Munter protestierende Menschen – etwa bei einem „Reclaim the street“-Event – scheinen, so verstehe ich jedenfalls diesen Artikel aus juristischer Sicht keine grundgesetzlich gedeckte Willensbekundungs-Versammlung ohne Anmeldung darzustellen, sondern eine – legalerweise einzukesselnde – Ansammlung. Erscheint mir etwas fragwürdig, nicht zuletzt, weil ja durchaus dafür geworben wurde. Und die Freiburger Polizei macht sich auch nicht beliebter. Tipp für die nächste derartige Aktion: eindeutige politische Botschaften mitführen …