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Kurz: Über die Elternschaft von S.

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Das Regierungsmitglied S. kündigt an, demnächst ein Kind zu erwarten. Es wird gratuliert, vor allem aber eifrig darüber diskutiert. Die Untertöne in der Debatte reichen von der Frage, ob dieses Regierungsmitglied dann noch sein Amt ausüben kann, bis hin zu Spekulationen, ob es denn politisches Kalkül war, zur Elternschaft zu kommen. Die Annahme, dass ein wichtiges Führungsamt wie das von S. mit einem Kind zu vereinbaren ist, ist jedenfalls längst nicht selbstverständlich. Und selbst wenn, dann geht es vielleicht gerade in so einer exponierten und politischen Position mit hohem Gehalt, aber nicht, wenn S. einen ganz normalen Beruf ausüben würde.

Natürlich ist S. die Familienministerin Kristina Schröder. Dass so debattiert wird, und dass das vermutlich nicht der Fall wäre, wenn S. der Familienminister Kristian Schröder wäre, zeigt, wie selbstverständlich geschlechtsdifferent bestimmte Annahmen darüber, was passiert, wenn Menschen zu Eltern werden, in Deutschland immer noch sind. Dass das so ist, ist nichts neues – trotzdem halte ich es für sinnvoll, an einer Stelle wie dieser, wo es doch sehr deutlich wird, genau darauf hinzuweisen.

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Elf Sätze zum Sorgerecht

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Flight geometry

Bei Antje Schrupp und bei der Mädchenmannschaft werden die aktuellen Entwicklungen rund um das Sorgerecht analysiert und heftig diskutiert. Mein erster Eindruck: die Aufhebung des Vetorechts für nicht-eheliche Mütter beim Sorgerecht ist ebenso sinnvoll wie der Vorschlag von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg, künftig das gemeinsame Sorgerecht auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern als Standard einzuführen. Diese Sicht der Dinge mag auch mit meiner persönlichen Situation zu tun haben. Ich bin froh, dass meine Partnerin und ich das gemeinsame Sorgerecht für unsere beiden Kinder haben (diese Möglichkeit gibt es erst seit 1998) – das passt zu unserer Vorstellung egalitärer Elternschaft. Und ich kann bestätigen, was wohl auch andere erfahren haben, dass es nämlich als nicht verheiratetes Paar ein ziemlicher Aufwand ist, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Dazu müssen Vater und Mutter gemeinsam beim Jugendamt erscheinen – wir haben das aus praktischen Gründen und nach Beratung durch unsere Hebamme vor der Geburt gemacht –, sich einen Vortrag darüber anhören, dass die Entscheidung nur durch Gerichtsurteil wieder aufhebbar ist, und die Partnerin wird ganz unvolljährig nochmal ganz besonders auf die Tragweite ihres Entschlusses hingewiesen. Dass es unter diesen Umständen häufig dazu kommt, dass unverheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragen, erscheint mir plausibel – und die Karlsruher Entscheidung ein Schritt hin zu einer Gleichstellung von verheirateten und nicht verheirateten Paaren.

Allerdings gibt es auch Argumente, die gegen die Regelung einer gemeinsamen Sorge als Standardfall sprechen, und die mich jetzt auch ein bißchen ins Grübeln gebracht haben. Das eine ist der in diesem taz-Kommentar schön zum Ausdruck gebrachte Punkt, dass »Vaterschaft« ganz unterschiedliches bedeuten kann, von der egalitären Familienarbeit oder der Alleinverantwortung bis hin zu einem »Will-damit-nichts-zu-tun-haben«: da stellt sich schon die Frage, ob eine solche Festlegung für alle Fälle passt, bzw. wie das geregelt werden kann. Noch schwerwiegender erscheint mir das von beiden oben verlinkten Blogs angesprochene Argument, dass mit der gemeinsamen Sorge von leiblicher Mutter und leiblichem Vater letztlich ein ganz bestimmtes soziales – heteronormatives – Modell von Familie und Elternschaft gefeatured wird, und dass hier die biologische Elternschaft gegenüber einer wie auch immer zustande gekommenen sozialen Elternschaft klar präferiert wird. Jedes Kind braucht Eltern – aber müssen das genau zwei sein, genau ein Mann und genau eine Frau (die zusammen das Kind gezeugt haben)?

P.S.: Wahrscheinlich ist das rechtlich-politische Konzept Familienvertrag hier der letztlich sinnvollste Weg.

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Einfache Dinge, kleine Kinder und die Bürokratie (Update)

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Wer Kinder gemeinsam erzieht, kann die daraus erwachsenen Rentenansprüche aufteilen. Klingt erst einmal logisch und einfach, bedeutet aber auch: jede Menge Bürokratie. Bereits bei meiner inzwischen dreijährigen Tochter wollten wir das eigentlich machen. Der Packen Formulare lag dann aber aus verschiedenen Gründen so lange rum, bis alle Fristen verstrichen waren. Damit also fiel der Rentenanspruch – mehr oder weniger formularlos – an die Mutter.

Gut – neues Kind, neues Glück. Zoras Ansprüche bei der Mutter – dann ist es gerecht, die aus der gemeinsamen Erziehung von Rasmus erwachsenen Ansprüche bei mir anzurechnen. Wir haben deswegen ziemlich schnell nach der Geburt einen formlosen Brief an die Rentenkasse geschickt, von uns beiden unterschrieben, in dem wir diesen Willen erklären (11.04.2009).

Ein paar Tage (20.04.2009) später kam dann ein erster Brief: Eingangsbestätigung und Fallnummer. Wiederum ein paar Tage später (08.05.2009): dicker Brief mit dickem Paken Formularen. Ziel: Aufklärung des bisherigen Rentenversicherungsverlaufs inkl. Lücken, Bestätigung der eigenen Identität, und in einem Nebensatz der Hinweis, dass V800 ausgefüllt werden muss, um den Wunsch nach Berücksichtigung von Kindererziehungszeit der Behörde mitzuteilen.

Erschlagen vom Formularwust – ungefähr 20 Seiten – blieb das dann erstmal liegen. Das ist zugegebenermaßen mein eigenes Versagen. Dass da noch was auszufüllen wäre, fiel auch der Rentenversicherung auf. Am 04.06.2009 schickte sie den nächsten Brief los – nochmal die selben Formulare, diesmal mit dem Hinweis »EILT SEHR« versehen. Wiederum mit Schwerpunkt auf der noch immer nicht erfolgten lückenlosen Kontenklärung. Dabei wollte ich doch nur mitteilen, dass meine Partnerin und ich übereingenommen sind, die Anrechnung der Erziehungszeiten einvernehmlich aufzuteilen.

Viele Formulare heißt: sich Zeit nehmen. Was (wegen der gemeinsamen Kindererziehung und beiderseitigen Arbeit etc.) schwierig ist. Anfang letzter Woche kam ich dann endlich mal dazu. Und nach einem Anruf bei der Rentenversicherung (»Wieso so viele Formulare?« – »Wir sind eine Behörde!«) bestätigte sich ein Verdacht: die lückenlose Verlaufsaufklärung hing ursächlich nicht mit der Beantragung der Kindererziehungszeiten zusammen. Sondern wurde halt immer mitgeschickt, wenn jemand einen noch nicht lückenlos aufgeklärten Verlauf hatte. Ach so. Letztlich also die freundlich Auskunft: es reicht, wenn ich erstmal die V800-Formulare ausfülle.

Gesagt, getan. V800 braucht aber auch V820, und einige Fragen müssen in V805 nochmal ausgefüllt werden. Überhaupt hatte ich den Eindruck, dreimal das selbe ausgefüllt zu haben. Ach so, V805, Angaben zur Kindererziehung, auszufüllen, falls ein Vater diese Erziehungszeiten angerechnet haben will: das lag natürlich nicht bei. Irgendwo auf der Website der Rentenversicherung war es dann zu finden.

Dann aber endlich: alles ausgefüllt. Jetzt fehlen nur noch die erneueten Unterschriften der Mutter – und beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde. Und mit etwas Glück geht die Willensbekundung dann ihren bürokratischen Weg.

Auf die Schnelle habe ich jetzt keine Statistiken dazu gefunden, wie viele Väter bei gemeinsamer Erziehung Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Wenn das bei anderen den selben Formularweg geht – und es nicht ein Sonderfall ist, weil die Rentenversicherung unbedingt wissen muss, warum ich während meines Studiums zwischen zwei HiWi-Jobs mal keinen hatte, und was ich zwischen Abi und Beginn des Zivildienstes getan habe – dann glaube ich nicht, dass es viele sind. Jedenfalls ist kleines Kind plus Erwerbsarbeit genau die falsche Lebenslage, um umfangreiche Formulare auszufüllen. Wozu die notwendig sind, erschließt sich mir bisher tatsächlich noch nicht. Ja – die Rentenversicherung ist eine Behörde (auch wenn’s auf der Website heißt: »Unternehmensprofil«). Aber die Formularisierung kann auch übertrieben werden.

Warum blogge ich das? Um in wenigen Tagen das Update: »so, rausgeschickt« anhängen zu können.

Update (26.4.2009) So, rausgeschickt. Nach u.a. einem nochmaligen Anruf bei der Behörde, in dem ich herausgefunden habe, dass wohl doch keine beglaubigten Kopien notwendig sind, sondern einfache reichen. Und erstmal auf großes Misstrauen stieß, hinsichtlich der Frage der Belegbarkeit der Beteiligung an der Erziehungsarbeit.

P.S. Was mit am längsten vom Blogpost bis zum Verschicken gedauert hat, war die Suche nach einer passenden Briefmarke (1,50, d.h. zwei Marken a 45 notwendig, vorrätig habe ich eher 55, und bei knappen Job/Kinder-Timing ist der Weg zur Post bzw. zum Briefmarkenautomaten weit). Fanden sich dann letztlich doch noch – aber das ist so Kleinkram, der nie mitbedacht wird.

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