Digitalisierung als Baustein einer grünen Innovationspolitik

Stadtteilfest 2014 - 53

„Unterm Strich wür­de ich ger­ne in dem Baden-Würt­tem­berg leben, das Kret­sch­mann da gra­de ent­wirft.“, schrieb ich bei Twit­ter als Fazit zur „Hei­mat, High­tech, High­speed“-Regie­rungs­er­klä­rung, und das ist viel­leicht erklärungsbedürftig. 

Um ganz vor­ne anzu­fan­gen: eine Regie­rungs­er­klä­rung im baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tag funk­tio­niert so, dass der Minis­ter­prä­si­dent (oder eine ande­re Ver­tre­te­rIn der Lan­des­re­gie­rung) sich aus­führ­lich, grund­sätz­lich und über­grei­fend äußert, und – übli­cher­wei­se – die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den dar­auf reagie­ren. Und zwar in „Debat­te mit frei­er Rede­zeit“, was ganz schön lang sein kann. In die­ser Regie­rungs­er­klä­rung ging es um „Digi­ta­li­sie­rung“, und um die (ins­be­son­de­re auch wirt­schaft­li­chen) Chan­cen von Din­gen, die mit so schö­nen Buz­zwords wie „Indusch­drie 4.0«, „digi­ta­ler Wan­del“, „Cloud“ oder „Cyber­se­cu­ri­ty“ umrei­ßen lassen. 

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Gebührengespenster in der LHG-Novelle

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Eigent­lich hal­te ich mich in die­sem Blog ja zurück mit Din­gen, für die ich dienst­lich – als Par­la­men­ta­ri­scher Bera­ter für Wis­sen­schaft und For­schung, Medi­en und Netz­po­li­tik der Frak­ti­on GRÜNE im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg – zustän­dig bin. Jetzt muss ich aber doch ein paar Wor­te zum 3. Hoch­schul­rechts­än­de­rungs­ge­setz (land­läu­fig: der Novel­le des Lan­des­hoch­schul­ge­set­zes, oder kurz, der LHG-Novel­le) äußern. Wor­um es bei die­ser umfang­rei­chen Neu­fas­sung geht, steht zum Bei­spiel auf der Sei­te des Minis­te­ri­ums für Wis­sen­schaft, For­schung und Kunst, auch die­se Info­gra­fik (pdf) ist ganz nett.

Es gibt eine gan­ze Rei­he von Ele­men­te der LHG-Novel­le, die ich per­sön­lich sehr gelun­gen fin­de. Dazu gehö­ren die Ver­än­de­run­gen zur Qua­li­täts­si­che­rung bei Pro­mo­ti­ons­ver­fah­ren, dazu gehört das Ten­ure-Track-Ver­fah­ren für Juni­or­pro­fes­so­rIn­nen, dazu gehö­ren die erwei­ter­ten Aus­kunfts­rech­te für den Senat und für ein­zel­ne Sena­to­rIn­nen, und dazu gehört auch die gesetz­li­che Ver­an­ke­rung der Per­spek­ti­ven­viel­falt im Hochschulrat. 

Dann gibt es Punk­te, an denen ich per­sön­lich eine muti­ge­re – oder gar ganz ande­re – Lösung begrüßt hät­te, und bei denen es eher um eine nach­ho­len­de Moder­ni­sie­rung geht. Ist ja manch­mal auch not­wen­dig. Es wäre zwar span­nend, hier in Details zu gehen, dafür ist die­ses Blog aber defi­ni­tiv der fal­sche Ort.

Ins­ge­samt bin ich über­zeugt, dass das Gesetz den Anspruch ein­löst, eine Abkehr vom Geist der unter­neh­me­ri­schen Hoch­schu­le Fran­ken­bergs ein­zu­lei­ten. Dazu tra­gen vie­le klei­ne Mosa­ik­stei­ne bei, die dann – soweit das bei den trä­gen Tan­kern der Hoch­schu­len und Uni­ver­si­tä­ten mög­lich ist – zusam­men eine Kurs­än­de­rung mög­lich machen. 

An die­ser Stel­le möch­te ich jetzt auf einen Punkt näher ein­ge­hen, der in den letz­ten Tagen durch die Pres­se geis­ter­te: die War­nung vor „Stu­di­en­ge­büh­ren durch die Hin­ter­tür“. Es lässt sich sicher­lich dar­über strei­ten, ob die im Ent­wurf vor­ge­se­he­nen Ände­run­gen im Lan­des­hoch­schul­ge­büh­ren­ge­setz sinn­voll und not­wen­dig sind. Aber „Stu­di­en­ge­büh­ren durch die Hin­ter­tür“ sind es nicht. Was wird geändert? 

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