Zehn Sätze zum Landtag in Schleswig-Holstein

Das Wahl­recht in Schles­wig-Hol­stein hat sei­ne Tücken. Die haben dazu geführt, dass es bei der Land­tags­wahl im Sep­tem­ber 2009 drei nicht aus­ge­gli­che­ne Über­hang­man­da­te für die CDU gab – die letzt­lich die aktu­el­le schwarz-gel­be Regie­rung dort ermög­li­chen. Heu­te hat das Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­kün­det, dass die­se Situa­ti­on ver­fas­sungs­wid­rig ist.

Ver­wun­dert bin ich aller­dings – und da bin ich wohl nicht der ein­zi­ge – über zwei­er­lei. Dar­über, dass zur Lösung der Mise­re Neu­wah­len kom­men sol­len – und dar­über, dass die­se erst in zwei Jah­ren statt­fin­den müs­sen. Dass das Wahl­ge­setz geän­dert wer­den muss, um hier Klar­heit und Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit zu schaf­fen, leuch­tet mir ein. Dass das eine gewis­se Zeit braucht, auch. Aber zwei Jah­re sind doch etwas lang dafür – genau­so gut hät­te das Gericht pro­vi­so­ri­sche Aus­gleichs­man­da­te ver­ge­ben kön­nen, um eine Situa­ti­on her­zu­stel­len, in der die Stim­men­ver­hält­nis­se im Land­tag Schles­wig-Hol­stein dem Wahl­er­geb­nis ent­spre­chend. Das wäre aller­dings das sofor­ti­ge Ende der schwarz-gel­ben Mehr­heit gewe­sen. So dau­ert es noch maxi­mal zwei Jah­re – und wenn bei eini­gen doch noch die poli­ti­sche Ver­nunft durch­schlägt, geht’s viel­leicht auch schneller.

Nach­trag: Die Urtei­le (1, 2) bei Wahlrecht.de (als pdf).