Kurz: „Identitäre Bewegung“ und AfD – die nächsten Ausschlussanträge?

Den Medi­en kann ent­nom­men wer­den, dass AfD und ABW – die bei­den über den fehl­ge­schla­ge­ne­nen Aus­schluss des Abge­ord­ne­ten Gede­on ent­stan­de­nen AfD-Frak­tio­nen im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg – auf gutem Weg zur Wie­der­ver­ei­ni­gung sind. Vor­her ver­su­chen sie noch schnell, Tat­sa­chen in Form eines (von zwei Frak­tio­nen ein­setz­ba­ren) Unter­su­chungs­aus­schus­ses „Links­extre­mis­mus“ zu schaf­fen. Was schon eine gewis­se Absur­di­tät aufweist.

Eben­so wie zwei Pres­se­mel­dun­gen der letz­ten Tage. Ges­tern gab es einen lan­gen Arti­kel im Han­dels­blatt dazu, dass die Abge­ord­ne­te Chris­ti­na Baum (Frak­ti­on AfD, zugleich Vize­vor­sit­zen­de der Par­tei AfD) offen mit der „Iden­ti­tä­ren Bewe­gung“ – den aus Frank­reich via Öster­reich impor­tier­ten neu­en Neo­na­zis – sym­pa­thi­siert. Und auch der Abge­ord­ne­te Ste­fan Räpp­le (Frak­ti­on AfD) soll, wie u.a. die taz berich­tet, gan­ze nahe dran – oder sogar drin – bei den „Iden­ti­tä­ren“ sein. 

Gleich­zei­tig lässt sich der Abge­ord­ne­te Jörg Meu­then (Frak­ti­on ABW und Bun­des­vor­sit­zen­der der Par­tei AfD) heu­te im Mann­hei­mer Mor­gen wie folgt zitie­ren:

Es ist aber bekannt, dass in Ihrer Par­tei die „Iden­ti­tä­re Bewe­gung“ ver­sucht, Fuß zu fas­sen. Die­se ver­tritt rechts­ra­di­ka­le, ras­sis­ti­sche und anti­se­mit­sche Parolen.

Meu­then: Das wer­den wir ver­hin­dern. Denn ich bin nicht bereit, mit Men­schen zusam­men­zu­ar­bei­ten, auf die Ihre Beschrei­bung passt. 

Da stellt sich mir dann schon die Fra­ge, ob – wenn AfD und ABW denn wie­der fusio­nie­ren – gleich die nächs­ten Aus­schluss­an­trä­ge auf der Agen­da ste­hen wer­den. Oder ob Meu­then als das „gemä­ßig­te“ Fei­gen­blatt der AfD mal wie­der nicht meint, was er sagt.

P.S.: Mit der NPD wür­de Meu­then übri­gens beden­ken­los zusam­men­ar­bei­ten

AfD-Bruchkanten im Landtag von Baden-Württemberg

Field II

Der Vor­sit­zen­de der AfD-Frak­ti­on im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg, Jörg Meu­then, hat soeben erklärt, dass er – gemein­sam mit zwölf wei­te­ren MdL (u.a. Baron, Berg, Fiech­t­ner, Podes­wa, Stein, Wol­le) – aus die­ser Frak­ti­on aus­tritt. Zuvor wur­de in der AfD-Frak­ti­on wohl die für einen Aus­schluss des Anti­se­mi­ten Wolf­gang Gede­on not­wen­di­ge Zwei-Drit­tel-Mehr­heit ver­fehlt, obwohl zwei Gut­ach­ten (u.a. von Prof. Pat­z­elt – von wem auch sonst …) Gede­on in sei­nen Schrif­ten klar Anti­se­mi­tis­mus nach­ge­wie­sen haben. Damit ver­blei­ben zehn MdL in der bestehen­den AfD-Frak­ti­on (u.a. Bal­zer, Baum, Gede­on, Grim­mer, Klos, Räpp­le und Sän­ze – Bal­zer und Sän­ze waren bis­her stellv. Vor­sit­zen­de, Grim­mer Parl. Geschäftsführer). 

Was jetzt pas­siert, ist nicht so ganz klar. Die Geschäfts­ord­nung des Land­tags sieht vor, dass Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei sich zu einer Frak­ti­on zusam­men­schlie­ßen kön­nen. Ob Abge­ord­ne­te aus einer Par­tei zwei Frak­tio­nen bil­den kön­nen, ist nicht expli­zit gere­gelt. Eben­so ist nicht klar, was pas­siert, wenn z.B. die Par­tei AfD die Mit­glie­der der Frak­ti­on oder die Aus­ge­tre­te­nen ausschließt. 

Aber gehen wir mal davon aus, dass es in Zukunft zwei AfD-Frak­tio­nen im Land­tag geben wird. Eine davon wird sich wei­ter AfD nen­nen wol­len, die ande­re wird sich eben­falls AfD nen­nen wol­len. Inso­fern rech­ne ich erst­mal mit einer Schlamm­schlacht zwi­schen den lächeln­den und den grim­mi­gen Rechtspopulist*innen dar­über, wer wer sein darf. Und wenn dann noch die Rich­tungs­kämp­fe in der Bun­des­par­tei und in der Lan­des­par­tei dazu kom­men, wird es erst recht lus­tig wer­den. (Der Bun­des­vor­stand der Par­tei hat sich in einer Erklä­rung von den Nicht-Aus­tre­ten­den distan­ziert – die aber die Rechts­nach­fol­ge der Frak­ti­on antre­ten, indem sie in die­ser bleiben …).

Die Auf­tei­lung der AfD in zwei Frak­tio­nen hat (hät­te?) posi­ti­ve und nega­ti­ve Fol­gen. Posi­tiv: Die AfD ist nicht mehr größ­te Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on, das ist jetzt defi­ni­tiv die SPD. Das hat Aus­wir­kun­gen dar­auf, wer zuerst redet, aber auch dar­auf, wem zuerst ein Sitz zusteht. Auch den Anspruch, den Vor­sitz des Finanz­aus­schus­ses zu stel­len, wird die AfD (oder die AfD) jetzt nicht mehr wirk­lich auf­recht erhal­ten können.

An der Sitz­ver­tei­lung in den Aus­schüs­sen ändert sich in der Sum­me nichts (statt drei Sit­ze AfD gibt es jetzt einen Sitz AfD-alt und zwei Sit­ze AfD-neu). Sain­te-Laguë bil­det hier die Mehr­heits­ver­hält­nis­se hin­rei­chend genau ab. Anders sieht es bei der Beset­zung klei­ne­rer exter­ner Gre­mi­en aus – bei bis zu fünf zu ver­ge­ben­den Sit­zen gehen AfD-alt und AfD-neu bei­de zu Guns­ten der SPD leer aus. Ob die Gre­mi­en­be­set­zun­gen, die der Land­tag in sei­nen ers­ten Sit­zun­gen vor­ge­nom­men hat, jetzt wie­der­holt wer­den, weiß ich nicht. Könn­te jeden­falls inter­es­sant werden.

Weni­ger schön ist die Tat­sa­che, dass sich eini­ge Din­ge durch die Spal­tung ver­dop­peln. Die meis­ten Debat­ten im baden-würt­tem­ber­gi­schen Land­tag wer­den mit Grund­re­de­zeit je Frak­ti­on geführt. Wo bis­her die AfD sie­ben Minu­ten bekam, bekom­men jetzt AfD-alt und AfD-neu zusam­men 14 Minu­ten. Auch die Grund­fi­nan­zie­rung je Frak­ti­on muss jetzt auf sechs und nicht mehr auf fünf Frak­tio­nen ver­teilt wer­den. Laut dpa beläuft sich der Grund­be­trag je Frak­ti­on der­zeit auf 39.758 Euro pro Monat, dazu kom­men 1696 Euro pro MdL plus 293 Euro pro MdL für die Oppo­si­ti­ons­frak­tio­nen. Bis­her waren das also monat­lich 85.559 Euro an Frak­ti­ons­mit­teln, jetzt wären es zusam­men­ge­rech­net 125.317 Euro pro Monat, die an die Rechtspopulist*innen fließen.

Aber war­ten wir mal ab, wie das wei­ter­geht. Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men ist nicht so ganz das Pro­gramm der Rechtspopulist*innen (sie­he auch Brexit …). Viel­leicht mer­ken das auch deren Wähler*innen. Gleich­zei­tig bleibt die AfD damit, weil Kon­flik­te ja einen enor­men Nach­rich­ten­wert haben, medi­al lei­der präsent. 

War­um blog­ge ich das? Um die ver­schie­de­nen Aspek­te zusam­men­zu­tra­gen – Tweets eig­nen sich dafür nur bedingt.

Kurz: Schrödingers Katzenkiste

Schrö­din­gers Kat­zen­kis­te unter den Par­tei­en im #ltbw ist die AfD, die Gede­on gleich­zei­tig aus­schließt und in der Frak­ti­on behält.

… war mei­ne Zusam­men­fas­sung der aktu­el­len Situa­ti­on bei der AfD Baden-Würt­tem­berg. Wor­um geht es? Mit der AfD ist auch Wolf­gang Gede­on in den Land­tag von Baden-Würt­tem­berg ein­ge­zo­gen. In sei­nen Tex­ten drückt sich eine klar anti­se­mi­ti­sche Hal­tung aus. Frak­ti­ons­chef Jörg Meu­then, Co-Vor­sit­zen­der der AfD auf Bun­des­ebe­ne, woll­te nach mas­si­vem öffent­li­chen Druck einen Aus­schluss Gede­ons aus der Land­tags­frak­ti­on errei­chen. Die dafür nöti­ge Zwei­drit­tel­mehr­heit war wohl nicht zu errei­chen, auch nicht auf die Ankün­di­gung Meu­thens hin, sonst vom Frak­ti­ons­vor­sitz zurück- und aus der Frak­ti­on aus­zu­tre­ten. Statt des­sen wur­de heu­te eine „Kom­pro­miss­lö­sung“ gefun­den: Meu­then kün­dig­te an, dass Gede­on sei­ne Frak­ti­ons­mit­glied­schaft „ruhen“ las­sen wol­le, bis im Herbst ein Gut­ach­ten dazu vor­liegt, ob er sich nun anti­se­mi­tisch geäu­ßert hat oder nicht.

Inter­es­sant dar­an sind nun zwei Din­ge: Ers­tens heißt das ja letzt­lich nichts ande­res, als dass es die sel­be Debat­te im Herbst wie­der geben wird. Und bis dahin wird die kri­ti­sche Öffent­lich­keit die AfD und deren Auf­tre­ten im Stutt­gar­ter Land­tag garan­tiert nicht unbe­ob­ach­tet las­sen. Und zwei­tens ist das mit dem Ruhen­las­sen der Frak­ti­ons­mit­glied­schaft gar nicht so ein­fach. Denn Land­tags­ge­schäfts­ord­nung und Frak­ti­ons­ge­setz Baden-Würt­tem­berg sehen ein Ruhen­las­sen der Frak­ti­ons­mit­glied­schaft gar nicht vor. Damit stellt sich die inter­es­san­te Fra­ge, ob die AfD-Frak­ti­on für Gede­on wei­ter­hin Mit­tel erhält, ob Gede­on die Infra­struk­tur und den Bera­ter­stab der Frak­ti­on nut­zen wird, ob er gar an Frak­ti­ons­sit­zun­gen teil­neh­men wird. 

Kurz­um: das „Ruhen­las­sen“ ist nichts Hal­bes und nichts Gan­zes. Ent­we­der tritt Gede­on for­mal aus der Frak­ti­on aus, oder er bleibt for­mal Mit­glied der AfD-Frak­ti­on. Dann aber wird deut­lich, dass Meu­then hier (wie­der ein­mal) sei­nen eige­nen öffent­li­chen Aus­sa­gen nicht gerecht wird, und dass die AfD nicht ernst macht, wenn es dar­um geht, sich von Antisemit*innen und Rechts­extre­men zu distanzieren.