Aus der LSR-Petition lernen, statt zu verzweifeln

Sie­he auch die erwei­ter­te Fas­sung auf CARTA.

Der Pirat Kramm hat­te eine recht schlud­drig for­mu­lier­te Peti­ti­on gegen das geplan­te Leis­tungs­schutz­recht ein­ge­reicht. Ges­tern lief die Mit­zeich­nungs­frist aus. Das Quo­rum von 50.000 Unter­stüt­ze­rIn­nen, ab dem eine öffent­li­che Anhö­rung im Peti­ti­ons­aus­schuss des Bun­des­ta­ges ver­pflich­tend ist, wur­de recht deut­lich ver­fehlt. Über all das regt sich Metro­naut mas­siv auf und sieht dar­in ein Schei­tern, ein stumpf gewor­de­nes Werk­zeug. Fünf kur­ze Anmer­kun­gen dazu:

1. Online-Peti­tio­nen sind kei­ne Bür­ger­be­geh­ren und kei­ne Unter­schrif­ten­samm­lun­gen (auch wenn die ePe­ti­ti­on mit Mit­zeich­nungs­mög­lich­keit die­sen Anschein erweckt). Sie pri­mär als Kam­pa­gnen­werk­zeug zu ver­ste­hen, ver­kennt den Sinn des Petitionsrechts.

2. Mehr als 20.000 Mit­zeich­nun­gen sind nicht nichts, auch wenn LSR-Fans das jetzt ger­ne so dar­stel­len. Wir als „Netz­ge­mein­de“ soll­ten jetzt nicht in die­se Fal­le tap­pen. Auch eine Peti­ti­on mit „nur“ 20.000 Mit­zeich­nun­gen läuft den Gang des Peti­ti­ons­we­sens – nur eben ohne pres­ti­ge­träch­ti­ge öffent­li­che Anhö­rung (die auch nicht unbe­dingt mehr erreicht).

3. Digi­ta­le Tools erset­zen kei­ne poli­ti­schen Kam­pa­gnen. Dazu gehört es, Bünd­nis­se zu bil­den, stra­te­gisch vor­zu­ge­hen, gemein­sa­me Bot­schaf­ten zu fin­den und ver­schie­de­ne Kanä­le der Auf­merk­sam­keits­ge­ne­rie­rung zu ver­knüp­fen – online wie off­line. Eine Mas­sen­pe­ti­ti­on kann Teil einer Kam­pa­gne sein und von die­ser getra­gen wer­den, kann aber kei­ne Kam­pa­gne erset­zen oder spon­tan kata­ly­sie­ren. (Zu die­sem unpo­li­ti­schen Glau­be an Tools zählt für mich auch die nai­ve Vor­stel­lung, 30.000 Mit­glie­der der Pira­ten­par­tei sei­en mal eben mobilisierbar …)

4. Anders als bei der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung und bei ACTA fehlt dem Leis­tungs­schutz­recht die gefühl­te per­sön­li­che Betrof­fen­heit, das Erre­gungs- und Empö­rungs­po­ten­zi­al. Wen außer ein paar Blog­ge­rIn­nen und Goog­le inter­es­siert es, ob Online­schnipp­sel aus Zei­tungs­tex­ten ver­gü­tungs­pflich­tig wer­den? (Das LSR ist trotz­dem ein fal­scher Ansatz – aber es ist eben nicht so leicht ver­mit­tel­bar, dass das so ist).

5. Ein Neben­ef­fekt der LSR-Peti­ti­on: Inhalt­li­che Span­nun­gen inner­halb der „Netz­ge­mein­de“ und in und zwi­schen den Pira­ten wur­den sicht­bar. Damit mei­ne ich jetzt nicht deren aktu­el­le Per­so­nal­que­re­len und „Gates“. Die­se Aus­dif­fe­ren­zie­rung – und die Ver­su­che, sie „für die gemein­sa­me Sache“ zu über­brü­cken – unter­streicht, dass die Affi­ni­tät zum Netz poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen nicht erset­zen kann. Das ist einer­seits ernüch­ternd, weil damit ein Stück des uto­pi­schen Gehalts der Netz­werk­in­fra­struk­tur ein­ge­ris­sen wird. Ande­rer­seits kann ein Bewusst­sein dafür, dass spon­ta­ne For­ma­tio­nen erst mit poli­ti­schen Struk­tu­ren dau­er­haft Wir­kung ent­fal­ten, nicht scha­den. Und dazu gehört eben auch der Blick über die bei­den Tel­ler­rän­der von Pira­ten­par­tei bzw. „Netz­ge­mein­de“. Also: ler­nen wir was aus dem Ganzen!

War­um blog­ge ich das? Weil ich es scha­de fän­de, wenn aus einer Ket­te nicht so toll gelau­fe­ner Hand­lun­gen die fal­schen Schlüs­se gezo­gen würden.

13 Antworten auf „Aus der LSR-Petition lernen, statt zu verzweifeln“

  1. Puh, find ich­wich­tig den Beitrag.
    Denn es erschrickt mich schon, wenn ich sehe,mit wel­cher Leicht­fer­tig­keit als Ergeb­nis eige­ner Kam­pa­gnen­un­fä­hig­keit jetzt auch noch ein hoch­wich­ti­ges demo­kra­ti­sches Bür­ger­recht (Art.17 GG) wie das Peti­ti­ons­recht denun­ziert wird.
    Wenn man Peti­tio­nen als Teil einer poli­ti­schen Kam­pa­gne benutzt, muss das gut über­legt und vor­be­rei­tet sein. Dar­über hin­aus zeigt Dis­kus­si­on um die Peti­ti­on jetzt aber auch, dass es Sinn macht, gute Vor­schlä­ge zur Ver­bes­se­rung und Erwei­te­rung demo­kra­ti­scher Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten auch im Peti­ti­ons­recht vor­zu­le­gen und zu dis­ku­tie­ren. Denn auch die­ses Ver­fah­ren ist ver­än­der­bar. Viel­leicht wäre das ja ein gutes Ende für eine schlech­te Petition.
    Denn nicht Peti­tio­nen, son­dern jetzt auch noch ein demo­kra­ti­sches Grund­recht wie das Peti­ti­ons­recht zu demo­lie­ren. wäre für den Arsch.

  2. Die meis­ten Men­schen die ich ken­ne, haben die Peti­ti­on nicht unter­schrie­ben, weil sie eben nicht vom „Bür­ger“ Kramm, son­dern vom Pira­ten Kramm stammt. Gera­de am Anfang wur­de sie öffent­lich auch extrem als „Pira­ten-Kam­pa­gne“ vermarktet. 

    Mei­ner Ansicht nach wäre die Sache wesent­lich bes­ser gelau­fen, wenn die Peti­ti­on von einer nicht poli­tisch gebun­de­nen Per­son ein­ge­reicht wor­den wäre. Und eine bes­se­re For­mu­lie­rung hät­te auch nicht geschadet.

  3. Zum The­ma per­sön­li­che Betrof­fen­heit hat­te ich schon mal etwas geschrie­ben. Aber es hat sich wohl noch nicht so her­um­ge­spro­chen, das Blog­ger sehr wohl vom Leis­tungs­schutz­recht betrof­fen sind – auch nach dem drit­ten Entwurf.

    „Nach dem aktu­el­len Ent­wurf dür­fen Blog­ger zwar im Rah­men des Zitat­rechts Tei­le von Pres­se­inhal­ten ent­gelt­frei und ohne zu fra­gen ver­wen­den. Nur ergibt sich hier­aus das Pro­blem, dass eine Such­ma­schi­ne oder ein Aggre­ga­tor eben gegen das Leis­tungs­schutz­recht des jewei­li­gen Ver­lags ver­stößt, wenn das Snip­pet des Blog­bei­trags das Zitat mit­er­fasst und die Lizen­zie­rung nicht gere­gelt ist. Wie soll denn auto­ma­ti­siert erkannt wer­den, ob ein Text in einem Blog­bei­trag eigent­lich unter einem Leis­tungs­schutz­recht steht und des­halb nicht ver­brei­tet wer­den darf? Folg­lich müs­sen Such­ma­schi­nen­be­trei­ber ent­we­der alle Blogs aus dem Index neh­men oder mit allen™ Ver­la­gen™ Lizenz­ver­ein­ba­run­gen abge­schlos­sen haben.

    Im Übri­gen ist es egal, ob es sich um ein Blog oder eine Ver­lags­sei­te han­delt. Ange­nom­men SPON einigt sich mit Goog­le und AS habe noch kei­ne Eini­gung erzielt. Sobald ein Redak­teur von SPON irgend­ei­ne AS Publi­ka­ti­on zitiert, wird der Arti­kel prak­tisch mit Leis­tungs­schutz­rechts­an­sprü­chen infi­ziert. Goog­le dürf­te kein Snip­pet des SPON Arti­kels erzeu­gen, das gleich­zei­tig Tei­le des AS Arti­kels ent­hält. Somit muss Goog­le auch Arti­kel aus dem Index ent­fer­nen, die von SPON kom­men, um nicht gegen das Leis­tungs­schutz­recht von AS zu ver­sto­ßen.“, mein Kom­men­tar im Blog von Chris­toph Keese

    http://www.presseschauer.de/?p=1905

    1. Ich woll­te mit mei­nem Ver­weis auf die feh­len­de Betrof­fen­heits­emp­fin­dung oben nicht behaup­ten, dass Blog­ge­rIn­nen nicht betrof­fen sind – son­dern dar­auf hin­wei­sen, dass es schlicht kei­ne 50.000 Blog­ge­rIn­nen in Deutsch­land gibt (Wobei, hmm, ver­mut­lich gibt es die. Aber die Zahl der­je­ni­gen, die ihr Blog als öffent­li­ches Medi­um begrei­fen, ist ver­mut­lich deut­lich gerin­ger – und das sind die, die aus eige­ner poten­zi­el­ler Betrof­fen­heit her­aus evtl. das The­ma LSR wahr­neh­men, ver­fol­gen, ent­spre­chend handeln).

      1. Man brauch kein Blog­ger sein, um vom Leis­tungs­schutz­recht betrof­fen zu sein. Wenn SPON die Welt Online zitiert und Sprin­ger mit Goog­le kei­ne Lizenz­ver­ein­ba­rung hat, dann darf Goog­le kein Snip­pet von Tei­len des Zitat aus dem SPON Arti­kel erzeu­gen­en. Weil es sehr schwie­rig sein dürf­te, algo­rith­misch zu erken­nen, wel­che Tei­le eines Arti­kels des einen Ver­lags mit Leis­tungs­schutz­rechts­an­sprü­chen eines ande­ren Ver­lags behaf­tet sind, läuft Goog­le Gefahr gegen das Leis­tungs­schutz­recht von Sprin­ger zu ver­sto­ßen. Wenn ich die Tex­te von SPON des­halb nicht mehr bei Goog­le fin­de, bin ich als Bür­ger betrof­fen und nicht als Blogger.

        1. Ok. Nur ist „Wenn das LSR kommt, wird es viel­leicht – außer es gibt ein Lizenz­ab­kom­men zwi­schen Goog­le und den Groß­ver­la­gen – kei­ne Such­ergeb­nis­se von Spie­gel online mehr bei Goog­le geben“ kei­ne „Ach, da muss ich unbe­dingt was machen“-Botschaft. Inso­fern ist zwar eine fak­ti­sche Betrof­fen­heit da, aber eben kei­ne sub­jek­tiv emp­fun­de­ne Betrof­fen­heit, son­dern mehr so ein Schul­ter­zu­cken. Wäre schön, das LSR-Pro­blem auf eine kna­cki­ge Bot­schaft run­ter­zu­bre­chen, die dann auch noch halb­wegs wahr­heits­ge­treu ist. Aber das ist mei­ner Ein­schät­zung nach bis­her nicht gelungen.

      2. Es gibt vor allem kei­ne 50.000 Blog­ger, die sich beru­fen füh­len, dau­ernd irgend­wel­che News­mel­dun­gen zu kom­men­tie­ren und dafür auf Zita­te aus Arti­kel in den klas­si­schen Medi­en zurück­grei­fen wol­len. Vie­le Blog­ger erstel­len auch sei­nen ganz eige­nen Con­tent und haben ent­spre­chend damit wenig am Hut.

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