Realpolitik heißt Sockelgrundeinkommen (Update 3)

Nach einem arbeits­rei­chen Som­mer liegt unser Antrag für ein par­ti­el­les Grund­ein­kom­men (oder Sockel­grund­ein­kom­men) inzwi­schen auch offi­zi­ell vor. Der baden-würt­tem­ber­gi­sche Lan­des­ver­band von Bünd­nis 90/Die Grü­nen hat­te ja nicht nur elek­tro­nisch über die­ses The­ma dis­ku­tiert, son­dern Anfang des Jah­res auch eine Pro­jekt­grup­pe Grundeinkommen/Grundsicherung ins Leben geru­fen. Nach gemein­sa­men Eck­punk­ten hat sich dann vor der Som­mer­pau­se gezeigt, dass inner­halb der Pro­jekt­grup­pe noch immer sowohl Ver­tre­te­rIn­nen eines „Wei­ter so“ im Sin­ne einer Ver­bes­se­rung von Hartz-IV (als „ler­nen­der Reform“, wie dies Kers­tin And­reae so schön aus­drück­te) als auch Ver­tre­te­rIn­nen eines Grund­ein­kom­mens zu fin­den waren. Es gab dann also zwei Arbeits­grup­pen, die jeweils einen eige­nen Antrag aus­ge­ar­bei­tet haben. 

Regionalkonferenz-MosaikImpres­sio­nen von der Regio­nal­kon­fe­renz zu Grundeinkommen/Grundsicherung im Febru­ar 2007

Der Kern des Antrags der Grund­ein­kom­mens­grup­pe (gelei­tet von Bea­te Mül­ler-Gem­me­ke, sehr aktiv dabei Tho­mas Pore­ski) ist ein als nega­ti­ve Ein­kom­mens­steu­er aus­ge­stal­te­tes „Sockel­grund­ein­kom­men“ in Höhe von 420 Euro pro erwach­se­ner Per­son (300 Euro für Kin­der, das The­ma Rent­ne­rIn­nen wur­de aus­ge­klam­mert, lie­ße sich aber ana­log über eine Min­dest­ren­te aus­ge­stal­ten). Nega­ti­ve Ein­kom­mens­steu­er heißt dabei: das Grund­ein­kom­men wird mit der Steu­er­schuld ver­rech­net. Wer kein Ein­kom­men hat, und des­we­gen auch kei­ne Steu­ern zahlt, erhält auto­ma­tisch 420 Euro im Monat (Wohn­geld und Leis­tun­gen in beson­de­ren Lebens­la­gen kom­men bedarfs­ge­prüft noch dazu). Wer 420 Euro pro Monat an Steu­ern zahlt, erhält nichts und zahlt nichts; wer mehr zahlt, zahlt sei­ne Steu­er­schuld abzüg­lich der 420 Euro pro Monat. Inso­fern wirkt das Grund­ein­kom­men bei höhe­ren Ein­kom­men als eine Art Steu­er­frei­be­trag. Bei Gering­ver­die­ne­rIn­nen soll die Kran­ken­ver­si­che­rung vom Staat über­nom­men wer­den, wird also – anders als z.B. bei Alt­haus – nicht von den 420 Euro abgezogen. 

Zur Finan­zie­rung soll vor allem auf eine Ein­kom­mens­steu­er­re­form (d.h. letzt­lich auf Umver­tei­lung zwi­schen Spit­zen­ver­die­ne­rIn­nen und Armen) gesetzt wer­den. Dazu gehört ins­be­son­de­re die Abschaf­fung von Steu­er­frei­be­trä­gen, u.a. auch das Ehe­gat­ten­split­ting (statt­des­sen ent­steht ein indi­vi­dua­li­sier­ter Leis­tungs­an­spruch unab­hän­gig von Part­ner­schaf­ten etc.). Zudem kann eine Art Öko­steu­er-II zur Finan­zie­rung bei­tra­gen und zugleich öko­lo­gi­sche Len­kungs­wir­kun­gen ent­fal­ten. Anders als bei dem ger­ne dis­ku­tier­ten Götz-Wer­ner-Modell kommt es also nicht zu einer unso­zia­len extre­men Mehrwertsteuererhöhung.

Ein sol­ches Sockel­grund­ein­kom­men trägt sowohl dazu bei, Armut abzu­bau­en (v.a. auch Kin­der­ar­mut), als auch dazu führt, Arbeit­an­rei­ze zu schaf­fen und Exis­tenz­grün­dun­gen und pre­kä­re Lebens­pha­sen zu unter­stüt­zen. Wer sich mit 420 Euro plus Wohn­geld zufrie­den geben will, und so avant­gar­dis­ti­sche Lebens­ent­wür­fe aus­pro­bie­ren will, kann dies jedoch eben­falls tun. Sank­tio­nen und Zwang pas­sen nicht zu die­sem Modell.

Das Sockel­grund­ein­kom­men kann jedoch nicht allei­ne daste­hen. Wir wol­len nicht alles auf den finan­zi­el­len Trans­fer redu­zie­ren. U.a. des­we­gen ist auch die im Ver­gleich zu ande­ren Model­len eher gerin­ge Höhe zu erklä­ren. Ein­ge­bet­tet wer­den soll das Sockel­grund­ein­kom­men sowohl in Bil­dungs­re­for­men, wie die Grü­nen sie schon lan­ge for­dern (also etwa die Basis­schu­le oder den Aus­bau von Schul­so­zi­al­ar­beit) als auch in akti­ve Arbeits­markt­po­li­tik – auf frei­wil­li­ger Basis.

Ein zwei­ter Schritt, der sich an das ABC aus Armuts­be­kämp­fung, Bil­dungs­för­de­rung und die Eröff­nung von Chan­cen anschließt, ist eine Kom­bi­na­ti­on aus Erhö­hung des Grund­ein­kom­mens auf etwa 500 Euro und die Kopp­lung an Refor­men im Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­reich (v.a. auch Ren­te) in Rich­tung Bürgerversicherung/Schweizer Modell. 

Das Sockel­grund­ein­kom­mens­mo­dell ist inso­fern sehr prag­ma­tisch und real­po­li­tisch, als es – durch eine Ein­kom­mens­steu­er­re­form – rela­tiv schnell ein­zu­füh­ren wäre. Es stellt einen Ein­stieg in einen Sys­tem­wech­sel dar, einen flie­ßen­den Über­gang. Nach eini­gen Jah­ren kann dann anhand der Erfah­run­gen damit über­legt wer­den, ob ein dar­über hin­aus­ge­hen­den Grund­ein­kom­men sinn­voll ist, und ob die Hoff­nun­gen in die Ent­fal­tung von Frei­heit­lich­keit und Krea­ti­vi­tät berech­tigt waren.

Abschlie­ßend, weil das immer wie­der ger­ne als Stroh­mann oder Stroh­frau auf­ge­stellt wird: das Sockel­grund­ein­kom­men ist nicht iden­tisch mit dem 1200-Euro-Grund­ein­kom­mens­mo­dell, son­dern begrenzt sich auf 420 Euro; es dient nicht der Abschaf­fung der Erwerbs­ar­beit, son­dern stellt eine Mög­lich­keit dar, mit den ver­än­der­ten Bedin­gun­gen der Erwerbs­ge­sell­schaft sinn­voll umzu­ge­hen, statt auf die uto­pi­sche Hoff­nung „Arbeits­plät­ze für alle“ zu set­zen; es ist finan­zier­bar – und es ist kein Ver­such, Men­schen ins Eck zu stel­len und mit Geld abzu­spei­sen, son­dern soll von sinn­vol­len Maß­nah­men aus der Bil­dungs- und Arbeits­markt­po­li­tik beglei­tet werden.

War­um blog­ge ich das? Ob das Sockel­grund­ein­kom­men zum grü­nen Modell wird, ent­schei­det sich für Baden-Würt­tem­berg am 14. Okto­ber auf dem Lan­des­par­tei­tag in Heil­bronn. Schon am 6. Okto­ber dis­ku­tiert der LV Ber­lin ein ähn­li­ches Kon­zept, und auch ein Teil der bun­des­wei­ten Kom­mis­si­on zur Zukunft der Sozia­len Siche­rung ten­diert wohl zu ähn­li­chen Vor­stel­lun­gen. Bis zum 14.10. wird es jetzt u.a. dar­um gehen, noch ein­mal mas­siv Wer­bung für das Modell zu machen, es zu erläu­tern und zu dis­ku­tie­ren. Die­ser Blog­ein­trag soll einen Bei­trag dazu liefern.

Update (6.10.2007): Die Ber­li­ner Grü­nen haben das Grund­ein­kom­men knapp abge­lehnt.

Update 2: Arti­kel und Kom­men­tar zur knap­pen Grund­ein­kom­mens­ab­leh­nung in Ber­lin. Für mich wird hier noch ein­mal deut­lich, dass es sich beim Grund­ein­kom­men eben nicht um ein kla­res „Flü­gel­pro­jekt“ han­delt, wie das man­che sehen, son­dern dass die Kon­flikt­li­ni­en hier­zu quer zu den Strö­mun­gen in der Par­tei lie­gen. Auch wenn das Kon­zept Grund­ein­kom­men alt ist, mag die Debat­ten­la­ge etwas mit dem Aktua­li­tät des Kon­zepts und der Tat­sa­che zu tun haben, dass der post­in­dus­tri­el­le Wand­lungs­pro­zess all­mäh­lich auch außer­halb sozio­lo­gi­scher Labors deut­lich wird.

Update 3 (8.10.2007): Hen­ning äußert sich prin­zi­pi­ell-sym­pa­thisch und kon­kret-kri­tisch zum Sockel­grund­ein­kom­mens-Antrag. Scha­de, dass das jetzt kommt. Wäre blöd, wenn aus sol­chen Über­le­gun­gen her­aus am Schluss ein LDK-Ent­scheid für ein Grund­si­che­rungs­mo­dell her­aus­kommt. Noch ist die Frist für Ände­rungs­an­trä­ge nicht abgelaufen …

2 Antworten auf „Realpolitik heißt Sockelgrundeinkommen (Update 3)“

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