Ein paar Sätze zum JMSTV

Seit ges­tern rät­selt das Netz dar­über, was die par­la­men­ta­ri­schen Zwän­ge sind, die die Grü­nen NRW dazu gebracht haben, als Land­tags­frak­ti­on gegen das Votum der eige­nen Par­tei dem JMSTV zuzu­stim­men. Im Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trag sind seit 2003 eini­ge Bestim­mun­gen zum Jugend­schutz in Rund­funk und „Tele­me­di­en“ fest­ge­legt; aktu­ell geht es um die Rati­fi­zie­rung der Neu­auf­la­ge, gegen die eini­ges spricht. Nicht zuletzt die Fest­stel­lung, dass die 2003-Rege­lung bes­ser geeig­net ist, die Jugend im Inter­net zu schüt­zen als die neue Ver­si­on, die wohl u.a. Alters­kenn­zeich­nun­gen für jede Web­site und sowas wie „Sen­de­zei­ten“ im Netz vor­sieht. Eine Zustim­mung dazu ist also zunächst mal arg erklä­rungs­be­dürf­tig. Bis­her fehlt hier lei­der ein State­ment der NRW-Land­tags­frak­ti­on jen­seits der „par­la­men­ta­ri­schen Zwän­ge“ (aber noch läuft auch die Frak­ti­ons­sit­zung, die ein sol­ches State­ment beschlie­ßen könn­te [Nach­trag: die Frak­ti­on hat sich all mei­nen Erwar­tun­gen zum Trotz dafür ent­schie­den, doch noch ein­mal zu ver­su­chen, eine Eini­gung in Rich­tung Nicht­zu­stim­mung mit der SPD zu ver­su­chen. Hut ab dafür!]).

Das hal­be Netz rät­selt über die­se Zwän­ge? Na gut, stimmt nicht ganz. Ganz, ganz über­wie­gend ist das hal­be Netz ver­är­gert, regt sich auf und erklärt die Grü­nen (SPD und LINKE und die CDU und die FDP natür­lich eben­so schon längst) für netz­po­li­tisch untauglich. 

Trotz­dem: mich inter­es­siert wei­ter­hin, was die­se par­la­men­ta­ri­schen Zwän­ge den nun sind. Das eine ist der Koali­ti­ons­ver­trag der NRW-Min­der­heits­re­gie­rung, der wohl eine Zustim­mung vor­sieht. Der schwar­ze Peter liegt hier also zunächst mal bei der SPD. Dann ver­mu­te ich, dass es auch dar­um geht, dass ein Staats­ver­trag tra­di­tio­nell eine ziem­lich unde­mo­kra­ti­sche Sache ist. Falls das jetzt falsch ist, bit­te ich um Kor­rek­tur – aber soweit ich weiss, wer­den die inner­deut­schen Staats­ver­trä­ge zwi­schen den Bun­des­län­dern da aus­ge­han­delt, wo die Län­der eige­ne Gesetz­ge­bungs­kom­pe­ten­zen haben. Die Län­der sind in dem Fall die Fach­mi­nis­te­ri­en und Minis­ter­prä­si­den­tIn­nen. Die han­deln den Ver­trag aus. Wie bei den zwi­schen­staat­li­chen Abkom­men auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne kön­nen Par­la­men­te dem Ver­trag dann nur noch zustim­men – oder ihn ableh­nen. Sie haben aber kei­nen Ein­fluss auf das Zustan­de­kom­men des Vertrags.

Mög­li­cher­wei­se lie­gen die par­la­men­ta­ri­schen Zwän­ge also auch dar­in begrün­det, dass die dama­li­ge schwarz-gel­be NRW-Lan­des­re­gie­rung den JMSTV mit aus­ge­han­delt und unter­zeich­net hat, und es nicht üblich ist, dass ein Lan­des­par­la­ment dem jetzt wider­spricht. For­mal hat jedes Lan­des­par­la­ment hier ein Veto­recht, inso­fern der Ver­trag erst dann zustan­de kommt, wenn alle Lan­des­par­la­men­te ihn rati­fi­ziert haben. Fak­tisch scheint mir der Ein­fluss der Par­la­men­te sehr, sehr gering zu sein. Inso­fern sehe ich neben den gan­zen inhalt­li­chen Pro­ble­men hier auch ein erheb­li­ches Demo­kra­tie­pro­blem (auch dar­in gibt es durch­aus Ähn­lich­kei­ten zu inter­na­tio­na­len Abkommen). 

Was bleibt übrig? Die Chan­ce, dass der JMSTV im Par­la­ment in Nord­rhein-West­fa­len schei­tert, ist, rea­lis­tisch betrach­tet, ver­schwin­dend gering. Selbst wenn die Grü­nen sich dazu durch­rin­gen wür­den, ihrem eigent­lich vor­han­de­nen medi­en­po­li­ti­schen Sach­ver­stand zu fol­gen und sie die SPD dazu brin­gen wür­den, in die­ser Sache nicht im Rah­men der Koali­ti­ons­dis­zi­plin abzu­stim­men, blie­be doch eine SPD-CDU-FDP-Mehr­heit im Land­tag für den JMSTV. So sehr ich den Ärger über die Grü­nen in Nord­rhein-West­fa­len ver­ste­he: eigent­li­che Ansprech­part­ne­rin ist hier die Minis­ter­prä­si­den­tin des Lan­des NRW, Han­ne­lo­re Kraft. Und die gehört der SPD an.

War­um blog­ge ich das? Weil die Sache ver­fah­rens­tech­nisch kom­pli­zier­ter ist, als es scheint. Und weil ich jen­seits der Twit­ter-Pole­mik ger­ne ver­ste­hen möch­te, was da eigent­lich gera­de passiert.

Merkel angeschlagen, Wulff gewählt, alle zufrieden

Colorful toy

Jetzt ist’s also doch einer aus der Rie­ge der amts­mü­den Uni­ons-Minis­ter­prä­si­den­ten gewor­den. Wenn auch erst im drit­ten Wahlgang. 

Das heißt zunächst ein­mal: die Stra­te­gie von Bünd­nis 90/Die Grü­nen und SPD ist auf­ge­gan­gen: mit einem kon­ser­va­ti­ven Kan­di­da­ten, der über­zeu­gen­der daher­kommt als der nun gewähl­te Bun­des­prä­si­dent konn­ten eini­ge Wahl­leu­te aus den Rei­hen der Uni­on und der FDP dazu gebracht wer­den, sich zumin­dest im ers­ten und zwei­ten Wahl­gang doch nicht wie Auf­zieh­mäus­chen zu ver­hal­ten. Damit ist klar, dass Mer­kel an poli­ti­schem Gewicht ver­lo­ren hat. Ein Indiz dafür wird sein, dass der aus Spitz­na­me „Mut­ti“ in Zukunft noch viel häu­fi­ger zu hören sein wird. (Was aus gen­der­theo­re­ti­scher Sicht dahin­ter­steckt, dass eine Bun­des­kanz­le­rin so bezeich­net wird, wäre noch ein­mal einen eige­nen Bei­trag wert).
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Experiment Minderheitsregierung

Rot-grün-rot: abge­sagt. Schwarz-rot: auf Eis gelegt. Die Ampel: aus. 

Viel­leicht kommt es in Nord­rhein-West­fa­len jetzt doch noch zu einer Min­der­hei­ten­re­gie­rung. „Tech­nisch“ wäre das ohne wei­te­res mög­lich. In der Lan­des­ver­fas­sung steht dazu unter Arti­kel 52 zur Wahl „des Minis­ter­prä­si­den­ten“ (bzw. eben der Minis­ter­prä­si­den­tin) folgendes:

Arti­kel 52

(1) Der Land­tag wählt aus sei­ner Mit­te in gehei­mer Wahl ohne Aus­spra­che den Minis­ter­prä­si­den­ten mit mehr als der Hälf­te der gesetz­li­chen Zahl sei­ner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustan­de, so fin­det inner­halb von 14 Tagen ein zwei­ter, gege­be­nen­falls ein drit­ter Wahl­gang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhält. Ergibt sich kei­ne sol­che Mehr­heit, so fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Vor­ge­schla­ge­nen statt, die die höchs­te Stim­men­zahl erhal­ten haben.

(3) Der Minis­ter­prä­si­dent ernennt und ent­läßt die Minis­ter. Er beauf­tragt ein Mit­glied der Lan­des­re­gie­rung mit sei­ner Ver­tre­tung und zeigt sei­ne Ent­schei­dun­gen unver­züg­lich dem Land­tag an. 

Sprich: um eine Regie­rung zu bil­den, braucht Han­ne­lo­re Kraft ent­we­der im ers­ten Wahl­gang eine abso­lu­te Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten (d.h. SPD, Grü­ne und LINKE müss­ten zusam­men stim­men), oder, wenn die LINKE kei­ne Lust dazu hat, im zwei­ten Wahl­gang eine Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men (SPD, Grü­ne für Kraft, CDU, FDP dage­gen, LINKE ver­lässt den Saal). Oder: im zwei­ten und drit­ten Wahl­gang gibt es kei­ne ein­fa­che Mehr­heit (weder für Kraft noch für Rütt­gers), dann kommt es zur Stich­wahl zwi­schen Kraft und Rütt­gers – und hier reicht dann die höchs­te Stim­men­zahl, also die ein­fa­che Mehr­heit (SPD+Grüne für Kraft > CDU+FDP für Rütt­gers, ganz egal, was die LINKE macht).

Es wäre also geset­zes­tech­nisch ohne wei­te­res – aller­dings mög­li­cher­wei­se erst im vier­ten Wahl­gang – mach­bar, dass Han­ne­lo­re Kraft Minis­ter­prä­si­den­tin von NRW wird. Auch wenn sie eine Min­der­hei­ten­re­gie­rung bis­her aus­ge­schlos­sen hat. Prak­tisch not­wen­dig dafür wäre natür­lich zumin­dest eine rot-grü­ne Ver­ein­ba­rung über gemein­sa­me Zie­le und auch über das Personal.

Die Minis­te­rIn­nen wer­den von der Minis­ter­prä­si­den­tin ernannt (s.o.) – hier wäre also kei­ne wei­te­re Abstim­mung not­wen­dig. Rele­vant wird die abso­lu­te Mehr­heit im Par­la­ment dann erst wie­der, wenn es dar­um geht, im Land­tag über Geset­ze zu entscheiden:

Arti­kel 44

(1) Der Land­tag ist beschluß­fä­hig, wenn mehr als die Hälf­te der gesetz­li­chen Mit­glie­der­zahl anwe­send ist.

(2) Der Land­tag faßt sei­ne Beschlüs­se mit Stimmenmehrheit. 

Der Begriff „Stim­men­mehr­heit“ ist nun nicht ganz klar – die Geschäfts­ord­nung des Land­tags präzisiert:

§ 42 (4) Die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men ent­schei­det. Stimm­ent­hal­tun­gen und ungül­ti­ge Stim­men zäh­len nicht mit. 

Stim­men­mehr­heit heißt hier also, dass es für einen Antrag mehr Ja-Stim­men als Nein-Stim­men gege­ben haben muss – Rot-grün hat also solan­ge eine Mehr­heit, solan­ge min­des­tens eine zwei Abge­ord­ne­te oder ein Abge­ord­ne­ter einer der ande­ren Frak­tio­nen sich ent­hält ent­hal­ten [Nach­trag: klei­ner Rechen­feh­ler mei­ner­seits: 91–1=90, damit wäre Stim­men­gleich­heit gege­ben, aber kei­ne Mehr­heit, erst bei 91–2=89 zu 90 wäre dann die Stim­men­mehr­heit für rot-grün da]. Noch bes­ser wäre es natür­lich, wenn min­des­tens eine Per­son aus einer ande­ren Frak­ti­on zustimmt. [Hier stimmt die Rech­nung: 90+1=90 > 91–1=90] Klingt nach har­ter Arbeit, scheint mir aber nicht unmög­lich zu sein.

Zudem kennt NRW nur ein kon­struk­ti­ves Miss­trau­ens­vo­tum. In der Ver­fas­sung heißt es:

Arti­kel 61

(1) Der Land­tag kann dem Minis­ter­prä­si­den­ten das Miß­trau­en nur dadurch aus­spre­chen, daß er mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men einen Nach­fol­ger wählt.

(2) Zwi­schen dem Antrag auf Abbe­ru­fung und der Wahl müs­sen min­des­tens acht­und­vier­zig Stun­den liegen. 

D.h.,. CDU, FDP und LINKE müss­ten sich auf eine gemein­sa­me Kan­di­da­tin eini­gen, um eine Minis­ter­prä­si­den­tin Kraft abzu­wäh­len. Klingt eher unwahrscheinlich.

Ein­zi­ges grö­ße­res Hin­der­nis: das Selbst­auf­lö­sungs­recht des Land­tags. Wenn CDU, FDP und LINKE sich alle – bis zur letz­ten Frau und bis zum letz­ten Mann – einig sind, dass sie den Land­tag auf­lö­sen wol­len, hät­ten sie die Mehr­heit dazu:

Arti­kel 35

(1) Der Land­tag kann sich durch eige­nen Beschluß auf­lö­sen. Hier­zu bedarf es der Zustim­mung der Mehr­heit der gesetz­li­chen Mitgliederzahl.

(2) Der Land­tag kann auch gemäß Arti­kel 68 Abs. 3* auf­ge­löst werden.

(3) Nach der Auf­lö­sung des Land­tags muß die Neu­wahl bin­nen sech­zig Tagen stattfinden. 

Dazu müss­te aber die Moti­va­ti­on da sein, nach einer Neu­wahl bes­ser als vor­her dazu­ste­hen. Inso­fern hal­te ich die­sen Fall auch nicht unbe­dingt für sehr wahrscheinlich.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es begrü­ßen wür­de, wenn SPD und Grü­ne in NRW sich auf das Expe­ri­ment Min­der­heits­re­gie­rung ein­las­sen wür­den, statt so lan­ge zu wäh­len, bis irgend­wer eine abso­lu­te Mehr­heit hat – oder eine unnö­ti­ge gro­ße Koali­ti­on einzugehen.

* Dabei geht es dar­um, dass der Land­tag auf­ge­löst wer­den muss, wenn die Lan­des­re­gie­rung ein vom Land­tag abge­lehn­tes Gesetz per Volks­ent­scheid durchsetzt.

NRW: In die Falle der FDP gelaufen

Yellow power

Wir erin­nern uns: nach­dem klar war, dass neben der gro­ßen Koali­ti­on in NRW nur ein Drei­er­bünd­nis in Fra­ge käme, hat die FDP in einem drei­fa­chen Ritt­ber­ger für einen kur­zen Moment das Agen­da-Set­ting an sich geris­sen und – als kleins­te, gera­de abge­wähl­te Par­tei – sich ganz groß auf­ge­pus­tet und gesagt: „Mit euch, SPD und Grü­ne, ver­han­deln wir nur, wenn ihr euch vor­her von der LINKEN distanziert“.

Und was ist pas­siert? Aus mei­ner Sicht ist die mög­li­che pro­gres­si­ve Koali­ti­on aus SPD, Grü­nen und LINKEN in NRW genau dar­an geschei­tert. Die FDP, Report Mainz, die FAZ – alle haben noch ein­mal ganz, ganz kräf­tig auf die Pau­ke „Ver­fas­sungs­fein­de“ und „DDR-Freun­de“ gehau­en. Und prompt wur­de nicht über Inhal­te ver­han­delt, son­dern gesagt: „Bevor wir mit euch ver­han­deln, LINKE, müss­te ihr euch aber erst mal von der DDR distan­zie­ren.“ Was nicht in gewünsch­ter Form geschah, und – aus. Das nervt mich. Weil das Kin­der­gar­ten ist, und wir der FDP auf den Leim gegan­gen sind – ja auch du, lie­ber Vol­ker Beck. Und vor die inhalt­li­chen Ver­hand­lun­gen Distan­zie­rungs­for­de­run­gen gestellt haben. Und es nervt mich, weil die LINKE in NRW offen­bar nicht kapiert hat, dass eine gro­ße Koali­ti­on nicht das sein kann, was ihre Wäh­le­rIn­nen sich gewünscht haben. Hier fehl­te Rame­low, scheint mir. 

Jetzt hat sich also bewahr­hei­tet, was die kon­ser­va­ti­ven Medi­en schon seit Tagen von den Dächern pfei­fen. Pri­ma self-ful­fil­ling pro­phe­cy. Und was jetzt? Bär­bel Höhn bringt es auf den Punkt: „tota­ler Still­stand“, das ist es, was NRW jetzt droht. Wenn es denn tat­säch­lich zu einer gro­ßen Koali­ti­on kommt. Oder völ­lig unnö­ti­ge Neu­wah­len samt Koch-Effekt. Jeden­falls: nichts gutes.

Um das klar zu machen: ich glau­be, auch ohne das Distan­zie­rungs­thea­ter wären das schwie­ri­ge Ver­hand­lun­gen gewor­den – mit in den Zei­ten der Kri­se schwie­ri­gen Maxi­mal­for­de­run­gen, mit zwei Stein­koh­le­par­tei­en, mit einer SPD, die offen­bar immer noch ger­ne die eige­nen Minis­ter­prä­si­den­tin­nen tor­pe­diert. Aber wenigs­tens ernst­haft ver­su­chen hät­ten die drei Par­tei­en es ja mal können.

War­um blog­ge ich das? Baden-Würt­tem­berg ist ein Land, in dem eine rot-grün-rote Mehr­heit ziem­lich unwahr­schein­lich ist. Umso mehr ärgert es mich, wenn wir dort, wo sich die Chan­ce gebo­ten hät­te, es noch nicht mal aus­pro­bie­ren, sie zu nut­zen. Inso­fern ist das hier auch eher ein Wut­aus­bruch als eine sach­li­che Ana­ly­se – muss auch mal sein.

P.S., 45 min spä­ter: Wer sich die – kla­re – Erklä­rung von Syl­via Löhr­mann zum Schei­tern der Gesprä­che anschau­en will, kann dies bei You­Tube tun. Haupt­aus­sa­ge: Die Links­par­tei hat sich nicht als ver­läss­li­che Regie­rungs­par­tei gezeigt, lie­ber eine Ende mit Schre­cken als Schre­cken ohne Ende. Soweit neh­me ich das Syl­via auch ab, und dass der schwar­ze Peter hier zu 100% der LINKEN zuge­scho­ben wird, ist im Kon­text „Par­tei­state­ment“ wohl üblich. Auf­ge­fal­len ist mir aller­dings der Halb­satz „… nach der öffent­li­chen Debat­te der letz­ten Tage …“ – das ist näm­lich genau das, was ich mei­ne: eine von außen, medi­al gesteu­er­te Prio­ri­tä­ten­set­zung. Und alles ande­re als eine ver­trau­ens­bil­den­de Maßnahme.

Und noch ein P.S.: die­se PM der LINKEN klingt ganz und gar nicht so, als sei da [sei­tens der LINKEN] mit dem Ziel, eine trag­fä­hi­ge Regie­rung auf­zu­bau­en, ver­han­delt wor­den. Eher danach, dass da eini­ge nicht kapiert haben, um was es eigent­lich geht. 

NRW: die Extremparteien und die Koalition

Es scheint sich evtl. doch noch ein klei­nes biß­chen was zu bewe­gen in NRW. Wir erin­nern uns: nach all­ge­mei­ner Opti­ons­re­duk­ti­on und einer Wahl, die kei­ne Mehr­heit für schwarz-gelb, schwarz-grün oder rot-grün mit sich brach­te, sah es am Mor­gen nach der Land­tags­wahl so aus, als wären nur die Optio­nen „gro­ße Koali­ti­on“ und „rot-grün-rot“ mög­lich (sie­he auch Anmer­kun­gen zur Wahl in NRW). Rech­ne­risch wei­te­re Mög­lich­kei­ten (wie etwa schwarz-links-gelb) erschie­nen als hoch­gra­dig unwahrscheinlich.

Am Wahl­abend klang die FDP noch so, als wür­de sie an ihrem gene­rel­len Aus­schluss einer Ampel-Koali­ti­on fest­hal­ten:

„Wir haben vor der Wahl gesagt, dass wir nicht bereit sind mit Par­tei­en zu koalie­ren, die sich eine Opti­on auf die Lin­ken offen­hal­ten“, sag­te Lan­des­chef Andre­as Pink­wart. Ein Aus­schluss – so zumin­dest die all­ge­mei­ne Interpretation. 

Neben­bei bemerkt: eine ganz schön haar­sträu­ben­de Begrün­dung dafür, sich nicht auf Son­die­run­gen einzulassen.

Inzwi­schen wird deut­lich, dass die FDP unter Umstän­den doch noch bereit wäre, zumin­dest mal zu ver­han­deln. Dar­über berich­ten die Ruhr­ba­ro­ne. Aller­dings bleibt es beim Haaresträuben: 

Die FDP will mit der SPD spre­chen. Und stellt dafür Bedin­gun­gen. Die gel­ben gro­ßen Wahl­ver­lie­rer im Land sind bereit zu Son­die­rungs­ge­sprä­chen mit Grü­nen und Sozen – aber nur, wenn mit ihnen zuerst gespro­chen wird. 

Eh, ja. Am bes­ten viel­leicht noch die Bedin­gung, dass Grü­ne und SPD nie einem Mit­glie­der der LINKEN im Land­tag die Hand schüt­teln dür­fen, wenn die FDP mit ihnen ver­han­deln soll? Oder SPD-nah aus­ge­drückt:

„Die 6,7%-Partei will also der 34,5%-Partei und der 12,1%-Partei sagen wo es lang geht. #wahn­sinn #fb“

Ich bin gespannt, wie es mit dem lang­sa­men Rea­li­sie­ren der Macht­op­ti­on Ampel wei­ter­geht. Gepo­kert wird hier auf jeden Fall hoch – von allen Seiten.

Wer aber sind nun die kleinen Extremparteien?

„NRW: die Extrem­par­tei­en und die Koali­ti­on“ weiterlesen