Am Freitag lief die Deadline für Änderungsanträge zum grünen Wahlprogrammentwurf für die Bundestagswahl aus. Etwa 2600 Anträge wurden eingereicht (soweit ich das sehe, stehen trotz Nachtschicht der Bundesgeschäftsstelle noch nicht alle online). Über diese Anträge wird in knapp drei Wochen auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) in Berlin diskutiert und abgestimmt – von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag. Danach haben wir dann das beschlossene Wahlprogramm 2013.
Zwischen Antragsschluss und BDK liegt Phase II der innerparteilichen Debattenschlacht ums Wahlprogramm. Phase II findet an zwei Orten statt. In der Öffentlichkeit wird mit zunehmender Heftigkeit für (oder gegen) bestimmte Positionen gestritten. Schließlich entscheiden die Parteitagsdelegierten auch danach, was ihnen presseöffentlich als vernünftig dargelegt wird.
Gleichzeitig tagt hinter den Kulissen die Antragskommission. Diese hat die Aufgabe, mit Hilfe von Verfahrensvorschlägen die 2600 Änderungsanträge behandelbar für den Parteitag zu machen. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass redaktionelle und inhaltlich unstrittige Änderungen in den Verfahrensvorschlägen als (modifizierte) Übernahmen gekennzeichnet werden. Z.T. wird auch Nichtbefassung empfohlen. Übrig bleiben mehr oder weniger kontroverse Fragen, die die Delegierten dann zu entscheiden haben – sofern es nicht Donnerstag und Freitag vor der BDK noch zu Kompromissen zwischen AntragstellerInnen und Antragskommission kommt.