Unser Innenminister!

Vor ein paar Tagen erschien ein Arti­kel von Ulrich Schul­te in der taz, in dem er sich unter der Über­schrift „Ein Poli­ti­kum auf 140 Zei­chen“ damit aus­ein­an­der­setzt, was pas­sier­te, nach­dem Jörg Rupp einen inhalt­lich und sprach­lich dane­ben lie­gen­den Kom­men­tar zur Ham­burg-Wahl get­wit­tert hat­te. Ich will hier kei­ne Debat­te über Mücken und Ele­fan­ten anfan­gen, son­dern sage nur, dass die 15 Minu­ten des Ruh­mes für Jörg inzwi­schen vor­bei sind. Aber er ist ja nicht der ein­zi­ge, der Twit­ter für poli­ti­sche Kom­men­ta­re nutzt. 

Auch SPD-Innen­mi­nis­ter Rein­hold Gall tut das manch­mal:

Reinhold Gall: Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.

Hier bin ich gespannt, was wei­ter pas­siert. Wolf­gang Lue­nen­buer­ger-Rei­den­bach bei­spiels­wei­se for­dert Galls Rück­tritt. Auch der SWR berich­tet bereits über den Tweet. Neben vie­len ande­ren nimmt auch Claus von Wag­ner („Die Anstalt“) den Tweet zum Anlass für bis­si­ge Kom­men­ta­re.

Um auch dies fest­zu­hal­ten: Dass Gall sich – wie die Mehr­heit der Dele­gier­ten des SPD-Par­tei­kon­vents, mög­li­cher­wei­se anders als die Mehr­heit der SPD-Mit­glie­der – für die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung („VDS“) aus­spricht, ist bekannt. Das auch öffent­lich zu sagen, wäre kein Skan­dal. Dass der baden-würt­tem­ber­gi­sche Koali­ti­ons­ver­trag in die­sem Punkt sehr schwam­mig ist, ist eben­falls bekannt. Der Innen­mi­nis­ter hat hier eine ande­re Auf­fas­sung, wie der Ver­trag aus­zu­le­gen ist, als bei­spiels­wei­se der grü­ne Koalitionspartner. 

Was Gall ges­tern schrieb, geht aber weit dar­über hin­aus. Und das macht den Shit­s­tor­m­aspekt die­ses Tweets aus. Zum einen legt er (im Kon­text des gest­ri­gen SPD-Par­tei­tags) nahe, dass Vor­rats­da­ten­spei­che­rung dazu bei­tra­gen könn­te, sexua­li­sier­te Gewalt gegen Kin­der auf­zu­klä­ren. Dass hier die VDS mehr Erfolg ver­spricht als her­kömm­li­che poli­zei­li­che Maß­nah­men, ist min­des­tens umstrit­ten.

Noch infa­mer ist aller­dings das Wor­ding „ver­meint­li­che Frei­heits­rech­te“. Auch das wird z.B. von netzpolitik.org auf­ge­grif­fen. Denn Gall legt damit ja nahe, dass die infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung nur ein ver­meint­li­ches, aber kein ech­tes Frei­heits­recht ist. Zuge­spitzt stellt sich damit die Fra­ge, wel­che Grund­rech­te Gall sonst noch so als „ver­meint­lich“ anse­hen wür­de, und auf wel­che er – als Innen­mi­nis­ter! – ver­zich­ten wür­de, um die Auf­klä­rungs­quo­te bei schwe­ren Ver­bre­chen zu verbessern.

Wenn die SPD meint, sich mehr­heit­lich für die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung aus­spre­chen zu müs­sen, und – war­um auch immer – in ihrer inner­par­tei­li­chen Mei­nungs­bil­dung zu die­sem Ergeb­nis kommt, dann ist das zwar bedau­er­lich und durch­aus ein Grund für Empö­rung, letzt­lich aber erst ein­mal hin­zu­neh­men. Es gibt am Wahl­tag eine gan­ze Rei­he von Alter­na­ti­ven, die eine ande­re Posi­ti­on ver­tre­ten. Wenn ein Innen­mi­nis­ter per Twit­ter einen Kon­nex zwi­schen dem Kampf für Frei­heits­rech­te und der Dul­dung von Kin­des­miss­brauch auf­macht, dann fra­ge ich mich doch, was ihn dabei gerit­ten hat. Bekann­ter­ma­ßen gehö­ren zu den Par­tei­en, die in die­ser Sache eine ande­re Posi­ti­on als die SPD ver­tre­ten, auch Bünd­nis 90/Die Grü­nen. Ich wür­de ja ger­ne wis­sen, was Innen­mi­nis­ter Gall glaubt, was wir als Koali­ti­ons­part­ner der SPD in Baden-Würt­tem­berg tun, wenn wir für Bür­ger­rech­te kämpfen.

War­um blog­ge ich das? Zum einen, weil ich mich inhalt­lich der Empö­rung über die­sen Tweet durch­aus anschlie­ßen kann. Zum ande­ren aber auch, weil ich doku­men­tie­ren will, wie Twit­ter zuneh­mend als poli­ti­sches Medi­um (und damit auch als direk­ter Kanal zwi­schen poli­ti­schen Akteu­rIn­nen und den Medi­en) funktioniert.

P.S., 22.06.15: Die heu­ti­ge Ent­schul­di­gung über­zeugt nur bedingt:

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Bei der Gele­gen­heit: duden.de defi­niert „ver­meint­lich“ als „(irr­tüm­lich, fälsch­lich) ver­mu­tet, ange­nom­men; scheinbar“.

P.P.S.: Und auf Sascha Lobos wort­rei­che Wort-für-Wort-Ana­ly­se des Gall­schen Tweets muss ich nicht nur aus Voll­stän­dig­keits­grün­den auch noch verlinken.

Ein Grün ist ein Grün ist … live vom Länderrat (Update 6)

Schnappschuss grüner LänderratLive vom grü­nen Län­der­rat in Ber­lin – gera­de eben läuft die Debat­te zum Fünf-Par­tei­en-Sys­tem. Sowohl in der poli­ti­schen Rede von Rein­hard Büti­ko­fer als auch bei allen bis­he­ri­gen Red­ne­rIn­nen – alle MdBs, gera­de mit viel Applaus Rena­te Kün­ast – gab es dazu nur eine Bot­schaft: wir sind grün, wir ver­ab­schie­den uns von „natür­li­chen Bünd­nis­sen“ (ohne jedoch Äqui­di­stanz zu sehen), wir ste­hen für bestimm­te Inhal­te (dazu gleich mehr), und wir sind für alle Koali­tio­nen offen, in denen wir die­se Inhal­te umset­zen können.
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Karlsruhe verbietet Zugriff auf Vorratsdaten

In einem Eil­ent­scheid hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Zugriff auf gesam­mel­te „Vor­rats­da­ten“ über Tele­fon­ver­bin­dungs­da­ten außer Kraft gesetzt. Gut so!

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Der Arbeits­kreis Vor­rats­da­ten­spei­che­rung begrüßt die heu­te ver­kün­de­te Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die von CDU, CSU und SPD beschlos­se­ne ver­dachts­lo­se Samm­lung der Ver­bin­dungs- und Stand­ort­da­ten der gesam­ten Bevöl­ke­rung (Vor­rats­da­ten­spei­che­rung) durch einst­wei­li­ge Anord­nung ein­zu­schrän­ken. Die Ver­fas­sungs­rich­ter ent­schie­den: „In dem Ver­kehrs­da­ten­ab­ruf selbst liegt ein schwer­wie­gen­der und nicht mehr rück­gän­gig zu machen­der Ein­griff in das Grund­recht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis­ses). Ein sol­cher Daten­ab­ruf ermög­licht es, weit­rei­chen­de Erkennt­nis­se über das Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­ten und die sozia­len Kon­tak­te des Betrof­fe­nen zu erlan­gen.“ […] Ralf Bend­rath vom Netz­werk Neue Medi­en und aktiv im Arbeits­kreis Vor­rats­da­ten­spei­che­rung betont: „Das Ver­fas­sungs­ge­richt ist bei Eil­ent­schei­dun­gen tra­di­tio­nell zurück­hal­tend. Dass die Rich­ter in die­sem Fall die Wei­ter­ga­be der Daten auf die Ver­fol­gung schwe­rer Straf­ta­ten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gra­vie­ren­der Grund­rechts­ein­griff vor­liegt. (Pres­se­mit­tei­lung des AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung).

Denn obwohl der Beschluss for­mal nur ein Teil­sieg für die Geg­ner der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bedeu­tet, ist es ein höchst signal­mäch­ti­ger: Karls­ru­hes Spruch stellt fak­tisch den Sta­tus Quo vor Ein­füh­rung der anlass­un­ab­hän­gi­gen Daten­spei­che­rung wie­der her. Denn das ist der Clou des in die­ser Hin­sicht salo­mo­ni­schen Beschlus­ses: Es erlaubt zwar noch das Sam­meln von Daten, nicht aber den beab­sich­tig­ten ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Voll­zu­griff dar­auf. Auch wei­ter­hin hei­ligt der Zweck auch für den Staat nicht die Mit­tel, Karls­ru­he mahnt mit sei­nem Beschluss, die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der ein­ge­setz­ten Mit­tel zu ach­ten. (Frank Pata­long, Spie­gel Online).

Und natür­lich die Ein­schät­zung der Situa­ti­on bei Mar­kus, die Sicht von Bun­des­da­ten­schüt­zer Peter Schaar, ein Tele­po­lis-Arti­kel, die Bür­ger­rechts­pres­se­er­klä­rung der Bun­des­grü­nen und nicht zuletzt die (lei­der noch nicht online ste­hen­de) Pres­se­mit­tei­lung der baden-würt­tem­ber­gi­schen Grü­nen, in der es heißt:

„Die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts ist ein wich­ti­ger Etap­pen­sieg für den Rechts­staat. Damit ertei­len die Rich­ter den Über­wa­chungs­phan­ta­sien der Gro­ßen Koali­ti­on ein­mal mehr eine Absa­ge“, erklär­te Mou­rat­i­dis, der sich selbst an der Sam­mel­kla­ge gegen die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung betei­ligt hat.

War­um blog­ge ich das? Weil mir das The­ma wich­tig erscheint, und hier neu­es bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment vie­ler tat­säch­lich mal was bewegt hat.

Grüne diskutieren nächtens Bürgerrechte (Update 2: Debatte)

Wäh­rend für die CSU Inter­ak­ti­vi­tät anschei­nend in bun­ten Bil­dern und vor­ge­le­se­nen Tex­ten besteht, macht die grü­ne Bun­des­tags­frak­ti­on heu­te was net­tes: näm­lich eine lan­ge Nacht der Bür­ger­rech­te. Wer zufäl­li­ger­wei­se in Ber­lin wohnt, kann ab heu­te um 17 Uhr in den New­thin­king Store in die Tuchol­sky­stra­ße gehen, und dort bis 2 Uhr nachts mit diver­sen Grü­nen (u.a. Strö­be­le, Kün­ast, Roth), aber auch mit Leu­ten vom CCC etc. über Bür­ger­recht in der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft reden (Pro­gramm und Ort).

Was das gan­ze mit Inter­ak­ti­on und der CDU zu tun? Angeb­lich – auf der Info­sei­te steht nur: Anga­be folgt – soll es auch eine Mög­lich­keit geben, sich per Chat an der Debat­te zu betei­li­gen. Wäre nicht schlecht, weil ja nun auch außer­halb Ber­lins Men­schen woh­nen, die das The­ma Bür­ger­rech­te wich­tig fin­den. Und die sich so dann auch betei­li­gen können.

War­um blog­ge ich das? Wich­ti­ges The­ma, und wenn Ber­lin nicht so weit weg wäre …

Update: Auch der Chat läuft jetzt. Und spä­ter soll es auch Video­streams geben.

Update 2: Diver­se Blogs (z.B. Raven­horst und FX!MBR) haben den Grü­nen die rot-grü­ne Koali­ti­on noch nicht ver­zie­hen. Oder hal­ten die poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Bür­ger­rech­te für vor­ge­zo­ge­nen Wahl­kampf. Darf ’ne poli­ti­sche Par­tei sich mit Orga­ni­sa­tio­nen wie New­thin­king, dem CCC oder dem AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ein­las­sen, oder dis­kre­diert das besag­te Grup­pen und Akti­vis­tIn­nen – das ist der Tenor der Debatte.