Merkel angeschlagen, Wulff gewählt, alle zufrieden

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Jetzt ist’s also doch einer aus der Rie­ge der amts­mü­den Uni­ons-Minis­ter­prä­si­den­ten gewor­den. Wenn auch erst im drit­ten Wahlgang. 

Das heißt zunächst ein­mal: die Stra­te­gie von Bünd­nis 90/Die Grü­nen und SPD ist auf­ge­gan­gen: mit einem kon­ser­va­ti­ven Kan­di­da­ten, der über­zeu­gen­der daher­kommt als der nun gewähl­te Bun­des­prä­si­dent konn­ten eini­ge Wahl­leu­te aus den Rei­hen der Uni­on und der FDP dazu gebracht wer­den, sich zumin­dest im ers­ten und zwei­ten Wahl­gang doch nicht wie Auf­zieh­mäus­chen zu ver­hal­ten. Damit ist klar, dass Mer­kel an poli­ti­schem Gewicht ver­lo­ren hat. Ein Indiz dafür wird sein, dass der aus Spitz­na­me „Mut­ti“ in Zukunft noch viel häu­fi­ger zu hören sein wird. (Was aus gen­der­theo­re­ti­scher Sicht dahin­ter­steckt, dass eine Bun­des­kanz­le­rin so bezeich­net wird, wäre noch ein­mal einen eige­nen Bei­trag wert).
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Nicht mehr einsam – Rede zur Netzpolitik

Rede­ma­nu­skript, Rede zur Antrags­ein­brin­gung NP‑1 auf dem grü­nen Lan­des­aus­schuss 26.06.2010

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Lie­be Freun­din­nen und Freunde,

„ein­sam, über­wacht und arbeits­los“ – das waren die Befürch­tun­gen, die im Orwell-Jahr 1984 aus grü­ner Sicht mit Daten­schutz und Netz­po­li­tik ver­bun­den wur­den. Im Mit­tel­punkt der Kri­tik stand das ISDN-Tele­fon. Unter „neu­en Medi­en“ wur­de Kabel­fern­se­hen ver­stan­den. Und die Idee, dass mit Bild­schirm­text auch eine demo­kra­ti­sche Uto­pie ver­bun­den sein könn­te, wur­de vehe­ment ver­neint. So war das 1984. 

1994 gaben die ers­ten Brow­ser dann den Start­schuss für das Inter­net, wie es für die Mehr­heit heu­te All­tag ist. Selbst jetzt sind sicher­lich – obwohl das heu­te ja kein vir­tu­el­ler Par­tei­tag ist – min­des­tens zehn Men­schen online. Wenn der Innen­mi­nis­ter meint, dass das Stau­nen über das Netz jetzt ein­mal ein Ende haben kön­ne, dann hat er also nicht ganz unrecht. 

Heu­te, im Jahr 2010, ist das Netz eine Infra­struk­tur, die aus Arbeits­welt, Frei­zeit, aus den Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten – aber auch aus der Poli­tik – längst nicht mehr weg­zu­den­ken ist. Dass wir heu­te über­haupt über Netz­po­li­tik reden, fußt auf einem Beschluss der Lan­des­de­le­gier­ten­kon­fe­renz im letz­ten Novem­ber. Der wie­der­um geschah in Reak­ti­on auf die „Netz­be­we­gung“ und The­men von der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bis zur Zen­sur­in­fra­struk­tur. Stau­nen ist viel­leicht nicht not­wen­dig – Bedarf für poli­ti­sche Ein­mi­schung gibt es jedoch zuhauf.

Der Antrag NP‑1 will aber mehr sein als nur ein State­ment in die­ser Aus­ein­an­der­set­zung. Klar: wir machen uns für Netz­neu­tra­li­tät stark. Wir leh­nen es ab, Daten­schutz und Bür­ger­rech­te aus­zu­he­beln (egal, ob mit Hin­weis auf die Sicher­heits­la­ge oder aus Pro­fit­in­ter­es­se). Wir weh­ren uns gegen Zen­sur­ver­su­che. All das kommt nicht zu kurz – kei­ne Sorge! 

Letzt­lich aber gilt: wenn wir Netz­po­li­tik ernst­haft als grü­nes The­ma dis­ku­tie­ren wol­len, dann muss der Fokus wei­ter gefasst sein. Der Antrag NP‑1 nimmt die­se Quer­schnitts­per­spek­ti­ve ernst. Das bedeu­tet, Netz­po­li­tik über­all mit­zu­den­ken. Wer den Antrag durch­blät­tert, fin­det vie­le Anre­gun­gen, wo das Netz für ande­re Poli­tik­fel­der rele­vant wird. Drei Bei­spie­le: Wenn es um länd­li­che Räu­me geht, geht es auch um Breit­band­ver­sor­gung als Daseins­vor­sor­ge. Beim Ver­brau­cher­schutz müs­sen wir Online-Geschäf­te im Blick haben. Und wir dür­fen e‑Petitionen und digi­ta­le Bür­ger­be­geh­ren nicht ver­ges­sen, wenn Demo­kra­tie das The­ma ist. 

Eine Anein­an­der­rei­hung von Quer­schnit­ten ergibt aller­dings noch kei­ne kohä­ren­te Netz­po­li­tik. Daher hal­ten zwei „grü­ne Fäden“ unse­ren netz­po­li­ti­schen Ent­wurf zusammen.

Der eine grü­ne Faden ist die Teil­ha­be­ge­rech­tig­keit. Wie muss das Netz gestal­tet und poli­tisch regu­liert sein, um zu einer gerech­te­ren Teil­ha­be an Arbeit, Bil­dung und Demo­kra­tie in unse­rer Gesell­schaft bei­zu­tra­gen? Mit die­ser Fra­ge wird schnell deut­lich, dass wir über den „Zugang zum Zugang“ reden müs­sen. Es muss dar­um gehen, das Netz auch tat­säch­lich nüt­zen zu kön­nen – also eine Fra­ge der „Medi­en­päd­ago­gik“ (übri­gens nicht nur für Kin­der). Wir stel­len fest: Die alte „Rund­funk­me­ta­pher“ greift nicht. Viel­mehr haben wir es mit einem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­raum zu tun haben, des­sen akti­ve Nut­zung wir begrü­ßen und för­dern soll­ten – gera­de dann, wenn es um poli­ti­sche Teil­ha­be geht. Aber zur Teil­ha­be­per­spek­ti­ve gehört auch, dass es Men­schen gibt, die nicht online sein wol­len oder kön­nen. Gera­de in einer Netz­werk­ge­sell­schaft muss der Staat dafür Sor­ge tra­gen, dass die­se Grup­pen nicht ver­ges­sen werden.

Der zwei­te grü­ne Faden ist die Infor­ma­ti­ons­wirt­schaft. Was muss unter­nom­men wer­den, damit in Baden-Würt­tem­berg der Struk­tur­wan­del zur Wis­sens­ge­sell­schaft in einer nach­hal­ti­gen Form gelingt? Ein wich­ti­ges Ele­ment ist die Idee, Baden-Würt­tem­berg zum Spit­zen­stand­ort der „Green IT“ zu machen: das betrifft nicht nur die hier ansäs­si­gen Rechen­zen­trums­be­trei­ber, und die Fra­ge, wie deren Kli­ma­bi­lanz aus­sieht – allen vor­an das staat­li­che Bel­wue-Netz­werk. Nein: Wei­ter­ge­dacht heißt die­se Stra­te­gie, „Green IT“ zum durch­gän­gi­gen Leit­bild in Mit­tel­stand, Indus­trie und For­schung machen – und so Arbeits­plät­ze zu schaf­fen und die Wirt­schaft im Land zu för­dern. Zu einer umfas­send zukunfts­fä­hi­gen Infor­ma­ti­ons­wirt­schaft gehört aller­dings noch mehr. Dazu gehört die Qua­li­fi­zie­rung von Fach­kräf­ten. Dazu gehört bei­spiels­wei­se Open-Source-Soft­ware. Und dazu gehört nicht zuletzt die Aus­ein­an­der­set­zung mit der Fra­ge, was eigent­lich „gute Arbeit“ in der Netz­werk­ge­sell­schaft ausmacht. 

„Ein­sam, über­wacht und arbeits­los“? Ich möch­te dem heu­te, ein Vier­tel­jahr­hun­dert spä­ter, einen neu­en Drei­klang grü­ner Netz­po­li­tik gegen­über­stel­len. Denn wir haben inzwi­schen erfah­ren, dass das Netz sozia­le Zusam­men­hän­ge stär­ken kann. Wir sehen, dass Infor­ma­ti­ons-dienst­leis­tung Arbeit schafft, die weni­ger stark an Res­sour­cen­ver­brauch gekop­pelt ist. Wir haben aber auch gelernt, dass es wei­ter­hin not­wen­dig ist, für Ver­brau­cher­schutz und Bür­ger­rech­te im Netz zu kämp­fen – erst recht dann, wenn die Infra­struk­tur in pri­va­ter Hand liegt. 

Auf den Punkt gebracht: „Sozi­al ver­netzt, mün­dig nutz­bar und kli­ma­freund­lich“ – dass soll­te, mei­ne ich, das Leit­mo­tiv einer grü­nen Netz­po­li­tik mit Gestal­tungs­wil­len sein!

Ich bit­te euch um Zustim­mung zu unse­rem Antrag und freue mich auf die Debatte!

Quel­le: Kuhn, Fritz / Schmitt, Wolf­gang (Hrsg.) (1984): Ein­sam, über­wacht und arbeits­los. Tech­no­kra­ten ver­da­ten unser Leben. Stutt­gart: Die Grünen.

Foto: Grü­ne BaWü, Lizenz CC-BY-SA

Nach­trag: Hier geht’s zum Bericht der Par­tei über den TOP Netzpolitik

Nach­trag 2: Der Beschluss, der gegen­über dem Antrag in eini­gen Punk­ten ja noch modi­fi­ziert wur­de, ist jetzt online (pdf).

Kurz: Der virtuelle Gartenzaun

Viel­leicht hat ja jemand Lust, die fol­gen­de The­se zu dis­ku­tie­ren – Anlass ist die Ein­la­dungs­mail für eine Anhö­rung der grü­nen Land­tags­frak­ti­on Baden-Würt­tem­berg zu Goog­le Street View (am 8.7.), die von Kli­schees nur so trotzt über die ich mich geär­gert habe, weil sie m.E. ziem­lich ein­sei­ti­ge Stim­mungs­ma­che dar­stellt. Ich zitie­re (weil ich’s online (noch) nicht fin­de) (vgl. Ein­la­dung):

Mit Goog­le Street View wer­den aus einer Kame­ra­hö­he von fast 3 Metern flä­chen­de­ckend Stra­ßen, Häu­ser, Gara­gen, Gär­ten und Höfe für jeder­mann welt­weit im Inter­net ein­seh­bar gemacht; es geht also um weit mehr als Stra­ßen­an­sich­ten, son­dern um per­sön­li­che Daten, die den pri­va­ten Bereich betref­fen. Mit die­sen Daten kann man sich nicht nur die Hotels und Unter­künf­te für die nächs­te Feri­en­rei­se anse­hen, son­dern sie sind auch für Ver­si­che­run­gen und Ban­ken inter­es­sant, die schon heu­te über die Zuord­nung von Score­wer­ten die Kon­di­tio­nen für die Ver­trä­ge mit ihren Kun­den bestim­men. Auch poten­ti­el­le Ein­bre­cher kön­nen sich mit die­sen Daten bequem übers Inter­net loh­nen­de Objek­te aussuchen. 

Jetzt also mei­ne The­se dazu: dass es gera­de in Deutsch­land zu so einer vehe­men­ten Bür­ger­be­we­gung der Häus­le-Bau­er gegen Goog­le Street View kommt, hat wenig mit den hier genann­ten Argu­men­ten zu tun, und viel mit dem Drang, Zäu­ne und Mau­ern zu bau­en, sich abzu­schot­ten und bloß nicht über Geld (z.B. das Gehalt) zu reden oder den Mief hin­ter der Hei­le-Welt-Fas­sa­de – aus 3 m Höhe viel­leicht ein­seh­bar – zu thematisieren. 

Zuge­spitzt: Die Angst vor Goog­le Street View ist letzt­lich weni­ger eine sinn­vol­le Reflek­ti­on der deut­schen Erfah­rung der Büro­kra­ti­sie­rung der Ver­nich­tung, son­dern mehr ein letz­tes Auf­schei­nen der 1950er Jahre.

Experiment Minderheitsregierung

Rot-grün-rot: abge­sagt. Schwarz-rot: auf Eis gelegt. Die Ampel: aus. 

Viel­leicht kommt es in Nord­rhein-West­fa­len jetzt doch noch zu einer Min­der­hei­ten­re­gie­rung. „Tech­nisch“ wäre das ohne wei­te­res mög­lich. In der Lan­des­ver­fas­sung steht dazu unter Arti­kel 52 zur Wahl „des Minis­ter­prä­si­den­ten“ (bzw. eben der Minis­ter­prä­si­den­tin) folgendes:

Arti­kel 52

(1) Der Land­tag wählt aus sei­ner Mit­te in gehei­mer Wahl ohne Aus­spra­che den Minis­ter­prä­si­den­ten mit mehr als der Hälf­te der gesetz­li­chen Zahl sei­ner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustan­de, so fin­det inner­halb von 14 Tagen ein zwei­ter, gege­be­nen­falls ein drit­ter Wahl­gang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhält. Ergibt sich kei­ne sol­che Mehr­heit, so fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Vor­ge­schla­ge­nen statt, die die höchs­te Stim­men­zahl erhal­ten haben.

(3) Der Minis­ter­prä­si­dent ernennt und ent­läßt die Minis­ter. Er beauf­tragt ein Mit­glied der Lan­des­re­gie­rung mit sei­ner Ver­tre­tung und zeigt sei­ne Ent­schei­dun­gen unver­züg­lich dem Land­tag an. 

Sprich: um eine Regie­rung zu bil­den, braucht Han­ne­lo­re Kraft ent­we­der im ers­ten Wahl­gang eine abso­lu­te Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten (d.h. SPD, Grü­ne und LINKE müss­ten zusam­men stim­men), oder, wenn die LINKE kei­ne Lust dazu hat, im zwei­ten Wahl­gang eine Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men (SPD, Grü­ne für Kraft, CDU, FDP dage­gen, LINKE ver­lässt den Saal). Oder: im zwei­ten und drit­ten Wahl­gang gibt es kei­ne ein­fa­che Mehr­heit (weder für Kraft noch für Rütt­gers), dann kommt es zur Stich­wahl zwi­schen Kraft und Rütt­gers – und hier reicht dann die höchs­te Stim­men­zahl, also die ein­fa­che Mehr­heit (SPD+Grüne für Kraft > CDU+FDP für Rütt­gers, ganz egal, was die LINKE macht).

Es wäre also geset­zes­tech­nisch ohne wei­te­res – aller­dings mög­li­cher­wei­se erst im vier­ten Wahl­gang – mach­bar, dass Han­ne­lo­re Kraft Minis­ter­prä­si­den­tin von NRW wird. Auch wenn sie eine Min­der­hei­ten­re­gie­rung bis­her aus­ge­schlos­sen hat. Prak­tisch not­wen­dig dafür wäre natür­lich zumin­dest eine rot-grü­ne Ver­ein­ba­rung über gemein­sa­me Zie­le und auch über das Personal.

Die Minis­te­rIn­nen wer­den von der Minis­ter­prä­si­den­tin ernannt (s.o.) – hier wäre also kei­ne wei­te­re Abstim­mung not­wen­dig. Rele­vant wird die abso­lu­te Mehr­heit im Par­la­ment dann erst wie­der, wenn es dar­um geht, im Land­tag über Geset­ze zu entscheiden:

Arti­kel 44

(1) Der Land­tag ist beschluß­fä­hig, wenn mehr als die Hälf­te der gesetz­li­chen Mit­glie­der­zahl anwe­send ist.

(2) Der Land­tag faßt sei­ne Beschlüs­se mit Stimmenmehrheit. 

Der Begriff „Stim­men­mehr­heit“ ist nun nicht ganz klar – die Geschäfts­ord­nung des Land­tags präzisiert:

§ 42 (4) Die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men ent­schei­det. Stimm­ent­hal­tun­gen und ungül­ti­ge Stim­men zäh­len nicht mit. 

Stim­men­mehr­heit heißt hier also, dass es für einen Antrag mehr Ja-Stim­men als Nein-Stim­men gege­ben haben muss – Rot-grün hat also solan­ge eine Mehr­heit, solan­ge min­des­tens eine zwei Abge­ord­ne­te oder ein Abge­ord­ne­ter einer der ande­ren Frak­tio­nen sich ent­hält ent­hal­ten [Nach­trag: klei­ner Rechen­feh­ler mei­ner­seits: 91–1=90, damit wäre Stim­men­gleich­heit gege­ben, aber kei­ne Mehr­heit, erst bei 91–2=89 zu 90 wäre dann die Stim­men­mehr­heit für rot-grün da]. Noch bes­ser wäre es natür­lich, wenn min­des­tens eine Per­son aus einer ande­ren Frak­ti­on zustimmt. [Hier stimmt die Rech­nung: 90+1=90 > 91–1=90] Klingt nach har­ter Arbeit, scheint mir aber nicht unmög­lich zu sein.

Zudem kennt NRW nur ein kon­struk­ti­ves Miss­trau­ens­vo­tum. In der Ver­fas­sung heißt es:

Arti­kel 61

(1) Der Land­tag kann dem Minis­ter­prä­si­den­ten das Miß­trau­en nur dadurch aus­spre­chen, daß er mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men einen Nach­fol­ger wählt.

(2) Zwi­schen dem Antrag auf Abbe­ru­fung und der Wahl müs­sen min­des­tens acht­und­vier­zig Stun­den liegen. 

D.h.,. CDU, FDP und LINKE müss­ten sich auf eine gemein­sa­me Kan­di­da­tin eini­gen, um eine Minis­ter­prä­si­den­tin Kraft abzu­wäh­len. Klingt eher unwahrscheinlich.

Ein­zi­ges grö­ße­res Hin­der­nis: das Selbst­auf­lö­sungs­recht des Land­tags. Wenn CDU, FDP und LINKE sich alle – bis zur letz­ten Frau und bis zum letz­ten Mann – einig sind, dass sie den Land­tag auf­lö­sen wol­len, hät­ten sie die Mehr­heit dazu:

Arti­kel 35

(1) Der Land­tag kann sich durch eige­nen Beschluß auf­lö­sen. Hier­zu bedarf es der Zustim­mung der Mehr­heit der gesetz­li­chen Mitgliederzahl.

(2) Der Land­tag kann auch gemäß Arti­kel 68 Abs. 3* auf­ge­löst werden.

(3) Nach der Auf­lö­sung des Land­tags muß die Neu­wahl bin­nen sech­zig Tagen stattfinden. 

Dazu müss­te aber die Moti­va­ti­on da sein, nach einer Neu­wahl bes­ser als vor­her dazu­ste­hen. Inso­fern hal­te ich die­sen Fall auch nicht unbe­dingt für sehr wahrscheinlich.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es begrü­ßen wür­de, wenn SPD und Grü­ne in NRW sich auf das Expe­ri­ment Min­der­heits­re­gie­rung ein­las­sen wür­den, statt so lan­ge zu wäh­len, bis irgend­wer eine abso­lu­te Mehr­heit hat – oder eine unnö­ti­ge gro­ße Koali­ti­on einzugehen.

* Dabei geht es dar­um, dass der Land­tag auf­ge­löst wer­den muss, wenn die Lan­des­re­gie­rung ein vom Land­tag abge­lehn­tes Gesetz per Volks­ent­scheid durchsetzt.

Teilhabe: Das Netz als Rückgrat der Gesellschaft

Gera­de ist die aktu­el­le Aus­ga­be der „Grü­nen Blät­ter“ – der Mit­glie­der­zeit­schrift der baden-würt­tem­ber­gi­schen Grü­nen, Nr. 2/2010 – erschie­nen. Die wid­met sich der Netz­po­li­tik (u.a. mit Bei­trä­gen von Chris Kühn, Julia See­li­ger, Kon­stan­tin von Notz und Lavi­nia Steiner/Henning Schü­rig), ist aber lei­der – soweit ich das sehe – noch nicht online inzwi­schen auch online (pdf). War­um Netz­po­li­tik? Sie­he hier.

Von mir ist auch was ent­hal­ten, näm­lich die­ser Text hier:

Teilhabe: Das Netz als Rückgrat der Gesellschaft

Als „back­bone“, Rück­grat, wer­den die gro­ßen Inter­net­ka­bel bezeich­net. Die­ses Bild hat einen wah­ren Kern: Wirt­schaft und Arbeit, aber auch Tei­le des Pri­vat­le­bens in einer mobi­ler und glo­ba­ler gewor­de­nen Gesell­schaft sind heu­te vom Zugang zu die­ser Infra­struk­tur abhän­gig. So ist das Inter­net schon jetzt für vie­le die ers­te Nach­rich­ten­quel­le, die ers­te Anlauf­stel­le bei Pro­ble­men – und der ers­te Schritt hin zu poli­ti­scher Beteiligung.

Der Sozio­lo­ge Manu­el Cas­tells hat dafür bereits 1999 den Begriff „Netz­werk­ge­sell­schaft“ geprägt. In der Netz­werk­ge­sell­schaft hängt gesell­schaft­li­che Teil­ha­be davon ab, ob jemand „ange­schlos­sen“ ist oder nicht. Das betrifft gan­ze Regio­nen eben­so wie sozia­le Grup­pen und Indi­vi­du­en. Das heißt auch: Die Poli­tik muss nicht mehr nur den Zugang zu Rund­funk und Tele­fon sicher­stel­len. Heu­te gehört der Zugang zum Netz zur Daseins­vor­sor­ge und muss ent­spre­chend abge­si­chert wer­den – gera­de auch in länd­li­chen Regio­nen. So gibt es in Finn­land einen Rechts­an­spruch auf Breit­band. Es geht aber auch dar­um, zu wel­chen Kon­di­tio­nen Netz­ver­trä­ge ange­bo­ten wer­den, und ob es Alter­na­ti­ven gibt, damit der Zugriff auf das Netz nicht vom Geld­beu­tel abhän­gig ist. 

Netz­zu­gang als Teil­ha­be­fra­ge meint jedoch noch mehr. Ange­spro­chen ist etwa die Medi­en­kom­pe­tenz, um das Netz erschlie­ßen und aktiv und gezielt nut­zen zu kön­nen. Dazu gehört die Kom­pe­tenz zur sou­ve­rä­nen Nicht­nut­zung. Ein leben­di­ges und viel­fäl­ti­ges Netz kann kei­ne Ein­bahn­stra­ße der Unter­hal­tungs­in­dus­trie sein. Gera­de die Mög­lich­keit, mit vie­len auf glei­cher Ebe­ne zu kom­mu­ni­zie­ren, ist eine Stär­ke des Net­zes. Aus dem pas­si­ven Medi­en­kon­sum kann so ein Gespräch werden.

Dazu braucht es poli­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen: Netz­neu­tra­li­tät heißt, unter­schied­li­che Daten­strö­me gleich zu behan­deln. Stan­dards des Daten­aus­tauschs müs­sen offen und all­ge­mein ver­wend­bar sein. Apple kon­trol­liert die Inhal­te auf dem iPad, Goog­le wird immer mehr zur „Daten­kra­ke“ und Face­book miss­ach­tet den Daten­schutz. Je mehr das all­täg­li­che Han­deln im Pri­vat­le­ben und am Arbeits­platz von der Macht pri­va­ter Fir­men abhängt, des­to wich­ti­ger wird es, hier Ver­brau­cher­schutz und grund­le­gen­de Rech­te durch­zu­set­zen: Wer ent­schei­det, wer teil­neh­men darf, wel­che Inhal­te erlaubt sind, und was mit gesam­mel­ten Nut­zungs­da­ten passiert?

Zum Netz als Medi­um der Teil­ha­be gehört es nicht zuletzt, dass öffent­lich pro­du­zier­ter Daten in offe­nen For­ma­ten bereit gestellt wer­den – von amt­li­chen Land­kar­ten bis hin zu wis­sen­schaft­li­chen Arbei­ten und Gut­ach­ten. So kann das Netz auch die Demo­kra­tie stär­ken: wenn etwa Sit­zungs­pro­to­kol­le und Beschlüs­se nach­les­bar und kom­men­tier­bar sind. Und war­um nicht online Unter­schrif­ten für Bür­ger­be­geh­ren und Volks­ent­schei­de sammeln?

In der Wis­sens­ge­sell­schaft ist der Zugang zum Netz eine poli­ti­sche Fra­ge. Jetzt kommt es dar­auf an, die rich­ti­gen Ant­wor­ten auf die­se Fra­ge zu fin­den – ohne dabei zu ver­ges­sen, dass es auch in Zukunft mög­lich sein muss, sich gegen die Nut­zung moder­ner Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel zu entscheiden.