Schlagwort-Archive: beteiligung

Beteiligt euch! Oder: die Angst der deutschen Behörde vor dem Unkalkulierbaren

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Tunnel of power I

Ein Aufregerthema der letzten Tage war im politischen Baden-Württemberg die Beteiligungsplattform. Eigentlich war klar, dass es diese Ergänzung des Landesportals geben sollte – wenige Tage vor dem Start meldete sich dann die SPD-Fraktion in Person ihres Anführers presseöffentlich mit Bedenken. Es müsse doch erst einmal einen Probelauf geben – und zwischen den Zeilen habe ich auch Bedenken gelesen, dass (organisierte) BürgerInnen eine Beteiligungsplattform dazu nutzen könnten, sich (organisiert) zu beteiligen. Und auf diese populären Meinungsäußerungen müsste dann ja reagiert – und möglicherweise gegen den geäußerten Volkswillen – regiert werden.

Heute ist das Beteiligungsportal der Staatsrätin für Ziviligesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler jetzt doch gestartet. Im Probebetrieb, d.h. mit geringerer Verpflichtung für die einzelnen Häuser, mitzumachen, und mit dem Ziel einer Evaluation. Aber: es läuft!

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Tsunami quergelesen

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Internet-Tsunami-Spirale nach Lachenmayer et al. 2013, S. 262, Lizenz: CC-BY-NC-SA

Vor wenigen Tagen ist eine Studie zur politischen Öffentlichkeit und Meinungsbildung im Netz erschienen (Lachenmayer et al. 2013). Neu an dieser Studie ist der Fokus darauf, wie »Internet-Tsunamis« entstehen. Damit meinen die AutorInnen Resonanz-Phänomene zwischen Netzmedien, Massenmedien und letztlich der Politik. Mit Hilfe explorativer Interviews und anhand der vier Fallbeispiele der Plagiatsaffäre um Guttenberg, der Occupy-Wallstreet-Bewegung, dem Arabischen Frühling und der Anti-ACTA-Bewegung nähern die AutorInnen sich einer sozialwissenschaftlichen Beschreibung und Analyse dieses Phänomens.

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Pure Transparenz wird niemals siegen

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Water texture

Heute tagt die grüne BAG Medien & Netzpolitik in Berlin. Da ich andere Termine hatte und nicht teinehmen konnte, hatte ich heute morgen – mehr scherzhaft – danach gefragt, ob die BAG-Sitzung denn gestreamt wird. Wird sie erwartungsgemäß nicht, und, an die eigene Nase gefasst, auch »meine« BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik nächstes Wochenende wird voraussichtlich ohne Stream auskommen. Ja, schlimmer noch: Wenn ich drüber nachdenke, finde ich es ganz gut, wenn Parteiarbeitsgruppen zwar mitgliederöffentlich, aber eben doch in einem einigermaßen geschützten Raum tagen.

Ähnlich wie bei der Videoüberwachung öffentlicher Plätze ist es vermutlich allein schon die Ankündigung, dass gestreamt wird, die mehr oder weniger subtil das Verhalten Einzelner beeinflusst. Kurz: Ich glaube, dass unter Ausschluss der virtuellen Öffentlichkeit offener geredet wird, dass über noch »geheime« Dinge informiert wird, die z.B. aus Sicht der Bundestagsfraktion andere Fraktionen noch nicht mitbekommen sollen, dass in den Länderberichten nicht nur Erfolgsmeldungen auftauchen, sondern auch Selbstkritik. Und ich glaube, dass all das anders wäre, wenn die breite Netzöffentlichkeit dabei wäre, sich vielleicht sogar einmischen könnte.

Wichtig ist mir, dass dieses Argument kein generelles Argument gegen die (gestreamte) Öffentlichkeit von Sitzungen ist. Ich finde es gut, dass unsere Parteitage offen für alle sind und im Netz übertragen werden. Gleiches gilt für die Landtagssitzungen oder für Gemeinderatssitzungen (derzeit in Baden-Württemberg ein heißes Thema, weil der Datenschutzbeauftragte das Livestreaming verboten hat, solange es dafür keine explizite Gesetzesgrundlage gibt).

Bei Ausschusssitzungen bin ich ambivalent. Die sind in Baden-Württemberg derzeit generell nicht-öffentlich und werden nur in Ausnahmefällen (etwa bei Anhörungen) geöffnet. Da hier gewählte VolksvertreterInnen stellvertretend für alle debattieren, wäre ich prinzipiell dafür, sie öffentlich zu machen. Allerdings befürchte ich, dass das in der Tat Veränderungen der Diskussionskultur hin zu noch mehr Schaufenster und noch weniger Sachargumentation mit sich bringt.

Damit wird auch deutlich, dass das Problem tiefer liegt: Parlamentssitzungen sind zwar öffentlich, die eigentlichen Entscheidungen fallen aber anderswo. Die dort vorgetragenen Argumente richten sich damit weniger an die anderen Abgeordneten als vielmehr an die Öffentlichkeit. Sie dienen der Selbstpositionierung, sie dienen dazu, Gesetze und Themen mit zugespitzten Botschaften zu verknüpfen. Wie abgestimmt wird, entscheidet sich in den Arbeitskreisen der Fraktion, eventuell in der Fraktionssitzung – beides geschlossene Orte. Und wie die Regierungsfraktionen handeln, hat auch etwas damit zu tun, was im Kabinett entschieden wird (und andersherum) – wiederum ein Ort höchster Verschwiegenheit.

Um zurück zu den Sitzungen grüner Bundesarbeitsgemeinschaften zu kommen: Wenn die relevant für die Weiterentwicklung der innerparteilichen Meinungen sind, dann funktionieren sie nur, wenn Abgeordnete dort offen reden können. Die wiederum sind – von Land zu Land unterschiedlich, m.E. in den Ländern mit Regierungsbeteiligung ganz besonders ausgeprägt – aber an die Kultur der nur zu besonderen Anlässen geöffneten Türen gewöhnt. Und handeln danach.

Vertraulichkeit hat nicht ohne Grund etwas mit Vertrauen und mit Vertrautheit zu tun. Bisher vertrauliche Meinungsbildungsprozesse transparent zu machen (Ergebnisse sind noch einmal eine andere Frage), ist in einer »intransparent society« ein potenzieller Vertrauensbruch. Und deswegen sehr viel weniger einfach umzusetzen, als es die plakativen Piratenforderungen und die technischen Möglichkeiten suggerieren.

P.S.: Extrembeispiel für die weitere Debatte: die Forderung der Piraten, Koalitionsverhandlungen zu streamen.

Warum blogge ich das? Weil diese Gedanken – die nicht abgeschlossen sind – schlecht in 140 Zeichen passen. Dank an @sebaso, @neina_hh, @themroc, @christiansoeder und @mrtopf für Anregungen auf Twitter.

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Nicht jede Dummheit ist ein Skandal

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Darum geht’s: das Wahlkampftool »Da müssen wir ran« der Berliner Grünen

Die Berliner Grünen starten im Wahlkampf ein Online-Tool, mit dem BürgerInnen sagen können, wo es brennt (siehe auch hier). Nicht die ersten mit dieser Idee, trotzdem eine gute Idee – gerade für einen Onlinewahlkampf. Das Netz regt sich dennoch auf. Worüber? Darüber, dass der Pressetermin zur Einweihung des Tools samt Bürgermeisterkandidatin Renate Künast ein bisschen arg nach Inszenierung ausschaut. Denn der Bürger, der da ein Radwegproblem meldet, ist Andreas Gebhard, Inhaber der Agentur »Newthinking«, die den Online-Wahlkampf der Berliner Grünen managt unterstützt. Nicht sehr klug.

Interessierte Kräfte (SPD) nennen das dann gleich Astroturfing. So weit würde ich definitiv nicht gehen. Das Tool ist echt, das Problem ist echt, nur der Start war »scripted reality«. Andreas selbst tut so, als wäre es reiner Zufall, dass Renate die Agentur mit dem Testproblem beehrt hat. Das halte ich nun auch wieder nur für bedingt glaubwürdig. Und selbst wenn’s so gewesen wäre: Dass der »politische Gegner« samt einer manchmal ein bisschen neidisch auf Netzpolitik.org und andere Newthinking-Projekte schauenden Netzöffentlichkeit so einen Fauxpaus hernehmen wird, um ihm breitestmöglich auszuwalzen, war doch absehbar, oder?

Und da ist – kommunikationstechnisch von Shell/Brent Spar angefangen – die einzige vernünftige Reaktion meiner Meinung nach ein aufrichtiges »Tut uns leid, da haben wir Mist gebaut.« Das kann dann durchaus auch positiv gewendet werden: Als Mittel, um dem Tool Aufmerksamkeit zu verschaffen, und als Plattform, um klar und transparent mitzuteilen, wie die Berliner Grünen in Zukunft auf Meldungen über das Portal reagieren werden. Die Chance scheint mir halb verpasst – schade.

Trotzdem ist das kein Astroturfing. Das wäre es dann, wenn das Tool größtenteils mit Meldungen aus der Partei heraus gefüllt würde, um so Bürgernähe zu simulieren. Idealerweise mit Meldungen, die eh schon am Behobenwerden sind.

Aber darum geht es hier nicht: Es geht um ein spannendes partizipatives Wahlkampftool, dessen Start leider ein bisschen verbockt wurde. Was das Tool nicht schlechter macht. Da müssen wir ran!

So, und damit können wir alle zusammen jetzt auf den nächsten Online-Fehltritt der SPD warten, um da kräftig draufzuhauen.

Warum blogge ich das? Weil ich glaube, dass dieses Tool eine bessere Presse verdient hat als die, die einige sich da gerade zurechtspinnen. (Disclaimer: ich kenne Andreas aus der grünen Partei und der gemeinsamen Arbeit in medien- und netzpolitischen Projekten).

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Hamburger Wahlrecht

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People waiting II

Spannend an der Wahl in Hamburg finde ich ja das Wahlrecht. Das ist ziemlich demokratisch (insofern darunter verstanden wird, dass der Einfluss der WählerInnen auf die parteiliche wie persönliche Zusammenstellung des Parlaments sehr groß ist), aber auch ein bisschen unübersichtlich, weil es sehr viele Schalthebel gibt. Eine ausführliche Darstellung gibt es z.B. bei wahlrecht.de.

Wenn ich es richtig verstehe, dann gibt es – erstmal vereinfacht – eine Landesstimme und eine Wahlkreisstimme. Die Landesstimme legt (abgesehen von Überhang- und Ausgleichsmandaten) fest, welche Parteien in welchem Verhältnis in die Bürgerschaft kommen. Deswegen konnte Sonntag Nacht auch nach dem vorläufigen Auszählen der Landesstimmen ein »Teilergebnis« mit Fraktionsstärken verkündert werden. Die Wahlkreisstimme legt fest, welche Person im Wahlkreis gewählt wird. Es gibt 71 Sitze, die in Wahlkreisen vergeben werden, und weitere im Regelfall 40 Sitze im Parlament, die anderweitig vergeben werden. Wichtig für die Zusammensetzung der Bürgerschaft ist aber erstmal die Landesstimme (was schade ist, weil die GAL bei der Wahlkreisstimme deutlich besser abschneidet …).

Komplizierter wird das ganze dadurch, dass es nicht eine Landes- und eine Wahlkreisstimme gibt, sondern jeweils fünf, die wohl auch noch kumuliert und panaschiert werden können. Im Wahlkreis leuchtet mir das auch unmittelbar ein, weil es Mehrpersonenwahlkreise sind (in denen 3 bis 5 Personen gewählt werden) – von den 14 GAL-Mandaten wurden wohl 12 direkt in Wahlkreisen errungen, wobei die GAL jeweils auf Platz 3 oder 4 in den Wahlkreisen liegt.

Warum es fünf Landesstimmen gibt, und warum diese auch noch auf verschiedene Listen verteilt werden können, ist mir noch nicht so ganz klar. Letztlich geht es hier wohl darum, die Reihung auf der Landesliste zu beeinflussen. Möglich ist es aber auch, mehrere Parteien in unterschiedlichen Anteilen zu wählen – eine Option, von der wohl vor allem WählerInnen der GAL Gebrauch gemacht haben.

Der aktuelle Auszählungsstand und die Liste der über die Wahlkreise gewählten Personen ist übrigens hier zu finden. Heute nachmittag soll das Endergebnis feststehen – zu den vorläufigen Fraktionsstärken kommen dann gegebenenfalls noch Überhangs- und Ausgleichsmandate. Aus Hamburger Kreisen ;-) heißt es aber, dass es unwahrscheinlich sei, dass es dazu kommt.

Im Vergleich zum baden-württembergischen Wahlrecht, bei dem eine einzige Stimme abgegeben wird (die sowohl darüber entscheidet, welche Partei wie viele Sitze erhält, als auch personengebunden über die Direktmandate in den Wahlkreisen) ist das Hamburger Wahlrecht komplizierter, bietet aber auch deutlich mehr Möglichkeiten für die WählerInnen zur Einflussnahme. Auch die GAL-Fraktion wird nur in Teilen der von der Partei aufgestellten Liste entsprechen (insbesondere der »Platz-31-Effekt« – neue Seite, viele Stimmen – ist interessant). Trotzdem hatte die GAL die Möglichkeit, den WählerInnen die präferierte Liste zu präsentieren. Das ist in Baden-Württemberg bekanntlich anders: hier sind es die relativen Stärken der Parteien in den einzelnen Wahlkreisen, die letztlich darüber entscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen, ohne dass – über die eher symbolische Benennung von SpitzenkandidatInnen hinweggesehen – kaum ein Einfluss der Landespartei auf die potenzielle Fraktionszusammensetzung besteht.

In Hamburg (neu) wie in Baden-Württemberg (klassisch) ist eine starke Personalisierung des Wahlkampfs möglich. Diese tauchte im Wahlkampf in Hamburg allerdings kaum auf – möglicherweise auch deswegen, weil es zumindest bei CDU, SPD und LINKEN »Fairnessabkommen« gab, die es den KandidatInnen auf den hinteren Plätzen quasi verboten haben, Werbung in eigener Sache zu machen.

Bleibt letztlich die Frage, was besser ist – ein personalisiertes Wahlrecht mit einer Kopplung aus Parteivorschlägen und starken Einflussmöglichkeiten der WählerInnen (Hamburg), ein personalisiertes Wahlrecht alter Form (Baden-Württemberg) – oder das klassische Listenwahlrecht mit einem deutlich geringeren Anteil an Personalisierung über Wahlkreismandate, wie es beispielsweise in NRW oder bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommt. Ich finde es jedenfalls spannend, dass es – durch Volksentscheide durchgesetzt – in einigen Bundesländern Experimente mit innovativeren Wahlrechtsformen gibt. Einen Idealtypus, der einen hohen demokratischen Einfluss, eine relativ simple Stimmabgabe ohne die Gefahr vieler ungültiger Stimmen und eine gewisse Möglichkeit von Parteien, ihre Präferenzen zumindest zu vermitteln, zusammenbringt, sehe ich allerdings noch nicht.

Warum blogge ich das? Was bleibt einem bei einem SPD-Absolutsieg auch übrig …? Und falls mich jemand bei der Darstellung des Hamburger Wahlrechts korrigieren möchte: gerne.

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