Zehn Sätze zum Landtag in Schleswig-Holstein

Das Wahl­recht in Schles­wig-Hol­stein hat sei­ne Tücken. Die haben dazu geführt, dass es bei der Land­tags­wahl im Sep­tem­ber 2009 drei nicht aus­ge­gli­che­ne Über­hang­man­da­te für die CDU gab – die letzt­lich die aktu­el­le schwarz-gel­be Regie­rung dort ermög­li­chen. Heu­te hat das Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­kün­det, dass die­se Situa­ti­on ver­fas­sungs­wid­rig ist.

Ver­wun­dert bin ich aller­dings – und da bin ich wohl nicht der ein­zi­ge – über zwei­er­lei. Dar­über, dass zur Lösung der Mise­re Neu­wah­len kom­men sol­len – und dar­über, dass die­se erst in zwei Jah­ren statt­fin­den müs­sen. Dass das Wahl­ge­setz geän­dert wer­den muss, um hier Klar­heit und Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit zu schaf­fen, leuch­tet mir ein. Dass das eine gewis­se Zeit braucht, auch. Aber zwei Jah­re sind doch etwas lang dafür – genau­so gut hät­te das Gericht pro­vi­so­ri­sche Aus­gleichs­man­da­te ver­ge­ben kön­nen, um eine Situa­ti­on her­zu­stel­len, in der die Stim­men­ver­hält­nis­se im Land­tag Schles­wig-Hol­stein dem Wahl­er­geb­nis ent­spre­chend. Das wäre aller­dings das sofor­ti­ge Ende der schwarz-gel­ben Mehr­heit gewe­sen. So dau­ert es noch maxi­mal zwei Jah­re – und wenn bei eini­gen doch noch die poli­ti­sche Ver­nunft durch­schlägt, geht’s viel­leicht auch schneller.

Nach­trag: Die Urtei­le (1, 2) bei Wahlrecht.de (als pdf).

4 Antworten auf „Zehn Sätze zum Landtag in Schleswig-Holstein“

  1. Ich fin­de das Urteil sehr abstrus. Sagt das Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt doch ganz klar, dass die­se Mehr­heit nicht ver­fas­sungs­ge­mäß ist, lässt sie aber wei­ter regie­ren. Wie ver­fas­sungs­ge­mäß sind denn von einer nicht ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Mehr­heit erlas­se­ne Geset­ze? Die ein­zi­ge Mög­lich­keit, dies sinn­voll zu hei­len, wäre die gericht­li­che Ver­ga­be der Aus­gleichs­man­da­te gewesen.

  2. @Jürgen: Nach­dem ich 2 oben mal grob durch­ge­le­sen habe, fin­de ich das Vor­ge­hen teil­wei­se nach­voll­zieh­bar: letzt­lich kommt das Gericht zu der Fest­stel­lung, dass es kei­ne ver­fas­sungs­kon­for­me Aus­le­gung gibt, son­dern immer min­des­tens eine Ver­fas­sungs­norm ver­letzt ist. Inso­fern klärt sich, war­um eine Zulas­sung wei­te­rer Aus­gleichs­man­da­te kei­ne Lösung ist – viel­mehr wird eine deut­li­che Modi­fi­ka­ti­on des Wahl­rechhts gefor­dert. Letzt­lich bleibt dann aber die Fra­ge, war­um dann 2 Jah­re bis zu Neu­wah­len als Frist vor­ge­se­hen sind – und die von dir auf­ge­wor­fe­ne Pro­ble­ma­tik von Geset­zen, die mit einer frag­wür­di­gen Mehr­heit zustan­de gekom­men sind.

  3. Die lan­ge Frist ist nicht ver­ständ­lich. Die Pro­ble­ma­tik von Geset­zen, die mit einer frag­wür­di­gen Mehr­heit zustan­de kom­men, schwächt die momen­tan regie­ren­de Mehr­heit hof­fent­lich in dem Maße, dass die gesetz­ten Fris­ten nicht ganz aus­ge­reizt wer­den und frü­her gewählt wer­den kann. Bin ja mal gespannt auf die nächs­ten Umfra­gen in Schleswig-Holstein.

  4. Eine zusätz­li­che Ver­ga­be von Aus­gleichs­man­da­ten hät­te ja gar nicht zu einer ver­fas­sungs­kon­for­men Zusam­men­set­zung füh­ren kön­nen, wie Till rich­tig anmerkt. Die Ver­fas­sung von SH schreibt einen Land­tag mit 69 Sit­zen vor – nicht mehr und nicht weni­ger. Das Gericht hat das, wenn ich die Berich­te rich­tig gele­sen habe, als eine har­te Norm ange­se­hen. Die Ver­fas­sung erlaubt also momen­tan weder Überhang‑, noch Aus­gleichs­man­da­te. Somit ist nicht nur die Zusam­men­stel­lung des Land­tags, son­dern auch das Wahl­ge­setz ver­fas­sungs­wid­rig und muss vor einer Neu­wahl zwin­gend geän­dert wer­den. Oder die Ver­fas­sung – was aber die momen­tan eben­falls nicht ver­fas­sungs­kon­for­me Zusam­men­set­zung („ers­te Min­der­heits­re­gie­rung Deutsch­lands“) nicht ver­än­dern wür­de. Daher fin­de ich die lan­ge Frist auch nur begrenzt nach­voll­zieh­bar. Aber einen Königs­weg gibt es in dem Fall wohl auch nicht.

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