Kurz: Sanktionsmoratorium – Hartz-IV-Schikanen abwählen heißt grün wählen

Die frag­wür­di­ge Sank­ti­ons­pra­xis gegen Erwerbs­lo­se muss sofort gestoppt werden!

Hartz-IV-Sank­tio­nen bedeu­ten die Kür­zung des Lebens­not­wen­di­gen. Sie sind unan­ge­mes­sen und ent­spre­chen nicht unse­rer demo­kra­ti­schen Gesellschaftsform.

Um fai­re Lösun­gen zu schaf­fen, ist die Anwen­dung des § 31 SGB II auszusetzen. 

Das ist die Kern­for­de­rung des Bünd­nis­ses für ein Sank­ti­ons­mo­ra­to­ri­um.

Inzwi­schen haben auch vie­le Grü­ne die­sen For­de­rung unter­schrie­ben – was nicht wei­ter ver­wun­der­lich ist, weil die Aus­sa­ge den For­de­run­gen des grü­nen Wahl­pro­gramms ent­spricht, das in Bezug auf Hartz IV eine bemer­kens­wert deut­li­che Spra­che findet. 

Auch wenn ich wie Jörg Rupp ein bedin­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men und die Abschaf­fung – und nicht nur Aus­set­zung – von Sank­tio­nen bei Hartz IV hilf­reich fän­de, ist das Sank­ti­ons­mo­ra­to­ri­um ein rich­ti­ger ers­ter Schritt. Um Hartz-IV-Schi­ka­nen abzu­wäh­len, muss nie­mand das Kreuz bei „DIE LINKE“ machen – das geht auch mit grün. Gut so.