und darüber, dass diese erst in zwei Jahren stattfinden müssen. Dass das Wahlgesetz geändert werden muss, um hier Klarheit und Verfassungsmäßigkeit zu schaffen, leuchtet mir ein. Dass das eine gewisse Zeit braucht, auch. Aber zwei Jahre sind doch etwas lang dafür – genauso gut hätte das Gericht provisorische Ausgleichsmandate vergeben können, um eine Situation herzustellen, in der die Stimmenverhältnisse im Landtag Schleswig-Holstein dem Wahlergebnis entsprechend. Das wäre allerdings das sofortige Ende der schwarz-gelben Mehrheit gewesen. So dauert es noch maximal zwei Jahre – und wenn bei einigen doch noch die politische Vernunft durchschlägt, geht’s vielleicht auch schneller.