Seit dem 11.07.2012 ist das baden-württembergische Gesetz zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Kraft. Ein Gesetz, das bei RCDS und LHG auf ätzende Kritik gestoßen ist, von der Landesastenkonferenz dagegen kritisch begrüßt wurde (also eigentlich finden sie’s schon toll, aber es gibt jede Menge Detailregelungen, die auf Kritik stoßen). Ich will jetzt an dieser Stelle gar nicht auf die Pros und Contras der baden-württembergischen Lösung eingehen – vielleicht mit Ausnahme der Feststellung, dass eine Besonderheit des hiesigen Gesetzes sicherlich die Tatsache ist, dass die Studierenden vor Ort aufgefordert sind, sich für jeweils ihre Hochschule die passende „Organisationssatzung“ auszudenken. Das kann das klassische Modell aus Studierendenparlament und AStA sein, es kann aber auch ein ganz anders gelagertes Modell sein.