Jetzt ist es also amtlich: Gesetze und Landtags-GO enthalten keine Regelung, die eine Fraktionsmehrung verbieten. Zum Schnäppchenpreis von rd. 0,6 Mio. Euro pro Jahr (Steuergelder für Sockelfinanzierung Fraktion) kann die AfD sich also im Landtag von Baden-Württemberg durch zwei Fraktionen vertreten lassen. Mit entsprechend doppelter Redezeit, dem Recht, Untersuchungsausschüsse zu beantragen (zwei Fraktionen), einer doppelten Anzahl an Slots für Aktuelle Debatten und so weiter. Dazu kommen dann noch zwei Minuten Redezeit für das AfD-Mitglied Gedeon. Unschön, gerade auch deswegen, weil die AfD-Beiträge bisher weniger durch Sachkenntnis und mehr durch eine gewisse Rüpelhaftigkeit hervorstachen.
Die Grenze für eine Fraktion liegen bei sechs Abgeordneten. Theoretisch könnte die FDP/DVP sich jetzt in zwei teilen, die SPD könnte drei Fraktionen bilden, und auch eine weitere Zellspaltung der Meuthen-Gruppe wäre formal abbildbar (ob Meuthen seine Idee einer „dritten Fraktion“ zur Überwindung der von ihm herbeigeführten Spaltung so meinte?). Realistischer ist vermutlich eine Überarbeitung der Geschäftsordnung. Die kann rückwirkend nicht das Fraktionsmehrungsverbot einführen, wohl aber für die Zukunft. Bisher habe ich es als sehr wohltuend empfunden, dass im Landtag – anders als im Bundestag – Redezeiten und Debattenanrechte weitgehend nicht von der Fraktionsgröße abhängen. Ich befürchte, dass sich hier in Zukunft etwas ändern wird.
Und ob es im Untersuchungsausschussgesetz dabei bleibt, dass zwei Fraktionen einen Untersuchungsausschuss beantragen können, wird – so meine Einschätzung – auch davon abhängen, ob die AfD-Fraktionen dieses bisher sehr scharfe Instrument nutzen werden, um ihre politische Arena auszudehnen. Der AfD-Abgeordnete Räpple hat ja schon angekündigt, dass er gerne einen Untersuchungsausschuss „Mauscheleien des Ministerpräsidenten“ einsetzen würde – laut Untersuchungsausschussgesetz wäre dies als Minderheitenrecht möglich, wenn die beiden AfD-Fraktionen es wollen. So wird ein scharfes Instrument stumpf.
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