Merkel angeschlagen, Wulff gewählt, alle zufrieden

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Jetzt ist’s also doch einer aus der Rie­ge der amts­mü­den Uni­ons-Minis­ter­prä­si­den­ten gewor­den. Wenn auch erst im drit­ten Wahlgang. 

Das heißt zunächst ein­mal: die Stra­te­gie von Bünd­nis 90/Die Grü­nen und SPD ist auf­ge­gan­gen: mit einem kon­ser­va­ti­ven Kan­di­da­ten, der über­zeu­gen­der daher­kommt als der nun gewähl­te Bun­des­prä­si­dent konn­ten eini­ge Wahl­leu­te aus den Rei­hen der Uni­on und der FDP dazu gebracht wer­den, sich zumin­dest im ers­ten und zwei­ten Wahl­gang doch nicht wie Auf­zieh­mäus­chen zu ver­hal­ten. Damit ist klar, dass Mer­kel an poli­ti­schem Gewicht ver­lo­ren hat. Ein Indiz dafür wird sein, dass der aus Spitz­na­me „Mut­ti“ in Zukunft noch viel häu­fi­ger zu hören sein wird. (Was aus gen­der­theo­re­ti­scher Sicht dahin­ter­steckt, dass eine Bun­des­kanz­le­rin so bezeich­net wird, wäre noch ein­mal einen eige­nen Bei­trag wert).
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Experiment Minderheitsregierung

Rot-grün-rot: abge­sagt. Schwarz-rot: auf Eis gelegt. Die Ampel: aus. 

Viel­leicht kommt es in Nord­rhein-West­fa­len jetzt doch noch zu einer Min­der­hei­ten­re­gie­rung. „Tech­nisch“ wäre das ohne wei­te­res mög­lich. In der Lan­des­ver­fas­sung steht dazu unter Arti­kel 52 zur Wahl „des Minis­ter­prä­si­den­ten“ (bzw. eben der Minis­ter­prä­si­den­tin) folgendes:

Arti­kel 52

(1) Der Land­tag wählt aus sei­ner Mit­te in gehei­mer Wahl ohne Aus­spra­che den Minis­ter­prä­si­den­ten mit mehr als der Hälf­te der gesetz­li­chen Zahl sei­ner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustan­de, so fin­det inner­halb von 14 Tagen ein zwei­ter, gege­be­nen­falls ein drit­ter Wahl­gang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhält. Ergibt sich kei­ne sol­che Mehr­heit, so fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Vor­ge­schla­ge­nen statt, die die höchs­te Stim­men­zahl erhal­ten haben.

(3) Der Minis­ter­prä­si­dent ernennt und ent­läßt die Minis­ter. Er beauf­tragt ein Mit­glied der Lan­des­re­gie­rung mit sei­ner Ver­tre­tung und zeigt sei­ne Ent­schei­dun­gen unver­züg­lich dem Land­tag an. 

Sprich: um eine Regie­rung zu bil­den, braucht Han­ne­lo­re Kraft ent­we­der im ers­ten Wahl­gang eine abso­lu­te Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten (d.h. SPD, Grü­ne und LINKE müss­ten zusam­men stim­men), oder, wenn die LINKE kei­ne Lust dazu hat, im zwei­ten Wahl­gang eine Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men (SPD, Grü­ne für Kraft, CDU, FDP dage­gen, LINKE ver­lässt den Saal). Oder: im zwei­ten und drit­ten Wahl­gang gibt es kei­ne ein­fa­che Mehr­heit (weder für Kraft noch für Rütt­gers), dann kommt es zur Stich­wahl zwi­schen Kraft und Rütt­gers – und hier reicht dann die höchs­te Stim­men­zahl, also die ein­fa­che Mehr­heit (SPD+Grüne für Kraft > CDU+FDP für Rütt­gers, ganz egal, was die LINKE macht).

Es wäre also geset­zes­tech­nisch ohne wei­te­res – aller­dings mög­li­cher­wei­se erst im vier­ten Wahl­gang – mach­bar, dass Han­ne­lo­re Kraft Minis­ter­prä­si­den­tin von NRW wird. Auch wenn sie eine Min­der­hei­ten­re­gie­rung bis­her aus­ge­schlos­sen hat. Prak­tisch not­wen­dig dafür wäre natür­lich zumin­dest eine rot-grü­ne Ver­ein­ba­rung über gemein­sa­me Zie­le und auch über das Personal.

Die Minis­te­rIn­nen wer­den von der Minis­ter­prä­si­den­tin ernannt (s.o.) – hier wäre also kei­ne wei­te­re Abstim­mung not­wen­dig. Rele­vant wird die abso­lu­te Mehr­heit im Par­la­ment dann erst wie­der, wenn es dar­um geht, im Land­tag über Geset­ze zu entscheiden:

Arti­kel 44

(1) Der Land­tag ist beschluß­fä­hig, wenn mehr als die Hälf­te der gesetz­li­chen Mit­glie­der­zahl anwe­send ist.

(2) Der Land­tag faßt sei­ne Beschlüs­se mit Stimmenmehrheit. 

Der Begriff „Stim­men­mehr­heit“ ist nun nicht ganz klar – die Geschäfts­ord­nung des Land­tags präzisiert:

§ 42 (4) Die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men ent­schei­det. Stimm­ent­hal­tun­gen und ungül­ti­ge Stim­men zäh­len nicht mit. 

Stim­men­mehr­heit heißt hier also, dass es für einen Antrag mehr Ja-Stim­men als Nein-Stim­men gege­ben haben muss – Rot-grün hat also solan­ge eine Mehr­heit, solan­ge min­des­tens eine zwei Abge­ord­ne­te oder ein Abge­ord­ne­ter einer der ande­ren Frak­tio­nen sich ent­hält ent­hal­ten [Nach­trag: klei­ner Rechen­feh­ler mei­ner­seits: 91–1=90, damit wäre Stim­men­gleich­heit gege­ben, aber kei­ne Mehr­heit, erst bei 91–2=89 zu 90 wäre dann die Stim­men­mehr­heit für rot-grün da]. Noch bes­ser wäre es natür­lich, wenn min­des­tens eine Per­son aus einer ande­ren Frak­ti­on zustimmt. [Hier stimmt die Rech­nung: 90+1=90 > 91–1=90] Klingt nach har­ter Arbeit, scheint mir aber nicht unmög­lich zu sein.

Zudem kennt NRW nur ein kon­struk­ti­ves Miss­trau­ens­vo­tum. In der Ver­fas­sung heißt es:

Arti­kel 61

(1) Der Land­tag kann dem Minis­ter­prä­si­den­ten das Miß­trau­en nur dadurch aus­spre­chen, daß er mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men einen Nach­fol­ger wählt.

(2) Zwi­schen dem Antrag auf Abbe­ru­fung und der Wahl müs­sen min­des­tens acht­und­vier­zig Stun­den liegen. 

D.h.,. CDU, FDP und LINKE müss­ten sich auf eine gemein­sa­me Kan­di­da­tin eini­gen, um eine Minis­ter­prä­si­den­tin Kraft abzu­wäh­len. Klingt eher unwahrscheinlich.

Ein­zi­ges grö­ße­res Hin­der­nis: das Selbst­auf­lö­sungs­recht des Land­tags. Wenn CDU, FDP und LINKE sich alle – bis zur letz­ten Frau und bis zum letz­ten Mann – einig sind, dass sie den Land­tag auf­lö­sen wol­len, hät­ten sie die Mehr­heit dazu:

Arti­kel 35

(1) Der Land­tag kann sich durch eige­nen Beschluß auf­lö­sen. Hier­zu bedarf es der Zustim­mung der Mehr­heit der gesetz­li­chen Mitgliederzahl.

(2) Der Land­tag kann auch gemäß Arti­kel 68 Abs. 3* auf­ge­löst werden.

(3) Nach der Auf­lö­sung des Land­tags muß die Neu­wahl bin­nen sech­zig Tagen stattfinden. 

Dazu müss­te aber die Moti­va­ti­on da sein, nach einer Neu­wahl bes­ser als vor­her dazu­ste­hen. Inso­fern hal­te ich die­sen Fall auch nicht unbe­dingt für sehr wahrscheinlich.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es begrü­ßen wür­de, wenn SPD und Grü­ne in NRW sich auf das Expe­ri­ment Min­der­heits­re­gie­rung ein­las­sen wür­den, statt so lan­ge zu wäh­len, bis irgend­wer eine abso­lu­te Mehr­heit hat – oder eine unnö­ti­ge gro­ße Koali­ti­on einzugehen.

* Dabei geht es dar­um, dass der Land­tag auf­ge­löst wer­den muss, wenn die Lan­des­re­gie­rung ein vom Land­tag abge­lehn­tes Gesetz per Volks­ent­scheid durchsetzt.

Wie eine Ministerin einmal eine Neiddebatte entzünden wollte, …

In Tweets: Wie eine Ministerin einmal eine Neiddebatte entzünden wollte, um von ihren ungerechten Sparplänen abzulenken

Ges­tern abend twit­ter­te Fami­li­en­mi­nis­te­rin Kris­ti­na Schrö­der und sorg­te damit – zurecht – für ziem­lich viel Auf­re­gung. Dar­um ging es:

Aber: Eine Fami­lie in Hartz IV, 2 Kin­der, erhält inkl. Eltern­geld 1885 € vom Staat. Net­to! Ist das gerecht gegen­über denen, die arbeiten? 

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Ein Plädoyer für ungewöhnliche Kombinationen

Der hier bereits andis­ku­tier­ten Fra­ge nach der Nach­fol­ge von Horst Köh­ler möch­te ich mich in die­sem Bei­trag noch ein­mal wid­men – in etwas ernst­haf­te­rer Form. Der aktu­el­le Stand der Kan­di­da­tIn­nen­su­che „aus Krei­sen“ scheint sich ja auf Ursu­la von der Ley­en ein­zu­schie­ßen – die aus einer gan­zen Rei­he von Grün­den kei­ne sehr gute Kan­di­da­tin für die­ses Amt ist. Vor allem wäre sie eine Kan­di­da­tin der Regierung.

Und wenn dem Amt der Bun­des­prä­si­den­tIn über­haupt ein Sinn zukommt, dann kann es nicht der sein, als erwei­ter­ter Arm (oder gar als „Leucht­ra­ke­te“, wie es Prantl in der SZ heu­te schrieb) einer Regie­rung zu die­nen. Ob wir über­haupt einen Bun­des­prä­si­den­ten oder eine Bun­des­prä­si­den­tin brau­chen – auch das erscheint mir immer noch eher unsi­cher. Wenn, müss­te viel­leicht doch noch ein­mal über den Zuschnitt und das Wir­kungs­feld die­ser „Ersatz­kö­ni­gIn“ nach­ge­dacht werden.

Aber ich schwei­fe ab. Ursu­la von der Ley­en, aber auch Nor­bert Lam­mert – das wären Kan­di­da­tIn­nen, die ganz klar die Bot­schaft „von Mer­kels Gna­den“ mit sich tra­gen wür­den. Nun sieht es auf den ers­ten Blick so aus, als sei in der Bun­des­ver­samm­lung eine kla­re schwarz-gel­be Mehr­heit von 22 bis 24 Stim­men gege­ben. Die gibt es, kei­ne Frage:

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Auf den zwei­ten Blick – und ich bin über­zeugt davon, dass in die­sen Zei­ten ein sol­cher zwei­ter Blick not­wen­dig ist – bie­ten die Ver­hält­nis­se in der Bun­des­ver­samm­lung auch ande­re, viel­leicht etwas unge­wöhn­lich erschei­nen­de Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten; ein­mal abge­se­hen davon, dass es bis­her oft so war, dass die aus den Län­dern ent­sand­ten Frak­tio­nen eben nicht aus Frak­tio­nä­rIn­nen bestan­den, son­dern aus – durch­aus eigen­stän­dig han­deln­den – Pro­mi­nen­ten oder aus Per­so­nen mit Sym­bol­funk­ti­on. Die Dele­gier­ten für die Bun­des­ver­samm­lung aus den Län­dern wer­den in den nächs­ten Wochen gewählt. Dann wird sich zei­gen, ob es dies­mal anders ist, und in der beson­de­ren Situa­ti­on, in kur­zer Zeit eine Bun­des­ver­samm­lung zu beschi­cken, der Par­tei­dis­zi­plin ein höhe­rer Stel­len­wert ein­ge­räumt wird.

Gehen wir ein­mal davon aus, dass die „Blö­cke“ tat­säch­lich geschlos­sen abstim­men wer­den. Aber was sind das für Blö­cke? Ist es legi­tim, von einem schwarz-gel­ben und einem rot-grün(-roten) Block zu spre­chen? Wenn wir die „Bau­klötz­chen“ ein­mal anders sta­peln, erge­ben sich Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten, die unge­wöhn­lich sind – aber das Poten­zi­al mit sich brin­gen, eine Bun­des­prä­si­den­tin oder einen Bun­des­prä­si­den­ten zu fin­den, die oder der weder dem (schein­ba­ren) Quer­ein­stei­ger Köh­ler ent­spricht, noch dem einer lini­en­treu­en Vollblutpolitikerin.

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Ein Bei­spiel für eine sol­che unge­wöhn­li­che Kom­bi­na­ti­on wäre die Ampel. Was spricht dage­gen, mit einer Mehr­heit aus FDP, Grü­nen und SPD (gera­de auch mit Blick auf NRW …) und etwa 20 Dele­gier­ten aus ent­we­der der CDU/CSU oder der LINKEN Sabi­ne Leu­theu­ser-Schnar­ren­ber­ger zur Prä­si­den­tin zu küren?* Poli­tisch erfah­ren, mora­lisch inte­ger – eine Kan­di­da­tin, die in die­sem Amt nicht in der Abhän­gig­keit von der Bun­des­re­gie­rung stän­de, son­dern Spiel­räu­me nut­zen kann. Und natür­lich gäbe es noch ein paar wei­te­re Per­so­nen, für die eine sol­che Mehr­heit eine Grund­la­ge bie­ten könn­te. Es käme auf den Ver­such an.

Und wer es par­tout anders haben will: auch schwarz-grün hät­te in der Bun­des­ver­samm­lung eine Mehr­heit – um zum Bei­spiel Klaus Töp­fer oder Josch­ka Fischer ins Amt zu hie­ven. Oder, wenn’s denn wirk­lich sein muss: mit dem Stim­men einer gro­ßen Koali­ti­on eine ehe­ma­li­ge Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­prä­si­den­tIn o.ä. zu wählen.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es scha­de fän­de, wenn die Chan­ce, die in die­ser Kri­se steckt, ver­tan würde.

* Alter­na­tiv: mit rela­ti­ver Mehr­heit im drit­ten Wahl­gang – eine Gegen­kan­di­da­tIn müss­te, um vor­her erfolg­reich zu sein, die Stim­men der CDU/CSU, der LINKEN, der Frei­en Wäh­ler und der NPD auf sich vereinen.

Zwölf Vorschläge für die Köhler-Nachfolge

Gesine Schwan III
Mit ihr wäre das nicht passiert!


Nach Köh­lers Rück­tritt stellt sich die gro­ße Fra­ge: Wer denn jetzt? Die Fra­ge stellt sich umso drän­gen­der, als Köh­ler u.a. vor­ge­wor­fen wur­de, nur als „Mario­net­te“ schwarz-gel­ber Macht­wün­sche ins Amt gekom­men zu sein, und ein Nach­fol­ger oder eine Nach­fol­ge­rin natür­lich unbe­las­tet von der­ar­ti­gem zu sein hat. Umso bes­ser trifft es sich, dass klar ist, dass die Mehr­heit in der Bun­des­ver­samm­lung wei­ter­hin schwarz-gelb sein wird. Also bes­te Vor­aus­set­zun­gen für eine Wahl frei von par­tei­po­li­ti­schen Über­le­gun­gen und Zwän­gen. Nur: wer wird’s?

Hier zwölf Vorschläge:

12. von und zu Gut­ten­berg – wäre eigent­lich die Ide­al­be­set­zung als Ersatz­kö­nig, ist aber – so ein Ärger – um ein paar Mona­te zu jung für die grund­ge­setz­li­chen 40.

11. Wind­sor - ähn­lich sieht es mit Prin­ce Charles aus – zwar alt genug, aber kein deut­scher Staatsbürger.

10. Mey­er-Land­rut - nein, auch Lena ist zu jung. Egal, wie oft wer das noch per Twit­ter durchs Land posaunt. 

9. Mer­kel - wenn schon prä­si­den­tia­ler Stil, dann richtig. 

8. Fischer oder Voll­mer - Josch­ka oder Ant­je. Oder als Dop­pel­spit­ze, oder so. Aber soo über­par­tei­lich soll’s dann doch nicht sein. Oder?

7. Böhrn­sen - der Bun­des­rats­prä­si­dent, Bre­mer Bür­ger­meis­ter und der­zei­ti­ger Treu­hän­der des Bun­des­prä­si­den­ten­am­tes hat jetzt eine ein­mo­na­ti­ge Pro­be­zeit, um sich als „rot-grü­ner“ (Vol­ker Beck) Über­ra­schungs­kan­di­dat für das Amt zu profilieren.

6. Rütt­ger­s­koch­wulffoet­tin­ger von Beust - einer die­ser (ehe­ma­li­gen) Minis­ter­prä­si­den­ten, die jetzt irgend­wo unter­ge­bracht wer­den müs­sen. Vor­teil: so noch nicht zurück­ge­tre­ten, wäre in dem jewei­li­gen Land dann Spiel­raum für z.B. eine gro­ße Koali­ti­on unter Armin Laschet. Nach­teil: wenig glaub­wür­dig – war­um soll­ten mehr oder weni­ger abge­half­ter­te Minis­ter­prä­si­den­ten das Amt des Staats­ober­haupts aus­fül­len können? 

5. Schäub­le von der Ley­en-Wes­ter­wel­lescha­van - das sel­be gilt für der­zei­ti­ge Minis­te­rIn­nen. Dann doch lie­ber jemand von außerhalb. 

4. Schrö­der - wenn die Bun­des­ju­gend­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin von Köh­ler zu Schrö­der wech­seln kann, soll­te der all­seits (wo?) belieb­te (was?!) Ex-Bun­des­kanz­ler doch erst recht bes­te Vor­aus­set­zun­gen für einen Wech­sel von Köh­ler zu Schrö­der im höchs­ten Staats­amt mitbringen.

3. Käß­mann - ein reprä­sen­ta­ti­ves Amt, das weni­ger als das vor­he­ri­ge von mora­li­scher Vor­bild­haf­tig­keit lebt, und dafür pro­tes­tan­ti­sche Volks­nä­he mit hohen Sym­pa­thie­wer­ten belohnt. Bonus: Über­par­tei­lich­keit! (Auch wenn die SPD sie gleich mal als eige­ne Kan­di­da­tin ins Feld schubst). 

2. Süss­muth (oder Baum, oder Gen­scher, oder Hirsch, oder Geiß­ler [oder Töp­fer]) – also eine der CDU oder der FDP ange­hö­ren­de Per­sön­lich­keit mit elder sta­tes­per­son-touch, bei der der Ver­dacht der Par­tei­lich­keit tat­säch­lich! ent­fal­len wür­de. Jetzt müss­te nur noch jemand CDU und FDP dazu brin­gen, das als wich­tig anzu­se­hen. Viel­leicht, um die Wür­de des Amtes zu ret­ten. Oder so.

1. – Wozu (außer zu Reprä­sen­ta­tiv­zwe­cken) war das Amt des Bun­des­prä­si­den­ten noch­mal gut? Viel­leicht wäre es gar nicht das Schlech­tes­te, die Stel­le als Staats­ober­haupt ein­fach leer­ste­hen zu las­sen. Und mal zu schau­en, ob sich dann was ändert.

War­um blog­ge ich das? Als nicht ganz ernst­ge­mein­te Ergän­zung zu mei­nem vor­ste­hen­den Ein­trag zum Rücktritt.