Eigentlich halte ich mich in diesem Blog ja zurück mit Dingen, für die ich dienstlich – als Parlamentarischer Berater für Wissenschaft und Forschung, Medien und Netzpolitik der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg – zuständig bin. Jetzt muss ich aber doch ein paar Worte zum 3. Hochschulrechtsänderungsgesetz (landläufig: der Novelle des Landeshochschulgesetzes, oder kurz, der LHG-Novelle) äußern. Worum es bei dieser umfangreichen Neufassung geht, steht zum Beispiel auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, auch diese Infografik (pdf) ist ganz nett.
Es gibt eine ganze Reihe von Elemente der LHG-Novelle, die ich persönlich sehr gelungen finde. Dazu gehören die Veränderungen zur Qualitätssicherung bei Promotionsverfahren, dazu gehört das Tenure-Track-Verfahren für JuniorprofessorInnen, dazu gehören die erweiterten Auskunftsrechte für den Senat und für einzelne SenatorInnen, und dazu gehört auch die gesetzliche Verankerung der Perspektivenvielfalt im Hochschulrat.
Dann gibt es Punkte, an denen ich persönlich eine mutigere – oder gar ganz andere – Lösung begrüßt hätte, und bei denen es eher um eine nachholende Modernisierung geht. Ist ja manchmal auch notwendig. Es wäre zwar spannend, hier in Details zu gehen, dafür ist dieses Blog aber definitiv der falsche Ort.
Insgesamt bin ich überzeugt, dass das Gesetz den Anspruch einlöst, eine Abkehr vom Geist der unternehmerischen Hochschule Frankenbergs einzuleiten. Dazu tragen viele kleine Mosaiksteine bei, die dann – soweit das bei den trägen Tankern der Hochschulen und Universitäten möglich ist – zusammen eine Kursänderung möglich machen.
An dieser Stelle möchte ich jetzt auf einen Punkt näher eingehen, der in den letzten Tagen durch die Presse geisterte: die Warnung vor „Studiengebühren durch die Hintertür“. Es lässt sich sicherlich darüber streiten, ob die im Entwurf vorgesehenen Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sinnvoll und notwendig sind. Aber „Studiengebühren durch die Hintertür“ sind es nicht. Was wird geändert?