Wahlcomputer-Urteil (Update: CCC, Grüne)

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat soeben das Urteil zu zwei Wahl­prü­fungs­be­schwer­den, die sich gegen den Ein­satz von „Wahl­com­pu­tern“ gewandt haben, ver­öf­fent­licht. Tenor: der Bun­des­tag muss nicht auf­ge­löst wer­den, weil es kei­ne Hin­wei­se auf Mani­pu­la­tio­nen gab, der Ein­satz von Wahl­com­pu­tern bei der Bun­des­tags­wahl 2005 war jedoch verfassungswidrig.

Twit­ter und das CCC-Umfeld jubeln jetzt erst­mal. Auch ich fin­de das Urteil gut. Das hat zum einen etwas damit zu tun, dass ich in der feh­len­den Nach­voll­zieh­bar­keit der Aus­zäh­lung und in der Gefahr „unsicht­ba­rer“ Mani­pu­lier­bar­keit eben auch gro­ße Schwach­stel­len von Wahl­com­pu­tern und Inter­net­wahl sehe.

Zum ande­ren gefällt mir das Urteil – und unter­schei­de ich mich wohl vom netz­po­li­ti­schen Main­stream – weil es die Mög­lich­keit offen lässt, ver­fas­sungs­kon­for­me Vari­an­ten von Wahl­com­pu­tern und Inter­net­wahl zu ent­wi­ckeln. Bei Spie­gel Online wird dazu Andre­as Voss­kuh­le zitiert: 

„Der Tenor der Ent­schei­dung könn­te dazu ver­lei­ten, zu mei­nen, das Gericht sei tech­nik­feind­lich und ver­ken­ne die Her­aus­for­de­run­gen und Mög­lich­kei­ten des digi­ta­len Zeit­al­ters“, sag­te Voss­kuh­le. Dies tref­fe jedoch nicht zu. Der Ein­satz von Wahl­ge­rä­ten sei durch­aus mög­lich. „Auch Inter­net-Wah­len hat das Gericht nicht etwa einen end­gül­ti­gen Rie­gel vorgeschoben.“ 

Ich glau­be nicht, dass es sinn­voll ist, zuviel Eupho­rie an digi­ta­le Stimm­ab­ga­be dran­zu­hän­gen – etwa in der Hoff­nung, dass dann die Wahl­be­tei­li­gung stei­gen und die Poli­tik­ver­dros­sen­heit abneh­men wür­de. Die Leu­te gehen nicht des­we­gen nicht zur Wahl, weil der Weg zum Wahl­lo­kal zu weit. 

Trotz­dem hal­te ich es für sinn­voll, dar­über nach­zu­den­ken, wie eine digi­ta­le Wahl (Inter­net, Wahl­com­pu­ter, digi­ta­les Ein­le­sen von Stimm­zet­teln, …) aus­se­hen kann, die den Ver­fas­sungs­an­sprü­chen der glei­chen, gehei­men und im Ergeb­nis nach­voll­zieh­ba­ren Wahl genügt, aber trotz­dem den Weg öff­net, zum Bei­spiel Volks­ab­stim­mun­gen zu vereinfachen. 

Die der­zei­ti­gen Wah­len sind teu­er und auf­wän­dig. Das wird der­zeit z.B. in NRW von den Grü­nen ange­führt – als Gegen­ar­gu­ment zu einem Extra-Wahl­ter­min für die Kom­mu­nal­wahl (42 Mil­lio­nen). Wenn es hier gelingt, mit Hil­fe von Infor­ma­ti­ons­tech­nik die Trans­ak­ti­ons­kos­ten der Demo­kra­tie zu sen­ken, wäre etwas dafür gewon­nen, demo­kra­ti­sche Betei­li­gung zu erleich­tern. Dafür dür­fen dann natür­lich kei­ne neu­en Hür­den auf­ge­baut wer­den, etwa kom­pli­zier­te Anmel­de­ver­fah­ren – oder eben die feh­len­de Nach­voll­zieh­bar­keit der Wahl. Aber mit dem Urteil jetzt von vor­ne­her­ein jede Form digi­ta­ler Stimm­ab­ga­be zu ver­teu­feln, hal­te ich für falsch. Und freue mich des­we­gen, dass das BVerfG das wohl auch so sieht.

BDK 09 - 19

Bleibt die Fra­ge, ob per Tele­vo­ting zustan­de gekom­me­ne Par­tei­lis­ten ver­fas­sungs­kon­form sind ;-) ((Für die grü­ne Euro­pa­lis­te: Ja, weil über die eigent­li­che Lis­te noch­mal auf Papier abge­stimmt wurde))

War­um blog­ge ich das? Weil ich es wich­tig fin­de, das The­ma Wahl­com­pu­ter dif­fe­ren­ziert zu betrach­ten. Auch und gera­de nach die­sem Urteil.

Update: Bei netzpolitik.org ist ein ganz lesens­wer­tes Inter­view mit Andre­as Bogk vom CCC zu fin­den („Aller­dings bleibt die For­schung ja auch nicht ste­hen, und so ganz aus­schlie­ßen kann man nicht, daß jemand auf die ent­schei­den­de Idee kommt, wie eine elek­tro­ni­sche oder gar Online-Wahl so durch­ge­führt wer­den kann, daß sie demo­kra­ti­schen Prin­zi­pi­en ent­spricht. Wir wer­den das kri­tisch wei­ter ver­fol­gen.“). In der – noch nicht online ste­hen­den – Pres­se­er­klä­rung der Grü­nen heißt es dage­gen pau­schal: „Wahl­com­pu­ter müs­sen end­lich der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren“. Dem CCC mag ich tat­säch­lich kei­ne Tech­nik­feind­lich­keit vor­wer­fen; bei mei­ner Par­tei fra­ge ich mich schon, ob es so undif­fe­ren­ziert sein muss. Und bin gespannt auf die nächs­ten Wah­len auf einem Par­tei­tag mit Wahlcomputern.

Kurzeintrag: Sprachlos – neuer Rektor schon wieder weg (Update 5)

Herr Prof. Voß­kuh­le hat gera­de erst sein Amt als Rek­tor ange­tre­ten und schon ist er wie­der weg. Zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt beru­fen und das auch noch als Vize­prä­si­dent. Nicht schlecht, für einen 44jährigen Juristen.

„Zu erst ein­mal gra­tu­lie­ren wir Herrn Prof. Voß­kuh­le natür­lich zu die­sem ver­ant­wor­tungs­vol­len Pos­ten. Auch wenn wir natür­lich ein wenig über­rascht sind, ihn nach gan­zen zwei­ein­halb Wochen schon wie­der zie­hen sehen zu müs­sen“, kom­men­tiert Hen­ri­ke Heppp­rich, Vor­stand des Unab­hän­gi­gen All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schus­ses (u‑asta), der Stu­die­ren­den­ver­tre­tung an der Uni­ver­si­tät Freiburg.

Pres­se­mit­tei­lung des Frei­bur­ger u‑asta. Aus­führ­li­cher dazu bei Grue­nes­Frei­burg. Ich bin ja gespannt, was das jetzt für die Uni bedeutet. 

Update: Die BZ fin­det ein paar Wor­te mehr in einer les­ba­ren Repor­ta­ge, auch der Kom­men­tar von Wolf Rüs­kamp ist lesenswert.

Update 2: (22.04.2008): Inzwi­schen hat auch die Uni reagiert: Der Rechts­be­ra­ter des Rek­tors – zustän­dig für kniff­li­ge Rechts­fra­gen – erklärt, war­um die neben­amt­li­chen Pro­rek­to­rIn­nen kom­mis­sa­risch im Amt blei­ben kön­nen, und der Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de erklärt sei­ne Über­ra­schung, sieht im Ruf ins BVerfG einen Exzel­lenz­be­weis und erläu­tert, dass der haupt­amt­li­che Pro­rek­tor Prof. Schie­wer das Rek­to­rat kom­mis­sa­risch im Sin­ne des gemein­sam mit Prof. Voß­kuh­le aus­ge­ar­bei­te­ten Pro­gramms füh­ren wird, und dass die Gre­mi­en für die Vor­be­rei­tung der Neu­wahl eines Rek­tors oder einer Rek­to­rin in Bäl­de zusam­men­tre­ten werden.

Update 3: Gran­di­os die Pres­se-Mit­tei­lung des RCDS: „[D]ie Uni­ver­si­tät wird schon kom­men­de Woche füh­rungs­los sein. Dar­über hät­te sich auch Pro­fes­sor Voß­kuh­le Gedan­ken machen müs­sen.“ Ich bin mir sicher, dass er das getan hat – und weiss nicht so recht, ob eine füh­rerfüh­rungs­lo­se Uni­ver­si­tät tat­säch­lich der Dra­ma­tik der RCDS-Mit­tei­lung gerecht wer­den wird.

Update 4: (25.04.2008) Jetzt ist es amt­lich und Prof. Voß­kuh­le zum Ver­fas­sungs­rich­ter gewählt. Damit endet auch sei­ne selbst auf­er­leg­te Schwei­ge­pflicht; auf der Web­site der Uni ist inzwi­schen eine Stel­lung­nah­me bzw. ein Abschieds­wort von ihm zu fin­den. Chris­ti­an Rath nimmt übri­gens in der taz von heu­te die­se Wahl zum Anlass, die CDU-SPD-Schwei­ge­vor­auswah­len in Fra­ge zu stel­len.

Update 5: fud­der war wohl bei der Pres­se­kon­fe­renz.

Karlsruhe verbietet Zugriff auf Vorratsdaten

In einem Eil­ent­scheid hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Zugriff auf gesam­mel­te „Vor­rats­da­ten“ über Tele­fon­ver­bin­dungs­da­ten außer Kraft gesetzt. Gut so!

Phone

Der Arbeits­kreis Vor­rats­da­ten­spei­che­rung begrüßt die heu­te ver­kün­de­te Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die von CDU, CSU und SPD beschlos­se­ne ver­dachts­lo­se Samm­lung der Ver­bin­dungs- und Stand­ort­da­ten der gesam­ten Bevöl­ke­rung (Vor­rats­da­ten­spei­che­rung) durch einst­wei­li­ge Anord­nung ein­zu­schrän­ken. Die Ver­fas­sungs­rich­ter ent­schie­den: „In dem Ver­kehrs­da­ten­ab­ruf selbst liegt ein schwer­wie­gen­der und nicht mehr rück­gän­gig zu machen­der Ein­griff in das Grund­recht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis­ses). Ein sol­cher Daten­ab­ruf ermög­licht es, weit­rei­chen­de Erkennt­nis­se über das Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­ten und die sozia­len Kon­tak­te des Betrof­fe­nen zu erlan­gen.“ […] Ralf Bend­rath vom Netz­werk Neue Medi­en und aktiv im Arbeits­kreis Vor­rats­da­ten­spei­che­rung betont: „Das Ver­fas­sungs­ge­richt ist bei Eil­ent­schei­dun­gen tra­di­tio­nell zurück­hal­tend. Dass die Rich­ter in die­sem Fall die Wei­ter­ga­be der Daten auf die Ver­fol­gung schwe­rer Straf­ta­ten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gra­vie­ren­der Grund­rechts­ein­griff vor­liegt. (Pres­se­mit­tei­lung des AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung).

Denn obwohl der Beschluss for­mal nur ein Teil­sieg für die Geg­ner der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bedeu­tet, ist es ein höchst signal­mäch­ti­ger: Karls­ru­hes Spruch stellt fak­tisch den Sta­tus Quo vor Ein­füh­rung der anlass­un­ab­hän­gi­gen Daten­spei­che­rung wie­der her. Denn das ist der Clou des in die­ser Hin­sicht salo­mo­ni­schen Beschlus­ses: Es erlaubt zwar noch das Sam­meln von Daten, nicht aber den beab­sich­tig­ten ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Voll­zu­griff dar­auf. Auch wei­ter­hin hei­ligt der Zweck auch für den Staat nicht die Mit­tel, Karls­ru­he mahnt mit sei­nem Beschluss, die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der ein­ge­setz­ten Mit­tel zu ach­ten. (Frank Pata­long, Spie­gel Online).

Und natür­lich die Ein­schät­zung der Situa­ti­on bei Mar­kus, die Sicht von Bun­des­da­ten­schüt­zer Peter Schaar, ein Tele­po­lis-Arti­kel, die Bür­ger­rechts­pres­se­er­klä­rung der Bun­des­grü­nen und nicht zuletzt die (lei­der noch nicht online ste­hen­de) Pres­se­mit­tei­lung der baden-würt­tem­ber­gi­schen Grü­nen, in der es heißt:

„Die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts ist ein wich­ti­ger Etap­pen­sieg für den Rechts­staat. Damit ertei­len die Rich­ter den Über­wa­chungs­phan­ta­sien der Gro­ßen Koali­ti­on ein­mal mehr eine Absa­ge“, erklär­te Mou­rat­i­dis, der sich selbst an der Sam­mel­kla­ge gegen die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung betei­ligt hat.

War­um blog­ge ich das? Weil mir das The­ma wich­tig erscheint, und hier neu­es bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment vie­ler tat­säch­lich mal was bewegt hat.

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu Studiengebühren

Lei­der haben die Real­po­li­ti­ke­rIn­nen und die Pes­si­mis­tIn­nen recht behal­ten: das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat sich zwar „sach­lich“ nicht in die Stu­di­en­ge­büh­ren­debat­te ein­ge­mischt, aber zeig­te sich in einer über­aus schwa­chen Argu­men­ta­ti­on von den vor­ge­leg­ten Pro­gno­sen und sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Erhe­bun­gen nicht im min­des­ten beein­druckt – und ist viel­mehr kon­se­quent den schon mit den vor­her­ge­hen­den Urtei­len u.a. zur Juni­or­pro­fes­sur wei­ter­ge­gan­gen: der Bund hat im Hoch­schul­be­reich nur eine ganz, ganz klei­ne Kom­pe­tenz. Das heißt nicht nur, dass jetzt der Weg für Stu­di­en­ge­büh­ren der Län­der frei ist und eine bun­des­wei­te ver­nünf­ti­ge Lösung (wie ich sie z.B. in einer gene­ra­tio­nen­ge­rech­ten Aka­de­mi­ke­rIn­nen­steu­er sehen wür­de) nicht mehr mög­lich ist, und es heißt auch nicht nur, dass qua­si neben­bei die Pflicht zur ver­fass­ten Stu­die­ren­den­schaft wie­der gekippt wur­de (u.a. mit der Begrün­dung, dass sich da ja in der münd­li­chen Ver­hand­lung eh nie­mand für stark gemacht hat, und dass die Hoch­schu­len in Baden-Würt­tem­berg und Bay­ern ja auch so wun­der­bar funk­tio­nie­ren). Das Urteil bedeu­tet vor allem: der Weg ist frei für Hoch­schul­klein­staa­te­rei jeder Sor­te; so gut wie jeder Ver­such bun­des­weit ein­heit­li­cher Hoch­schul­po­li­tik ist damit zum Schei­tern ver­ur­teilt. Egal, was von Selt­sam­kei­ten wie der Befris­tungs­re­ge­lung, dem sehr löch­ri­gen Stu­di­en­ge­büh­ren­ver­bot, der BA/­MA-Pflicht oder der nur sehr zöger­lich ange­gan­ge­nen Novel­le des Bafög zu hal­ten ist: jetzt ist davon nichts mehr sicher. Es ist zu ver­mu­ten, dass nach der weit­ge­hen­den Ein­schrän­kung der Bun­des­kom­pe­tenz in Bezug auf das Hoch­schul­rah­men­ge­setz der Bund auch beim Bafög nach­zie­hen wird und ver­su­chen wird, dar­aus so schnell wie mög­lich eine Län­der­an­ge­le­gen­heit zu machen – nur zah­len ohne Gestal­tungs­mög­lich­keit ist jeden­falls nicht das, was sich eine Bun­des­re­gie­rung erhofft.

Mit die­ser BVerfG-Ent­schei­dung hat die Hoch­schul­po­li­tik in Deutsch­land also einen dop­pelt schwar­zen Tag erlebt: die seit der Abschaf­fung der Hörer­gel­der andau­ern­de Ära einer weit­ge­hen­den Stu­di­en­ge­büh­ren­frei­heit wird in Kür­ze in vie­len Bun­des­län­dern enden (ohne ein ver­nünf­ti­ges Modell zu fin­den), und zugleich hat sich die letz­te Föde­ra­lis­mus­re­form end­gül­tig als deut­li­cher Schritt weg vom Bun­des­staat erwiesen. 

Wie geht es wei­ter? Grü­ne und SPD wür­den gut dar­an tun, sich deut­lich von der FDP/CDU-Posi­ti­on abzu­gren­zen und so einen Kanal auch für den zu erwar­ten­den – offe­nen oder stil­len – Pro­test der Stu­die­ren­den zu bil­den. Das heißt aber auch, dass SPD-Län­dern jetzt nicht den CDU-Model­len nach­zie­hen dür­fen, dass „Stu­di­en­kon­ten“ als ver­steck­te Gebüh­ren, wie sie in NRW geplant sind, noch ein­mal über­dacht wer­den müs­sen, und dass ein poli­ti­sche Posi­ti­on gegen Gebüh­ren für Bil­dung von die­sen Par­tei­en auch offen­siv ver­tre­ten wer­den muss. Schlie­ßen sich unter dem Druck der neo­li­be­ra­len Sach­zwän­ge alle Par­tei­en in die­ser oder jener Form jetzt der Ein­füh­rung von Gebüh­ren an, wird das kurz­fris­tig zu einer Gene­ra­ti­on poli­tisch resi­gnie­ren­der Stu­die­ren­der füh­ren – und län­ger­fris­tig mög­li­cher­wei­se zum Sub­strat einer sehr grund­sätz­li­chen Protestbewegung.