Im Jahr 2010 wurde heftig darüber gestritten, ob und wenn ja um welche Höhe die Hartz-IV-Regelsätze nach dem damaligen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht werden soll. Das BVerfG hatte eine nachvollziehbare Neuberechnung angemahnt, die dann erstaunlicherweise zu einem fast identischen Ergebnis für die Höhe der Regelsätze kamen. Entsprechend lag und liegt die Vermutung nahe, dass die Regelsatzberechnung in ihrem Verfahren an das gewünschte Ergebnis angepasst wurde. Und die internen Unterlagen dazu wurden und werden nicht herausgerückt.
Aber wir haben ja das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dachte ich mir letztes Jahr. Und schickte eine Mail mit der Frage, was den die mit einer Auskunft nach IFG zu den Berechnungsunterlagen für diese Neuberechnung verbundenen Kosten wären, an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Antwort, auch nach einigen weiteren Mails: Stillschweigen.
Ich hatte die Sache dann auf sich beruhen lassen, bis im Stream zur Veranstaltung »Informationsfreiheit 2.0« die Seite fragdenstaat.de vorgestellt wurde. Die will Anfragen nach dem IFG erleichtern und Antworten zusammenstellen.
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