Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu Studiengebühren

Lei­der haben die Real­po­li­ti­ke­rIn­nen und die Pes­si­mis­tIn­nen recht behal­ten: das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat sich zwar „sach­lich“ nicht in die Stu­di­en­ge­büh­ren­debat­te ein­ge­mischt, aber zeig­te sich in einer über­aus schwa­chen Argu­men­ta­ti­on von den vor­ge­leg­ten Pro­gno­sen und sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Erhe­bun­gen nicht im min­des­ten beein­druckt – und ist viel­mehr kon­se­quent den schon mit den vor­her­ge­hen­den Urtei­len u.a. zur Juni­or­pro­fes­sur wei­ter­ge­gan­gen: der Bund hat im Hoch­schul­be­reich nur eine ganz, ganz klei­ne Kom­pe­tenz. Das heißt nicht nur, dass jetzt der Weg für Stu­di­en­ge­büh­ren der Län­der frei ist und eine bun­des­wei­te ver­nünf­ti­ge Lösung (wie ich sie z.B. in einer gene­ra­tio­nen­ge­rech­ten Aka­de­mi­ke­rIn­nen­steu­er sehen wür­de) nicht mehr mög­lich ist, und es heißt auch nicht nur, dass qua­si neben­bei die Pflicht zur ver­fass­ten Stu­die­ren­den­schaft wie­der gekippt wur­de (u.a. mit der Begrün­dung, dass sich da ja in der münd­li­chen Ver­hand­lung eh nie­mand für stark gemacht hat, und dass die Hoch­schu­len in Baden-Würt­tem­berg und Bay­ern ja auch so wun­der­bar funk­tio­nie­ren). Das Urteil bedeu­tet vor allem: der Weg ist frei für Hoch­schul­klein­staa­te­rei jeder Sor­te; so gut wie jeder Ver­such bun­des­weit ein­heit­li­cher Hoch­schul­po­li­tik ist damit zum Schei­tern ver­ur­teilt. Egal, was von Selt­sam­kei­ten wie der Befris­tungs­re­ge­lung, dem sehr löch­ri­gen Stu­di­en­ge­büh­ren­ver­bot, der BA/­MA-Pflicht oder der nur sehr zöger­lich ange­gan­ge­nen Novel­le des Bafög zu hal­ten ist: jetzt ist davon nichts mehr sicher. Es ist zu ver­mu­ten, dass nach der weit­ge­hen­den Ein­schrän­kung der Bun­des­kom­pe­tenz in Bezug auf das Hoch­schul­rah­men­ge­setz der Bund auch beim Bafög nach­zie­hen wird und ver­su­chen wird, dar­aus so schnell wie mög­lich eine Län­der­an­ge­le­gen­heit zu machen – nur zah­len ohne Gestal­tungs­mög­lich­keit ist jeden­falls nicht das, was sich eine Bun­des­re­gie­rung erhofft.

Mit die­ser BVerfG-Ent­schei­dung hat die Hoch­schul­po­li­tik in Deutsch­land also einen dop­pelt schwar­zen Tag erlebt: die seit der Abschaf­fung der Hörer­gel­der andau­ern­de Ära einer weit­ge­hen­den Stu­di­en­ge­büh­ren­frei­heit wird in Kür­ze in vie­len Bun­des­län­dern enden (ohne ein ver­nünf­ti­ges Modell zu fin­den), und zugleich hat sich die letz­te Föde­ra­lis­mus­re­form end­gül­tig als deut­li­cher Schritt weg vom Bun­des­staat erwiesen. 

Wie geht es wei­ter? Grü­ne und SPD wür­den gut dar­an tun, sich deut­lich von der FDP/CDU-Posi­ti­on abzu­gren­zen und so einen Kanal auch für den zu erwar­ten­den – offe­nen oder stil­len – Pro­test der Stu­die­ren­den zu bil­den. Das heißt aber auch, dass SPD-Län­dern jetzt nicht den CDU-Model­len nach­zie­hen dür­fen, dass „Stu­di­en­kon­ten“ als ver­steck­te Gebüh­ren, wie sie in NRW geplant sind, noch ein­mal über­dacht wer­den müs­sen, und dass ein poli­ti­sche Posi­ti­on gegen Gebüh­ren für Bil­dung von die­sen Par­tei­en auch offen­siv ver­tre­ten wer­den muss. Schlie­ßen sich unter dem Druck der neo­li­be­ra­len Sach­zwän­ge alle Par­tei­en in die­ser oder jener Form jetzt der Ein­füh­rung von Gebüh­ren an, wird das kurz­fris­tig zu einer Gene­ra­ti­on poli­tisch resi­gnie­ren­der Stu­die­ren­der füh­ren – und län­ger­fris­tig mög­li­cher­wei­se zum Sub­strat einer sehr grund­sätz­li­chen Protestbewegung.

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