Kurz: Über die Elternschaft von S.

Das Regie­rungs­mit­glied S. kün­digt an, dem­nächst ein Kind zu erwar­ten. Es wird gra­tu­liert, vor allem aber eif­rig dar­über dis­ku­tiert. Die Unter­tö­ne in der Debat­te rei­chen von der Fra­ge, ob die­ses Regie­rungs­mit­glied dann noch sein Amt aus­üben kann, bis hin zu Spe­ku­la­tio­nen, ob es denn poli­ti­sches Kal­kül war, zur Eltern­schaft zu kom­men. Die Annah­me, dass ein wich­ti­ges Füh­rungs­amt wie das von S. mit einem Kind zu ver­ein­ba­ren ist, ist jeden­falls längst nicht selbst­ver­ständ­lich. Und selbst wenn, dann geht es viel­leicht gera­de in so einer expo­nier­ten und poli­ti­schen Posi­ti­on mit hohem Gehalt, aber nicht, wenn S. einen ganz nor­ma­len Beruf aus­üben würde.

Natür­lich ist S. die Fami­li­en­mi­nis­te­rin Kris­ti­na Schrö­der. Dass so debat­tiert wird, und dass das ver­mut­lich nicht der Fall wäre, wenn S. der Fami­li­en­mi­nis­ter Kris­ti­an Schrö­der wäre, zeigt, wie selbst­ver­ständ­lich geschlechts­dif­fe­rent bestimm­te Annah­men dar­über, was pas­siert, wenn Men­schen zu Eltern wer­den, in Deutsch­land immer noch sind. Dass das so ist, ist nichts neu­es – trotz­dem hal­te ich es für sinn­voll, an einer Stel­le wie die­ser, wo es doch sehr deut­lich wird, genau dar­auf hinzuweisen.