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May 1st, Vheise news berichtet, dass es bezüglich der Novelle des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg zu einiger Einigung zwischen den beiden Regierungsparteien CDU und FDP gekommen sei. Dieses Polizeigesetz hatten u.a. die baden-württembergischen Grünen heftig kritisiert (u.a. mit der Möglichkeit, Protestemails zu verschicken; interessant auch die Dokumentation der Anhörung der Grünen Landtagsfraktion (pdf, 88 Seiten)).

Laut heise soll die FDP sich insofern durchgesetzt haben, dass es keine Online-Durchsuchungen und kein Abhören von Gesprächsinhalten zu präventiven Zwecken geben wird. Videoüberwachung soll je nach »Gefährdungslage« möglich sein. Dagegen scheint die Massenerfassung von Autokennzeichen ebenso weiter möglich zu sein wie die enge Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz, zwei weitere grüne Kritikpunkte.

Positiv zu werten ist die hörbare Unzufriedenheit des Landespolizeipräsidenten. Trotzdem kann ich mir angesichts des Zustands der FDP im Land kaum vorstellen, dass sie mehr als die zwei, drei genannten »Zuckerle« herausholen konnte. Die Linie, der Polizei mehr Überwachungskompetenzen einzuräumen, die die CDU im Land ganz offen vertritt, führt jedenfalls in die falsche Richtung. Nach der Sommerpause kommt der Gesetzentwurf in den Landtag – meine Prognose: aus grüner Sicht wird es weiterhin (und zu Recht) einiges daran zu kritisieren geben (oder die FDP ist ausnahmsweise mal besser als ihr Ruf).

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Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 11. August 2008 und wurde abgelegt unter "Politik & Gesellschaft". Du kannst die Kommentare verfolgen mit dem Kommentarfeed. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

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