Linux auf dem Lifebook B2154

Bedtop computing

Vorspann

Mein Arbeits­platz­rech­ner ist ein Desk­top; Note­books sind und waren für mich immer ein „Unter­wegs-Ding“. Schon vor der aktu­el­len Net­book-Wel­le – der ich mich inzwi­schen ange­schlos­sen habe – hat­te ich des­we­gen Wert dar­auf gelegt, ein mög­lichst klei­nes und leich­tes Note­book zu haben. Mei­ne Wahl vor 10 Jah­ren ist auf ein Fuji­tsu-Sie­mens Life­book B2154 gefal­len: leicht, klein, ohne ein­ge­bau­te Lauf­wer­ke, mit vie­len USB-Anschlüs­sen, mit einem – inzwi­schen lei­der nicht mehr funk­tio­nie­ren­dem – Touch­screen und mit der Mög­lich­keit, Dis­ket­ten­lauf­werk und CD-Lauf­werk extern anzu­schlie­ßen. Für dama­li­ge Ver­hält­nis­se war die Aus­stat­tung okay: Cele­ron-Pro­zes­sor mit 450 MHz, eine 6 GB-Fest­plat­te und 128 MB RAM. (Ein biß­chen mehr zu den tech­ni­schen Daten).

Fast for­ward: heu­te ist die­ses Note­book stark ange­schrammt, steht nur im Schrank – und wür­de eigent­lich immer noch gut lau­fen, wenn es nicht durch ein Net­book ersetzt wor­den wäre. Einer der Grün­de für das Net­book (außer, dass es noch klei­ner und leich­ter ist): Win­dows 98SE auf dem Life­book wirkt inzwi­schen doch arg alter­tüm­lich – vor allem, da der USB-Sup­port nur bedingt gege­ben ist. Fak­tisch heißt dass, das jede neue USB-Hard­ware (z.B. ein USB-Stick oder eine Maus!) erst funk­tio­niert, wenn der ent­spre­chen­de Win­dows-98-Trei­ber instal­liert wurde. 

Da das Life­book recht klein ist, nimmt es auch als Dritt­rech­ner – oder poten­zi­el­ler Spiel-Rech­ner für mei­ne Kin­der – nicht so viel Platz weg. Es darf also dablei­ben. Die Näch­te an die­sem Wochen­en­de habe ich dann mit dem Com­pu­ter­ge­ek-Spiel „Linux instal­lie­ren“ zugebracht.

Mein ers­ter Plan war, die aktu­el­le Ubun­tu-Ver­si­on zu instal­lie­ren. Lei­der habe ich erst nach dem 750-MB-Down­load gemerkt, dass das Life­book dafür doch ein biß­chen alt ist. Weder woll­te der Instal­ler Wubi über­haupt star­ten, noch pass­te irgend­was zu den Hardware-Voraussetzungen.

Auf ent­spre­chen­de Kom­men­ta­re hin kam dann auf Twit­ter der Hin­weis auf Pup­py Linux. Das ist eine abge­speck­te Linux-Dis­tri­bu­ti­on, die dar­auf aus­ge­legt ist, auch mit älte­ren Rech­nern zu funk­tio­nie­ren. Es gibt noch ande­re, aber Pup­py Linux sah erst­mal gut aus, vor allem, da die neus­te Ver­si­on „Lucid Pup­py“ wohl mit Ubun­tu-Pake­ten kom­pa­ti­bel ist. Auch wenn ich Hun­de nicht so mag.

Schritt für Schritt

Was habe ich gemacht, um Lucid Pup­py 5.01 auf dem Life­book B2154 unter Win­dows 98SE zu installieren?
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Experiment Minderheitsregierung

Rot-grün-rot: abge­sagt. Schwarz-rot: auf Eis gelegt. Die Ampel: aus. 

Viel­leicht kommt es in Nord­rhein-West­fa­len jetzt doch noch zu einer Min­der­hei­ten­re­gie­rung. „Tech­nisch“ wäre das ohne wei­te­res mög­lich. In der Lan­des­ver­fas­sung steht dazu unter Arti­kel 52 zur Wahl „des Minis­ter­prä­si­den­ten“ (bzw. eben der Minis­ter­prä­si­den­tin) folgendes:

Arti­kel 52

(1) Der Land­tag wählt aus sei­ner Mit­te in gehei­mer Wahl ohne Aus­spra­che den Minis­ter­prä­si­den­ten mit mehr als der Hälf­te der gesetz­li­chen Zahl sei­ner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustan­de, so fin­det inner­halb von 14 Tagen ein zwei­ter, gege­be­nen­falls ein drit­ter Wahl­gang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men erhält. Ergibt sich kei­ne sol­che Mehr­heit, so fin­det eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Vor­ge­schla­ge­nen statt, die die höchs­te Stim­men­zahl erhal­ten haben.

(3) Der Minis­ter­prä­si­dent ernennt und ent­läßt die Minis­ter. Er beauf­tragt ein Mit­glied der Lan­des­re­gie­rung mit sei­ner Ver­tre­tung und zeigt sei­ne Ent­schei­dun­gen unver­züg­lich dem Land­tag an. 

Sprich: um eine Regie­rung zu bil­den, braucht Han­ne­lo­re Kraft ent­we­der im ers­ten Wahl­gang eine abso­lu­te Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten (d.h. SPD, Grü­ne und LINKE müss­ten zusam­men stim­men), oder, wenn die LINKE kei­ne Lust dazu hat, im zwei­ten Wahl­gang eine Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men (SPD, Grü­ne für Kraft, CDU, FDP dage­gen, LINKE ver­lässt den Saal). Oder: im zwei­ten und drit­ten Wahl­gang gibt es kei­ne ein­fa­che Mehr­heit (weder für Kraft noch für Rütt­gers), dann kommt es zur Stich­wahl zwi­schen Kraft und Rütt­gers – und hier reicht dann die höchs­te Stim­men­zahl, also die ein­fa­che Mehr­heit (SPD+Grüne für Kraft > CDU+FDP für Rütt­gers, ganz egal, was die LINKE macht).

Es wäre also geset­zes­tech­nisch ohne wei­te­res – aller­dings mög­li­cher­wei­se erst im vier­ten Wahl­gang – mach­bar, dass Han­ne­lo­re Kraft Minis­ter­prä­si­den­tin von NRW wird. Auch wenn sie eine Min­der­hei­ten­re­gie­rung bis­her aus­ge­schlos­sen hat. Prak­tisch not­wen­dig dafür wäre natür­lich zumin­dest eine rot-grü­ne Ver­ein­ba­rung über gemein­sa­me Zie­le und auch über das Personal.

Die Minis­te­rIn­nen wer­den von der Minis­ter­prä­si­den­tin ernannt (s.o.) – hier wäre also kei­ne wei­te­re Abstim­mung not­wen­dig. Rele­vant wird die abso­lu­te Mehr­heit im Par­la­ment dann erst wie­der, wenn es dar­um geht, im Land­tag über Geset­ze zu entscheiden:

Arti­kel 44

(1) Der Land­tag ist beschluß­fä­hig, wenn mehr als die Hälf­te der gesetz­li­chen Mit­glie­der­zahl anwe­send ist.

(2) Der Land­tag faßt sei­ne Beschlüs­se mit Stimmenmehrheit. 

Der Begriff „Stim­men­mehr­heit“ ist nun nicht ganz klar – die Geschäfts­ord­nung des Land­tags präzisiert:

§ 42 (4) Die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men ent­schei­det. Stimm­ent­hal­tun­gen und ungül­ti­ge Stim­men zäh­len nicht mit. 

Stim­men­mehr­heit heißt hier also, dass es für einen Antrag mehr Ja-Stim­men als Nein-Stim­men gege­ben haben muss – Rot-grün hat also solan­ge eine Mehr­heit, solan­ge min­des­tens eine zwei Abge­ord­ne­te oder ein Abge­ord­ne­ter einer der ande­ren Frak­tio­nen sich ent­hält ent­hal­ten [Nach­trag: klei­ner Rechen­feh­ler mei­ner­seits: 91–1=90, damit wäre Stim­men­gleich­heit gege­ben, aber kei­ne Mehr­heit, erst bei 91–2=89 zu 90 wäre dann die Stim­men­mehr­heit für rot-grün da]. Noch bes­ser wäre es natür­lich, wenn min­des­tens eine Per­son aus einer ande­ren Frak­ti­on zustimmt. [Hier stimmt die Rech­nung: 90+1=90 > 91–1=90] Klingt nach har­ter Arbeit, scheint mir aber nicht unmög­lich zu sein.

Zudem kennt NRW nur ein kon­struk­ti­ves Miss­trau­ens­vo­tum. In der Ver­fas­sung heißt es:

Arti­kel 61

(1) Der Land­tag kann dem Minis­ter­prä­si­den­ten das Miß­trau­en nur dadurch aus­spre­chen, daß er mit der Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men einen Nach­fol­ger wählt.

(2) Zwi­schen dem Antrag auf Abbe­ru­fung und der Wahl müs­sen min­des­tens acht­und­vier­zig Stun­den liegen. 

D.h.,. CDU, FDP und LINKE müss­ten sich auf eine gemein­sa­me Kan­di­da­tin eini­gen, um eine Minis­ter­prä­si­den­tin Kraft abzu­wäh­len. Klingt eher unwahrscheinlich.

Ein­zi­ges grö­ße­res Hin­der­nis: das Selbst­auf­lö­sungs­recht des Land­tags. Wenn CDU, FDP und LINKE sich alle – bis zur letz­ten Frau und bis zum letz­ten Mann – einig sind, dass sie den Land­tag auf­lö­sen wol­len, hät­ten sie die Mehr­heit dazu:

Arti­kel 35

(1) Der Land­tag kann sich durch eige­nen Beschluß auf­lö­sen. Hier­zu bedarf es der Zustim­mung der Mehr­heit der gesetz­li­chen Mitgliederzahl.

(2) Der Land­tag kann auch gemäß Arti­kel 68 Abs. 3* auf­ge­löst werden.

(3) Nach der Auf­lö­sung des Land­tags muß die Neu­wahl bin­nen sech­zig Tagen stattfinden. 

Dazu müss­te aber die Moti­va­ti­on da sein, nach einer Neu­wahl bes­ser als vor­her dazu­ste­hen. Inso­fern hal­te ich die­sen Fall auch nicht unbe­dingt für sehr wahrscheinlich.

War­um blog­ge ich das? Weil ich es begrü­ßen wür­de, wenn SPD und Grü­ne in NRW sich auf das Expe­ri­ment Min­der­heits­re­gie­rung ein­las­sen wür­den, statt so lan­ge zu wäh­len, bis irgend­wer eine abso­lu­te Mehr­heit hat – oder eine unnö­ti­ge gro­ße Koali­ti­on einzugehen.

* Dabei geht es dar­um, dass der Land­tag auf­ge­löst wer­den muss, wenn die Lan­des­re­gie­rung ein vom Land­tag abge­lehn­tes Gesetz per Volks­ent­scheid durchsetzt.

Kurz: Diäten nach Tarif

Dessert forkAlle paar Mona­te erhöht das eine oder ande­re Par­la­ment die Diä­ten für die Abge­ord­ne­ten (oder ver­zich­tet, wie gera­de das Kabi­nett, weit­ge­hend auf eine Erhö­hung der Bezü­ge der Bun­des­mi­nis­te­rIn­nen). Gera­de im Kon­text des Spar­pa­kets liegt es natür­lich jetzt nahe, sich die Fra­ge zu stel­len, wie hoch den eigent­lich die Bezü­ge für Abge­ord­ne­te und Minis­te­rIn­nen sein dür­fen, ohne unge­recht zu wer­den. Dar­auf will ich jetzt aber gar nicht ein­ge­hen, son­dern schlicht die Fra­ge stel­len, war­um Par­la­men­te eigent­lich selbst über die Diä­ten der Par­la­men­ta­rie­rIn­nen ent­schei­den. Einer­seits klingt das erst­mal sinn­voll – Haus­halts­ho­heit des Par­la­ments usw. Ande­rer­seits liegt da aber die Asso­zia­ti­on Selbst­be­die­nungs­la­den nahe. 

Kei­ne Ahnung, ob so etwas poli­tisch durch­setz­bar ist: aber wenn wir Abge­ord­ne­te als „Die­ne­rIn­nen“ des Vol­kes betrach­ten, dann sind sie eigent­lich sowas wie Ange­stell­te der öffent­li­chen Hand oder Beam­tIn­nen auf Zeit. Was spricht dage­gen, das dann auch hin­sicht­lich der Diä­ten umzu­set­zen – und fest­zu­le­gen, dass die Abge­ord­ne­ten (fak­tisch ja eher Selbst­stän­di­ge …) und die Minis­te­rIn­nen in Anleh­nung an BAT bzw. heu­te TV‑L/TVöD etc. bezahlt wer­den? Und zwar dyna­mi­siert – also gebun­den an die Ergeb­nis­se der jewei­li­gen Tarif­ver­hand­lun­gen zwi­schen öffent­li­chen Arbeit­ge­bern und den Gewerkschaften?

Damit wür­de die Not­wen­dig­keit ent­fal­len, dass Par­la­men­te fort­lau­fend neu über die Diä­ten ent­schei­den. Gleich­zei­tig wäre ein gro­ßer Anreiz dar, die öffent­li­chen Tarif­ver­hand­lun­gen mit sinn­vol­len Ergeb­nis­sen zu führen. 

P.S.: Ja, ich weiss, dass Abge­ord­ne­te nicht „Dienst nach Vor­schrift“ machen, eher 50–60 Stun­den pro Woche arbei­ten, und erheb­li­che Auf­wen­dun­gen für ihre Büros haben. Des­we­gen steht da oben auch nicht „nach TVöD“, son­dern „in Anleh­nung an ..:“.

P.P.S.: Anja Schillhan­eck hat für Ber­lin und Andrea Lind­l­ohr hat für Baden-Würt­tem­berg dar­auf hin­ge­wie­sen, dass dort die Diä­ten jeweils an die Ent­wick­lung der all­ge­mei­nen Löh­ne und Gehäl­ter gekop­pelt sind. In BaWü scheint dafür der Zeit­raum ein Jahr zuvor her­an­ge­zo­gen zu wer­den – was dazu führt, dass die baden-würt­tem­ber­gi­schen Diä­ten „zum 1. Juli 2010 von der­zeit 5.125 Euro um 1,53 Pro­zent auf 5.047 Euro pro Monat gekürzt wer­den“. Klingt nach einem sinn­vol­len Sys­tem – trotz­dem blei­be ich dabei, dass eine Kopp­lung an die öffent­li­chen Tarif­ver­trä­ge auch eine inter­es­san­te Anreiz­wir­kung hätte.

Wie eine Ministerin einmal eine Neiddebatte entzünden wollte, …

In Tweets: Wie eine Ministerin einmal eine Neiddebatte entzünden wollte, um von ihren ungerechten Sparplänen abzulenken

Ges­tern abend twit­ter­te Fami­li­en­mi­nis­te­rin Kris­ti­na Schrö­der und sorg­te damit – zurecht – für ziem­lich viel Auf­re­gung. Dar­um ging es:

Aber: Eine Fami­lie in Hartz IV, 2 Kin­der, erhält inkl. Eltern­geld 1885 € vom Staat. Net­to! Ist das gerecht gegen­über denen, die arbeiten? 

„Wie eine Minis­te­rin ein­mal eine Neid­de­bat­te ent­zün­den woll­te, …“ weiterlesen