Kurz: Demokratie und die Union

Das Wahl­pro­gramm von CDU und CSU wur­de ges­tern vor­ge­stellt – und von den Vor­stän­den der Uni­ons­par­tei­en beschlos­sen. Letz­te­res klingt selt­sam, auch die Wiki­pe­dia weiß, dass Wahl­pro­gram­me in der Regel von Par­tei­ta­gen oder Dele­gier­ten­kon­fe­ren­zen ver­ab­schie­det wer­den. Und bei CDU uns CSU macht’s der Vor­stand. Das Pro­gramm (das übri­gens schon vor Ver­öf­fent­li­chung durch den Fak­ten­check flog und den CDU-CSU-Mit­glie­dern von der SPD zur Ver­fü­gung gestellt wur­de) ent­hält vie­le Wahl­ver­spre­chen, aber wohl wenig, was Ange­la Mer­kel wirk­lich umset­zen will. So ganz klar ist das alles nicht. Und ob ein CDU-Par­tei­tag das so durch­ge­hen hät­te las­sen, mit eini­gen durch­aus moder­nen Abschnit­ten – wer weiß.

Aber: War da nicht was mit der Pflicht zur inner­par­tei­li­chen Wil­lens­bil­dung im Par­tei­en­gesetz? Wie die inner­par­tei­li­che Wil­lens­bil­dung in einer Par­tei for­mal statt­zu­fin­den hat, wird zwar im Par­tei­en­gesetz beschrie­ben (§§ 9 und 15), aller­dings letzt­lich doch recht knapp – ver­gli­chen etwa mit den umfang­rei­chen Aus­füh­run­gen zu Buch­hal­tung, Spen­den und Rechen­schafts­pflich­ten (§§ 18 bis 31a). Min­der­hei­ten in der Par­tei sol­len sich betei­li­gen kön­nen, und für Sat­zung und Pro­gramm gibt es strik­te Vorgaben. 

Pro­gramm? Ja – aller­dings meint das Par­tei­en­gesetz damit das „Par­tei­pro­gramm“, d.h. die all­ge­mei­nen poli­ti­schen Grund­sät­ze. Das grü­ne Grund­satz­pro­gramm bei­spiels­wei­se ist von 2002. Nur eine Min­der­heit dürf­te es ken­nen, obwohl der Bun­des­wahl­lei­ter alle Par­tei­pro­gram­me sam­melt. Wahl­ent­schei­dend – und Grund­la­ge z.B. von Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen – dürf­te eher als die Par­tei­pro­gram­me das jewei­li­ge Wahl­pro­gramm sein. Aber das taucht for­mal im Par­tei­en­gesetz über­haupt nicht auf. For­mal sind CDU und CSU also wohl völ­lig im Recht, wenn das Wahl­pro­gramm im Vor­stand beschlos­sen wird und Mit­glie­der kei­ne Chan­ce haben, Ände­rungs­an­trä­ge dazu zu stel­len. Ein gutes Licht auf die demo­kra­ti­sche Ver­fasst­heit der Uni­on wirft es den­noch nicht. 

Viel­leicht wäre es an der Zeit, das Par­tei­en­gesetz an die­sem Punkt zu über­ar­bei­ten. Der Wahl­akt ist zen­tral, und nicht zuletzt ist die Auf­stel­lung von Kan­di­da­tin­nen im Par­tei­en­gesetz gere­gelt. Da müss­te es eigent­lich logisch sein, äqui­va­lent dazu auch Rege­lun­gen dazu zu fin­den, wie ein kurz- bis mit­tel­fris­ti­ges Wahl­pro­gramm zustan­de kommt – und was pas­siert, wenn eine Par­tei es nicht für nötig hält, einem Par­tei­tag (geschwei­ge denn allen Mit­glie­dern …) die Chan­ce zu geben, an der Erstel­lung des Wahl­pro­gramms mitzuwirken.

Einige Kennzahlen zum grünen Mitgliederentscheid

An die­sem Wochen­en­de fin­den die Urnen­wah­len in den Kreis­ver­bän­den zum grü­nen Mit­glie­der­ent­scheid statt; schon davor haben sicher­lich vie­le ihre Stim­me per Brief­wahl abge­ge­ben. Und es konn­te auf der Web­site dis­ku­tiert und gevo­tet wer­den.

Wie der Mit­glie­der­ent­scheid aus­ge­gan­gen ist, wird am 12. Juni fest­ste­hen. Eini­ge Hin­wei­se, wie er aus­ge­hen könn­te, gibt die Dis­kus­si­on auf der Web­site. In abso­lu­ten Zah­len ist es ver­mut­lich nur ein rela­tiv klei­ner Teil der grü­nen Mit­glie­der, der sich hier betei­ligt hat (das habe ich nicht gezählt, eben­so wie ich kei­ne qua­li­ta­ti­ve Aus­wer­tung der Dis­kus­si­on dort durch­ge­führt habe). Was sich aber rela­tiv ein­fach zäh­len lässt, ist die Zahl der Argu­men­te (Dis­kus­si­ons­bei­trä­ge grü­ner Mit­glie­der zu den 58 Schlüs­sel­pro­jek­ten), die Zahl der Kom­men­ta­re zur die­sen Argu­men­ten (öffent­lich) sowie die Bewer­tung der Argu­men­te (durch grü­ne Mitglieder). 

Ins­ge­samt gibt es 58 Schlüs­sel­pro­jek­te. Zu die­sen wur­den 419 Argu­men­te auf gruener-mitgliederentscheid.de ein­ge­stellt, zu denen es 954 Kom­men­ta­re und 2819 Votes gab. Pro Pro­jekt sind das im Schnitt 7,2 Argu­men­te, pro Argu­ment gab es im Schnitt 2,3 Kom­men­ta­re und 6,7 Votes. Dabei wur­de der Bereich „Ener­gie und Öko­lo­gie“ deut­lich inten­si­ver dis­ku­tiert als das The­men­feld „Gerech­tig­keit“ bzw. die „Moder­ne Gesell­schaft“, wie die fol­gen­de Abbil­dung zeigt:

Pro Pro­jekt gab es jeweils min­des­tens ein Argu­ment, maxi­mal 26. Bei den Kom­men­ta­ren geht die Band­brei­te von null Kom­men­ta­ren bis zu 93 Kom­men­ta­ren für ein Pro­jekt, bei den Votes (die ja für Argu­men­te ver­ge­ben wur­den) von drei Stim­men bis zu 260 Stim­men pro Pro­jekt. Argu­men­te und Votes kor­re­lie­ren mit­ein­an­der. Die abso­lu­te Zahl der Votes – sum­miert über alle Argu­men­te zu einem Pro­jekt – dürf­te, da sich hier nur grü­ne Mit­glie­der betei­li­gen konn­ten, durch­aus etwas dar­über aus­sa­gen, als wie rele­vant bestimm­te Schlüs­sel­pro­jek­te emp­fun­den wur­den. Wenn die tat­säch­li­che Abstim­mung ähn­lich aus­fällt wie das Voting für gute Argu­men­te, dann kommt dabei fol­gen­des heraus:

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Wählt Bafög für netzneutrale Laubfrösche!

Thru the wet Gespensterwald VI

Über den Ablauf des grü­nen Mit­glie­der­ent­scheids hat­te ich bereits vor eini­gen Tagen etwas geschrie­ben. Die taz macht sich jetzt Sor­gen dar­um, ob wir zuwe­nig oder zuviel Laub­frosch-Schutz im Pro­gramm haben wer­den, ob die grü­ne Basis mög­li­cher­wei­se ob nied­li­cher Tier­chen die gro­ße Ener­gie­wen­de ver­ges­sen wird. Denn dann müss­te die taz am Tag nach dem Mit­glie­der­ent­scheid mit „Der 5‑Mark-Frosch“ titeln. Horrorvorstellung!

Mal abge­se­hen davon, dass es das Wesen einer demo­kra­ti­schen Ent­schei­dung ist, dass es Über­ra­schun­gen geben kann, und mal abge­se­hen davon, dass es beim grü­nen Mit­glie­der­ent­scheid dadurch, dass in drei The­men­fel­dern gewählt wird, eine gewis­se Risi­ko­ab­si­che­rung gibt, hat die taz natür­lich in einem Punkt recht: Es ist jetzt höchs­te Zeit für den inner­par­tei­li­chen Wahl­kampf! Da hät­te ich ger­ne auch für „mei­ne“ The­men eine Pressekampagne.

Weil’s die nicht gibt, will ich zumin­dest an die­ser Stel­le ein biss­chen Auf­merk­sam­keit schaf­fen bzw. eine Wahl­emp­feh­lung abgeben. 

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Was auf der BDK mit dem Wahlprogrammentwurf passierte

Vor dem grü­nen Pro­gramm­par­tei­tag (BDK, kurz für Bun­des­de­le­gier­ten­kon­fe­renz) hat­te ich ein paar Visua­li­sie­run­gen zu den Ände­rungs­an­trä­gen zum Bun­des­tags­wahl­pro­gramm gepos­tet. Nach­dem inzwi­schen die von der BDK ver­än­der­ten Tex­te vor­lie­gen, ist es Zeit für eine klei­ne Bilanz der Par­tei­tags­ar­beit (bzw. der Antrags­kom­mis­si­ons­ar­beit) in drei Diagrammen:

Zunächst ein­mal fällt auf, dass der ver­ab­schie­de­te Beschluss fast ein­ein­halb mal so lang ist wie der Ent­wurf des Wahlprogramms. 

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Kurz: Steuerpflichtige und Wutreiche

In Reak­ti­on auf die grü­nen Vor­schlä­ge zur Steu­er­re­form setz­te ein lau­tes Geheu­le ein. Jür­gen Trit­tin hat hier den schö­nen Begriff der „Wut­rei­chen“ gefun­den, die jetzt laut­stark auf sich auf­merk­sam machen. Gleich­zei­tig hal­ten 72 Pro­zent der Bevöl­ke­rung zu Steu­er­erhö­hun­gen für sinn­voll (laut Deutsch­land­trend Mai 2013) – ich ver­mu­te ja, dass damit vor allem gemeint ist, dass die Steu­ern der ande­ren erhöht wer­den sollen.

Ein Pro­blem in der Debat­te ist die Unklar­heit, ob Ein­künf­te, Brut­to­ein­kom­men oder das zu ver­steu­ern­de Jah­res­ein­kom­men (Brut­to mit diver­sen Abzü­gen wie Kin­der­frei­be­trä­gen, Ver­lust­vor­trä­gen etc.) gemeint ist. Und was dann tat­säch­lich im Geld­beu­tel ankommt, ist noch ein­mal eine ganz ande­re Fra­ge. Dazu kommt die Dif­fe­renz zwi­schen mitt­le­rem, tat­säch­lich gezahl­ten Steu­er­satz und dem Spit­zen­steu­er­satz, der erst ober­halb von 80.000 € zur Anwen­dung kommt. Alles nicht so ein­fach, also. 

Trotz­dem scheint mir ein Blick in die Sta­tis­tik (hier 2007, neue­re Zah­len lie­gen noch nicht vor) hilf­reich. So lag die Sum­me der Ein­künf­te pro Steuerpflichtigem/r bei gut 40.000 Euro (Medi­an: 29.198 Euro), das tat­säch­lich zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men aber nur bei etwa 34.000 Euro (Medi­an: 24.204 Euro pro Jahr). Anders gesagt: bei der Hälf­te aller Steu­er­pflich­ti­gen (Ein­zel­per­so­nen, etwa 2/3 aller Fäl­le, genau­so wie gemein­sam ver­an­lag­te Ehe­part­ner nach Split­ting­ta­bel­le, etwa 1/3 aller Fäl­le) lag das zu ver­steu­ern­de Jah­res­ein­kom­men 2007 bei weni­ger als 24.204 Euro. 

Damit wird deut­lich, dass hier das Phä­no­men zutrifft, dass vie­le Men­schen sich sub­jek­tiv sozi­al höher­la­gig ein­schät­zen, als dies real der Fall ist. Wer sieht sich nicht zur obe­ren Mit­tel­schicht gehö­rend? Fak­tisch sah die Ein­kom­mens­ver­tei­lung (wie­der­um nach dem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men) unter den 38,4 Mio. Steu­er­pflich­ti­gen im Jahr 2007 so aus: 86,9 Pro­zent lie­gen unter­halb von 50.000 Euro, wer­den nach grü­nen Plä­nen also ent­las­tet!, wei­te­re 8,4 Pro­zent der Steu­er­pflich­ti­gen zwi­schen 50.000 und 75.000 Euro zu ver­steu­ern­dem Jah­res­ein­kom­men. Ober­halb von 75.000 Euro lie­gen nur 4,6 Pro­zent der Steu­er­pflich­ti­gen. Die, oder die, die sich dafür hal­ten, sind jetzt laut­stark zu hören. Selbst wenn nicht das zu ver­steu­ern­de Jah­res­ein­kom­men, son­dern das Brut­to­ein­kom­men her­an­ge­zo­gen wird, dürf­te die Ver­tei­lung ganz ähn­lich aussehen.