Wovon PolitikerInnen träumen

In der Süd­deut­schen Zei­tung wer­den jun­ge Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te nach ihren Erfah­run­gen ein Jahr nach der Bun­des­tags­wahl befragt. Ist ganz inter­es­sant – vor allem im Ver­gleich der Ant­wor­ten. Die auf die letz­te Fra­ge – „Wovon träu­men Sie?“ – habe ich hier mal zusam­men­ge­stellt (alles Zita­te aus den SZ-Interviews).

  • Ver­rat ich nicht. (CDU, w) 
  • Von einem lan­gen Urlaub. (CSU, m) 
  • Ich träu­me nur nachts und dann meis­tens sehr gut. (CSU, m) 
  • Ich träu­me von einer Welt ohne Hun­ger und ohne Krieg. (GRÜNE, m) 
  • Irgend­wann will ich noch mal in New York leben. Und mal zusam­men mit Meh­met Scholl Plat­ten auf­le­gen. (SPD, m) 
  • Dass die Welt sozia­ler, gerech­ter und fried­li­cher wird und ich viel­leicht einen klei­nen Bei­trag dazu leis­ten kann. (LINKE, m) 
  • Dass sich mehr Men­schen poli­tisch ein­brin­gen und zwar nicht nur, um ihre per­sön­li­chen Inter­es­sen zu ver­tre­ten, son­dern um die Gesell­schaft als Gan­zes posi­tiv zu ver­än­dern und gerech­ter zu machen. (SPD, w) 
  • Tugen­den wie Offen­heit, Tole­ranz, Ver­läss­lich­keit, Respekt und Ver­ant­wor­tung soll­ten unse­re Gesell­schaft stär­ker prä­gen. Der Sinn für die All­ge­mein­heit muss wie­der an die Stel­le von Ego­is­mus und Anspruchs­den­ken gesetzt wer­den, die Poli­tik­ver­dros­sen­heit in akti­ve Teil­nah­me ver­wan­delt wer­den. (CDU, m) 
  • Ich kämp­fe nicht poli­tisch für Bür­ger­rech­te und Pri­vat­sphä­re, um dann öffent­lich dar­über zu plau­dern, wovon ich nachts träu­me. Im über­tra­gen­den poli­ti­schen Sin­ne „träu­me“ ich von einer Gesell­schaft, die sich traut, dem Ein­zel­nen wie­der mehr Frei­heit und Eigen­ver­ant­wor­tung zu über­tra­gen und in der sich die­ses Mehr an Eigen­ver­ant­wor­tung und ein Mehr an Soli­da­ri­tät nicht aus­schlie­ßen. (FDP, m) 
  • Von einem abbe­zahl­ten, denk­mal­ge­schütz­ten Häus­chen mit einer schö­nen Aus­sicht, einem klei­nen Grill­fest im gro­ßem Gar­ten mit Eltern und Freun­den und Blick auf den Fern­se­her mit der Tages­schau: Ohne Kata­stro­phen, Krie­ge, Atten­ta­te, einem posi­ti­ven Wet­ter­be­richt für die dar­auf fol­gen­de Urlaubs­wo­che und dann Sport­nach­rich­ten mit dem Satz „unser Club ist jetzt auch Sie­ger in der Cham­pi­ons League – Fran­ken fei­ert immer noch!“. (FDP, m) 
  • Auch wenn das in den Augen eini­ger Pes­si­mis­ten und Zyni­ker naiv klingt: Von einer fried­li­chen, soli­da­ri­schen und gerech­ten Welt. Aus die­ser Visi­on, mag sie noch so weit von der Wirk­lich­keit ent­fernt sein, hat sich schon immer mein lei­den­schaft­li­ches Enga­ge­ment in der Poli­tik gespeist. Und wenn der Weg dahin lang ist, gilt es nicht zu ver­zwei­feln, son­dern gera­de des­halb heu­te mit viel­leicht müh­sa­men und klei­nen, aber doch wich­ti­gen Schrit­ten zu begin­nen. (GRÜNE, w) 
  • Schon sehr früh, als ich in der Kom­mu­nal­po­li­tik Mit­ver­ant­wor­tung tra­gen durf­te, bin ich von der Rea­li­tät über­holt wor­den. Vol­ker Kau­der sagt: „Poli­tik beginnt mit dem Betrach­ten der Wirk­lich­kei­ten.“ Er hat recht! Es geht heu­te dar­um, für gute Lebens­ver­hält­nis­se der Men­schen zu sor­gen, aber nicht auf Kos­ten kom­men­der Gene­ra­tio­nen. Das ist die gro­ße Her­aus­for­de­rung unse­rer Zeit, der wir uns bereits stel­len. Wich­tig scheint mir dabei, die Rück­be­sin­nung auf ein gemein­sa­mes Fun­da­ment, dass unse­re Gesell­schaft trägt! (CSU, m) 

Zehn Sätze zum Landtag in Schleswig-Holstein

Das Wahl­recht in Schles­wig-Hol­stein hat sei­ne Tücken. Die haben dazu geführt, dass es bei der Land­tags­wahl im Sep­tem­ber 2009 drei nicht aus­ge­gli­che­ne Über­hang­man­da­te für die CDU gab – die letzt­lich die aktu­el­le schwarz-gel­be Regie­rung dort ermög­li­chen. Heu­te hat das Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­kün­det, dass die­se Situa­ti­on ver­fas­sungs­wid­rig ist.

Ver­wun­dert bin ich aller­dings – und da bin ich wohl nicht der ein­zi­ge – über zwei­er­lei. Dar­über, dass zur Lösung der Mise­re Neu­wah­len kom­men sol­len – und dar­über, dass die­se erst in zwei Jah­ren statt­fin­den müs­sen. Dass das Wahl­ge­setz geän­dert wer­den muss, um hier Klar­heit und Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit zu schaf­fen, leuch­tet mir ein. Dass das eine gewis­se Zeit braucht, auch. Aber zwei Jah­re sind doch etwas lang dafür – genau­so gut hät­te das Gericht pro­vi­so­ri­sche Aus­gleichs­man­da­te ver­ge­ben kön­nen, um eine Situa­ti­on her­zu­stel­len, in der die Stim­men­ver­hält­nis­se im Land­tag Schles­wig-Hol­stein dem Wahl­er­geb­nis ent­spre­chend. Das wäre aller­dings das sofor­ti­ge Ende der schwarz-gel­ben Mehr­heit gewe­sen. So dau­ert es noch maxi­mal zwei Jah­re – und wenn bei eini­gen doch noch die poli­ti­sche Ver­nunft durch­schlägt, geht’s viel­leicht auch schneller.

Nach­trag: Die Urtei­le (1, 2) bei Wahlrecht.de (als pdf).

Merkel angeschlagen, Wulff gewählt, alle zufrieden

Colorful toy

Jetzt ist’s also doch einer aus der Rie­ge der amts­mü­den Uni­ons-Minis­ter­prä­si­den­ten gewor­den. Wenn auch erst im drit­ten Wahlgang. 

Das heißt zunächst ein­mal: die Stra­te­gie von Bünd­nis 90/Die Grü­nen und SPD ist auf­ge­gan­gen: mit einem kon­ser­va­ti­ven Kan­di­da­ten, der über­zeu­gen­der daher­kommt als der nun gewähl­te Bun­des­prä­si­dent konn­ten eini­ge Wahl­leu­te aus den Rei­hen der Uni­on und der FDP dazu gebracht wer­den, sich zumin­dest im ers­ten und zwei­ten Wahl­gang doch nicht wie Auf­zieh­mäus­chen zu ver­hal­ten. Damit ist klar, dass Mer­kel an poli­ti­schem Gewicht ver­lo­ren hat. Ein Indiz dafür wird sein, dass der aus Spitz­na­me „Mut­ti“ in Zukunft noch viel häu­fi­ger zu hören sein wird. (Was aus gen­der­theo­re­ti­scher Sicht dahin­ter­steckt, dass eine Bun­des­kanz­le­rin so bezeich­net wird, wäre noch ein­mal einen eige­nen Bei­trag wert).
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Experiment Minderheitsregierung

Rot-grün-rot: abge­sagt. Schwarz-rot: auf Eis gelegt. Die Ampel: aus. 

Viel­leicht kommt es in Nord­rhein-West­fa­len jetzt doch noch zu einer Min­der­hei­ten­re­gie­rung. „Tech­nisch“ wäre das ohne wei­te­res mög­lich. In der Lan­des­ver­fas­sung steht dazu unter Arti­kel 52 zur Wahl „des Minis­ter­prä­si­den­ten“ (bzw. eben der Minis­ter­prä­si­den­tin) folgendes:

Arti­kel 52

(1) Der Land­tag wählt aus sei­ner Mit­te in gehei­mer Wahl ohne Aus­spra­che den Minis­ter­prä­si­den­ten mit mehr als der Hälf­te der gesetz­li­chen Zahl sei­ner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustan­de, so fin­det inner­halb von 14 Tagen ein zwei­ter, gege­be­nen­falls ein drit­ter Wahl­gang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhält. Ergibt sich kei­ne sol­che Mehr­heit, so fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Vor­ge­schla­ge­nen statt, die die höchs­te Stim­men­zahl erhal­ten haben.

(3) Der Minis­ter­prä­si­dent ernennt und ent­läßt die Minis­ter. Er beauf­tragt ein Mit­glied der Lan­des­re­gie­rung mit sei­ner Ver­tre­tung und zeigt sei­ne Ent­schei­dun­gen unver­züg­lich dem Land­tag an. 

Sprich: um eine Regie­rung zu bil­den, braucht Han­ne­lo­re Kraft ent­we­der im ers­ten Wahl­gang eine abso­lu­te Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten (d.h. SPD, Grü­ne und LINKE müss­ten zusam­men stim­men), oder, wenn die LINKE kei­ne Lust dazu hat, im zwei­ten Wahl­gang eine Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men (SPD, Grü­ne für Kraft, CDU, FDP dage­gen, LINKE ver­lässt den Saal). Oder: im zwei­ten und drit­ten Wahl­gang gibt es kei­ne ein­fa­che Mehr­heit (weder für Kraft noch für Rütt­gers), dann kommt es zur Stich­wahl zwi­schen Kraft und Rütt­gers – und hier reicht dann die höchs­te Stim­men­zahl, also die ein­fa­che Mehr­heit (SPD+Grüne für Kraft > CDU+FDP für Rütt­gers, ganz egal, was die LINKE macht).

Es wäre also geset­zes­tech­nisch ohne wei­te­res – aller­dings mög­li­cher­wei­se erst im vier­ten Wahl­gang – mach­bar, dass Han­ne­lo­re Kraft Minis­ter­prä­si­den­tin von NRW wird. Auch wenn sie eine Min­der­hei­ten­re­gie­rung bis­her aus­ge­schlos­sen hat. Prak­tisch not­wen­dig dafür wäre natür­lich zumin­dest eine rot-grü­ne Ver­ein­ba­rung über gemein­sa­me Zie­le und auch über das Personal.

Die Minis­te­rIn­nen wer­den von der Minis­ter­prä­si­den­tin ernannt (s.o.) – hier wäre also kei­ne wei­te­re Abstim­mung not­wen­dig. Rele­vant wird die abso­lu­te Mehr­heit im Par­la­ment dann erst wie­der, wenn es dar­um geht, im Land­tag über Geset­ze zu entscheiden:

Arti­kel 44

(1) Der Land­tag ist beschluß­fä­hig, wenn mehr als die Hälf­te der gesetz­li­chen Mit­glie­der­zahl anwe­send ist.

(2) Der Land­tag faßt sei­ne Beschlüs­se mit Stimmenmehrheit. 

Der Begriff „Stim­men­mehr­heit“ ist nun nicht ganz klar – die Geschäfts­ord­nung des Land­tags präzisiert:

§ 42 (4) Die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men ent­schei­det. Stimm­ent­hal­tun­gen und ungül­ti­ge Stim­men zäh­len nicht mit. 

Stim­men­mehr­heit heißt hier also, dass es für einen Antrag mehr Ja-Stim­men als Nein-Stim­men gege­ben haben muss – Rot-grün hat also solan­ge eine Mehr­heit, solan­ge min­des­tens eine zwei Abge­ord­ne­te oder ein Abge­ord­ne­ter einer der ande­ren Frak­tio­nen sich ent­hält ent­hal­ten [Nach­trag: klei­ner Rechen­feh­ler mei­ner­seits: 91–1=90, damit wäre Stim­men­gleich­heit gege­ben, aber kei­ne Mehr­heit, erst bei 91–2=89 zu 90 wäre dann die Stim­men­mehr­heit für rot-grün da]. Noch bes­ser wäre es natür­lich, wenn min­des­tens eine Per­son aus einer ande­ren Frak­ti­on zustimmt. [Hier stimmt die Rech­nung: 90+1=90 > 91–1=90] Klingt nach har­ter Arbeit, scheint mir aber nicht unmög­lich zu sein.

Zudem kennt NRW nur ein kon­struk­ti­ves Miss­trau­ens­vo­tum. In der Ver­fas­sung heißt es:

Arti­kel 61

(1) Der Land­tag kann dem Minis­ter­prä­si­den­ten das Miß­trau­en nur dadurch aus­spre­chen, daß er mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men einen Nach­fol­ger wählt.

(2) Zwi­schen dem Antrag auf Abbe­ru­fung und der Wahl müs­sen min­des­tens acht­und­vier­zig Stun­den liegen. 

D.h.,. CDU, FDP und LINKE müss­ten sich auf eine gemein­sa­me Kan­di­da­tin eini­gen, um eine Minis­ter­prä­si­den­tin Kraft abzu­wäh­len. Klingt eher unwahrscheinlich.

Ein­zi­ges grö­ße­res Hin­der­nis: das Selbst­auf­lö­sungs­recht des Land­tags. Wenn CDU, FDP und LINKE sich alle – bis zur letz­ten Frau und bis zum letz­ten Mann – einig sind, dass sie den Land­tag auf­lö­sen wol­len, hät­ten sie die Mehr­heit dazu:

Arti­kel 35

(1) Der Land­tag kann sich durch eige­nen Beschluß auf­lö­sen. Hier­zu bedarf es der Zustim­mung der Mehr­heit der gesetz­li­chen Mitgliederzahl.

(2) Der Land­tag kann auch gemäß Arti­kel 68 Abs. 3* auf­ge­löst werden.

(3) Nach der Auf­lö­sung des Land­tags muß die Neu­wahl bin­nen sech­zig Tagen stattfinden. 

Dazu müss­te aber die Moti­va­ti­on da sein, nach einer Neu­wahl bes­ser als vor­her dazu­ste­hen. Inso­fern hal­te ich die­sen Fall auch nicht unbe­dingt für sehr wahrscheinlich.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es begrü­ßen wür­de, wenn SPD und Grü­ne in NRW sich auf das Expe­ri­ment Min­der­heits­re­gie­rung ein­las­sen wür­den, statt so lan­ge zu wäh­len, bis irgend­wer eine abso­lu­te Mehr­heit hat – oder eine unnö­ti­ge gro­ße Koali­ti­on einzugehen.

* Dabei geht es dar­um, dass der Land­tag auf­ge­löst wer­den muss, wenn die Lan­des­re­gie­rung ein vom Land­tag abge­lehn­tes Gesetz per Volks­ent­scheid durchsetzt.

Ein Plädoyer für ungewöhnliche Kombinationen

Der hier bereits andis­ku­tier­ten Fra­ge nach der Nach­fol­ge von Horst Köh­ler möch­te ich mich in die­sem Bei­trag noch ein­mal wid­men – in etwas ernst­haf­te­rer Form. Der aktu­el­le Stand der Kan­di­da­tIn­nen­su­che „aus Krei­sen“ scheint sich ja auf Ursu­la von der Ley­en ein­zu­schie­ßen – die aus einer gan­zen Rei­he von Grün­den kei­ne sehr gute Kan­di­da­tin für die­ses Amt ist. Vor allem wäre sie eine Kan­di­da­tin der Regierung.

Und wenn dem Amt der Bun­des­prä­si­den­tIn über­haupt ein Sinn zukommt, dann kann es nicht der sein, als erwei­ter­ter Arm (oder gar als „Leucht­ra­ke­te“, wie es Prantl in der SZ heu­te schrieb) einer Regie­rung zu die­nen. Ob wir über­haupt einen Bun­des­prä­si­den­ten oder eine Bun­des­prä­si­den­tin brau­chen – auch das erscheint mir immer noch eher unsi­cher. Wenn, müss­te viel­leicht doch noch ein­mal über den Zuschnitt und das Wir­kungs­feld die­ser „Ersatz­kö­ni­gIn“ nach­ge­dacht werden.

Aber ich schwei­fe ab. Ursu­la von der Ley­en, aber auch Nor­bert Lam­mert – das wären Kan­di­da­tIn­nen, die ganz klar die Bot­schaft „von Mer­kels Gna­den“ mit sich tra­gen wür­den. Nun sieht es auf den ers­ten Blick so aus, als sei in der Bun­des­ver­samm­lung eine kla­re schwarz-gel­be Mehr­heit von 22 bis 24 Stim­men gege­ben. Die gibt es, kei­ne Frage:

2010-bv-i

Auf den zwei­ten Blick – und ich bin über­zeugt davon, dass in die­sen Zei­ten ein sol­cher zwei­ter Blick not­wen­dig ist – bie­ten die Ver­hält­nis­se in der Bun­des­ver­samm­lung auch ande­re, viel­leicht etwas unge­wöhn­lich erschei­nen­de Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten; ein­mal abge­se­hen davon, dass es bis­her oft so war, dass die aus den Län­dern ent­sand­ten Frak­tio­nen eben nicht aus Frak­tio­nä­rIn­nen bestan­den, son­dern aus – durch­aus eigen­stän­dig han­deln­den – Pro­mi­nen­ten oder aus Per­so­nen mit Sym­bol­funk­ti­on. Die Dele­gier­ten für die Bun­des­ver­samm­lung aus den Län­dern wer­den in den nächs­ten Wochen gewählt. Dann wird sich zei­gen, ob es dies­mal anders ist, und in der beson­de­ren Situa­ti­on, in kur­zer Zeit eine Bun­des­ver­samm­lung zu beschi­cken, der Par­tei­dis­zi­plin ein höhe­rer Stel­len­wert ein­ge­räumt wird.

Gehen wir ein­mal davon aus, dass die „Blö­cke“ tat­säch­lich geschlos­sen abstim­men wer­den. Aber was sind das für Blö­cke? Ist es legi­tim, von einem schwarz-gel­ben und einem rot-grün(-roten) Block zu spre­chen? Wenn wir die „Bau­klötz­chen“ ein­mal anders sta­peln, erge­ben sich Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten, die unge­wöhn­lich sind – aber das Poten­zi­al mit sich brin­gen, eine Bun­des­prä­si­den­tin oder einen Bun­des­prä­si­den­ten zu fin­den, die oder der weder dem (schein­ba­ren) Quer­ein­stei­ger Köh­ler ent­spricht, noch dem einer lini­en­treu­en Vollblutpolitikerin.

2010-bv-ii

Ein Bei­spiel für eine sol­che unge­wöhn­li­che Kom­bi­na­ti­on wäre die Ampel. Was spricht dage­gen, mit einer Mehr­heit aus FDP, Grü­nen und SPD (gera­de auch mit Blick auf NRW …) und etwa 20 Dele­gier­ten aus ent­we­der der CDU/CSU oder der LINKEN Sabi­ne Leu­theu­ser-Schnar­ren­ber­ger zur Prä­si­den­tin zu küren?* Poli­tisch erfah­ren, mora­lisch inte­ger – eine Kan­di­da­tin, die in die­sem Amt nicht in der Abhän­gig­keit von der Bun­des­re­gie­rung stän­de, son­dern Spiel­räu­me nut­zen kann. Und natür­lich gäbe es noch ein paar wei­te­re Per­so­nen, für die eine sol­che Mehr­heit eine Grund­la­ge bie­ten könn­te. Es käme auf den Ver­such an.

Und wer es par­tout anders haben will: auch schwarz-grün hät­te in der Bun­des­ver­samm­lung eine Mehr­heit – um zum Bei­spiel Klaus Töp­fer oder Josch­ka Fischer ins Amt zu hie­ven. Oder, wenn’s denn wirk­lich sein muss: mit dem Stim­men einer gro­ßen Koali­ti­on eine ehe­ma­li­ge Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­prä­si­den­tIn o.ä. zu wählen.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es scha­de fän­de, wenn die Chan­ce, die in die­ser Kri­se steckt, ver­tan würde.

* Alter­na­tiv: mit rela­ti­ver Mehr­heit im drit­ten Wahl­gang – eine Gegen­kan­di­da­tIn müss­te, um vor­her erfolg­reich zu sein, die Stim­men der CDU/CSU, der LINKEN, der Frei­en Wäh­ler und der NPD auf sich vereinen.