Kurz: Steuerpflichtige und Wutreiche

In Reak­ti­on auf die grü­nen Vor­schlä­ge zur Steu­er­re­form setz­te ein lau­tes Geheu­le ein. Jür­gen Trit­tin hat hier den schö­nen Begriff der „Wut­rei­chen“ gefun­den, die jetzt laut­stark auf sich auf­merk­sam machen. Gleich­zei­tig hal­ten 72 Pro­zent der Bevöl­ke­rung zu Steu­er­erhö­hun­gen für sinn­voll (laut Deutsch­land­trend Mai 2013) – ich ver­mu­te ja, dass damit vor allem gemeint ist, dass die Steu­ern der ande­ren erhöht wer­den sollen.

Ein Pro­blem in der Debat­te ist die Unklar­heit, ob Ein­künf­te, Brut­to­ein­kom­men oder das zu ver­steu­ern­de Jah­res­ein­kom­men (Brut­to mit diver­sen Abzü­gen wie Kin­der­frei­be­trä­gen, Ver­lust­vor­trä­gen etc.) gemeint ist. Und was dann tat­säch­lich im Geld­beu­tel ankommt, ist noch ein­mal eine ganz ande­re Fra­ge. Dazu kommt die Dif­fe­renz zwi­schen mitt­le­rem, tat­säch­lich gezahl­ten Steu­er­satz und dem Spit­zen­steu­er­satz, der erst ober­halb von 80.000 € zur Anwen­dung kommt. Alles nicht so ein­fach, also. 

Trotz­dem scheint mir ein Blick in die Sta­tis­tik (hier 2007, neue­re Zah­len lie­gen noch nicht vor) hilf­reich. So lag die Sum­me der Ein­künf­te pro Steuerpflichtigem/r bei gut 40.000 Euro (Medi­an: 29.198 Euro), das tat­säch­lich zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men aber nur bei etwa 34.000 Euro (Medi­an: 24.204 Euro pro Jahr). Anders gesagt: bei der Hälf­te aller Steu­er­pflich­ti­gen (Ein­zel­per­so­nen, etwa 2/3 aller Fäl­le, genau­so wie gemein­sam ver­an­lag­te Ehe­part­ner nach Split­ting­ta­bel­le, etwa 1/3 aller Fäl­le) lag das zu ver­steu­ern­de Jah­res­ein­kom­men 2007 bei weni­ger als 24.204 Euro. 

Damit wird deut­lich, dass hier das Phä­no­men zutrifft, dass vie­le Men­schen sich sub­jek­tiv sozi­al höher­la­gig ein­schät­zen, als dies real der Fall ist. Wer sieht sich nicht zur obe­ren Mit­tel­schicht gehö­rend? Fak­tisch sah die Ein­kom­mens­ver­tei­lung (wie­der­um nach dem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men) unter den 38,4 Mio. Steu­er­pflich­ti­gen im Jahr 2007 so aus: 86,9 Pro­zent lie­gen unter­halb von 50.000 Euro, wer­den nach grü­nen Plä­nen also ent­las­tet!, wei­te­re 8,4 Pro­zent der Steu­er­pflich­ti­gen zwi­schen 50.000 und 75.000 Euro zu ver­steu­ern­dem Jah­res­ein­kom­men. Ober­halb von 75.000 Euro lie­gen nur 4,6 Pro­zent der Steu­er­pflich­ti­gen. Die, oder die, die sich dafür hal­ten, sind jetzt laut­stark zu hören. Selbst wenn nicht das zu ver­steu­ern­de Jah­res­ein­kom­men, son­dern das Brut­to­ein­kom­men her­an­ge­zo­gen wird, dürf­te die Ver­tei­lung ganz ähn­lich aussehen.