Kurz: Vereinbarkeit heißt Verzicht auf Perfektion

In der ZEIT ist aktu­ell ein Text zu lesen, in dem zwei Väter sich bekla­gen. Weil … das wird nicht so ganz klar. Irgend­wie klappt es nicht so rich­tig mit der Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie, Kin­dern und Kar­rie­re. Sie füh­len sich schlecht, weil sie, wenn sie denn schon mal Zeit für das Kind haben, doch beruf­li­che SMS schrei­ben, und über­haupt: Über­for­de­rung. Und dann: Ratlosigkeit.

Ich kann das zum Teil nach­voll­zie­hen. Ich bin die hal­be Woche allei­ne für mei­ne bei­den Kin­der zustän­dig, und trotz guter Betreu­ungs­in­fra­struk­tur und sozia­lem Netz­werk kann das ganz schön stres­sig sein. Aber gehört das nicht dazu? Die Ent­schei­dung für Kin­der war bei mir eine ziem­lich bewuss­te. Und für mich war sie auch eine bewuss­te Ent­schei­dung gegen Kar­rie­re um jeden Preis. Kei­ne Ahnung, ob ich ohne Kin­der an der Uni geblie­ben und dort die Wüs­te der Pre­ka­ri­tät erfolg­reich durch­schrit­ten hät­te. Aber ich bin da, wo ich bin, mit einer bewusst auf 70 Pro­zent der „Nor­mal­ar­beits­zeit“ ange­leg­ten Stel­le im Poli­tik­be­trieb, die ich span­nend fin­de, und die so eini­ger­ma­ßen gut genug bezahlt ist, um auch mit 70 Pro­zent finan­zi­ell über die Run­den zu kom­men. Da sind dann kei­ne gro­ßen Sprün­ge mög­lich, ist halt so. Dass das arbeits­mä­ßig klappt, hat im übri­gen auch was damit zu tun, dass ich zum Teil im Home Office arbei­ten kann, dass mei­ne Arbeit­ge­be­rin mir viel Fle­xi­bi­li­tät erlaubt – und dass mei­ne Fami­li­en­ver­pflich­tun­gen eben auch ein guter Grund sind, um nicht an jedem Mee­ting teil­zu­neh­men und an man­chen Tagen sehr pünkt­lich zu gehen.

Ver­zicht auf Per­fek­ti­on aber nicht nur auf der Kar­rie­re­sei­te, son­dern auch auf der Kin­der­sei­te: Kin­der groß­zu­zie­hen, ist, soll­te, fin­de ich, All­tag sein. Fami­li­en­ar­beit heißt eben auch Kochen, Waschen, Put­zen, Kin­der ins Bett brin­gen, … und nicht nur: „Qua­li­täts­zeit“. Und gemein­sam anwe­send zu sein heißt eben – mei­ne ich – nicht, als Eltern­teil die Kin­der stän­dig betü­deln zu müs­sen. Die sol­len doch groß und selbst­stän­dig wer­den, nicht klein­ge­hal­ten im Amü­sier­be­trieb. Sehe ich jeden­falls so, und das klappt auch halb­wegs gut. Ob’s den Stan­dards von ZEIT-Autoren ent­spricht, weiß ich nicht. 

P.S.: Lesens­wert zu dem Gan­zen auch Wolf­gang Lünen­bür­ger-Rei­den­bach, der zum Teil noch­mal ein biss­chen anders an die Sache her­an­geht, und gera­de wegen Kar­rie­re – und den ent­spre­chen­den finan­zi­el­len Spiel­räu­men – einen Weg gefun­den hat, bei­des zu vereinbaren.

Kurz: Über die Elternschaft von S.

Das Regie­rungs­mit­glied S. kün­digt an, dem­nächst ein Kind zu erwar­ten. Es wird gra­tu­liert, vor allem aber eif­rig dar­über dis­ku­tiert. Die Unter­tö­ne in der Debat­te rei­chen von der Fra­ge, ob die­ses Regie­rungs­mit­glied dann noch sein Amt aus­üben kann, bis hin zu Spe­ku­la­tio­nen, ob es denn poli­ti­sches Kal­kül war, zur Eltern­schaft zu kom­men. Die Annah­me, dass ein wich­ti­ges Füh­rungs­amt wie das von S. mit einem Kind zu ver­ein­ba­ren ist, ist jeden­falls längst nicht selbst­ver­ständ­lich. Und selbst wenn, dann geht es viel­leicht gera­de in so einer expo­nier­ten und poli­ti­schen Posi­ti­on mit hohem Gehalt, aber nicht, wenn S. einen ganz nor­ma­len Beruf aus­üben würde.

Natür­lich ist S. die Fami­li­en­mi­nis­te­rin Kris­ti­na Schrö­der. Dass so debat­tiert wird, und dass das ver­mut­lich nicht der Fall wäre, wenn S. der Fami­li­en­mi­nis­ter Kris­ti­an Schrö­der wäre, zeigt, wie selbst­ver­ständ­lich geschlechts­dif­fe­rent bestimm­te Annah­men dar­über, was pas­siert, wenn Men­schen zu Eltern wer­den, in Deutsch­land immer noch sind. Dass das so ist, ist nichts neu­es – trotz­dem hal­te ich es für sinn­voll, an einer Stel­le wie die­ser, wo es doch sehr deut­lich wird, genau dar­auf hinzuweisen. 

Elf Sätze zum Sorgerecht

Flight geometry

Bei Ant­je Schrupp und bei der Mäd­chen­mann­schaft wer­den die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen rund um das Sor­ge­recht ana­ly­siert und hef­tig dis­ku­tiert. Mein ers­ter Ein­druck: die Auf­he­bung des Veto­rechts für nicht-ehe­li­che Müt­ter beim Sor­ge­recht ist eben­so sinn­voll wie der Vor­schlag von Jus­tiz­mi­nis­te­rin Leu­theus­ser-Schnar­ren­berg, künf­tig das gemein­sa­me Sor­ge­recht auch bei nicht mit­ein­an­der ver­hei­ra­te­ten Eltern als Stan­dard ein­zu­füh­ren. Die­se Sicht der Din­ge mag auch mit mei­ner per­sön­li­chen Situa­ti­on zu tun haben. Ich bin froh, dass mei­ne Part­ne­rin und ich das gemein­sa­me Sor­ge­recht für unse­re bei­den Kin­der haben (die­se Mög­lich­keit gibt es erst seit 1998) – das passt zu unse­rer Vor­stel­lung ega­li­tä­rer Eltern­schaft. Und ich kann bestä­ti­gen, was wohl auch ande­re erfah­ren haben, dass es näm­lich als nicht ver­hei­ra­te­tes Paar ein ziem­li­cher Auf­wand ist, das gemein­sa­me Sor­ge­recht zu bean­tra­gen. Dazu müs­sen Vater und Mut­ter gemein­sam beim Jugend­amt erschei­nen – wir haben das aus prak­ti­schen Grün­den und nach Bera­tung durch unse­re Heb­am­me vor der Geburt gemacht -, sich einen Vor­trag dar­über anhö­ren, dass die Ent­schei­dung nur durch Gerichts­ur­teil wie­der auf­heb­bar ist, und die Part­ne­rin wird ganz unvoll­jäh­rig noch­mal ganz beson­ders auf die Trag­wei­te ihres Ent­schlus­ses hin­ge­wie­sen. Dass es unter die­sen Umstän­den häu­fig dazu kommt, dass unver­hei­ra­te­te Paa­re das gemein­sa­me Sor­ge­recht nicht bean­tra­gen, erscheint mir plau­si­bel – und die Karls­ru­her Ent­schei­dung ein Schritt hin zu einer Gleich­stel­lung von ver­hei­ra­te­ten und nicht ver­hei­ra­te­ten Paaren.

Aller­dings gibt es auch Argu­men­te, die gegen die Rege­lung einer gemein­sa­men Sor­ge als Stan­dard­fall spre­chen, und die mich jetzt auch ein biß­chen ins Grü­beln gebracht haben. Das eine ist der in die­sem taz-Kom­men­tar schön zum Aus­druck gebrach­te Punkt, dass „Vater­schaft“ ganz unter­schied­li­ches bedeu­ten kann, von der ega­li­tä­ren Fami­li­en­ar­beit oder der Allein­ver­ant­wor­tung bis hin zu einem „Will-damit-nichts-zu-tun-haben“: da stellt sich schon die Fra­ge, ob eine sol­che Fest­le­gung für alle Fäl­le passt, bzw. wie das gere­gelt wer­den kann. Noch schwer­wie­gen­der erscheint mir das von bei­den oben ver­link­ten Blogs ange­spro­che­ne Argu­ment, dass mit der gemein­sa­men Sor­ge von leib­li­cher Mut­ter und leib­li­chem Vater letzt­lich ein ganz bestimm­tes sozia­les – hete­ro­nor­ma­ti­ves – Modell von Fami­lie und Eltern­schaft gefea­tured wird, und dass hier die bio­lo­gi­sche Eltern­schaft gegen­über einer wie auch immer zustan­de gekom­me­nen sozia­len Eltern­schaft klar prä­fe­riert wird. Jedes Kind braucht Eltern – aber müs­sen das genau zwei sein, genau ein Mann und genau eine Frau (die zusam­men das Kind gezeugt haben)?

P.S.: Wahr­schein­lich ist das recht­lich-poli­ti­sche Kon­zept Fami­li­en­ver­trag hier der letzt­lich sinn­volls­te Weg.

Einfache Dinge, kleine Kinder und die Bürokratie (Update)

Wer Kin­der gemein­sam erzieht, kann die dar­aus erwach­se­nen Ren­ten­an­sprü­che auf­tei­len. Klingt erst ein­mal logisch und ein­fach, bedeu­tet aber auch: jede Men­ge Büro­kra­tie. Bereits bei mei­ner inzwi­schen drei­jäh­ri­gen Toch­ter woll­ten wir das eigent­lich machen. Der Packen For­mu­la­re lag dann aber aus ver­schie­de­nen Grün­den so lan­ge rum, bis alle Fris­ten ver­stri­chen waren. Damit also fiel der Ren­ten­an­spruch – mehr oder weni­ger for­mu­lar­los – an die Mutter. 

Gut – neu­es Kind, neu­es Glück. Zoras Ansprü­che bei der Mut­ter – dann ist es gerecht, die aus der gemein­sa­men Erzie­hung von Ras­mus erwach­se­nen Ansprü­che bei mir anzu­rech­nen. Wir haben des­we­gen ziem­lich schnell nach der Geburt einen form­lo­sen Brief an die Ren­ten­kas­se geschickt, von uns bei­den unter­schrie­ben, in dem wir die­sen Wil­len erklä­ren (11.04.2009).

Ein paar Tage (20.04.2009) spä­ter kam dann ein ers­ter Brief: Ein­gangs­be­stä­ti­gung und Fall­num­mer. Wie­der­um ein paar Tage spä­ter (08.05.2009): dicker Brief mit dickem Paken For­mu­la­ren. Ziel: Auf­klä­rung des bis­he­ri­gen Ren­ten­ver­si­che­rungs­ver­laufs inkl. Lücken, Bestä­ti­gung der eige­nen Iden­ti­tät, und in einem Neben­satz der Hin­weis, dass V800 aus­ge­füllt wer­den muss, um den Wunsch nach Berück­sich­ti­gung von Kin­der­er­zie­hungs­zeit der Behör­de mitzuteilen.

Erschla­gen vom For­mu­lar­wust – unge­fähr 20 Sei­ten – blieb das dann erst­mal lie­gen. Das ist zuge­ge­be­ner­ma­ßen mein eige­nes Ver­sa­gen. Dass da noch was aus­zu­fül­len wäre, fiel auch der Ren­ten­ver­si­che­rung auf. Am 04.06.2009 schick­te sie den nächs­ten Brief los – noch­mal die sel­ben For­mu­la­re, dies­mal mit dem Hin­weis „EILT SEHR“ ver­se­hen. Wie­der­um mit Schwer­punkt auf der noch immer nicht erfolg­ten lücken­lo­sen Kon­ten­klä­rung. Dabei woll­te ich doch nur mit­tei­len, dass mei­ne Part­ne­rin und ich über­ein­ge­nom­men sind, die Anrech­nung der Erzie­hungs­zei­ten ein­ver­nehm­lich aufzuteilen.

Vie­le For­mu­la­re heißt: sich Zeit neh­men. Was (wegen der gemein­sa­men Kin­der­er­zie­hung und bei­der­sei­ti­gen Arbeit etc.) schwie­rig ist. Anfang letz­ter Woche kam ich dann end­lich mal dazu. Und nach einem Anruf bei der Ren­ten­ver­si­che­rung („Wie­so so vie­le For­mu­la­re?“ – „Wir sind eine Behör­de!“) bestä­tig­te sich ein Ver­dacht: die lücken­lo­se Ver­laufs­auf­klä­rung hing ursäch­lich nicht mit der Bean­tra­gung der Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten zusam­men. Son­dern wur­de halt immer mit­ge­schickt, wenn jemand einen noch nicht lücken­los auf­ge­klär­ten Ver­lauf hat­te. Ach so. Letzt­lich also die freund­lich Aus­kunft: es reicht, wenn ich erst­mal die V800-For­mu­la­re ausfülle.

Gesagt, getan. V800 braucht aber auch V820, und eini­ge Fra­gen müs­sen in V805 noch­mal aus­ge­füllt wer­den. Über­haupt hat­te ich den Ein­druck, drei­mal das sel­be aus­ge­füllt zu haben. Ach so, V805, Anga­ben zur Kin­der­er­zie­hung, aus­zu­fül­len, falls ein Vater die­se Erzie­hungs­zei­ten ange­rech­net haben will: das lag natür­lich nicht bei. Irgend­wo auf der Web­site der Ren­ten­ver­si­che­rung war es dann zu finden. 

Dann aber end­lich: alles aus­ge­füllt. Jetzt feh­len nur noch die erneue­ten Unter­schrif­ten der Mut­ter – und beglau­big­te Kopien der Geburts­ur­kun­de. Und mit etwas Glück geht die Wil­lens­be­kun­dung dann ihren büro­kra­ti­schen Weg.

Auf die Schnel­le habe ich jetzt kei­ne Sta­tis­ti­ken dazu gefun­den, wie vie­le Väter bei gemein­sa­mer Erzie­hung Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten ange­rech­net bekom­men. Wenn das bei ande­ren den sel­ben For­mu­lar­weg geht – und es nicht ein Son­der­fall ist, weil die Ren­ten­ver­si­che­rung unbe­dingt wis­sen muss, war­um ich wäh­rend mei­nes Stu­di­ums zwi­schen zwei HiWi-Jobs mal kei­nen hat­te, und was ich zwi­schen Abi und Beginn des Zivil­diens­tes getan habe – dann glau­be ich nicht, dass es vie­le sind. Jeden­falls ist klei­nes Kind plus Erwerbs­ar­beit genau die fal­sche Lebens­la­ge, um umfang­rei­che For­mu­la­re aus­zu­fül­len. Wozu die not­wen­dig sind, erschließt sich mir bis­her tat­säch­lich noch nicht. Ja – die Ren­ten­ver­si­che­rung ist eine Behör­de (auch wenn’s auf der Web­site heißt: „Unter­neh­mens­pro­fil“). Aber die For­mu­la­ri­sie­rung kann auch über­trie­ben werden.

War­um blog­ge ich das? Um in weni­gen Tagen das Update: „so, raus­ge­schickt“ anhän­gen zu können.

Update (26.4.2009) So, raus­ge­schickt. Nach u.a. einem noch­ma­li­gen Anruf bei der Behör­de, in dem ich her­aus­ge­fun­den habe, dass wohl doch kei­ne beglau­big­ten Kopien not­wen­dig sind, son­dern ein­fa­che rei­chen. Und erst­mal auf gro­ßes Miss­trau­en stieß, hin­sicht­lich der Fra­ge der Beleg­bar­keit der Betei­li­gung an der Erziehungsarbeit.

P.S. Was mit am längs­ten vom Blog­post bis zum Ver­schi­cken gedau­ert hat, war die Suche nach einer pas­sen­den Brief­mar­ke (1,50, d.h. zwei Mar­ken a 45 not­wen­dig, vor­rä­tig habe ich eher 55, und bei knap­pen Job­/Kin­der-Timing ist der Weg zur Post bzw. zum Brief­mar­ken­au­to­ma­ten weit). Fan­den sich dann letzt­lich doch noch – aber das ist so Klein­kram, der nie mit­be­dacht wird.